Gerry Kley
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Vielen Dank, Herr Präsident. Nur für das Protokoll: Ich bin nicht promoviert. Der Doktortitel war nicht - -
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 83. Sitzung des Landtages am 11. November 2010 zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen.
Anlass des Gesetzentwurfes ist der erhebliche Flächenverlust, insbesondere der Verlust an landwirtlicher Nutzfläche im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben und der Ausweisung von Bau- und Industriegebieten. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Flächenneuversiegelung zu minimieren und den Flächenverbrauch hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren.
Dazu beabsichtigt der Gesetzentwurf, die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz als insolvenzunfähige juristische Person des öffentlichen Rechts beim Aufbau eines Kompensationsflächenmanagements in SachsenAnhalt zur Effektivierung der Eingriffsregelung und der Ökokontenregelung maßgeblich zu beteiligen. Die Stiftung soll hierzu auf vertraglicher Grundlage insbesondere mit Gesellschaften des Landes auf dem Gebiet des Flächen- und Maßnahmenpoolings zusammenarbeiten.
Die Tätigkeit der Stiftung soll neben der Vermögensverwaltung für die ihr übertragenen Flächen die natur
schutzfachliche Aufwertung dieser Flächen im Sinne des Ökokontos, die Bereitstellung solcher Ökokontomaßnahmen für Eingriffsvorhaben sowie insbesondere im Verhältnis zu öffentlichen Auftraggebern auch die Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen umfassen.
Ebenso laufen derzeit intensive Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land bezüglich einer Übertragung der Flächen des Grünen Bandes an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz zur langfristigen Erhaltung für naturschutzfachliche Zwecke und zur Nutzung für die Bürger unseres Landes.
Damit die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz diese Aufgaben künftig wahrnehmen kann, ist eine Änderung des Stiftungserrichtungsgesetzes erforderlich.
Hauptgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Erweiterung des Stiftungszwecks in § 2. Die Stiftung soll neben ihrem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt, der sich im Wesentlichen auf die Förderung von Umweltprojekten beschränkt, nunmehr auch selbst eigene Maßnahmen durchführen können. So soll sie beim Aufbau von Flächen- und Maßnahmepools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützend tätig werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft unterhalten und sichern.
Des Weiteren wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung über eine so genannte Sperrminorität für die Mitglieder des Stiftungsrates, die vom Land entsandt werden, aufgenommen. Hierdurch soll den Vertretern der Landesregierung in Angelegenheiten des Kompensationsflächenmanagements ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
Der Ausschuss für Umwelt beriet den Gesetzentwurf in der 50. Sitzung am 17. November 2010. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfes zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Änderungsvorschläge gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss erklärte sich mit den in der Synopse dargestellten Änderungsvorschlägen einverstanden.
Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss dem Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 0 Stimmen zu. Für den Ausschuss bitte ich Sie, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Änderungsanträge der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE sind in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 in die Ausschüsse überwiesen worden. Die federführende Beratung oblag dem Ausschuss für Umwelt. Zur Mitberatung ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Die Beratungen im federführenden Ausschuss fanden am 16. Juni, am 15. September und am 13. Oktober 2010 statt. In der Sitzung am 16. Juni 2010 führte der Ausschuss eine Anhörung durch, zu der Vertreter der Naturschutzverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Land- und Forstwirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft eingeladen waren.
Die erste Beratung im Umweltausschuss fand in der 48. Sitzung am 15. September 2010 statt. Dazu lagen von den Fraktionen der CDU und der SPD drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor. Dem Ausschuss lag außerdem eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem GBD abgestimmte Änderungsvorschläge gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss erklärte sich mit den in der Synopse dargestellten Änderungsvorschlägen einverstanden.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2576 umfasste 16 Punkte. Die 16 vorgeschlagenen Änderungen fanden im Ausschuss keine Mehrheit und wurden abgelehnt. Eine Begründung der Ablehnung fand nicht statt.
Ähnlich erging es dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2572. Die sieben Punkte des Änderungsantrages wurden ohne nähere Begründung mehrheitlich abgelehnt.
Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD bezogen sich auf die §§ 3, 5 und 22 des Gesetzentwurfs und wurden im Sinne der schriftlichen Vorlage begründet. Der Ausschuss stimmte diesen Änderungsanträgen mehrheitlich zu.
