Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

Aufgrund einer Quotenregelung in der Verfassung des Kosovo sind die Roma-Minderheiten im Parlament mit fünf Abgeordneten vertreten, sodass auch auf diese Weise die politischen und die gesellschaftlichen Interessen der Minderheiten gesichert sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei ausreisepflichtigen Roma aus dem Kosovo dürfte es sich in aller Regel um abgelehnte Asylbewerber handeln. In diesen Fällen obliegt die Bewertung der Verhältnisse im Zielstaat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern dem mit besonderer Sachkunde ausgestatteten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

An dessen Entscheidung einschließlich der Abschiebungsandrohung sind die Ausländerbehörden kraft Gesetzes gebunden. Die Betroffenen können sich jederzeit mit einem erneuten Asylantrag an das BAMF wenden.

Wie andere geduldete Ausländer auch hatten Roma aus dem Kosovo - auch das haben Sie angesprochen - die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 zu stellen. Es schloss sich die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach den gesetzlichen Altfallregelungen - das sind die §§ 104a und 104b des Aufenthaltsgesetzes - an. Eine diesbezügliche Antragstellung kann noch bis Ende dieses Jahres erfolgen.

Sie wissen, dass gegebenenfalls über eine Verlängerung dieser Altfallregelung auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember beraten und hoffentlich auch entschieden werden wird. Roma, die die Voraussetzungen

erfüllen, haben daher die Möglichkeit, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten.

Angesichts dieser Umstände sehe ich auch keine Veranlassung für die Einführung eines generellen Abschiebungsstopps. Mit dem Rechtsinstrument des Abschiebungsstopps können die Länder auf aktuelle Konfliktsituationen im Herkunftsland kurzfristig reagieren. Eine derartige Konfliktsituation ist für das Kosovo nicht zu erkennen.

Ich verkenne dabei auch nicht die nach wie vor schwierige Situation zurückkehrender Roma in das Kosovo insbesondere hinsichtlich der Versorgung mit Wohnraum und auch hinsichtlich des Zugangs zu medizinischer Behandlung. Sie haben das angesprochen. Den Lageberichten des Auswärtigen Amtes ist jedoch zu entnehmen, dass eine stetige Verbesserung dieser Situation festzustellen ist. Aus den Lageberichten ergibt sich auch keine staatliche Benachteiligung von Roma. Es liegen insbesondere keine Hinweise für gewalttätige Übergriffe seitens der Behörden der Republik Kosovo gegen ethnische Minderheiten vor.

Die Forderung nach einer gesonderten Bleiberechtsregelung für Roma aus dem Kosovo ist ebenfalls nicht zu unterstützen. Zunächst ist festzuhalten, dass im Hinblick auf andere ausreisepflichtige Ausländer eine besondere Situation der Roma aus dem Kosovo aus den genannten Gründen nicht zu erkennen ist. Zudem - das will ich wenigstens am Rande bemerken dürfen - würden diejenigen Personen begünstigt, die die Voraussetzungen der bestehenden Bleiberechtsregelung nicht erfüllen.

Rückführungen von Roma in das Kosovo erfolgen bisher aus Sachsen-Anhalt nicht. Allgemein ist zu bemerken, dass aufgrund der zahlenmäßigen Begrenzung von Rückführungen in das Kosovo bundesweit nur wenige Rückführungen von Roma und anderen Minderheitenangehörigen erfolgt sind.

So sind unter den 442 in den ersten zehn Monaten dieses Jahres - also Stand Ende Oktober 2009 - in die Republik Kosovo zurückgeführten Personen lediglich 56 Roma und 98 weitere Minderheitenangehörige. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Rückführung ist daher davon auszugehen, dass sich die Rückführung von Roma und anderen Minderheitenangehörigen über mehrere Jahre erstrecken wird.

