Frank Bommersbach

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE will mit ihrem Antrag einen sofortigen Abschiebestopp für Roma und andere Minderheitenangehörige aus dem Kosovo erreichen. Darüber hinaus soll ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erzielt und die Rücknahme des Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo durchgesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesen Antrag lehnen wir ab. Hierzu möchte ich Folgendes ausführen.
§ 60a des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass die obersten Landesbehörden aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für ein halbes Jahr aussetzen können. Hierfür sehe ich aber aufgrund des Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo keine Veranlassung.
Das Rückführungsabkommen stellt die Grundlage dafür dar, dass die ausreisepflichtigen und nicht von einer Bleiberechtsregelung begünstigten Roma zurückgeführt werden. Selbstverständlich soll das nicht schlagartig geschehen, sondern peu à peu.
Der Hintergrund ist nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Deutschland die Roma nicht länger beherbergen möchte, sondern vielmehr, dass die kosovarische Regierung im Zuge des Aufbaues ihres Landes wieder multireligiös und multiethisch werden möchte. Die Rückkehrer werden auch nicht allein gelassen, sondern im Rahmen von Reintegrationsmaßnahmen aus den Rückführungsprojekten betreut. Eine Schutzbedürftigkeit seitens des Landes Sachsen-Anhalt für die Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo besteht nicht.
Es ist nicht die Aufgabe Sachsen-Anhalts zu prüfen; denn die Zuständigkeit für derartige Überprüfungen obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt prüft in jedem Einzelfall, ob asylrelevante Gründe für die einzelnen Personen ein Bleiberecht rechtfertigen. Eine Generalisierung dieses Bleiberechts wäre allerdings abwegig, da eine generelle Verfolgung von Roma nicht mehr stattfindet.
Damit bleibt dem Land Sachsen-Anhalt und den Ausländerbehörden keine andere Möglichkeit, als bei den Menschen, die aus dem Kosovo kommen und ausreisepflichtig sind, das letzte Mittel, nämlich die Abschiebung vorzunehmen. Ein anderer Handlungsspielraum ist mir nach derzeitiger Erlasslage nicht ersichtlich.
Eine koordinierte, schonende Abschiebung unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse der von der Abschiebung Betroffenen wird durch die zentralen Abschiebestellen in Bielefeld und in Karlsruhe vorgenommen. Für uns ist die Stelle in Bielefeld zuständig.
Ich bitte an dieser Stelle zu bedenken, dass der Kosovo als Heimstaat der Roma seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Verantwortung hat, der er nachkommen muss. Es kann nicht die Aufgabe SachsenAnhalts sein, sich um ein dauerhaftes Bleiberecht für alle Menschen in Deutschland zu kümmern. Als unsere Aufgabe müssen wir es jedoch ansehen, den Menschen gerecht zu werden, die in Deutschland ein Aufenthalts- oder Bleiberecht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund dieser Erwägungen bin ich für die Ablehnung dieses Antrags der Fraktion DIE LINKE. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gerne.
Dass ich Ihnen in der Kürze der Zeit meine Auffassung vermitteln kann, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe versucht, Ihnen dem Grunde nach zu erklären, dass sie multiethisch und multikulturell werden wollen.
Das ist der Stand, der sich im Prinzip aus der Verfassung realisiert. Ich denke schon, dass wir diesen Wunsch einfach auch entsprechend respektieren müssen.
Nein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag ein Konzept für eine interkommunale Funktionalreform in Sachsen-Anhalt. Der Antrag ist interessant, obgleich er ein wenig unpräzise bleibt. Richtig ist, dass sich die Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständig hat, in dieser Legislaturperiode eine Funktionalreform durchzuführen.
Nach Ansicht der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag soll eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden
zu den kreisfreien Städten und den Kreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt. Hinzu soll eine interkommunale Funktionalreform kommen.
Vor diesem Hintergrund bekennt sich die CDU-Fraktion weiterhin zum Grundsatz der Subsidiarität. Wir sind für eine moderne Verwaltung, die ihre Aufgaben möglichst dezentral, bürgerfreundlich und flexibel erledigen kann. Wir wollen wirtschaftliche Verwaltungsstrukturen, mit denen Doppelarbeit abgebaut und Verwaltungsbeschleunigung ermöglicht wird. Auch sind wir für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltungsstruktur in SachsenAnhalt. Mit allen von uns bisher ergriffenen Maßnahmen arbeiten wir hierauf hin.