Die Fraktionen der CDU und der SPD beantragten weiterhin, das Gesetz mit der Überschrift „Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - NatSchG LSA)“ zu ver
sehen. Der Ausschuss stimmte diesem Antrag mit 8 : 3 : 1 Stimmen zu.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Umweltausschuss den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 4 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr empfahl mit 8 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen zu.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit kam in der 60. Sitzung am 15. September 2010 überein, auf eine Beteiligung an dem Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Umwelt fand in der 49. Sitzung am 13. Oktober 2010 statt.
Die Fraktionen der CDU und der SPD hatten dazu erneut einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Änderungsantrag bezog sich auf § 7 - Kompensationsmaßnahmen - und § 28 - Horstschutz. Beide Vorschläge wurden mit 10 : 0 : 1 Stimmen beschlossen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst machte darauf aufmerksam, dass die beschlossene Fassung der Gesetzesüberschrift problematisch sei und schlug vor, auf eine Kurzbezeichnung zu verzichten und das Gesetz mit der Überschrift „Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - NatSchG LSA“ zu versehen. Der Ausschuss stimmte dieser Änderungsempfehlung des GBD mit 10 : 0 : 1 Stimmen zu.
Am Ende der Beratung über den Gesetzentwurf gaben die Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD zwei Notizen, die den § 21 - Schutz der Alleen - und den § 28 - Horstschutz - betreffen, zu Protokoll und erläuterten, dass es sich nicht um eine Änderung des Gesetzestextes handele. Die Vertreter der Koalition gaben vor, die Protokollnotiz zu § 21 beziehe sich ausdrücklich auf die Gefahrenabwehr.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt dem Landtag mit 6 : 3 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt
und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Zuständigkeit auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte und damit auf eine Ebene zu verlagern, die für die Durchführung von Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen nach § 47 Abs. 1 und 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes zuständig ist.
Die erste Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 5. Mai 2010 statt.
Der Einbringer erklärte, mit dem Gesetzentwurf verfolge die FDP-Fraktion die Intention, die Zuständigkeit für die Umsetzung der Luftreinhalterichtlinien und für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen auf die kommunalen Gebietskörperschaften zu übertragen. Eine solche Übertragung der Zuständigkeit sei in anderen Bundesländern bereits erfolgt. Es sei durchaus von Vorteil, dass vor Ort über bestimmte Maßnahmen entschieden werde, meinte der Einbringer und begründete das am Beispiel der Stadt Halle.
Weiterhin legte er dar, durch die Einbeziehung der Kammern seien dort regionale Interessen viel stärker berücksichtigt worden. Dadurch sei auch eine effektivere Umsetzung der Richtlinie und der Pläne möglich, was letztlich dem Schutz und der Gesundheit der Bürger diene.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt entgegnete, die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen sei in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sei die Zuständigkeit hierfür bei den Kommunen angesiedelt, in anderen Bundesländern sei die Landesebene zuständig.
Das Ministerium erklärte, dass die Aufgabenverlagerung nicht Bestandteil der letzten Funktionalreform gewesen sei und man davon ausgehen könne, dass sich die Kommunen nicht für eine solche Übertragung aussprächen.
Die Fraktion DIE LINKE hielt es für schwierig, den nötigen Sachverstand für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben in jeder Kommune zu gewährleisten. Die Fraktion vertrat die Meinung, dass sich die Zusammenarbeit zwischen der derzeit zuständigen Behörde, dem Landesumweltamt, sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten zielführend gestalte, sodass es keinen Grund gebe, eine Veränderung herbeizuführen.
Der Ausschuss für Umwelt empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres mit 8 : 1 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Innenausschuss schloss sich diesem Votum mit 6 : 1 : 3 Stimmen an.
In der Sitzung am 15. September 2010 erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die Beschlussempfehlung an den Landtag und empfahl mit 10 : 1 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2554 abzulehnen.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 61. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres und für Finanzen überwiesen.
Das Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften bündelt verschiedene gesetzgeberische Vorhaben und dient vorrangig der landesrechtlichen Umsetzung von EU-Vorgaben.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs fand im Ausschuss in der 37. Sitzung am 19. August 2009, in der 38. Sitzung am 9. September 2009 und in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt.
Am 19. August 2009 führte der Ausschuss für Umwelt unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, der Wasserverbandstag, der Landesbauernverband und der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt eingeladen.
