Vielen Dank, Herr Rothe. - Ich bitte nun Frau Dr. Paschke von der Fraktion DIE LINKE, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Ob wir allein aufgrund der Tatsache, dass wir dem Wunsch des Ministers nicht entsprochen haben und das Gesetz schon am 1. April 2010 in Kraft treten lassen, Lob verdient haben, wird die praktische Umsetzung dieses Gesetzes zeigen.
Ich kann das, was der Minister gesagt hat, nur unterstreichen: Bislang hat niemand wirklich Übung mit der Umsetzung eines solchen neuen Gesetzes. Man hat in der Diskussion über das Landesbeamtengesetz gemerkt, welch große Herausforderung mit der Föderalismusreform auf das Land zugekommen ist. Es ist erforderlich geworden, sich in anderer Weise mit dem Gesetz zu beschäftigen.
Ich teile auch die Auffassung all derer, die hier betont haben, dass das ein erster Schritt ist, um zu einem zukunftsfähigen Dienstrecht zu kommen, und dass das noch nicht der riesengroße Wurf einer Reform war. Ich glaube aber auch, dass es gerechtfertigt ist, sich langsam heranzutasten; denn gerade die Regelungen, die das Beamtentum betreffen, sind äußerst kompliziert und komplex.
Mit dem Gesetz sind bislang nicht alle Fragen beantwortet, Fragezeichen beseitigt und Baustellen behoben worden. Vieles wird sich erst noch zeigen.
Das wird unter anderem die Problematik des § 13 in Bezug auf die zwei Laufbahngruppen betreffen. Wie sich das in der Praxis bewähren wird und wie durchlässig es in der Praxis sein wird, werden wir spätestens bei der Evaluierung sehen.
Ein Fragezeichen steht nach wie vor, wenn es darum geht, ob das Gesetz tatsächlich dem Ziel gerecht wird, die Mobilität von Beamtinnen und Beamten unter den Voraussetzungen, wie sie jetzt schrittweise in den Ländern geschaffen werden, herzustellen.
Des Weiteren sehe ich eine Baustelle bei dem zweifelsfrei berechtigt in dem Gesetz festgeschriebenen Grundsatz des lebenslangen Lernens. In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde darauf hingewiesen, dass das nur Symbolik sei, wenn man es nicht untergesetzlich regle. Unseres Erachtens ist dieser Grundsatz im Entwurf der allgemeinen Laufbahnverordnung im Ansatz erfasst. Bei einigen Laufbahnverordnungen, so zum Beispiel bei der entsprechenden Verordnung der Polizei, muss man darüber nachdenken, ob sie diesem Grundsatz entsprechen. Eine aktuell dazu vorliegende Petition gibt dazu einigen Aufschluss.
Ich befürworte ausdrücklich den § 92, der die Beteiligung der Spitzenorganisationen regelt. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hatten diesbezüglich eine Maximalforderung gestellt. Das ist so, um damit umgehen zu können, aber erst einmal zu akzeptieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es richtig und wichtig, dass es nach einigem Mühen zu einem interfraktionellen Entschließungsantrag kam. Lassen Sie mich kurz etwas zu einigen Punkten ausführen.
Unter Punkt 1 ist die Vergleichbarkeit der Statusgruppen genannt. Wir sehen in der Vergleichbarkeit der Statusgruppen weitgehend eine zeit- und inhaltsnahe Ausgestaltung des Dienst- und Tarifrechtes.
Unter Punkt 2 wird die schrittweise Reduzierung der Zahl der Verbeamtungen gefordert. Ich denke, dabei muss das Parlament der Landesregierung ein wenig helfen. Das ist nicht so einfach umzusetzen, wenn man Dienstvorgesetzter ist. Insgesamt betrachtet heißt das aber auch, dass wir spätestens im Rahmen der OstWest-Angleichung - - Die Frage der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern passt dann nicht mehr in diesen Entschließungsantrag hinein.
Punkt 3 sieht die Eingrenzung der Fachlaufbahnen vor. Das ist eine Konsequenz daraus, dass Verbeamtungen beschränkt werden. Ich kann nicht zirka hundert Laufbahnen haben, wenn ich auf der anderen Seite weitere Verbeamtungen ablehne.
Ich möchte meinen Redebeitrag noch etwas kürzen. Einer Erwartung möchte ich aber noch Ausdruck verleihen. Wir bekommen erst ein Gesamtbild zum Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, nachdem wir das Besoldungsrecht geändert haben.
Das Parlament wartet darauf, dass es jetzt eingebracht wird. Eigentlich hätte es fast zeitgleich passieren müssen. Wir wollen in dem neuen Recht nicht nur die Gleichstellung der Statusgruppen, sondern auch die Gleichstellung der Beamtinnen und Beamten der ehemaligen neuen bzw. alten Bundesländer nach 20 Jahren deutscher Einheit sowie die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen.
Wir haben also noch sehr viel zu tun, wenn wir eine entsprechende zukunftsfähige gesetzliche Regelung für den öffentlichen Dienst schaffen wollen.