Nun spricht die Fraktion DIE LINKE unter Punkt 1 ihres Antrages auch vom Grundsatz der Erfüllung aller erstinstanzlichen Aufgaben auf der Gemeindeebene. Bereits an dieser Stelle muss nachgefragt werden, was mit „aller erstinstanzlichen Aufgaben“ gemeint sein soll.
Auch bleibt unklar, ob die Fraktion DIE LINKE mit der Gemeindeebene nur die Städte und die Gemeinden oder auch die Landkreise meint. Betrachtet man Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, findet man dort: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Damit ist ein traditioneller Kernbestand des deutschen Staatsrechtes, nämlich die kommunale Selbstverwaltung, grundgesetzlich abgesichert. Verfassungsrechtlich sind mit „Gemeinde“ aber damit auch die Gesamtheit der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und die Landkreise gemeint. Ich gehe wohl zu Recht davon aus, dass mit „Gemeinden“ im Sinne des Antrages nicht die Landkreise gemeint sein sollen. Für die Landkreise haben wir die Grundlage für eine Funktionalreform bereits gelegt.
Damit wird es aber hinsichtlich des Punktes 2 des Antrages äußerst schwierig. Demnach soll die Landesregierung ihre Vorstellung für eine interkommunale Funktionalreform auf der Grundlage des Vorschlages des Städte- und Gemeindebundes vorlegen.
Aus staatsorganisatorischer Sicht des Landes soll die Landesregierung demnach unter Gleichen - hier Landkreise und Gemeinden - ausschließlich nach unterbreiteten Vorschlägen des einen, nämlich der Gemeinden, entscheiden. Zu den Grundprinzipien dürfte es aber gehören, dass auch der andere, nämlich die Landkreise, in diesem Verfahren gehört werden muss.
Aus der Sicht des Landes wäre es begrüßenswert, wenn sich die kommunale Ebene zu gemeinsamen einvernehmlichen Vorschlägen für diese interkommunale Verwaltungsreform durchringen könnte. Dass dies möglich sein wird, geht aus dem Antrag nicht hervor. Vielmehr schlägt sich die Fraktion DIE LINKE auf die Seite der Gemeinden und macht sich den Vorschlag vorbehaltlos zu eigen. Wir aber wollen alle Seiten zu ihrem Recht kommen lassen. Insofern greift der Antrag etwas zu kurz.
Unsere Bevölkerung wird massiv zurückgehen. Seit Anfang der 90er-Jahre befindet sich unser Land in einem stetigen Prozess der Verwaltungsmodernisierung. Natürlich besteht der Wunsch, dass in Sachsen-Anhalt eine Kommunal-, Gebiets- und Funktionalreform so gestaltet werden kann, dass sie mehrere Jahrzehnte überstehen
könnte. Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen erschweren dies jedoch.
Daher plädieren wir dafür, dass der Antrag an den Innenausschuss überwiesen wird, um dort noch einmal grundsätzlich über die Dinge zu beraten und die beste Entscheidung für unser Land Sachsen-Anhalt zu fällen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich heute in meinen Ausführungen zum Personenstandsgesetz kurz fassen. Da aufgrund der Föderalismusreform keine bundesgesetzliche Aufgabenzuweisung an die Kommunen mehr erfolgen darf,
muss eine eigene Regelung zum Personenstandsgesetz durch das Land Sachsen-Anhalt geschaffen werden.
Wie bereits in der letzten Debatte zum Personenstandsgesetz ausgeführt, hat es keine gravierenden Änderungen gegenüber der bisherigen Vorgehensweise gegeben. Personenstandsrechtliche Angelegenheiten nehmen die Standesämter wahr. Diese sind bei den Gemeinden angesiedelt. Die besondere Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die im Gesetz benannten Fälle ist ebenso unverändert.