Die erste Beratung im Ausschuss fand am 9. September 2009 statt. Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs der Landesregierung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt wurden. Die vorgesehenen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erfolgten unter rechtsförmlichen und fachlichen Gesichtspunkten einvernehmlich mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Dem Ausschuss lag weiterhin ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der fünf Punkte beinhaltete und
sich auf Änderungen im Wassergesetz und im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bezog.
Während der ersten Beratung erfolgte die Einführung zum Gesetzentwurf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Daran schlossen sich die allgemeine Aussprache und die Beratung an.
Der Ausschuss beschloss die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfes mehrheitlich in unveränderter Fassung.
Zu Artikel 3 bat der Ausschuss auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE einstimmig darum, die mitberatenden Ausschüsse, insbesondere der Innenausschuss, mögen über den Änderungsantrag zu Artikel 3 Nr. 20 befinden und eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern hinsichtlich der Veröffentlichungen einholen.
Die Artikel 4 bis 9 beschloss der Ausschuss in unveränderter Fassung.
Der Ausschuss empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 8 : 0 : 4 Stimmen, dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.
Die Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgte am 16. September 2009. Der Ausschuss empfahl mit 7 : 3 : 1 Stimmen dem federführenden Ausschuss, die vorläufige Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Finanzausschuss tagte am 14. Oktober 2009 zu dem Gesetzentwurf. Er stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und empfahl gleichzeitig, Artikel 3 Nr. 20 Buchstabe b, § 96 des Wassergesetzes betreffend, in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung anzunehmen.
Die Beratung im Innenausschuss fand am 22. Oktober 2009 statt. Der Ausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Umwelt fand in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Umwelt dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 0 : 3 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten Ihnen im Rahmen der Einbringung dieses Gesetzentwurfs in der letzten Sitzung eine zügige Beratung versprochen. Ich möchte an dieser Stelle den Abgeordneten und den Beteiligten der Landesverwaltung dafür danken, dass dies möglich war.
Im Ausschuss selbst wurde, nachdem ihm der Gesetzentwurf überwiesen und der Gesetzentwurf im Plenum beraten worden war, zum Thema selbst keine intensive Beratung gewünscht. Stattdessen wurde noch einmal das Thema der Entschädigungen insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich durch das Land Sachsen-Anhalt angesprochen. Dieses Thema - so ist man übereingekommen - soll am heutigen Tag nicht Gegenstand der Beratung sein, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert werden.
Deshalb schlägt der Ausschuss Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag in unveränderter Fassung zur Annahme vor. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe sind in der 25. Sitzung des Landtages am 13. September 2007 in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Die Überweisung allein in diesen Ausschuss ist so gewählt worden, um dem Landtag möglichst schnell eine Beschlussempfehlung vorlegen zu können. Diese Arbeit hat der Umweltausschuss hervorragend erledigt, weshalb ich den Mitgliedern an dieser Stelle danken möchte.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD verfolgen ein gemeinsames Ziel: Mit der Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt soll erreicht werden, dass die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes zur Beitragserhebung nicht am 1. Januar 2008, also in Kürze, sondern erst am 1. Januar 2010 in Kraft tritt.
Die Beratung zu den Gesetzentwürfen fand im Ausschuss in der 17. Sitzung am 19. September 2007 statt. Bereits vor Einbringung der Gesetzentwürfe - mit Sicherheit auch auslösend für die Gesetzentwürfe - war das Thema mehrfach Gegenstand der Beratungen im Ausschuss. So fand am 19. Juli 2007 eine Anhörung zum Stand des Pilotprojektes „Nutzungsbezogener Flächenmaßstab zur Beitragsbemessung der Unterhaltungsverbände“ statt. In dieser Anhörung wurden der Wasserverbandstag, der Städte- und Gemeindebund und das Landesamt für Vermessung und Geoinformation angehört. In den Ausführungen der Anzuhörenden wurde deutlich, dass die Voraussetzungen für die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes am 1. Januar 2008 noch nicht gegeben sind.
In der Sitzung am 19. September 2007 beschloss der Ausschuss mit 7 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD der Ausschussberatung zugrunde zu legen.
Dem Ausschuss lag weiterhin eine Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese Empfehlung beinhaltete Formulierungsvorschläge und sah keine inhaltlichen Änderungen vor. Die Formulierungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden von den Koalitionsfraktionen übernommen.
Während der Beratung wurde seitens der Opposition die Frage aufgeworfen, ob die Verschiebung des Inkrafttretens zielführend sei oder ob man über die Sinnhaftigkeit des neuen Maßstabes nachdenken sollte.
