Jens Kolze
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stiftungen haben auch in der heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Das Vermögen eines Stifters wird für einen von ihm festgelegten Zweck verwendet. Damit ist es zum Beispiel möglich, Kulturgut zu erhalten, Bildungseinrichtungen zu fördern und viele im Zusammenhang mit Stiftungen stehende Projekte zu verwirklichen.
Um das Land Sachsen-Anhalt auch in dieser Hinsicht weiter in seinem Ansehen zu fördern, ist es von Vorteil, hier möglichst viele Stiftungen anzusiedeln. Grundlage dafür ist ein gutes Stiftungsgesetz für Sachsen-Anhalt, das wir in dem vergangenen halben Jahr erarbeitet haben. Das Gesetz ist klar, verständlich und ausführlich formuliert. Derjenige, der das Gesetz zur Hand nimmt, um offene Fragen des Stiftungswesens im Land zu klären, ist mit diesem Gesetz bestens bedient. Fragen dürften damit nicht offenbleiben, was wiederum der Rechtssicherheit dienlich ist.
Um der Transparenz des Stiftungswesens weiter genüge zu tun, ist in § 5 die Einrichtung eines Stiftungsverzeichnisses vorgesehen. Bis auf die kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nicht zwingend in das Verzeichnis aufgenommen werden müssen, sondern nur auf Antrag, ermöglicht das Stiftungsverzeichnis eine Übersicht auch im elektronischen Stiftungsverzeichnis über sämtliche Stiftungen, die das Land Sachsen-Anhalt hat.
Jedermann kann das Verzeichnis einsehen und im Internet abrufen. Daneben gibt es eine exakte Festlegung der Stiftungsaufsicht, um auch in diesem Bereich die Rechtssicherheit zu befördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf haben wir eine würdige Ablösung für das von der Volkskammer im Jahr 1990 verabschiedete Gesetz erarbeitet und ein eigenes, neues Landesgesetz geschaffen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Entwurf eines Stiftungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inzwischen ist es eine gute und begrüßenswerte Praxis in diesem Hohen Hause geworden, über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu debattieren. Wir entsprechen damit nicht nur und gern dem hohen Anliegen unseres Kollegen Kosmehl von der FDP, der dies in der Vergangenheit vehement forderte.
Der Datenschutz gewinnt in der heutigen Zeit mehr und mehr an Bedeutung. Dabei danke ich ausdrücklich unserem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Dr. von Bose, für seine ausführliche, gute Arbeit und seine einprägsamen Berichterstattungen im Ausschuss für Inneres sowie im Ausschuss für Recht und Verfassung, denen ich jeweils beiwohnen durfte. Herrn Dr. von Bose ist es gelungen, in seinem Bericht Problemlagen aufzuzeigen, aber auch Problembereiche, die in seinem letzten Bericht erwähnt worden sind, hinsichtlich ihrer Lösungsansätze zu erläutern.
Besonders begrüßenswert ist die von ihm angesprochene gute Zusammenarbeit zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und den einzelnen Ministerien. Der Datenschutz darf in der heuten Zeit nicht zu klein geschrieben werden. Die Gesellschaft geht oftmals allzu leichtfertig mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten um, was letztendlich dazu führt, dass jeder Einzelne gläserner wird. Ferner folgt daraus, dass kriminellen Aktionen, die heutzutage allein schon aufgrund der
unrechtmäßigen Zugänglichmachung von Daten durchgeführt werden können, Vorschub geleistet wird.
Meine Damen und Herren! Im alltäglichen Leben wird man häufig dazu aufgefordert, seine Daten preiszugeben. Vorschnell ist man bereit, darüber Auskünfte zu geben, schon aus dem Gedanken heraus, nichts zu verbergen zu haben. Aufklärung ist hierbei wichtig. Der Umgang mit den eigenen Daten durch Dritte erfolgt nicht immer vertrauensvoll. Die Sensibilisierung hinsichtlich des Datenschutzes ist bereits bei Kindern und Jugendlichen unerlässlich und sollte nicht als Nebensächlichkeit untergehen. Unser Grundgesetz gewährleistet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat hat damit die Verpflichtung, den Schutz jedes Einzelnen vor ungerechtfertigten Eingriffen sicherzustellen.
Aktuelle Rechtsprechung, zum Beispiel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, oder auch Maßnahmen im Rahmen der nicht unumstrittenen Street-View-Aktion zeigen auf, wie gravierend der Datenschutz und der Übergriff Dritter auf höchstpersönliche Daten und Angelegenheiten zum Streitgegenstand werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres können sich gut daran erinnern, dass wir intensive Beratungen zum Zensusgesetz durchgeführt haben. Die im kommenden Jahr durchzuführende Volkszählung ist nicht unumstritten und muss bestimmte Anforderungen an den Umgang mit den Daten unserer Bürger erfüllen. Das Statistische Landesamt und der Landesbeauftragte für den Datenschutz stellen sicher, dass der Zensus 2011 ohne datenschutzrechtliche Beanstandungen durchgeführt werden kann. Auch hierfür meinen Dank an Herrn Dr. von Bose.
Die von Herrn Dr. von Bose gegebenen Hinweise hinsichtlich der Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und gegebenenfalls anstehender Änderungen landesrechtlicher Vorschriften werden wir in weiteren Beratungen in den Ausschüssen verfolgen, um datenschutzrechtlichen Bedenken frühzeitig entgegentreten zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich der Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Inneres sowie für Recht und Verfassung an und empfehle dem Landtag, den neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Kenntnis zu nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Landesrichterrecht an das neue für Landesbeamte geltende Recht angepasst werden, um beide Statusgruppen, nämlich die Beamten und die Richter, möglichst ver
gleichbar zu behandeln. Dies erfolgt insoweit, als nicht zwingende richterrechtliche oder verfassungsrechtliche Vorgaben eine Abweichung vom Beamtenrecht gebieten. Außerdem war bedeutsam, die richterliche Unabhängigkeit als ein wesentliches verfassungsrechtliches Gut zu beachten. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Begrüßenswert ist, dass es bereits im Vorfeld Gespräche mit Richterverbänden gegeben hat, die bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durch das Justizministerium Berücksichtigung gefunden haben.
Auch wenn der Gesetzentwurf den beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend angepasst ist, gibt es einzelne richterrechtliche Regelungen, die präzisiert werden müssen. Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung, zum Nebentätigkeitsrecht, eine Regelung zum Dienstunfähigkeitsrecht oder die künftige organisatorische Anbindung der Richterdienstgerichte bei den Verwaltungsgerichten sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Neben dem Landesrichtergesetz enthält der Gesetzentwurf Folgeänderungen und zwischenzeitlich erforderlich gewordene Änderungen der Wahlordnung für die Präsidialräte nach dem Landesrichtergesetz.
Der vorliegende Änderungsantrag wurde von Herrn Wolpert bereits ausführlich erörtert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage, den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landesrichterrechts des Landes Sachsen-Anhalt nebst Änderungsantrag zur weitergehenden intensiven Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Ebenso beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Beratung an den Ältestenrat aufgrund der im Änderungsantrag vorgesehenen Regelungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister Hövelmann hat zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes bereits ausführlich gesprochen. Daher kann ich mich hier relativ kurz fassen.
Das in drei Artikel gegliederte übersichtliche Gesetz, das die Aufhebung der genannten Gesetze zum Inhalt hat, resultiert letztlich aus der Gemeindegebietsreform. Die Begleitgesetze zur Gemeindegebietsreform und das Gemeindeneugliederungsgesetz, die inzwischen den Landtag passiert haben, beinhalten unter anderem, dass die Gemeinden, die unmittelbar an Magdeburg und Halle angrenzen, sich ausschließlich zu Einheitsgemeinden zusammenschließen dürfen.
Da diese neue, eigenständige Gemeinden bilden, besteht kein Erfordernis mehr, die Aufgaben der Flächennutzungsplanung der Zuständigkeit der jeweiligen kreisfreien Stadt zu entziehen und einer regionalen Planungs- und Verwaltungsebene, in diesem Fall einem Stadt-Umland-Verband, zu überlassen. Diese Aufgaben werden in Zukunft von den Einheitsgemeinden bzw. von den kreisfreien Städten wahrgenommen, sodass sowohl das Stadt-Umland-Verbandsgesetz als auch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz entbehrlich sind.
