Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

In der 49. Sitzung am 5. März 2009 befasste sich der Innenausschuss erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Es wurde darüber hinaus beschlossen, den Landesrechnungshof zu bitten, dem Ausschuss den Prüfbericht über die Spielbanken zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kam der Landesrechnungshof am 12. März 2009 nach.

Die Anhörung fand am 23. April 2009 in öffentlicher Sitzung statt. Neben zahlreichen Gästen, die verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen angehörten, wurde auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen.

Im Vorfeld der Beratung des Gesetzentwurfs in der 58. Sitzung am 17. September 2009 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages mit Schreiben vom 9. September 2009 eine mit den Ministerien des Innern sowie der Finanzen abgestimmte Synopse vor. Diese Unterlage wurde als Vorlage 9 verteilt.

Außerdem lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Beratung vor; es handelte sich hierbei um die Vorlage 10. Der Änderungsantrag, der in § 2 des Gesetzentwurfs eine Zulassung zum Betrieb einer Spielbank befristet für einen Zeitraum

von höchstens 15 Jahren vorsieht, wurde mehrheitlich beschlossen.

Seitens der Oppositionsfraktionen wurde die Bitte geäußert, den Präsidenten des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Zulassungsverlängerung anzuschreiben. Eine Antwort auf diese Frage erhielt der Innenausschuss mit Schreiben vom 19. Oktober 2009. Hierbei handelte es sich um die Vorlage 13.

Im Ergebnis der Beratung am 17. September 2009 erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Diese wurde als Vorlage 11 verteilt.

Der Finanzausschuss schloss sich in der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009 mehrheitlich der Vorlage 11 an.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Innenausschuss befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 abschließend mit dem Entwurf eines Spielbankengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2249 vorliegende Beschlussempfehlung.

Die im Verlaufe der Gesetzesberatung eingegangenen Stellungnahmen und die rechtsförmlichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Gesetzesberatung Berücksichtigung.

Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich Sie aufgrund des Abstimmungsergebnisses in dem Ausschuss um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stahlknecht, für den Bericht aus dem Ausschuss für Inneres. - Ich erteile nun Herrn Minister Hövelmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum Spielbankengesetz im Februar dieses Jahres im Plenum - es ist also doch schon ein paar Tage her - habe ich festgestellt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf den ordnungsrechtlichen Maßstäben unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird und für den Spielbankbetrieb einen angemessenen, aber zugleich ausreichenden Rahmen für eine auch unter wirtschaftlichen Aspekten erfolgreiche Betätigung heutiger oder künftiger Zulassungsinhaber bietet.

Ich kann mich darüber freuen, dass die den Gesetzentwurf beratenden Ausschüsse dieser Aussage zustimmen und dass der Landtag heute eine Beschlussempfehlung zu beraten hat, die inhaltlich im Wesentlichen mit dem im Februar 2009 eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung übereinstimmt.

Wie in allen anderen Ländern auch geht das Spielbankenrecht im Land Sachsen-Anhalt davon aus, dass der Betrieb einer Spielbank eben kein normales, erlaubtes Gewerbe, sondern eine grundsätzlich verbotene und strafbewehrte Tätigkeit ist, die nur im Einzelfall aufgrund einer besonderen Zulassung erlaubt werden darf.

Die Zulassung einer Spielbank wird daher entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, illegales Glücks

spiel einzuschränken, den Spieltrieb der Menschen zu kanalisieren, Spielsucht zu vermeiden

(Herr Borgwardt, CDU: Hört, hört!)

- hört, hört! - und zu bekämpfen sowie - das ist in diesem Metier nicht ganz unwesentlich - Manipulations- und Betrugshandlungen zu verhindern.