Die Koalitionsfraktionen machten daraufhin deutlich, dass an der Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes am 1. Januar 2010 festgehalten wird. Die Fraktion der CDU beantragte in diesem Zusammenhang, sich halbjährlich über den Stand der Umsetzung berichten zu lassen. - Seien Sie gewiss, der Umweltausschuss wird dieses auch intensiv einfordern.
Die Landesregierung sagte dem Ausschuss eine Berichterstattung zu. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt äußerte, man gehe davon aus, dass ein komplikationsloser Übergang auf das neue Beitragssystem im Jahr 2010 möglich sein werde.
Nach einem Einwurf des Innenministeriums, der Zweifel an der Umsetzung bis zum Jahr 2010 zuließ, beantragte die Fraktion der FDP, das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2011 zu ändern. Der Ausschuss lehnte diesen Antrag bei 4 : 7 : 0 Stimmen ab.
Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen mit 7 : 0 : 4 Stimmen an. Der Ausschuss für Umwelt stimmte damit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.
Im Interesse unserer Wasserverbände und der Ruhe vor Ort in den Kommunen bitte ich das Hohe Haus darum, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Wasserverbandsgesetz ist in der 10. Sitzung des Landtages am 16. November 2006 in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden.
Mit dem vorgesehenen Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollen die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen über die Aufsichtsbehörden, über Haushalt, Rechnungslegung und deren Prüfung sowie über die Kostenerstattung gegenüber den Aufsichtsbehörden getroffen werden. Die weitergehenden Möglichkeiten des Wasserverbandsgesetzes des Bundes, landestypische Regelungen bezüglich Ausführung und Zuständigkeiten zu treffen, wurden nicht genutzt.
Die Beratungen zum Gesetzentwurf fanden im Ausschuss in der 8. Sitzung am 6. Dezember 2006 und in der 9. Sitzung am 31. Januar 2007 statt.
Während der ersten Beratung erfolgte eine Einführung in den Gesetzentwurf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Daran schloss sich eine allgemeine Aussprache an. Da der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in dieser Sitzung keine inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzentwurf machen konnte, kam der Ausschuss überein, die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes abzuwarten und die abschließende Beratung in der Sitzung am 31. Januar 2007 vorzunehmen.
Die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes lag mit Schreiben vom 19. Dezember 2006 vor. Der GBD nahm insbesondere Stellung zur Zuständigkeitsregelung in § 1 sowie unter dem Gesichtspunkt der Rechtsförmlichkeit zu den §§ 2, 5, 7 und 8. Weiter wurde die Einführung eines neuen § 8a vorgeschlagen.
Neben der Stellungnahme des GBD lag dem Ausschuss ein Schreiben des Landkreises Wernigerode vor. Der Landkreis bewertete die angegebenen Kosten der Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände als zu gering.
Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes am 31. Januar 2007 lag ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Dieser Änderungsantrag bezog sich auf § 1 Abs. 3 und 4. Die Fraktion der FDP hatte darin eine Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufgegriffen, die Frage der Zuständigkeiten klarer zu regeln.
Die Landesregierung vertrat dazu eine andere Auffassung und gab an, dass sie es für erforderlich halte, die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden, wie im Gesetz vorgesehen, offener zu lassen. Eine Rechtsverordnung für die Bestimmung der Zuständigkeiten, wie vorgeschlagen, würde - so die Meinung der Landesregierung - zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde bei 3 : 6 : 0 bzw. bei 2 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen nahmen die Vorschläge des GBD zur Rechtsförmlichkeit zu den §§ 2, 5, 7 und 8 in Form eines Antrags auf. Diesen Änderungen stimmte der Ausschuss bei den §§ 2, 5 und 8 einstimmig zu. Der Änderung in § 7 stimmte der Ausschuss mit 7 : 0 : 2 Stimmen zu.
An dieser Stelle möchte ich einfügen, dass es notwendig ist, dass sich die Landesregierung in Zukunft strikter an die einheitlichen Richtlinien für die Rechtsförmlichkeit hält - zumal auch noch eine Überprüfung im Justizministerium erfolgt -, damit im Landtag nicht eine Nacharbeit bezüglich der Formalia vonnöten ist.
Der Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, einen neuen § 8a einzufügen, der eine so genannte Entsteinerungsklausel enthält, wurde von der Landesregierung befürwortet. Der Ausschuss folgte diesem Vorschlag einstimmig.
Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Wasserverbandsgesetz in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 6 : 0 : 3 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.