Indem die kommunale Planungshoheit an die jeweiligen genannten Gemeinden zurückgeführt wird, wird eine Stufe im gesamten Verwaltungsaufbau abgeschafft und die Eigenständigkeit der Städte und der an sie angrenzenden Einheitsgemeinden wird gestärkt. Auch das ist ein weiterer und wichtiger Schritt unseres Bestrebens, das Land Sachsen-Anhalt und die darin befindlichen Kommunen zukunftsfähig und leistungsstark zu gestalten und gleichzeitig ihre eigenständige Verwaltung zu stärken.
Ich rege an, weitere Erörterungen zu diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss zu führen, und plädiere deshalb für dessen Überweisung in den genannten Ausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Debatten, auch hier im Landtag, befassen sich mit der Problematik des Links-, Rechts- oder politisch motivierten Extremismus. Einigkeit lässt sich meiner Beobachtung zufolge immer darin feststellen, dass wir alle das Ziel haben, zu verhindern, dass die demokratischen Grundrechte, für die wir in diesem Hohen Hause alle stehen, durch jedwede Form des Extremismus erschüttert werden.
Das Land fördert und unterstützt Programme, insbesondere unter Beteiligung des Innenministeriums, um Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung extremistischer Strömungen zu betreiben.
Es ist nicht so, dass hierzulande über die Problematik hinweggegangen wird. Nein, vielmehr wird besonderes Gewicht auf die Extremismusbekämpfung gelegt. Es gibt polizeiliche Prävention und Bekämpfungsstrategien, Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen, Kooperationen von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten, und dies auch in länderübergreifender Zusammenarbeit.
Aber nicht nur im Bereich der Prävention, meine Damen und Herren, finden Maßnahmen statt, sondern auch für den Fall, dass sich im links- oder rechtsextremistischen Milieu bewegende Personen daraus aussteigen möchten.
Zur Unterstützung in Form von Aussteigerprogrammen. Der Innenminister hat bereits aufgezeigt, dass bei Gesprächsbereitschaft ein unverzüglicher Kontakt zu helfenden Stellen hergestellt wird. Leider sind die Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten hier im Land nicht auf große Resonanz gestoßen. Jedoch selbst bei geringer Nutzung und Inanspruchnahme ist es wichtig, dass es solche Programme gibt, die Menschen helfen, auf einen verfassungskonformen Weg zu gelangen. Insofern plädiere ich grundsätzlich für eine weitere Ausgestaltung von Aussteigerprogrammen.
Die Fraktion der FDP fordert die Landesregierung auf, bis zum Ende des vierten Quartals dieses Jahres ein Konzept zur Neuausrichtung der Aussteigerprogramme aus der links- und der rechtsextremistischen Szene vorzulegen. Hierin sollen insbesondere Kriterien genannt werden, die sicherstellen, dass die Programme künftig stärker angenommen werden.
Meine Damen und Herren! Dies ist meines Erachtens schwierig. Die Inanspruchnahme eines Programms kann die Landesregierung nicht gewährleisten. Die Vorlage eines Konzepts, um Links- und Rechtsextremisten ein Ausstiegsprogramm an die Hand zu geben, ist machbar, sicherlich auf der Grundlage des bestehenden Programms und dessen Erweiterung.
Man sollte nichts unversucht lassen. Jedoch ist es unsere Pflicht, nach wie vor den Schwerpunkt darauf zu legen, bereits im Vorfeld, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, dafür Sorge zu tragen, dass sie weder ins linke noch in rechte Milieu abrutschen. Hier ist Prävention gefragt, die bereits im Elternhaus beginnen muss.
Um über die Frage des Konzepts zur Neuausrichtung von Aussteigerprogrammen näher beraten zu können, plädiere ich für eine Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Inneres. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Damit sich meine Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt nicht wieder der Kritik meines sehr geschätzten Herrn Kollegen Kosmehl aussetzen muss, weil wir auf einen Redebeitrag verzichten, möchte ich kurz auf das Aufnahmegesetz eingehen.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes beinhaltet im Wesentlichen eine Streichung der Kostenerstattung für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz. Gestrichen wird diese Regelung, weil das von uns in der Dezembersitzung verabschiedete Finanzausgleichsgesetz in § 4 die Auftragskostenerstattung bereits berücksichtigt. Eine Doppelveranschlagung wird durch dieses Gesetz unterbunden.
Die notwendigen Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten für die Beratung und Betreuung von rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern werden nach wie vor gesondert erstattet.
Als Abweichung von dem eingebrachten Gesetzentwurf haben wir uns im Innenausschuss darauf verständigt, dass das Gesetz entgegen der vorherigen Regelung mit Wirkung zum 1. Juli 2010 in Kraft treten wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese gesetzliche Regelung ist unumgänglich, um eine Mehrfachzahlung zu vermeiden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier über die Einsetzung eines Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. In dieser Legislaturperiode ist es damit bereits der dritte und leider auch der zweite Untersuchungsausschuss, der sich in dieser Legislaturperiode mit dem Innenressort beschäftigt, was aus meiner Sicht keine Werbung ist. Ich kann nur hoffen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass in dem neuen Untersuchungsausschuss eine befriedigende Lösung der Fragestellungen und der Problemlagen herbeigeführt werden kann.
Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses wird es sein, eine Klärung herbeizuführen hinsichtlich der vom Ministerium mit Pressemitteilung vom März veröffentlichten Umsetzung des Leiters der Polizeiabteilung und des
Leiters des Personalreferats der Polizei - dies in Bezug auf die Frage, ob die Umsetzungen mit den dienstrechtlichen Angelegenheiten des Herrn Deppe in einem Zusammenhang stehen. Dieser wiederum sieht sich Korruptionsvorwürfen ausgesetzt.
Der Untersuchungsausschuss soll Klarheit schaffen, ob Mitarbeiter des Innenministeriums hiervon Kenntnis gehabt haben bzw. Handlungen vorgenommen haben, die eventuelle Nachverfolgungsmöglichkeiten der von Herrn Deppe gegebenenfalls begangenen Straftaten vereiteln konnten. Hierbei, meine Damen und Herren, handelt es sich um schwere Vorwürfe, die bereits in einer Sitzung des Ausschusses für Inneres am 25. März 2010 problematisiert worden sind.
In der Innenausschusssitzung, meine Damen und Herren, war seinerzeit leider nur der Herr Innenminister anwesend. Die weiteren mutmaßlich betroffenen und geladenen Herren, Staatssekretär Herr Erben, Herr Liebau, Herr Vagedes sowie Herr Deppe, konnten zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben.
Herr Innenminister hat in der Sitzung bereits einige Fragen beantwortet und damit sicherlich auch schon zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können. Da die Ermittlungsverfahren noch laufen, konnte selbst der Generalstaatsanwalt Konrad, der in der Sitzung zugegen war, keine detaillierten Ausführungen machen. Auch Justizministerin Frau Kolb konnte zu den Sachverhalten, die den Beamten vorgeworfen werden, wenig aussagen.
Daher stellt sich mir selbstverständlich die Frage, ob dieser Untersuchungsausschuss aufgrund der nicht unbeachtlichen Einwände überhaupt zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen kann.
Ebenso, meine Damen und Herren, wird es schwierig sein zu klären, inwieweit die politische Leitung des Ministeriums des Innern im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Abteilungsleiters Polizei in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Kenntnis gehabt hat. Herr Innenminister Hövelmann hat uns im Ausschuss versichert, nichts gewusst zu haben und erst über den wenig wünschenswerten Weg der Presseberichterstattung Kenntnis von den Vorgängen erhalten zu haben. Ich möchte nicht ausschließen, dass es tatsächlich so gewesen ist. Sicher ist nur, es sollte so nicht sein. Auch diese Problemlage können wir im Untersuchungsausschuss sicherlich nicht abschließend aufklären.
Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir uns alle Mühe geben, den Untersuchungsausschuss mit zielführenden Fragestellungen zu unterstützen und dazu beizutragen, die durchaus fragwürdigen Vorkommnisse im Innenministerium näher zu untersuchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße es außerordentlich, dass dieser Ausschuss, wie es Kollege Kosmehl soeben in seiner Einbringungsrede formuliert hat, nicht dazu missbraucht werden soll, sich auf den heißen Wahlkampf Anfang des Jahres 2011 vorzubereiten, sondern bereits im Herbst 2010 zu einem Ende kommen soll. Hier wollen wir gern mittun und dafür sorgen, dass es tatsächlich so kommen wird. Die CDUFraktion wird sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir dankenswerterweise von Herrn Minister Hövelmann in Vertretung für Herrn Minister Dr. Aeikens bereits detaillierte Ausführungen zu den Luftreinhalte- und Aktionsplänen erhalten haben, möchte ich mich zum Kern des Gesetzentwurfs der FDP kurz fassen.
