Holger Stahlknecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinde Allrode betreffend den Landkreis Harz in der Drs. 5/2810 hat der Landtag in der 80. Sitzung am 10. September 2010 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nunmehr die zunächst zurückgestellte Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken vor.
Der Innenausschuss nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 77. Sitzung am 23. September 2010.
Er vereinbarte, angesichts der im Zusammenhang mit den Zuordnungsgesetzen und der im Vorfeld erfolgten umfangreichen Befassung mit der Thematik bereits im Ergebnis der ersten Beratung eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu verabschieden und von einer Anhörung abzusehen.
Zwar schreibt die Landesverfassung bei einer Neugliederung der Gemeinden eine Anhörung der betreffenden Gemeinden vor. Der Innenausschuss vertrat allerdings die Auffassung, dass dem Anhörungserfordernis innerhalb der Beratungen über den betreffenden Entwurf des Zuordnungsgesetzes der Landesregierung in der Drs. 5/2406 hinreichend Rechnung getragen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Innenausschuss mit 10 : 1 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2864 vorliegende Beschlussempfehlung. Die Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Überschrift zu ändern, wurde bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
So weit die Berichterstattung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1468 neu, hat der Landtag in der 43. Sitzung am 11. September 2008 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht und Verfassung beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf wird im Wesentlichen der Ausgestaltung der Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007 Rechnung getragen. Außerdem werden Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten veränderten technischen Gegebenheiten angepasst.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 42. Sitzung am 25. September 2008 mit dem Gesetzentwurf. Er beschloss, eine Anhörung durchzuführen und den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung zu dieser Anhörung einzuladen.
Die Anhörung fand am 27. November 2008 in öffentlicher Sitzung statt. Hierzu wurden Verfassungsschützer, Datenschützer und Institutionen sowie Sachverständige eingeladen, die mit dieser Thematik befasst sind.
Nachdem der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages mit Schreiben vom 9. Februar 2009 eine Sy
nopse mit rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen vorgelegt hatte, nahm der Innenausschuss den Gesetzentwurf zur Beratung auf die Tagesordnung der 48. Sitzung am 12. Februar 2009.
Er beschloss mit 8 : 0 : 4 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung und leitete den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, das Papier des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie den von der Fraktion der FDP als Tischvorlage eingereichten Änderungsantrag vom 10. Januar 2009 dem Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung zu.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Recht und Verfassung in der 36. Sitzung am 18. Februar 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Im Verlaufe der Beratung fand eine Aussprache zur Erfassung und Speicherung von Daten Minderjähriger, das heißt von Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres statt. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Ausschuss mit 5 : 3 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Inneres. Diese wurde dem federführenden Ausschuss mit Schreiben vom 19. Februar 2009 zugeleitet.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der FDP legten zu Beginn der Sitzung des Innenausschusses am 5. März 2009 Änderungsanträge zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf vor.
Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Änderungsantrag empfohlen, in § 10 Abs. 1 die Vorschrift des Satzes 3 zu streichen.
Die Fraktion der FDP empfahl, in § 17 Abs. 2 und 6 die Wörter „eine erhebliche Gefährdung“ durch die Wörter „schwerwiegende Gefahr“ zu ersetzen.
Der Innenausschuss verständigte sich darauf, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung zu nehmen, weil in Auswertung der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums des Innern gebeten wurde, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu prüfen, ob zur Klarstellung gegebenenfalls Ergänzungen oder Änderungen gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich seien.
Es gab eine Verständigung, sich nach der Vorlage der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der von der Parlamentarischen Kontrollkommission angekündigten Stellungnahme erneut mit dem Gesetzentwurf zu befassen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 28. September 2009 einen Prüfbericht über die Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres im Dokumentenmanagementsystem der Verfassungsschutzbehörde mit dem Aufdruck „VS - Nur für den Dienstgebrauch!“ vor. Eine ergänzende Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz hierzu erreichte den Innenausschuss mit Schreiben vom 9. Dezember 2009; ebenfalls mit dem Aufdruck „VS - Nur für den Dienstgebrauch!“.
Die Parlamentarische Kontrollkommission legte dem Innenausschuss ihren als vertraulich eingestuften Bericht mit Schreiben vom 28. April 2010 vor.
Daraufhin nahm der Ausschuss für Inneres den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 77. Sitzung am 23. September 2010.
Im Ergebnis der Beratung wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 5. März 2009 einstimmig beschlossen. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 5. März 2009 fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 10. Januar 2009 stand nicht mehr zur Abstimmung, weil er Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung war und in dessen Beschlussempfehlung eingeflossen ist.