Auf der letzten Landtagssitzung sollte bereits die abschließende Debatte zu diesem Gesetzentwurf stattfinden. Sie wurde aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des darin enthaltenen § 4 abgesetzt.
Über diese Problematik, meine Damen und Herren, ist erneut und eingehend im Innenausschuss unter Zuhilfenahme der Stellungnahme des GBD beraten worden. Letztlich geht es um die Frage, ob die Gemeinden, die das Gesetz umsetzen müssen, für Beglaubigung oder Beurkundung in Namensangelegenheiten nach ausländischem Recht hinsichtlich der Anpassung an das deutsche Recht Gebühren erheben dürfen.
Mit der vorgesehenen Gebührenerhebung soll erreicht werden, dass die Gemeinden, die diese Aufgabe in Zukunft wahrnehmen müssen, nicht auf zusätzlich entstandenen Kosten sitzen bleiben. Für einen angemessenen Kostenausgleich in den Kommunen kann somit gesorgt werden. Diese Regelung ist auch in anderen Bundesländern üblich; das wurde bereits gesagt. Ich möchte hier nur anführen: Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Der Innenausschuss hat hieran lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ansonsten ist es, wie gesagt, dabei geblieben.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, weil ich es für ein gutes Gesetz halte und weil damit die Kostenfrage für die Kommunen eindeutig geregelt ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Föderalismusreform ist es möglich geworden, dass die Länder eigenverantwortlich Gesetzeslagen schaffen können. Ich glaube, das ist auch richtig so. Denn die Problemlage in unserem Land hat dazu geführt, dass hier Regulierungsbedarf entstanden ist und nicht blind zugeschaut werden kann.
Wenn wir sehen, wie sich sowohl am rechten, aber auch am linken Rand - man muss hier beides ausgewogen betrachten - Extreme austoben, muss den Dingen natürlich Einhalt geboten werden. Hier ist das richtig, was der Innenminister in seiner Rede gesagt hat: Wir müssen schauen, dass wir gesetzliche Regelungen haben, die auch tauglich sind, die dem Rechtsstaat auch ein gewisses Handlungskonzept geben. Deshalb glaube ich, dass es notwendig ist, das Gesetz hier vorzulegen.
Gerade in Sachsen-Anhalt ist bei vielen Versammlungen als bedenklich einzustufen gewesen, was passiert ist. Im Hinblick auf extremistische Bereiche und Bestrebungen können doch mithilfe dieses Gesetzes Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Extremistische Auswüchse dürfen nunmehr durch die zuständigen Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen verboten bzw. geregelt werden. Das Prüfungsverfahren, das wir uns da auferlegt haben, taugt letztendlich dazu, um einen entsprechend vernünftigen Aspekt herbeizuführen.
Sicherlich besteht Einigkeit darüber, dass das in der Historie hart erkämpfte Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit an dieser Stelle nicht beschädigt werden darf. In diesem Zusammenhang erinnere ich insbesondere an das Hambacher Fest; ein wesentliches Kernstück unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft. Hieran möchte ich auch nicht rütteln.
Dennoch gibt es Grenzen, die es zu erkennen und zu wahren gilt, nämlich die Rechte Dritter, derjenigen, deren Würde, Ansehen und Ehre durch Versammlungen vor einem explizit historisch-politischen Hintergrund verletzt werden. Bestimmte Erinnerungsorte und Erinnerungstage, die in § 3 des Gesetzentwurfes explizit aufgelistet wurden, die an historisch einschneidende Eckdaten an die Diktaturen des Schreckens und die Gewaltherrschaft erinnern, dürfen keinesfalls missbraucht werden,
um die Würde der Opfer oder deren Angehöriger zu verletzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An diesen Orten muss das Gedenken an genau diejenigen im Vordergrund stehen, die die Opfer sind, für die exakt die Erinnerungsorte und Erinnerungstage stehen. Wir müssen sie vor der Achtlosigkeit derer, die diese Orte mit Randale oder mit Verwüstungen überziehen, schützen. Das ist entscheidend und das sichert uns dieser Gesetzentwurf zu.