Im vergangenen Jahr haben wir für das Land SachsenAnhalt eine Funktionalreform durchgesetzt. Diese wurde von der Opposition oft und gern als Reförmchen abgewertet.
Das Ergebnis der Funktionalreform war jedoch eines, das aufgrund vielfacher Verhandlungen und Überlegungen, die mit Augenmaß erfolgten, entstanden ist. Geplante Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen sind genauestens hinterfragt worden. Die Reform war im Endeffekt nicht umfangreich, was sie allerdings nicht schlechter macht.
Meine Damen und Herren! Die FDP möchte nun die Frage der Aufgabenzuständigkeiten erneut anbringen. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Luftreinhalte- und Aktionspläne liegt derzeit beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und soll nun auf die Landkreise und kreisfreien Städte und damit auf die Ebene verlagert werden, die für die Durchführung von Verkehrsbeschränkungen zuständig ist.
Der Überlegung, ob dies gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse der jeweiligen Untersuchungen sinnvoll ist, möchte ich mich gar nicht verweigern. Nur dürfen wir nicht außer Acht lassen, meine Damen und Herren, dass wir durch eine Realisierung des Vorschlags den Landkreisen und kreisfreien Städten wiederum Aufgaben zuweisen, die sie gegebenenfalls nur mit weiterem finanziellen Aufwand werden leisten können.
Um das Pro und Kontra zur Verlagerung der Zuständigkeiten intensiver zu beraten, plädiere ich für weitere Beratungsgänge im Ausschuss. Dort haben wir dann die Möglichkeit, uns auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in dieser Frage zu verständigen. Ich beantrage daher die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Punkte dieses Gesetzentwurfes sind bereits erörtert worden. Daher möchte ich nur kurz auf den Gesetzentwurf eingehen.
Die Änderungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung basieren auf der Evaluierung der Vorschriften zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen aus dem Jahr 2006. Im selben Jahr bekam die Landesregierung den Auftrag, die Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts in den Kommunen nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen.
Dankenswerterweise ist die Information über den Berichtszeitraum und über daraus resultierende geplante Änderungen im vergangenen Jahr pünktlich erfolgt. Das Resultat des Evaluierungsberichts ist der heute vorliegende Gesetzentwurf.
Dieser enthält im Wesentlichen Regelungen für arbeitstechnische Entlastungen der Kommunen. Die Kommunen erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushalts, der nach Haushaltsjahren getrennt veranschlagt werden muss. Außerdem wird die Frist zur erstmaligen Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses bis zum Jahr 2016 verlängert.
In den Beratungen des Innenausschusses nach erfolgter Anhörung ist es gelungen, Änderungswünsche und Bedenken der kommunalen Spitzenverbände weitgehend im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres vom 10. März 2010 zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben erst einmal in meinen Kalender geschaut, weil ich bei der einen oder anderen Passage meiner Vorredner den Eindruck hatte, dass wir uns heute schon im Jahr 2011 befinden.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Die CDU hat nicht vor, von Reform zu Reform zu hetzen. Ich bin der Meinung, dass im kommunalen Bereich nun endlich Ruhe herrschen muss.
Wir haben im Jahr 2007 eine Kreisgebietsreform erfolgreich zu Ende gebracht. Diese Strukturen bewähren sich, meine Damen und Herren. Wir sind jetzt auf der Zielgeraden unserer kommunalen Gebietsreform. Daher verbieten sich aus meiner Sicht derartige Debatten von vornherein.
Meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Innenausschuss lange und intensive Diskussionen zum Thema „Interkommunale Funktionalreform“ geführt. Dort haben wir beschlossen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Sicherlich ist eine interkommunale Funktionalreform für Sachsen-Anhalt ein guter Gedanke und auch im Zuge der bisher hier erfolgten Reformen ein sinnvoller Schritt. Wir haben aber im Ergebnis nicht darüber befunden, ob diese Funktionalreform stattfinden soll oder nicht, sondern wir haben lediglich darüber befunden, dass sie jetzt bzw. in naher Zukunft, nämlich in dieser Legislaturperiode, nicht mehr durchzuführen sein wird.
Selbst die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu keinen Konsens gefunden und auch die Landesregierung, wie Herr Minister bereits ausgeführt hat, sieht es derzeit nicht als zwingend erforderlich an, eine entsprechende Reform durchzuführen.
Wenn wir zu dem Schluss kommen, eine interkommunale Funktionalreform durchzuführen, soll diese letztlich Hand und Fuß haben. Aus diesem Grunde plädiere ich dafür, dass wir uns die nötige Zeit nehmen und genau überlegen und prüfen, welche Aufgaben von den Landkreisen tatsächlich auf die Kommunen übertragen werden können. Die von uns in dieser Legislaturperiode durchgeführte Funktionalreform hat gezeigt, wie schwierig ein solches Unterfangen ist. Wir sollten uns von daher die Zeit nehmen, die eine solche Reform erfordert.
Meine Damen und Herren! Außerdem ist es meines Erachtens sinnvoll, die neuen Gemeindestrukturen im Land hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit in diese Überlegungen einzubeziehen. Die neu gegründeten Gemeinden müssen zunächst mit der neuen Situation, dass sie bei weitem größer sind als zuvor, zurechtkommen. Erst in einem weiteren Schritt kann man sehen, welche Aufgaben diese neuen Gemeinden dann zusätzlich übernehmen können.
Sicherlich wäre es schöner gewesen, wenn sämtliche Reformen in einem Guss erfolgt wären. Wir müssen jedoch vom derzeitigen Stand ausgehen. Aus diesem Grunde ist es, denke ich, besser, zunächst abzuwarten, wie sich die Gemeinden in den neuen Strukturen zurechtfinden, und dann erneut über eine interkommunale Funktionalreform nachzudenken.
Letztlich darf auch die Kostenfrage nicht außer Acht gelassen werden. Die Kommunen unseres Landes sind derzeit in einer extrem schlechten finanziellen Situation. Im Rahmen der Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz sind verschiedentlich Bedenken der einzelnen Kommunen hinsichtlich der zukünftigen Leistungsfähigkeit an uns herangetragen worden. Diese dürfen wir nicht außer Acht lassen.
Meine Damen und Herren! Aus den dargelegten Gründen bleibe ich bei dem bereits im Innenausschuss von mir unterstützten Votum, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen, und bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein wenig traurig, dass wir heute in diesem Hohen Hause über Handlungskonzepte zu Amoklagen diskutieren müssen. Es ist ein trauriges Thema, das in der heutigen Zeit durch wiederkehrende Vorfälle leider vermehrt in die Öffentlichkeit rückt: Menschen, die willkürlich anderen Menschen, ob Jung oder Alt, schwerstes Leid und ihnen sogar tödliche Verletzungen zufügen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir in den Nachrichten die Bilder von einem Amoklauf sehen, geht das zu Herzen, Verzweifelung macht sich breit. Viel zu leicht denkt man, einen selbst trifft es nicht; Katastrophen finden nur weit entfernt von einem selbst statt.
Katastrophen, natürliche oder von Menschenhand gemachte, können de facto jedermann immer und überall treffen. Nicht zuletzt der Vorfall, der sich kürzlich am Hegel-Gymnasium in Magdeburg ereignete, hat uns gezeigt, dass Extremsituationen oftmals näher sein können, als es einem lieb ist. In diesem Fall ist zwar nichts passiert, da es tatsächlich keinen Amoklauf gab; dennoch wäre, meine Damen und Herren, eine solche Situation möglich gewesen.
Jeder ist froh, wenn das Schlimmste verhindert werden kann. Die Polizei muss qualifiziert ausgebildet sein, um in derartigen Extremsituationen den Überblick zu behalten, helfen und einschreiten zu können. Wie wir den Ausführungen des Herrn Ministers entnehmen konnten, ist die Polizei in Sachsen-Anhalt gut vorbereitet und wird sich stets und ständig neuen Situationen, auch im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen und der Entwicklung von Konzepten, anpassen können.