Im weiteren Abstimmungsverfahren verständigte sich der Innenausschuss darauf, die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 19. Februar 2009 mit den bereits beschlossenen Änderungen als Beratungsgrundlage zu nehmen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen in der Drucksache vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Anschluss an die abschließende Beratung des Innenausschusses wurde bedauerlicherweise festgestellt, dass versäumt wurde, die Fristen in § 17a Abs. 6 und § 31 Satz 2 des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt anzupassen. Dem Landtag liegen Änderungsanträge vor, mit denen dies korrigiert werden soll. Auf diese will ich jetzt in meiner Funktion als Berichterstatter insbesondere aufgrund ihrer Vielzahl allerdings nicht weiter eingehen. Ich gehe davon aus, dass sich die Fraktionen hierzu äußern werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen in der Drucksache vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Landtag hat den in der Drs. 5/2085 vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften in der 62. Sitzung am 3. September 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient überwiegend der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Haushaltswirtschaft nach der Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens an die Erfordernisse und Bedürfnisse der Praxis.
Der Innenausschuss befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 mit diesem Gesetzentwurf und entsprach dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, rechtzeitig vor der Anhörung eine Synopse zu dem Gesetzentwurf vorzulegen.
Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung am 14. Januar 2010 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, der Landesrechnungshof sowie Vertreter der Pilotprojekte Bitterfeld, Mansfelder Land und Aken eingeladen.
Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich einer Stellungnahme lag am 17. November 2009 vor und wurde als Vorlage 1 verteilt.
Die Stadt Bitterfeld Wolfen und der Landkreis MansfeldSüdharz konnten an der Anhörung nicht teilnehmen, überreichten dem Innenausschuss jedoch schriftliche Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf. Diese wurden als Vorlagen 2 und 3 verteilt.
Auch die kommunalen Spitzenverbände ließen dem Innenausschuss eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zukommen; es handelt sich hierbei um die Vorlage 4.
Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt übergab dem Innenausschuss im Verlaufe der Anhörung am 14. Januar 2010 einen Vorschlag zur Differenzierung der Fristen des § 108a Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt und eine Synopse zur Umsetzung des Gesamtabschlusses nach Bundesländern. Das Material wurde als Vorlage 5 verteilt.
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt äußerte sich mit Schreiben vom 18. Januar 2010 zu der Argumentation des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Verschiebung des Termins für die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses. Es handelt sich hierbei um die Vorlage 6.
Auch die Stadt Aken fasste ihre in der Anhörung gemachten Äußerungen in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen; diese wurde als Vorlage 7 verteilt.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 68. Sitzung am 4. März 2010 erneut mit dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2085 und erarbeitete einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/ 2496 vorliegende Beschlussempfehlung. Bei der abschließenden Gesetzesberatung fanden die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen und die redak
tionellen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Berücksichtigung.
Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1704 in der 51. Sitzung am 22. Januar 2009 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Mit dem Antrag verfolgt die Fraktion DIE LINKE das Ziel, den Landtag dazu aufzufordern, sich zum Grundsatz der Subsidiarität zu bekennen und für bürgerfreundliche Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt auszusprechen. Darüber hinaus soll der Landtag die Landesregierung auffordern, ihre Vorstellungen für eine interkommunale Funktionalreform auf der Grundlage des Vorschlages des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt zur Aufgabenverlagerung als Konzept vorzulegen.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 48. Sitzung am 12. Februar 2009 mit diesem Antrag und beschloss, die Beratung am 5. März 2009 fortzusetzen und hierzu die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts einzuladen.
Im Vorfeld dieser Beratung erhielt der Ausschuss für Inneres vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 2. März 2009 eine Stellungnahme, der Vorschläge zur interkommunalen Aufgabenverlagerung beilagen. Auch der Landkreistag Sachsen-Anhalt schickte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 5. März 2009 eine Stellungnahme.
Wie bereits erwähnt, stand der Antrag ein weiteres Mal auf der Tagesordnung der 49. Sitzung des Innenausschusses am 5. März 2009. Im Ergebnis der Beratung wurde der Landkreistag Sachsen-Anhalt gebeten, zu den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes zur Aufgabenverlagerung mit Stand vom 26. September 2008 in einem angemessenen Zeitrahmen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme erreichte den Innenausschuss mit Schreiben vom 22. Juni 2009.
In der 66. Sitzung am 4. Februar 2010 befasste sich der Innenausschuss abschließend mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Er wurde nach einer ausführlichen Debatte bei 4 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 5/2415 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1785 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Als mitberatender Ausschuss wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
In der 49. Sitzung am 5. März 2009 befasste sich der Innenausschuss erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Es wurde darüber hinaus beschlossen, den Landesrechnungshof zu bitten, dem Ausschuss den Prüfbericht über die Spielbanken zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kam der Landesrechnungshof am 12. März 2009 nach.
Die Anhörung fand am 23. April 2009 in öffentlicher Sitzung statt. Neben zahlreichen Gästen, die verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen angehörten, wurde auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen eingeladen.
Im Vorfeld der Beratung des Gesetzentwurfs in der 58. Sitzung am 17. September 2009 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages mit Schreiben vom 9. September 2009 eine mit den Ministerien des Innern sowie der Finanzen abgestimmte Synopse vor. Diese Unterlage wurde als Vorlage 9 verteilt.
Außerdem lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Beratung vor; es handelte sich hierbei um die Vorlage 10. Der Änderungsantrag, der in § 2 des Gesetzentwurfs eine Zulassung zum Betrieb einer Spielbank befristet für einen Zeitraum
von höchstens 15 Jahren vorsieht, wurde mehrheitlich beschlossen.