Unter Berücksichtigung meiner Ausführungen bitte ich darum, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Bommersbach das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE will mit ihrem Antrag einen sofortigen Abschiebestopp für Roma und andere Minderheitenangehörige aus dem Kosovo erreichen. Darüber hinaus soll ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erzielt und die Rücknahme des Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo durchgesetzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesen Antrag lehnen wir ab. Hierzu möchte ich Folgendes ausführen.

§ 60a des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass die obersten Landesbehörden aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für ein halbes Jahr aussetzen können. Hierfür sehe ich aber aufgrund des Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo keine Veranlassung.

Das Rückführungsabkommen stellt die Grundlage dafür dar, dass die ausreisepflichtigen und nicht von einer Bleiberechtsregelung begünstigten Roma zurückgeführt werden. Selbstverständlich soll das nicht schlagartig geschehen, sondern peu à peu.

Der Hintergrund ist nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Deutschland die Roma nicht länger beherbergen möchte, sondern vielmehr, dass die kosovarische Regierung im Zuge des Aufbaues ihres Landes wieder multireligiös und multiethisch werden möchte. Die Rückkehrer werden auch nicht allein gelassen, sondern im Rahmen von Reintegrationsmaßnahmen aus den Rückführungsprojekten betreut. Eine Schutzbedürftigkeit seitens des Landes Sachsen-Anhalt für die Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo besteht nicht.

Es ist nicht die Aufgabe Sachsen-Anhalts zu prüfen; denn die Zuständigkeit für derartige Überprüfungen obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt prüft in jedem Einzelfall, ob asylrelevante Gründe für die einzelnen Personen ein Bleiberecht rechtfertigen. Eine Generalisierung dieses Bleiberechts wäre allerdings abwegig, da eine generelle Verfolgung von Roma nicht mehr stattfindet.

Damit bleibt dem Land Sachsen-Anhalt und den Ausländerbehörden keine andere Möglichkeit, als bei den Menschen, die aus dem Kosovo kommen und ausreisepflichtig sind, das letzte Mittel, nämlich die Abschiebung vorzunehmen. Ein anderer Handlungsspielraum ist mir nach derzeitiger Erlasslage nicht ersichtlich.

Eine koordinierte, schonende Abschiebung unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse der von der Abschiebung Betroffenen wird durch die zentralen Abschiebestellen in Bielefeld und in Karlsruhe vorgenommen. Für uns ist die Stelle in Bielefeld zuständig.

Ich bitte an dieser Stelle zu bedenken, dass der Kosovo als Heimstaat der Roma seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Verantwortung hat, der er nachkommen muss. Es kann nicht die Aufgabe SachsenAnhalts sein, sich um ein dauerhaftes Bleiberecht für alle Menschen in Deutschland zu kümmern. Als unsere Aufgabe müssen wir es jedoch ansehen, den Menschen gerecht zu werden, die in Deutschland ein Aufenthalts- oder Bleiberecht haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund dieser Erwägungen bin ich für die Ablehnung dieses Antrags der Fraktion DIE LINKE. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bommersbach. Möchten Sie eine Frage von Frau Rente beantworten?

Bitte, Frau Rente, fragen Sie.

Herr Bommersbach, Sie sagten, dass sich die Kosovaren darum bemühen, Roma, Sinti und andere Minderheiten zurückzuholen, weil sie multiethnisch werden wollen. Würden Sie mir einmal erklären, wie Sie zu dieser Auffassung gelangt sind?

Dass ich Ihnen in der Kürze der Zeit meine Auffassung vermitteln kann, wage ich zu bezweifeln.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich habe versucht, Ihnen dem Grunde nach zu erklären, dass sie multiethisch und multikulturell werden wollen.

(Herr Borgwardt, CDU: Das ist ein Teil der Ver- fassung des Kosovo!)

Das ist der Stand, der sich im Prinzip aus der Verfassung realisiert. Ich denke schon, dass wir diesen Wunsch einfach auch entsprechend respektieren müssen.

Möchten Sie noch eine Frage von Herrn Lange beantworten?