Ebenso müssen Schüler und Lehrer, alle, die sich in der Schule befinden, mit der Situation klar kommen, insbesondere mit der inzwischen mehr und mehr spürbaren Angst, ein Amoklauf könnte auch in ihrer Schule stattfinden.
Die Sicherheitsgewinnungs- und Präventionsarbeit ist an dieser Stelle für die gesamte Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Die Angst, es könnte überall und jederzeit etwas passieren, steigert unnötig die Verunsicherung in der Bevölkerung. Insofern, meine Damen und Herren, halte ich den Antrag der FDP, über Handlungskonzepte bei Amoklagen in der Landespolizei, bei Ersthelfern und in Schulen in Sachsen-Anhalt zu berichten, für einen guten Antrag.
Wir müssen uns näher mit Problemfeldern und mit der Frage auseinandersetzen, wie man Amoklagen besser, insbesondere präventiv in den Griff bekommen kann. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist auch die Frage, wie im Ernstfall Nachsorge getroffen werden kann und wie wir besser als bisher Betroffene, Verletzte oder auch deren Angehörige im Nachhinein versorgen können, damit sie mit dieser Gesamtsituation zurechtkommen.
Bei der Frage der Verschärfung des Waffenrechts, verehrter Herr Innenminister, teile ich Ihre Auffassung nicht. Denn wer sich mit dem Waffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland auskennt, der weiß, dass wir eines der schärfsten Waffengesetze der Welt haben. Ich bin froh, dass wir heute keine Debatte über eine weitere Verschärfung des Waffenrechts führen; denn diese Verschärfung führt uns nicht zu dem Ziel, das wir anstreben.
Wir müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass das bestehende Waffenrecht auch von all denen, die berechtigterweise Waffen besitzen oder führen, so angewandt wird, dass solche Lagen wie in Winnenden nicht zustande kommen können. Letztlich war es in diesem Fall der unsachgemäße Umgang mit einer Waffe, der dieser Amoklage Vorschub geleistet hat.
Ich denke, hierbei liegt es an uns allen, dazu beizutragen, dass Menschen, die Waffen haben, immer wieder darauf hingewiesen werden, mit diesen sorgsam umzugehen und sie so zu verwahren, dass unberechtigte Dritte keinen Zugang haben. Dadurch wird man, so glaube ich, in Zukunft solche Lagen verhindern können. In diesem Sinne wird die CDU-Fraktion dem Antrag der FDPFraktion zu stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich bereits die Freude hatte, die Berichterstattung über die Beratungen im Innenausschuss hierzu vorzunehmen, werde ich jetzt versuchen, mich kurz zu fassen.
Wie von vielen Kollegen bereits dargelegt wurde, haben wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen umfangreich und im Detail beraten. Ich meine, wir sind mit dem Entwurf, über den wir heute abzustimmen haben, letztlich zu einem Entwurf gekommen, der ein ausgewogenes Gesetz ermöglicht.
Besonders hervorheben möchte ich dabei, meine Damen und Herren, ein wichtiges Ergebnis, und zwar die Verschlankung und die Flexibilisierung des Laufbahnrechts von bisher vier Laufbahnen, nämlich dem einfachen, dem mittleren, dem gehobenen und dem höherem Dienst. Diesbezüglich erfolgt eine Neuordnung in lediglich zwei Laufbahngruppen. Die Laufbahngruppe 1 umfasst den ehemals einfachen und den ehemals mittleren Dienst, die Laufbahngruppe 2 umfasst die bisherigen Laufbahngruppen des gehobenen und des höheren Dienstes. Die berufliche Entwicklung in den einzelnen Laufbahnen vollzieht sich dabei unter der Berücksichtigung des Grundsatzes des lebenslangen Lernens nach Leistung und Qualifizierung.
Darüber hinaus haben wir, so meine ich, eine gute Regelung im Bereich des Nebentätigkeitsrechts gefunden. Herr Minister hat dazu in diesem Hohen Hause schon ausführlich gesprochen. Aus diesem Grunde möchte ich darauf an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Besonders bemerkenswert finde ich es, dass es nach den zum Teil wirklich langwierigen Beratungen am Ende doch dazu gekommen ist, dass alle vier Fraktionen in diesem Hohen Hause heute einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschieden werden. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass es allen in diesem Hohen Hause darum geht, den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich ihren Dienst im Land Sachsen-Anhalt tun, gerecht zu werden und hier zu zeigen, wir stehen an ihrer Seite.
Ich möchte auch bemerken, dass ich es sehr wohl für gegeben halte, dass das Land die Möglichkeiten nutzt, dort, wo es aus Wettbewerbsgründen erforderlich ist, Ernennungen vorzunehmen; denn es ergibt aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, keinen Sinn, dass wir junge Menschen qualifizieren und ausbilden, ihnen die Möglichkeit geben, zu 75 vom Hundert der Besoldung und für ein Jahr befristet im Landesdienst zu arbeiten, die jungen Menschen dann aber Ernennungsurkunden in anderen Bundesländern annehmen. Das haben wir nicht nötig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt, das Landesbeamtengesetz ist ein gutes Gesetz, wie ich meine. Wir sind mit diesem Gesetz dem Grundsatz etwas näher gekommen, die Beamtenlaufbahn zu verschlanken und - das haben wir definiert - die Verbeamtung zukünftig auf Kernbereiche zu beschränken. Das ist nicht wirklich neu. Es ist schon in dem im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz des Berufsbeamtentums formuliert, dass der Staat Beamte einzusetzen hat.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag und zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Basierend auf der Föderalismusreform, arbeiten wir seit Sommer des vergangenen Jahres an einem Versammlungsgesetz für das Land SachsenAnhalt. Gerade hierzulande, da Sachsen-Anhalt sehr stark von einem zentralen Vorwurf, nämlich dem rechtsextremistischer Störungen, gebeutelt wird, ist ein klares, verständliches und gut durch- und umzusetzendes Versammlungsgesetz erforderlich. Ich begrüße, dass sich das Land der aktuellen Problematik provokanter Aufmärsche extremistischer Gruppierungen annimmt und insoweit die Eingriffsermächtigungen des Versammlungsgesetzes präzisiert.
Nach § 14 wird an besonderen historischen, durch negative Ereignisse belasteten Erinnerungsorten und Erinnerungstagen in Verbindung mit § 13 die Möglichkeit eröffnet, dass Behörden Veranstaltungen und Versammlungen beschränken oder verbieten können. Die Freiheit aller Deutschen, sich nach Artikel 8 des Grundgesetzes ohne Voranmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, findet nicht zuletzt durch Gesetze wie dieses ihre Grenzen. Obwohl ich das Grundrecht der Versammlungsfreiheit als hohes Gut einstufe, begrüße ich ebenso dessen Grenzen. Ich werde das kurz näher begründen.
Zum einen dürfen links- und rechtsextremistische Versammlungen nicht an Feier- und Gedenktagen sowie an Mahn- und Gedenkstätten stattfinden, um dort Geschehnissen zu gedenken, die unzähligen Menschen grenzenloses Leid zugefügt haben und ihnen ihre Würde oder gar ihr Leben genommen haben. Freiheiten sind nur so lange gut, wie man mit ihnen verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst umgeht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es den zuständigen Behörden im Land ermöglicht werden, die Durchführung öffentlicher Versammlungen und Aufzüge an den genannten Orten und Daten, die in besonderer Weise mit dem Gedenken an die Opfer von Kriegen und nationalsozialistischer Gewaltherrschaft oder dem Gedenken an schwere Menschenrechtsverletzungen zu Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur in Beziehung stehen, zu verbieten.
Es hat sich gezeigt, dass politische Auseinandersetzungen auch an den Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und an Tagen, die dem Gedenken an diese Menschen dienen, gesucht werden. Für extremistische Zusammenschlüsse werden bestimmte Tage und Orte gewählt, an denen Opfern einer Gewaltherrschaft gedacht wird, um die Gesellschaft durch die Verharmlosung oder die bewusste Verdrehung geschichtlicher Tatsachen zu provozieren und nachhaltig zu verletzen. Bedenklich sind sowohl links- als auch rechtsextremistische militante Gruppierungen, die Versammlungen missbrauchen, um aus der Menge heraus Straftaten zu begehen, oder nur nach einer Gelegenheit suchen, um zu randalieren.