Zur Erreichung dieser Ziele bin ich gespannt auf die Diskussion, die wir im Innenausschuss dazu führen werden. Ich beantrage hiermit die Überweisung dieser Vorlage in den Innenausschuss. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl hat in seiner Eingangsrede eigentlich die wichtigen Punkte dargestellt, die sich mit dem Katastrophen- und Brandschutz und auch mit der Brisanz des Themas verbinden.
Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir uns im Innenausschuss damit beschäftigen, wie wir im Land damit umgehen wollen, wie es im Prinzip damit weitergehen soll. Wir erwarten die Berichterstattung, die durch das Innenministerium gegeben werden soll, mit Spannung, um zu erfahren, wie sich die Dinge darstellen und was wir zu tun haben, um sicherzustellen, dass wir im Katastrophen- und Brandschutzfall angemessen reagieren können.
Es hat sich auch gezeigt, dass es wichtig ist, entsprechend dieser Bundesinitiative, die aus der Drs. 185/8 vom Mai 2008 resultiert, zu überprüfen, wie wir in Sachsen-Anhalt mit der Problematik grundsätzlich umgehen
müssen, auch im Hinblick auf die Haushaltsmittel, um hier einerseits keine Überziehungen zuzulassen, aber andererseits dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgabenerfüllung gewährleistet werden kann.
Es gibt eine Vielzahl von Punkten, die man jetzt noch anreißen und auch andiskutieren könnte. Aber wir sind uns in der Sache einig.
Wir als CDU-Fraktion werden dem Antrag zustimmen. Ich bitte Sie hiermit um Ihre Zustimmung dazu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag unterstellt die LINKE der Landesregierung, ein Gesetzesauftrag sei nicht erfüllt worden. Da dies nicht richtig ist, werde ich nicht weiter auf den Antrag eingehen, sondern nur kurz auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, also der Fraktionen der CDU und der SPD, eingehen.
Auch wir gehen damit konform, die Landesregierung zu bitten, im Innenausschuss über den Erfüllungsstand hinsichtlich des Abbaues von Normen zu berichten. Die Landesregierung war diesbezüglich nicht untätig. Sie hat eine stetige Überprüfung von Normen durchgeführt und Deregulierungsvorschläge erarbeitet. Schon in der vergangenen Legislaturperiode wurden erste Erfolge erzielt.
Jedoch, bei aller Deregulierung, meine Damen und Herren, möchte ich einmal zu bedenken geben, dass es sich um ein sehr schwieriges Unterfangen handelt, da nicht willkürlich Vorschriften, die zunächst als überflüssig erscheinen, einfach weggestrichen werden können. Vielfach greifen Gesetze und Vorschriften ineinander. Eine Vorschrift fußt auf der anderen. Sämtliche Gesetze müssen auf eventuelle Verweise hin überprüft und angepasst werden.
Gegen eine entsprechende Berichterstattung ist allerdings nichts einzuwenden. Auch der Wunsch nach einer Berichterstattung über die durchgeführte Aufgabenkritik gemäß § 2 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes unterstütze ich.
Schon aus finanziellen Gesichtspunkten, meine Damen und Herren, ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Aufgabenbestand von Landesbehörden, Landesbetrieben, beliehenen Einrichtungen und von Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrzunehmenden Aufgaben nicht überprüft werden soll. In vielen Fällen führt das zu einer Belastung der Haushalte, die an manchen Stellen auch verhindert werden kann. Aber auch hierzu ist eine Projektgruppe der Landesregierung eingesetzt worden,
deren Ergebnisse und Bewertungen wir im Innenausschuss dargestellt bekommen und auch bewerten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den dargelegten Gründen bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und sehe der Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss mit Freude entgegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wieso müssen die 280 Millionen €, die Sie angeführt haben, in Sachsen-Anhalt in den Netzausbau investiert werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz ist die
Folge des von der Koalition im Mai 2005 beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, die kommunale Zusammenarbeit der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg mit den Umlandgemeinden zu fördern.
Der politische Wille der CDU im Land war und ist es, Zwangseingemeindungen zu vermeiden. Daher wurde den Kommunen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet, freiwillig die Stadt-Umland-Beziehungen über eine Organisationsform kommunaler Zusammenarbeit zu regeln. Leider - das möchte ich betonen, meine Damen und Herren - ist es nicht gelungen, dass sich im Umland der kreisfreien Städte Magdeburg und Halle freiwillige Zusammenschlüsse gebildet haben. Es wäre müßig, die Akteure zu benennen, die es versäumt haben, an der Bildung aktiv mitzuwirken.