Vielen Dank, Herr Bommersbach. - Dann erteile ich jetzt Herrn Kosmehl das Wort, damit er für die FDP-Fraktion sprechen kann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist nicht neu. Ich glaube, das wissen alle, die sich mit der Thematik beschäftigt haben. Er wurde in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen gestellt. Er ist nahezu gleichlautend mit einem Antrag, den die Bundestagsfraktion der LINKEN - ich glaube, es war im Mai 2009 - im Deutschen Bundestag gestellt hat. Die Antwort, sehr geehrte Kollegin der LINKEN, die Sie bekommen, ist in allen Parlamenten nahezu gleich, nämlich dass die Mehrheit in den Parlamenten Ihrem Antrag ablehnend gegenübersteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entscheidungen über die Abschiebung von Personen in ihre Herkunftsländer sind sehr schwerwiegende Entscheidungen. Wir Liberale halten es für zwingend, dass humanitäre Gründe bei der Entscheidung ausreichend Beachtung finden. Weiterhin ist ohne Zweifel die besondere Situation von Minderheiten bei einer Abschiebung jeweils besonders zu berücksichtigen.

Wir sind aber der Auffassung, dass dies mit der bisherigen Rechtslage auch im Fall von Abschiebungen von

Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo ausreichend gewährleistet ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Entscheidung über einen Abschiebestopp ist eine umfassende Beurteilung der Situation im Herkunftsland notwendig. Diese wird bekanntlich nicht durch die Ausländerbehörden, sondern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung der Berichte des Auswärtigen Amtes zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Herkunftsland erstellt.

Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Vorgehen bewährt hat. Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen des Asylverfahrens eine Einzelfallprüfung stattfindet und somit ausreichend gewährleistet ist, dass humanitäre Gründe beachtet werden.

Meine Damen und Herren der LINKEN! Darüber hinaus kann sich der Betroffene oder die Betroffene an die Härtefallkommission wenden. Diese wurde durch die CDUFDP-Koalition in Sachsen-Anhalt eingeführt. Diese ermöglicht es, dass nach dem Abschluss des Asylverfahrens im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe einer Abschiebung entgegenstehen.

(Frau Fischer, SPD: So ganz freiwillig haben Sie das nicht gemacht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission aus dem Jahr 2008 ist beispielsweise zu entnehmen, dass den Anträgen von zwei Personen aus dem Kosovo entsprochen worden ist. Von April 2005 bis Ende 2008 wurde sogar zwölf von 29 Anträgen entsprochen.

Um es deutlich zu sagen: Die FDP-Fraktion lehnt einen sofortigen Abschiebestopp gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo ab. Diese Regelung soll den Ländern die Möglichkeit geben, auf eine akute Sondersituation in den Ländern, in die eine Abschiebung erfolgen soll, zu reagieren. Der Abschiebestopp kann längstens für sechs Monate angeordnet werden. Das Mittel des Abschiebestopps soll dementsprechend nur als Ultima Ratio eingesetzt werden.

Wir Liberale sind der Auffassung, dass eine generelle Regelung für Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo nicht sinnvoll ist. Mir ist auch nicht bekannt, dass sich diese Situation im Kosovo so verschlechtert hat, dass eine solche Maßnahme notwendig wäre. Unseres Erachtens findet in Deutschland schon heute eine verantwortungsvolle Rückführungspolitik statt.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch eine Rücknahme des gerade erst von der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo vereinbarten Rückführungsabkommens erscheint uns Liberalen wenig sinnvoll. Wir gehen davon aus, dass man sich im Rahmen der Verhandlungen über das Rückführungsabkommen umfassend mit der aktuellen Situation im Kosovo auch für die Minderheiten befasst hat. Außerdem steht schon heute das Bemühen um eine freiwillige Rückkehr im Vordergrund.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei Punkte ergänzen. Erstens zu der Frage des Umgangs der LINKEN mit dem Kosovo. Auf Internetseiten der LINKEN ist immer noch zu lesen, dass sie die Unabhängigkeit des Kosovo für völkerrechtswidrig