Im Mittelpunkt linksextremistischer Aktivitäten und Diskussionen stand im Jahr 2007 die Mobilisierung gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Nachbarland Meck
lenburg-Vorpommern. Dabei wurde die Globalisierungskritik für Linksextremisten immer mehr zu einer allgemeinen ideologischen Klammer. Nahezu sämtliche linksextremistischen Aktionsfelder - wie Antikernkraft, Antimilitarismus, Antirassismus oder auch Sozialabbau - ließen sich darunter subsumieren. Auf gar keinen Fall dürfen wir zulassen, dass solche Bewegungen und Bestrebungen unter Ausnutzung von Freiheiten hier im Lande Fuß fassen.
Ein modernes und gutes Versammlungsrecht muss Kernstück einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft sein. Jedes Versammlungsrecht steht - wie gerade dargelegt - selbstverständlich in einem Spannungsfeld: Einerseits gibt es das Recht auf Meinungsäußerung und Versammlung; andererseits müssen aber auch die Rechte Dritter geschützt werden. Geschützt werden muss vor blinder Zerstörung aus Rücksichtslosigkeit und Achtlosigkeit gegenüber dem, was andere Menschen schätzen.
In ihrem blinden Hass und ihrer Zerstörungswut vergessen viele extremistische Demonstranten, dass es neben ihrer perfiden Weltanschauung Mitmenschen gibt, die anders denken, nämlich die Menschen, die bereit sind, sich unter Beachtung von Gesetz und Recht in einem demokratischen Staat zu versammeln, um für ihre Rechte zu kämpfen. Für diese Fälle darf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit selbstverständlich nicht allzu stark eingeschränkt werden.
Diese Gefahr besteht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf meiner Ansicht nach nicht. In langen Beratungen haben wir ein aus meiner Sicht gutes Gesetz erarbeitet, das sowohl den friedlichen Versammlungen als auch den ungewollten provozierenden Versammlungen Rechnung trägt.
Dem Gesetz ist eine Anlage beigefügt, aus der bestimmte Orte kartografisch hervorgehen. Der rundum gelungene Gesetzentwurf versetzt uns in die Lage, ein Land zu sein, in dem guten Gewissens Versammlungen stattfinden können, Versammlungen, die einer Kontrollinstanz unterliegen, die das Ausleben extremistischer Störungen hemmen wird.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Gallert, sowohl der Innenminister als auch meine Vorredner haben durchaus erkennen lassen, dass es bis dato keine konkreten Anlässe gegeben hat. Nichtsdestotrotz müssen wir eine Rechtslage schaffen, die allen Eventualitäten gerecht werden kann.
Von daher meine beispielhafte Aufzählung zu den Vorkommnissen in anderen Ländern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir schon wieder Änderungen an der Gemeindeordnung und an der Landkreisordnung vornehmen. Beide Gesetze sind von uns in der jüngsten Vergangenheit schon oft angefasst und verändert worden, vielfach mit gravierenden, ja einschneidenden Folgen.
In diesem Fall, meine Damen und Herren, ist die Situation eine andere. Infolge der Innenministerkonferenz im November 2003 ist für Sachsen-Anhalt die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechungswesens beschlossen worden. Die Basis dafür war die Grundsatzentscheidung, die vorsah, das kamerale Konzept, welches ausschließlich zahlungsorientiert ist und nur den Geldverbrauch dokumentiert, durch die Einführung einer nachhaltigen, ressourcenorientierten Haushaltswirtschaft zu ersetzen. Das Ziel ist nach wie vor die Steigerung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit des gesamten Verwaltungshandelns.
Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erhielt die Landesregierung den Auftrag, in einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren die Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen. Dieser Bitte ist die Landesregierung durch eine Unterrichtung im Februar 2009 mit der Drs. 5/1819 freundlicherweise nachgekommen. Das Ergebnis war im Groben, dass die vorgenommenen Regelungen als tragfähig eingestuft worden sind, jedoch auch einige Änderungsvorschläge unterbreitet wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht im Einzelnen auf die gesamten Änderungen eingehen. Ich möchte nur als wesentlich herausstellen, dass die Kommunen die Möglichkeit der Aufstellung eines Doppelhaushalts, was eine enorme Bearbeitungseinsparung darstellt, eingeräumt bekommen.
Weiterhin soll die erstmalige Erstellung eines Gesamtabschlusses bis zum Haushaltsjahr 2016 hinausgeschoben werden.
Nicht angefasst wird - das möchte ich zur Beruhigung der Kommunen erwähnen - das Gesetz in dem Punkt,
dass wir im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform aus dem Jahr 2008 den Stichtag zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf den 1. Januar 2013 verschoben haben. Auch hierbei war unser Ziel, eine Entlastung der Kommunen im Rahmen der Gemeindegebietsreform zu erwirken und zu verwirklichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier nicht näher auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs und die einzelnen Vorschriften der Gemeinde- und der Landkreisordnung eingehen, sondern eine nähere Beleuchtung und Diskussion dazu im Innenausschuss führen.
Aus diesem Grunde beantrage ich, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Finanzausgleichsgesetz, in dem die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen geregelt sind, zu überprüfen und zukunftsorientiert neu zu konfigurieren.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Hintergrund hierfür insbesondere das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005 war. Darin wurde im Hinblick auf die systematisch vergleichbare bisherige kommunale Finanzausstattung in Thüringen der Gesetzgeber verpflichtet, einen völligen Systemwechsel vorzunehmen. Im Rahmen des Systemwechsels - hierauf hatte das Thüringer Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich Bezug genommen - müsse der Gesetzgeber vor Festlegung der Finanzausstattung der Kommunen zunächst deren Finanzbedarf hinreichend ermitteln. Nur so könne sichergestellt werden, dass der tatsächliche Finanzbedarf anschließend angemessen berücksichtigt werden könne.
Die bisherigen Vorschriften über die Gewährung der zweckgebundenen Zuweisungen genügen insofern nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, da sie Zuweisungen allein nach Maßgabe des Landeshaushalts, sprich nach Haushaltslage, vorsahen. Das Gericht hatte daher Vorgaben entwickelt.
Insbesondere müsse eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen unabhängig von der Leistungskraft des Landes sichergestellt werden. Über eine finanzielle Mindestausstattung hinaus sei ein Anspruch auf weitere bedarfsorientierte finanzielle Leistungen im Sinne eines so genannten Angemessenheitszuschlags vorzusehen, die zusammen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung ausmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine systematische Neustrukturierung des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen keine leichte Aufgabe sein wird, dürfte allen Beteiligten klar sein. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf stellt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben jedoch eine Diskussionsgrundlage dar. Im Rahmen dessen ist die Intention des Gesetzentwurfs, nämlich eine aufgabenbezogene Finanzierung der Kommunen vorzunehmen, und dies unabhängig von der Haushalts- und Finanzlage des Landes, begrüßenswert und ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Ebenso ist aber auch anzumerken, dass in den parlamentarischen Beratungen noch weiterer Feinjustierungsbedarf besteht. Dabei wird insbesondere noch intensiver darüber zu diskutieren sein, inwieweit die Kosten für die kommunale Aufgabenerledigung auf statistische Durchschnittswerte reduziert werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage dies gerade vor dem Hintergrund, dass die Situation in den Kommunen hinsichtlich kostenintensiver Aufgaben - erwähnt sei beispielsweise die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II - nicht vergleichbar ist. Zusätzlich wird näher zu erörtern sein, inwieweit bei den Kommunen hinsichtlich der Erledigung ihrer Pflichtaufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis sowie hinsichtlich der Wahrnehmung eines Mindestmaßes an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gerade mit Blick auf unterschiedliche Ausgangslagen der Beteiligten der kommunalen Gemeinschaft noch Modifizierungsbedarf besteht.
Der Grundsatz wird dabei bleiben, den Kommunen Sachsen-Anhalts nicht nur nachhaltige Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises zu gewährleisten, sondern sie darüber hinaus unabhängig von der Haushaltssituation der Landes finanziell in die Lage zu versetzen, auch freiwillige und Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen. Die Beratungen in der Finanzstrukturkommission sowie im parlamentarischen Verfahren werden diesbezüglich zur abschließenden Feinabstimmung beitragen.
Meine Damen und Herren! Dabei wird auch noch näher darauf einzugehen sein, inwieweit die im ursprünglichen Gesetzentwurf und die in dem dem Landtag letztlich zugeleiteten Gesetzentwurf erfolgten Änderungen einer Modifizierung bedürfen, um etwaige Unwuchten im System zu glätten.
Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und plädiere für eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Landesentwicklung und Verkehr, für Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie so oft hat uns die Fraktion DIE LINKE einen Antrag vorgelegt, der das Ziel verfolgt, die Bekämpfung von rechtsextremistischen Bestrebungen im Land voranzutreiben. Immer wieder und berechtigterweise wird Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus der Kampf angesagt.
Aber, meine Damen und Herren, das ist nun wirklich keine Idee der Fraktion DIE LINKE. Ich denke, an dieser Stelle für alle Anwesenden sprechen zu können, wenn ich sage, uns allen ist es wichtig, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und allen menschenverachtenden Einstellungen entgegenzutreten.
Wie uns Herr Innenminister Hövelmann dargelegt hat, gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel der Bekämpfung der rechtsextremistischen Aktivitäten. Polizeiliche Präventions- und Bekämpfungsstrategien, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere mit den an uns angrenzenden Bundesländern, werden weiterentwickelt. Sogar ein mobiles Einsatzkommando, welches dem Landeskriminalamt angehört und von der Fraktion der LINKEN in Form einer mobilen Sondereinheit gefordert wird, existiert bereits.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht nur dem rechtsextremistischen Gedankengut entgegenstellen. Ebenso müssen wir die Einflussnahme von links und sämtliche verfassungsfeindlichen und extremistischen Handlungen und Einstellungen bekämpfen. Woher die Gewalt letztlich kommt, von rechts oder links - alle Formen sind verachtenswert und dürfen nicht geduldet werden.
Der Verfassungsschutzbericht 2008 weist einen Anstieg politisch motivierter Straftaten aus, und zwar sowohl im rechten als auch im linken Spektrum. Aus der Aufteilung in extremistische Straftaten und politisch motivierte Gewalttaten wird ersichtlich, dass sowohl bei Rechts als auch bei Links viel zu hohe Fallzahlen ausgewiesen sind. Ich möchte jedoch betonen, dass sowohl bei Rechts als auch bei Links ein Anstieg zu verzeichnen ist.
Wir dürfen weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sein. Es muss uns im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern gelingen, für SachsenAnhalt und in Sachsen-Anhalt eine streitbare und wehrhafte Demokratie zu erhalten.
Wir dürfen uns nicht von extremistischen Strömungen in irgendeiner Form darin beeinträchtigen lassen.
Dem Austausch mit anderen Bundesländern hinsichtlich der Vorgehensweisen bei der Bekämpfung und dem Erfahrungsaustausch über Erlebtes muss weiterhin Beachtung geschenkt werden. Die Zusammenarbeit muss gefördert werden. Diesbezüglich habe ich nach den Darlegungen des Innenministers auch keinerlei Bedenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten gemeinsam den Kampf gegen extremistische Strömungen nicht aufgeben und unser Augenmerk weiterhin auf die Problematik richten. Eines, meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier auch in aller Deutlichkeit sagen: Nach dem, was ich bisher ausgeführt habe, und eingedenk der Tatsache, dass im Bundesland Berlin, wo, wenn mich nicht alles täuscht, die LINKE in der Regierungsverantwortung ist, regelmäßig Autos brennen, kann ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht wirklich nachvollziehen.
Frau Kollegin Tiedge, zu dem Beispiel Harbke: Wenn mich nicht alles täuscht, hatten wir das Thema seinerzeit im Rahmen der Selbstbefassung im Innenausschuss, wo ganz klar dargelegt wurde, dass die entsprechenden Behörden seinerzeit schnellstmöglich in länderübergreifender Zusammenarbeit, nämlich mit der Bereitschaftspolizei Niedersachsens, reagiert haben.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Und ich bitte die Landesregierung, ergänzend zu den bereits vom Innenminister vorgetragenen Maßnahmen auch im Innenausschuss intensiv und ausführlich über die Aktionen gegen Extremismus und über die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern zu berichten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entsprechend unserem Antrag in der Drs.5/2014 hat der Abgeordnete Holger Stahlknecht seinen Rücktritt als ordentliches Mitglied des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt.
Nach § 7 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes rückt für Herrn Stahlknecht Herr Frank Bommersbach als ordentliches Mitglied nach. Für ihn ist ein neues stellvertretendes Mitglied durch den Landtag zu bestätigen. Der Abgeordnete Herr Geisthardt soll den Abgeordneten Herrn Bommersbach vertreten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag in der Drs. 5/2014. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kosmehl, ich hoffe, der liebe Gott wird mir noch lange, lange Zeit das Vermögen erhalten, selb
ständig zu denken und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, die Kommunen in ihrer Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu unterstützen. Ich glaube, die intensiven und kontroversen Debatten im Innenausschuss und in den Arbeitskreisen, aus denen der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf resultiert, tragen dem im Großen und Ganzen Rechnung. Dieses Artikelgesetz hat in den Beratungsgängen viel Konzentration erfordert. Es werden immerhin neun Gesetze geändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders Augenmerk ist immer wieder auf das wohl wichtigste Gesetz des Kommunalverfassungsrechts, nämlich die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, gerichtet worden. Daneben sind Änderungen in der Landkreisordnung erfolgt.
Deshalb schätze ich insbesondere Artikel 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes, der vorsieht, dass die von mir soeben genannten Gesetze in ihrer vom Inkrafttreten an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt neu bekannt gemacht werden können. Es wird damit allen, die sich mit diesen Gesetzen befassen müssen, die Möglichkeit eröffnet, alle Änderungen auf übersichtliche Weise zur Kenntnis zu nehmen. Sie können die geänderte Fassung, die obendrein sehr verständlich ist, nach der Verkündung des Gesetzes dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt komplett entnehmen.
In den Sitzungen des Innenausschusses, insbesondere in der letzten Sitzung, bei der Erarbeitung der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung gab es oft sehr große Diskussionen. Aber dennoch, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses, Sie erinnern sich: Bei einigen Änderungswünschen haben wir auch per Änderungsantrag einvernehmlich Änderungen vornehmen können.
Zu Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfes fand eine längere Diskussion statt. Da ich zu dieser Regelung mehrere Schreiben von Kommunen erhalten habe, möchte ich kurz auf die neuen Regelungen des § 17 Abs. 5 und 6 der Gemeindeordnung eingehen.
Mit der Vorschrift des Absatzes 5 wird das Ministerium des Innern ermächtigt, unter genau aufgelisteten Voraussetzungen die Neubildung einer Gemeinde durch Ausgliederung von Gebietsteilen aus einer Gemeinde durch Verordnung vorzunehmen. Diese Regelung hat offenbar vielfach für Verwirrung gesorgt - die Diskussion am heutigen Tag hat das auch gezeigt - und ließ Befürchtungen aufkommen, das Ministerium würde hierdurch ermächtigt, per Verordnung offenbar - wie viele missverständlich annahmen - willkürlich die Zuschnitte der Gemeinden zu verändern.
Aber, meine Damen und Herren, das ist gerade nicht der Fall. Es geht nur um die Ausgliederung von Gebietsteilen. Diese darf nur vorgenommen werden, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die für eine Einheitsgemeinde erforderlichen Mindesteinwohnerzahlen ausgewiesen werden können und die von der Ausgliederung von Teilen ihres Gebietes betroffene Gemeinde mit der Mehrheit der Mitglieder ihres Gemeinderates auch zustimmt. Alle vorgetragenen Ängste der Gemeinden sind deshalb unbegründet, und, meine Damen und
Herren, die geltende Rechtslage ermöglicht dies jetzt schon.
Einvernehmlich konnten wir uns im Innenausschuss auch darüber verständigen, dass die Flexibilität der Haushalte in den Gemeinden nicht durch eine Neuregelung hinsichtlich Konsolidierungsmaßnahmen, die auf Haushaltsjahre festgelegt werden müssen, Einschränkungen erfahren. Für die Haushalte der Gemeinden hätte das zur Folge gehabt, dass diese über Jahre hinweg fest zementiere Regelungen hätten treffen müssen, die schwer, wenn nicht sogar nicht überschaubar gewesen wären.
Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, wie schwierig es ist, die Haushalte der Gemeinden so festzuschreiben, dass die Gemeinden und deren Bewohner nicht ausschließlich von Einsparungen und Entbehrungen gebeutelt sind.