Die ordnungsrechtlichen Bestimmungen des Gesetzentwurfes tragen diesem Grundgedanken Rechnung. Ich möchte besonders hervorheben, dass zukünftig verpflichtend im Gesetz festgeschrieben ist, dass der Zulassungsinhaber eine Videoüberwachung zu gewährleisten hat. Diese soll dazu dienen, die Ermittlung des Bruttospielertrages zu überwachen, einen ordnungsgemäßen Spielablauf sicherzustellen und die Spielbankbesucher vor betrügerischen Machenschaften zu schützen.

Die Bestimmung der zukünftigen Spielbankgemeinden, die ein öffentliches Bedürfnis widerspiegeln müssen, erfolgt nunmehr durch die Landesregierung. Dadurch wird die Einflussmöglichkeit des Landes auch nach einer möglichen Privatisierung gewährleistet.

Besonders zu erwähnen ist auch, dass es mit dem neuen Gesetz erstmals möglich ist, Tisch- und Automatenspiele in einem Raum anzubieten.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Das Gesetz schafft Neuerungen. Es schafft damit die Rahmenbedingungen, um die Spielbanken in SachsenAnhalt auch konzeptionell zukunftsfähig aufstellen zu können, sodass der öffentliche Auftrag umfassend erfüllt werden kann.

Die wirtschaftlichen Aspekte der Spielbank dürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes lediglich als - ich zitiere - „Rand- und Folgeerscheinungen des Spielbankbetriebes“ angesehen werden. Allerdings ist die Voraussetzung für einen sachgerechten Spielbankbetrieb, dass trotz Abschöpfung der Spielbankerträge immer noch ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet ist. Das vorgesehene neue Abgabensystem, das eine bruttospielertragsbezogene Abgabe einerseits und eine ergebnisbezogene Zusatzabgabe andererseits vorsieht, soll dies sicherstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum Verfahren. Im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 23. April 2009 stattfand, haben insbesondere die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH, der Landesrechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz umfangreich Stellung genommen. Eine nicht unerhebliche materiellrechtliche Änderung hat der Gesetzentwurf auch dadurch erfahren.

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres am 17. September 2009 haben die Fraktionen der CDU und der SPD einen Änderungsantrag gestellt, der sich - Herr Kollege Stahlknecht hat das als Berichterstatter angesprochen - zum einen auf die Laufzeit der Zulassungen zum Betrieb einer Spielbank bezieht und zum anderen Klarstellungen im Hinblick auf das Ausschreibungsverfahren beinhaltet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige Ausführungen zur Notifizierung des Gesetzentwurfs. Dieses Thema hat die FDP-Fraktion bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag besonders bewegt. Die Kommission hat im Rahmen der Notifizierungsfrist, die am 18. Mai 2009 ablief, eine Be

merkung zu dem Gesetzentwurf ausgebracht. Bemerkungen werden vorgebracht, wenn der notifizierte Text zwar dem Gemeinschaftsrecht entspricht, aber Auslegungsfragen aufwirft.

Die Kommission bat insbesondere im Hinblick auf die Begründung des Verbots, Geldspielgeräte gemäß § 33c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung in Spielbanken aufzustellen,

(Herr Tullner, CDU: War es nicht Satz 2?)

- Satz 1 - um eine Erläuterung, damit sichergestellt werden kann, dass eine solche Einschränkung nicht Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages verletzt. Diese beinhalten übrigens Vorschriften zum freien Warenverkehr.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- Ich wusste, dass Sie das wissen, Herr Tullner.

Diese Erläuterungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurden der Kommission von meinem Haus mit Schreiben vom 6. Juli 2009 übermittelt. Es wurde dargestellt, dass mit der Regelung im Gesetzentwurf der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin gewährleistet ist und eine unmittelbare, mittelbare, tatsächliche oder potenzielle Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels, insbesondere der Einfuhr nicht vorliegt.