Die Kommunen haben damit die Möglichkeit aus der Hand gegeben, eigenverantwortlich die Regionen als Ganzes zu stärken. Auf der Grundlage des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes ist es daher konsequent, den nächsten Schritt zur Stärkung der kreisfreien Städte und ihres Umlands zu tun: die Bildung von Zweckverbänden im Stadt-Umland-Bereich von Halle und Magdeburg per Gesetz.
Aber, meine Damen und Herren, diese Vorgehensweise soll den Kommunen nicht zum Nachteil gereichen. Die Zweckverbände werden die Flächennutzungsplanung für alle dem Zweckverband angehörenden Gemeinden und Städte einheitlich durchführen und eine gemeinsame Flächennutzungsplanung für das Gebiet aufstellen. Die Kommunen haben die Chance, weitere Aufgaben dem Zweckverband zu übertragen. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit eröffnet, Aufgaben oder auch Probleme gemeinsam auf gleicher Augenhöhe zu lösen.
Das Konkurrenzdenken zwischen der Stadt und ihrem Umland wird nun hoffentlich gebannt. Die gesamte Infrastruktur, die die Oberzentren bieten, kommt auch dem Umland zugute. Durch die gemeinsame Entwicklung der Region könnte der Rückgang der Bevölkerung in unseren Städten und Gemeinden vermindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Alle Einrichtungen zur Bedarfsdeckung der Bewohner des Umlandes und der kreisfreien Städte könnten gemeinschaftlich bewirtschaftet und vorgehalten werden. Man könnte sagen, Stadt und Umland bilden eine Symbiose. Die Stadt kann nicht ohne das Umland, das Umland kann nicht ohne die Stadt.
Für die Zukunft unserer Region wird es schon aus finanziellen Gründen unerlässlich sein, gemeinsame Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir, die CDU-Fraktion, sind deshalb davon überzeugt, dass durch die Bildung der Zweckverbände das Stadt-Umland-Problem gelöst wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu dem vorliegenden und in den zuständigen Ausschüssen lange und gründlich beratenen Gesetzentwurf. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Ergebnis der 2. Lichtenburg-Konferenz am 16. Juni 2006 wurde die Priorität der Lichtenburg als Gedenkstätte nochmals bekräftigt und hervorgehoben. Dort ist die Aufnahme der Lichtenburg in die Landesstiftung am 22. März 2006 durch die Opferverbände und die Anwesenden mit großer Freude aufgenommen worden.
Der Konsens aller Beteiligten war aber, lieber eine kleine Gedenkstätte und damit eine realisierbare als etwas, was nicht realisierbar ist. An dieser Stelle erinnere ich an die Diskussion über die Kosten und daran, dass die „kleine“ Variante ca. 1 Million € kostet, während das Gesamtkonzept der Lichtenburg einschließlich der Schlosssanierung Kosten von ca. 40 Millionen € umfassen sollte. Stattdessen sollte die Gedenkstätte mit Leben erfüllt werden, um den Jugendlichen zugänglich zu bleiben, um dort an den Holocaust und an die damit verbundenen unsäglichen Qualen der dort leidenden Menschen zu erinnern.
Durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist dem Land ein Angebot unterbreitet worden - mit einer Laufzeit von fünf Jahren -, entsprechend tätig zu werden. Durch die Opferverbände ist diese Zeit als viel zu kurz kritisiert worden. Die Verhandlungen des MI haben bis zum heutigen Zeitpunkt leider noch keine greifbaren Ergebnisse gebracht, um eine schnelle Lösung herbeizuführen. Der Minister hat es gerade ausgeführt.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der dargelegten Probleme und der sicherlich damit verbundenen schnellen Lösung halten wir als CDU-Fraktion es für zweckmäßig, dies in den Ausschuss für Inneres zu überweisen, um dort noch einmal abzuklären, welche Hilfe möglich wäre. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.