Insofern konnten wir an dieser Stelle den Vorschlägen des Ministeriums nicht folgen, jedoch möchte ich betonen, dass ich jede Bemühung um Einsparungen und Haushaltskonsolidierung in den Gemeinden des Landes für löblich und erforderlich halte.
Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die einvernehmliche Regelung, die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung des § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu streichen. Dieser Paragraf sah vor, den Höchstbetrag der Kassenkredite der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsichtsbehörde zu unterstellen, wenn er ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteige.
Positiv zu beurteilen ist die erarbeitete Neuformulierung des § 126 der Gemeindeordnung, der die Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes regelt, mit dem Ergebnis, das diesem nunmehr die überörtliche Prüfung der Kommunen mit mehr als 25 000 Einwohnern und der Zweckverbände obliegt.
Außerdem ist es gelungen, in diesem Gesetzentwurf die von vielen Kommunen geforderte Einräumung eines Wahlrechts für Zweckverbände und Eigenbetriebe zu regeln und diesen die Wahl zu geben, die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Vorschriften zur Doppik oder die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen von Eigenbetrieben anzuwenden. Das Wahlrecht der Haushaltsführung wird nunmehr wunschgemäß eingeräumt und wird vielfach zu Erleichterungen in den Kommunen führen, die ein für sie bewährtes System anwenden. Unnötige Umstellungen des Systems werden jeweils entbehrlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht detaillierter auf die gesetzlichen Regelungen eingehen, weil meine Vorredner dies zur Genüge getan haben. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Erstellen und das Auswerten von Statistiken beschäftigt in der heutigen Zeit Heerscharen von Menschen; und im Zweifel traut jeder nur der Statistik, die er selbst erarbeitet hat. - Aber Spaß beiseite.
Natürlich ist jedes Hakenkreuz, egal, wohin es geschmiert wurde, eine Straftat für sich. Es gilt, sie zu verfolgen und den Täter seiner Strafe zuzuführen. Aber handelt es sich per se jedes Mal um eine Straftat, die dem Phänomen „Rechts“ zuzuordnen ist? - Ich glaube, bevor man das in der Statistik so zuordnet, muss man das entsprechend ausermittelt haben, um hier zu korrekten Ergebnissen zu kommen.
Mit großem Interesse habe ich die Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik 2008 und der Statistik der politisch motivierten Kriminalität 2008, die meines Erachtens sehr aufschlussreich sind, zur Kenntnis genommen. Wie Herr Minister Hövelmann bereits dargestellt hat, sind Statistiken immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Ihre Aussagekraft ist relativ.
Viele verschiedene Faktoren zur Ermittlung der Daten, wie das Anzeigeverhalten oder auch der Wertewandel unserer Gesellschaft, sind von entscheidender Bedeutung für das Ergebnis einer solchen Statistik. Ein abschließendes, erschöpfendes Bild darüber, wie viele und welche kriminellen Akte in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen sind, gibt es, meine Damen und Herren, nicht. Eine grobe Tendenz kann jedoch immer abgelesen werden.
So habe ich zum Beispiel mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Straftaten in Sachsen-Anhalt insge
samt um 4,6 % und damit auf 206 669 registrierte Straftaten zurückgegangen sind. Auf der anderen Seite habe ich mit Erschrecken wahrgenommen, dass die Zahl der politisch motivierten Straftaten im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 34,5 % auf 2 223 Delikte angestiegen ist.
Die Straftaten von Links und Rechts nehmen kontinuierlich zu und sind verachtenswert. Hinzu kommt, dass die Zunahme dieser Deliktzahlen nicht gerade ein Aushängeschild für unser Bundesland ist. Nicht zuletzt deswegen, meine Damen und Herren, begrüße ich den Antrag der Fraktion der FDP, die polizeiliche Kriminalstatistik und die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität genauer unter die Lupe zu nehmen und über das Ergebnis im Ausschuss für Inneres zu berichten und zu diskutieren.
Mit Blick auf die polizeiliche Statistik 2008 werden die personellen Ressourcen und Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Aufklärungsquote in der Polizei näher hinterfragt. Meines Erachtens ist es ein ewiges Bestreben, auch vonseiten des Innenministers, die Personen richtig einzusetzen, in jeder Hinsicht Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten und diese dann auch umzusetzen.
In der vergangenen Woche haben wir zur Kenntnis genommen, dass die bisherigen Folgen der Polizeistrukturreform zum Anlass für Umstrukturierungen genommen worden sind. Eine Nachsteuerung der Maßnahmen im Zuge der Polizeistrukturreform hat deutlich gemacht, dass das Innenministerium alles daran setzt, die innere Sicherheit unseres Landes ständig und fortlaufend zu verbessern. Ich denke daher, dass der Bericht der Landesregierung dem Innenminister die Möglichkeit eröffnet, im Innenausschuss seine Vorgehensweise und die geplanten Maßnahmen in der Polizei zu erläutern.
Hinsichtlich der politisch motivierten Kriminalität ist sicherlich die Vorlage einer weiteren Statistik, die einen besseren Überblick gerade im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den Vorfällen der vergangenen Jahre ermöglicht, zu begrüßen.
Sowohl Weiterbildungen für Polizeibeamte des Landes, insbesondere an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben, als auch Maßnahmen zur Verringerung der politisch motivierten Kriminalität sind jederzeit zu fördern. Da dies regelmäßig erfolgt und vonseiten der Landesregierung regelmäßig Aktionen und Maßnahmen gegen politisch motivierte Gewalttaten stattfinden, dürfte die gewünschte Darstellung für das Innenministerium unproblematisch sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den bereits bekannten Statistiken sehe ich den im Antrag erbetenen Bericht als durchaus informativ an. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion der FDP und sehe dem Bericht der Landesregierung im Innenausschuss mit Freude entgegen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Beamtenrecht war sensibel, ist sensibel und wird auch zukünftig sensibel bleiben. Der jetzt von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist Ausfluss der Föderalismusreform. Die neue Kompetenzverteilung führt dazu, dass Sachsen-Anhalt sowohl Gesetzentwürfe zum Beamtenrecht als auch zum Besoldungsrecht neu erlassen muss. Die jetzt vorliegende Novelle zum Beamtenrecht ist ein erster Schritt. Diesem wird die Novelle zum Besoldungsrecht folgen.
Der Gesetzentwurf befasst sich mit dem Kernbereich des Beamtenrechts. Schon Artikel 33 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist. Mit dem Reichsbeamtengesetz von 1873 beginnt diese gesetzlich fixierte Tradition der deutschen Beamtenschaft. Von hergebrachten Grundsätzen kann aber nur dort die Rede sein, wo es um Regelungen geht, die das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt so prägen, dass ihre Beseitigung auch das Wesen des Beamtentums antasten würde.
Mit den hergebrachten Grundsätzen wird üblicherweise ein bewusstes Anknüpfen an die Tradition assoziiert. Sie werden auch als Absage an den Versuch verstanden, das öffentliche Dienstrecht neu zu gestalten. Einerseits soll mit ihnen also der Status quo fixiert werden, andererseits erfordert die Rechtswirklichkeit eine Fortentwicklung auch der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. So hat das Beamtenrecht seit 1949 eine beachtliche Entwicklung vollzogen, die gegen eine Tendenz zum Status quo spricht, aber auch eine Verrechtlichung gebracht hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein ehrgeiziges Vorhaben, nicht nur im Hinblick darauf, dass das Gesetz mit Wirkung zum 1. April 2009 in Kraft treten soll. Es ist ehrgeizig, weil es sehr umfangreich ist und weil Materien, wie schon gesagt, sehr sensibel sind. Die CDU wird sich daher des Vorhabens sorgfältig annehmen.
Selbstverständlich ist eine grundlegende Neuregelung immer auch ein Anlass zu prüfen, was aus der Vergangenheit mit in die Zukunft genommen wird und welche Regelungen als nicht mehr zeitgemäß verworfen werden.
Neben der personalwirtschaftlichen Flexibilität und einer stärkeren Orientierung am Leistungsprinzip sind Fragen zum Beispiel des Streikrechts für Beamte oder etwa des Nebentätigkeitsrechts in dem vorliegenden Gesetzentwurf konservativ geregelt.