Eine weitere Reaktion der Kommission darauf ist - bisher jedenfalls - nicht erfolgt. Wir gehen daher davon aus, dass dem damit Genüge getan ist. Die Abgabe von Bemerkungen führt gegenüber der automatischen Dreimonatsfrist nicht zu einer zusätzlichen Stillhaltefrist. Auch das war damals Gegenstand der Beratungen in diesem Hohen Haus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zum Abschluss bei Ihnen sehr herzlich für die konstruktive Arbeit in den Ausschüssen bedanken und meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass der Ihnen heute zur Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres ebenso wie in diesem Ausschuss auch hier im Parlament eine große Mehrheit findet. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann.

Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Schneidlingen auf der Südtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Dr. Hüskens. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Betrieb einer Spielbank ist kein normales erlaubtes Gewerbe, sondern ist nur mit einer besonderen Zulassung möglich. Die Zulassung wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen. Diesen besonderen Umstand hat der Innenminister am 19. Februar 2009 bei der Einbringung des Entwurfs eines Spielbankgesetzes vorgetragen und er hat auch heute noch einmal auf diesen Punkt hingewiesen.

Dahinter steht die Überzeugung, dass Menschen eben spielen und dass es beim Glücksspiel auch immer wieder welche geben wird, die überziehen, die mehr Geld setzen, als sie selbst haben. Ich glaube, es steht auch die Überzeugung dahinter, dass dann, wenn gespielt oder gewettet wird, die Gefahr des Missbrauchs besteht.

Dass dies so ist, dass es insoweit einer besonderen Sorgfaltspflicht des Staates bedarf, dazu bekennen sich auch die Liberalen. Aber: Auch in Sachsen-Anhalt hat man in den vergangenen Jahren immer gedacht, dass das nur funktioniert, wenn der Staat die Spielbank selbst betreibt, also dass man den menschlichen Spieltrieb nur dann richtig kanalisieren kann, wenn der Staat Inhaber der entsprechenden Spielbanken ist.

Das bringt uns in der Praxis ein Problem. Dieser staatliche Auftrag nämlich würde bedeuten, dass eine Spielbank bzw. das Spielen nur gerade so interessant sein darf, dass derjenige, der unbedingt spielen möchte, es dort tun kann.

Auf der anderen Seite - da braucht man sich nur die Diskussion im Finanzausschuss und im Innenausschuss oder das, was wir hier im Plenum immer wieder diskutieren, vor Augen zu halten - soll eine Spielbank nicht nur die Kosten erwirtschaften, sondern darüber hinaus am besten auch noch ordentliche Summen an den Staat abführen. Dabei haben wir gleich alle diejenigen vor Augen, die von dem Geld profitieren sollen. Das sind nicht nur die Sportminister, sondern auch die freie Wohlfahrtspflege und viele andere, die sich freuen, wenn entsprechende Abgaben abgeführt werden.

Das führt in der Praxis aber nicht nur dazu, dass der menschliche Spieltrieb kanalisiert wird, sondern auch dazu, dass er angereizt wird. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen - wir haben die Diskussion bei den Spielbanken und insgesamt beim Lotto gehabt -: Natürlich gehen wir als Staat hin und machen Werbung. Wir versuchen, Leute anzulocken, damit sie spielen. Das passt schlicht nicht zusammen.

Wir als Liberale sind davon überzeugt, dass es ordnungsrechtlich sehr viel sinnvoller wäre, wenn der Betrieb privatwirtschaftlich organisiert und vom Staat kontrolliert würde. Ich glaube, gerade die Spielbanken sind - auch wenn man sich den Rechnungshofbericht vor Augen führt - ein gutes Beispiel dafür, dass das deutlich besser funktioniert; denn wir haben in der Vergangenheit auch bei den Spielbanken erleben müssen, dass die staatlichen Stellen - Finanzministerium, Innenministerium - der staatlichen Spielbank natürlich ganz anders getraut haben, als sie es nach unseren Erfahrungen bei einem Privaten tun. Sie haben an der einen oder anderen Stelle ja auch weggeschaut. Ich erinnere nur an die Steuernachforderungen und an den Rechnungshofbericht zu diesem Punkt.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)