Wir werden uns - wie die FDP-Fraktion - zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Die eine oder andere Änderung haben wir im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht. Wir betrachten den vorliegenden Gesetzentwurf als eine Grundlage, auf die man aufbauen und mit der man erst einmal arbeiten kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich bereits die Freude hatte, die Berichterstattung über die Beratungen im Innenausschuss hierzu vorzunehmen, werde ich jetzt versuchen, mich kurz zu fassen.
Wie von vielen Kollegen bereits dargelegt wurde, haben wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen umfangreich und im Detail beraten. Ich meine, wir sind mit dem Entwurf, über den wir heute abzustimmen haben, letztlich zu einem Entwurf gekommen, der ein ausgewogenes Gesetz ermöglicht.
Besonders hervorheben möchte ich dabei, meine Damen und Herren, ein wichtiges Ergebnis, und zwar die Verschlankung und die Flexibilisierung des Laufbahnrechts von bisher vier Laufbahnen, nämlich dem einfachen, dem mittleren, dem gehobenen und dem höherem Dienst. Diesbezüglich erfolgt eine Neuordnung in lediglich zwei Laufbahngruppen. Die Laufbahngruppe 1 umfasst den ehemals einfachen und den ehemals mittleren Dienst, die Laufbahngruppe 2 umfasst die bisherigen Laufbahngruppen des gehobenen und des höheren Dienstes. Die berufliche Entwicklung in den einzelnen Laufbahnen vollzieht sich dabei unter der Berücksichtigung des Grundsatzes des lebenslangen Lernens nach Leistung und Qualifizierung.
Darüber hinaus haben wir, so meine ich, eine gute Regelung im Bereich des Nebentätigkeitsrechts gefunden. Herr Minister hat dazu in diesem Hohen Hause schon ausführlich gesprochen. Aus diesem Grunde möchte ich darauf an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Besonders bemerkenswert finde ich es, dass es nach den zum Teil wirklich langwierigen Beratungen am Ende doch dazu gekommen ist, dass alle vier Fraktionen in diesem Hohen Hause heute einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschieden werden. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass es allen in diesem Hohen Hause darum geht, den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich ihren Dienst im Land Sachsen-Anhalt tun, gerecht zu werden und hier zu zeigen, wir stehen an ihrer Seite.
Ich möchte auch bemerken, dass ich es sehr wohl für gegeben halte, dass das Land die Möglichkeiten nutzt, dort, wo es aus Wettbewerbsgründen erforderlich ist, Ernennungen vorzunehmen; denn es ergibt aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, keinen Sinn, dass wir junge Menschen qualifizieren und ausbilden, ihnen die Möglichkeit geben, zu 75 vom Hundert der Besoldung und für ein Jahr befristet im Landesdienst zu arbeiten, die jungen Menschen dann aber Ernennungsurkunden in anderen Bundesländern annehmen. Das haben wir nicht nötig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt, das Landesbeamtengesetz ist ein gutes Gesetz, wie ich meine. Wir sind mit diesem Gesetz dem Grundsatz etwas näher gekommen, die Beamtenlaufbahn zu verschlanken und - das haben wir definiert - die Verbeamtung zukünftig auf Kernbereiche zu beschränken. Das ist nicht wirklich neu. Es ist schon in dem im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz des Berufsbeamtentums formuliert, dass der Staat Beamte einzusetzen hat.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag und zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen nun ab. Ich fasse die Abstimmung zusammen, sofern niemand widerspricht.
Wir stimmen ab über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Bei den Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich ohne Gegenstimme so beschlossen worden.
Nun haben wir noch diesen schon erwähnten unselbständigen Entschließungsantrag in der Drs. 5/2281. Wer stimmt diesem zu? - Das müssten eigentlich alle sein. - Jawohl. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Beschlossen ist es jetzt erst einmal.
Herr Präsident, vielleicht war ich vorhin unaufmerksam. Haben Sie den Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt?
Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet, also füge ich das hinzu. Wir haben eben über die unselbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift, die ich verlesen habe, und das Gesetz in seiner Gesamtheit abgestimmt. Aber das machen wir gleich noch einmal.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2268 ab. Wer stimmt diesem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Bei den Oppositionsfraktionen. Damit haben wir das entsprechend geändert.
Nun stimmen wir über all das, was ich vorhin genannt habe, noch einmal ab. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das Abstimmungsverhältnis ist das Gleiche wie eben. Das Gesetz ist angenommen worden. - Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Rothe.
Über den Entschließungsantrag haben wir schon abgestimmt, aber das müssen wir jetzt auch noch einmal tun, weil er unselbständig ist und darüber erst nach der Ab
stimmung über den Gesetzentwurf abgestimmt werden kann. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist auch dieser beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.
Ich habe zunächst die Freude, auf der Südtribüne Damen und Herren des Jugendgemeinderates Barleben begrüßen zu können.
Bevor ich den folgenden Tagesordnungspunkt aufrufe, kündige ich an, dass nach diesem die Tagesordnungspunkte 24, 18 und 23 behandelt werden. Den Tagesordnungspunkt 17, den wir heute eventuell auch noch schaffen können, werden wir dann am Schluss aufrufen.