Der Gesetzentwurf spiegelt eine Vielzahl von Detailfragen wider, die aus der Erfahrung heraus und als Ausfluss des Laufbahnprinzips in der Landesverwaltung immer wieder diskutiert werden müssen, wie zum Beispiel das Verlangen nach einheitlichen Beurteilungsrichtlinien,
die Forderung nach gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und damit die Aufgabe des Alimentationsprinzips, ein geforderter Paradigmenwechsel vom Genehmigungsvorbehalt zur Anzeigepflicht bei Nebentätigkeiten oder auch die Forderung nach Übernahme der hälftigen Kosten für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer Reihe von Punkten werden wir uns im Detail intensiv auseinandersetzen müssen.
Ich erwarte geradezu, dass in den Beratungen seitens der FDP die Inhalte der Kleinen Anfrage zu den Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Landesbeamten in der Drs. 5/1668 thematisiert werden. Die Besorgnis über eine mögliche Kollision zweier Tätigkeiten dürfte im Ergebnis der Kleinen Anfrage nur in ungewöhnlichen Ausnahmefällen bestehen. Die erzielten Einnahmen sind jedenfalls überwiegend unbedeutend.
Ich kann hier schon andeuten, dass man sich die Vorschriften in einzelnen weiteren Punkten wird genau ansehen müssen.
Ich hoffe und gehe davon aus, dass in dem von der Landesregierung gewünschten Zeitrahmen so sorgfältig gearbeitet werden kann, dass eiliges Nachjustieren in diesem sensiblen Bereich möglichst unterbleiben kann.
Die Erfahrung lehrt, dass das, was schnell gemacht ist, nicht zwingend auch handwerklich ordentlich ist. In dem vorliegenden Fall geht es jedoch um zu viele Personen, um zu viele Schicksale und im Fall der ungenügenden Regelungen auch um zu viele Streitfälle, die zu Gerichtsverfahren und Unruhe führen würden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein lange diskutiertes Problem nimmt heute sein Ende; das wird nach bereits langjährigen Beratungen in der vorangegangenen Wahlperiode und zwei Jahren Beratung allein in dieser Wahlperiode auch Zeit. Der Zweck dieses Gesetzes ist es - wie in § 1 des Gesetzentwurfs geregelt -, „Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind“.
Es wird sich noch zeigen müssen, ob dieses Ziel erreicht werden kann; aber zumindest haben wir mit diesem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die Erreichung dieses Ziels geschaffen.
Um die Auswirkungen besser ermitteln zu können, ist im Gesetzentwurf eine Überprüfung der Regelungen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren vorgesehen.
Nach Ablauf dieser Zeit können wir weitere Schlüsse ziehen und erneut über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes beraten.
Nach dem jetzigen Stand handelt es sich - ich zumindest gehe davon aus - um ein gutes Gesetz. Ich selber war Kritiker des Gesetzentwurfs und habe die Schaffung eines solchen Gesetzes nicht als zwingend notwendig angesehen. Ein Hund ist für mich unabhängig von seiner Rasse ein liebes und treues Wesen, welches, wenn es mit dem Menschen zusammenlebt, in dessen Abhängigkeit steht.
Das hat leider zur Folge, dass ein Hund, da er nicht immer in gute Hände gerät, vielfach von seinem Besitzer im Wesen verdorben wird. Darum bin ich mit dem Endergebnis dieses Gesetzes zufrieden.
Wir haben auf die Schaffung einer so genannten Rassenliste verzichtet, haben aber vier Rassen, den Pitbull Terrier, den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und den Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander zunächst als gefährlich eingestuft.
Meine Damen und Herren! Das heißt aber nicht, dass diese Tiere ihr Leben lang mit dem Stigma der Gefährlichkeit leben müssen. Ihre Halter haben die Möglichkeit, den Nachweis der Ungefährlichkeit der Hunde zu führen. Mit dem Nachweis einer bestandenen Wesensprüfung gelten diese Hunde als ebenso ungefährlich wie alle anderen unauffälligen Hunde auch. Die Halter von Hunden der eben benannten Rassen brauchen also keine Angst zu haben; es sei denn, sie haben ihren Hund auf Aggressivität gedrillt.
Im Übrigen möchte ich auf drei wesentliche Punkte eingehen. Erstens die Haftpflichtversicherung. Hundehalter werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung über 1 Million € für Personen- und Sachschäden sowie über 50 000 € für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Hierdurch wird eine Regulierung von Schadensfällen, die - ich erlaube mir den ausdrücklichen Hinweis - nicht nur durch Hundebisse hervorgerufen werden können, abgesichert.
Zweitens die Chippflicht. Dem Hund wird durch einen Tierarzt ein elektronisch lesbarer Mikrochip zur Kennzeichnung eingepflanzt. Dieser Chip enthält eine einmal vergebene und unveränderliche Kennnummer, mit deren Hilfe eine Zuordnung des Hundes zu seinem Halter erfolgen kann.
Drittens die Registrierung des Hundes. Jeder Hund wird in einem zentralen Register erfasst. Mithilfe dieses Registers ist es möglich, konkrete Angaben zu Tier und Halter zu ermitteln. Es erfolgt eine Sicherstellung der Zuordnung des Hundes zum jeweiligen Hundehalter. Sollte also ein Hund gebissen haben, in einen Unfall involviert sein oder entlaufen sein, besteht die Möglichkeit, den verantwortlichen Hundehalter zu ermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allen ist bekannt, dass diese Regelungen Kosten nach sich ziehen. Deshalb sind in dem Gesetzentwurf Kostenregelungen für die Umsetzung aufgenommen worden. Sowohl eine Pauschalbetragsregelung zur Abgeltung von Mehrkosten in den Kommunen als auch eine Änderung der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt für Amtshandlungen nach dem Hundegesetz sind gesetzlich verankert. Entstandener Mehraufwand finanzieller Art kann damit ausgeglichen werden.
Eine Sache möchte ich besonders betonen - Herr Kollege Madel hatte dies in seiner Berichterstattung ebenfalls erwähnt -: Dass wir einen Ausnahmetatbestand für Blinden- und Behindertenbegleithunde in diesen Gesetzentwurf aufnehmen konnten, ist eine für mich unerlässliche Sache. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Kosmehl und beim Herrn Innenminister für deren Unterstützung bei der Aufnahme dieses Ausnahmetatbestandes in den Gesetzentwurf bedanken.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Kosmehl, eine kurze Frage: Garantiert das deutsche Strafrecht aus Ihrer Sicht die Sicherheit der Bürger unseres Landes vor Straftaten?
Das beantwortet zwar nicht meine Frage; dennoch gehe ich davon aus, dass Sie das Strafrecht nicht abschaffen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Leider kann ich in der heutigen Sitzung noch nicht die Redewendung „Was lange währt, wird endlich gut“ zitieren; denn, wie Kollege Kosmehl schon sagte, es wird eine dritte Lesung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren geben. Aber ich möchte konstatieren, dass dies nicht darauf beruht, dass wir besonders gravierende Änderungen vorgenommen haben; es beruht vielmehr darauf, dass wir den Gesetzentwurf zu einer zusätzlichen Beratung in den Finanzausschuss überweisen möchten.
§ 17 des Entwurfs enthält eine Regelung, nach der den Kommunen Mittel zugewiesen werden, um die ihnen übertragenen neuen Aufgaben und die damit einhergehenden Mehrkosten bewältigen zu können. Wir haben also eine Regelung geschaffen, die die Kommunen nicht unnötig belasten wird.
Des Weiteren erfolgt eine Änderung der Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, aus der ein Kostentarif für Amtshandlungen direkt ersichtlich wird. Die Kommunen müssen sich demnach in Zukunft keine Sorgen darüber machen, woher die Mittel für die Umsetzung dieses Gesetzes kommen sollen.
Meine Damen und Herren! Viele Stunden der Beratung stecken in diesem Gesetzentwurf. Ich denke, ich darf für uns in Anspruch nehmen, dass wir inzwischen den Entwurf eines Gesetzes entwickelt haben, das weder gegen die Hunde noch gegen die Halter ist.
Es bleibt bei der Abtrennung zwischen so genannten Vermutungshunden, deren Gefährlichkeit zunächst unterstellt wird, die sich aber von dieser Unterstellung exkulpieren können, und so genannten Vorfallhunden, bei denen es tatsächlich zu einem Beißvorfall oder anderen Auffälligkeiten, die im Gesetzentwurf konkret benannt sind, gekommen ist. Von diesen Tieren könnten gegebenenfalls weitere Gefahren ausgehen, die aber in Zukunft durch dieses Gesetz gebannt werden sollen.