Seitens der Oppositionsfraktionen wurde die Bitte geäußert, den Präsidenten des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Zulassungsverlängerung anzuschreiben. Eine Antwort auf diese Frage erhielt der Innenausschuss mit Schreiben vom 19. Oktober 2009. Hierbei handelte es sich um die Vorlage 13.
Im Ergebnis der Beratung am 17. September 2009 erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Diese wurde als Vorlage 11 verteilt.
Der Finanzausschuss schloss sich in der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009 mehrheitlich der Vorlage 11 an.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Innenausschuss befasste sich in der 60. Sitzung am 22. Oktober 2009 abschließend mit dem Entwurf eines Spielbankengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2249 vorliegende Beschlussempfehlung.
Die im Verlaufe der Gesetzesberatung eingegangenen Stellungnahmen und die rechtsförmlichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Gesetzesberatung Berücksichtigung.
Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich Sie aufgrund des Abstimmungsergebnisses in dem Ausschuss um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Präsidentin, Sie sagen es. Herr Kosmehl, Sie haben eigentlich meinen Bericht gleich mit abgegeben.
Zu Ihrer Frage, wie wir das als Fraktion sehen, sage ich Ihnen, auch wenn es schon etwas später ist: In diese
Falle gehe ich nicht rein! Als Ausschussvorsitzender bleibe ich neutral; das werden Sie mir nachsehen.
Gleichwohl spare ich mir jetzt wirklich einen Teil und sage Ihnen, dass wir uns in den Sitzungen des Innenausschusses mehrfach - Sie haben die Daten vorgetragen - mit dieser Sache befasst haben. Wir haben den federführenden Ausschuss gebeten, uns, dem mitberatenden Ausschuss, eine Beschlussempfehlung zu übergeben. Der federführende Ausschuss hat den jeweiligen Fraktionen das Vorhaben gegeben mit der Bitte, eine Lösung hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungspläne herbeizuführen.
Am 16. und 17. September wurde das Thema von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen und es wurde - das haben Sie auch teilweise richtig berichtet; dafür bin ich Ihnen dankbar - beschlossen, es erst wieder zu behandeln, wenn der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine Stellungnahme zu der an ihn gerichteten vorläufigen Beschlussempfehlung vorgelegt hat. Diese Stellungnahme bzw. diese Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses liegt bisher nicht vor.
Herr Kosmehl, mehr kann ich Ihnen als Ausschussvorsitzender dazu nicht sagen. - Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Drs. 5/2003 neu herausgegeben wurde, weil der ursprünglichen Fassung die Anlage zu § 4 Abs. 1 Nr. 4 fehlte. Diese Anlage liegt Ihnen in der Drs. 5/2003 neu vor. Sie wurde vom Innenausschuss unverändert beschlossen.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.
Der Innenausschuss befasste sich in der 49. Sitzung am 5. März 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, dem Innenausschuss die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt zu dem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. An den Präsidenten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation wurde die Bitte gerichtet, dem Ausschuss während der Gesetzesberatung am 2. April 2009 für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Zur Sitzung am 2. April 2009 lagen dem Ausschuss für Inneres neben den angeforderten schriftlichen Stellungnahmen auch eine Stellungnahme und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor.
Der Ausschuss verständigte sich in dieser Sitzung darauf, am 23. April 2009 ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Netzwerkes GIS Sachsen-Anhalt - sie hatten sich im Vorfeld der Sitzung schriftlich zu dem Gesetzentwurf geäußert - und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu führen.
An der 53. Sitzung des Innenausschusses am 23. April 2009 nahmen Vertreter des Netzwerkes GIS SachsenAnhalt teil. Die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurden ebenfalls zu dieser Sitzung eingeladen. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, zur Frage der Kostendeckung schriftlich Stellung zu nehmen.
Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 54. Sitzung am 11. Mai 2009 statt. Zu dieser Sitzung wurden der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeladen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss zu dieser Sitzung eine mit dem Ministerium des Innern abgestimmte Synopse vor. Eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den in den vergangenen Sitzungen angesprochenen Kosten lag ebenfalls vor. Am Ende der Beratung erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der darauf abzielte, eine Berichtspflicht einzuführen, wurde einstimmig beschlossen. Auch die Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes fanden bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung Berücksichtigung.
Mit 6 : 0 : 3 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Inneres seine Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Die kommunalen Spitzenverbände wurden gebeten, sich bis zu der Sitzung des Innenausschusses am 4. Juni 2009 schriftlich zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung zu äußern. Dieser Bitte kamen die kommunalen Spitzenverbände nach.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 37. Sitzung am 20. Mai 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 12. Mai 2009. Er schloss sich dieser mit 6 : 0 : 2 Stimmen an.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 erneut mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen neben den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums des Innern auch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP sowie einer der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion bezog sich auf § 8 des Gesetzentwurfs und zielte darauf ab, eine ressortübergreifende Kontaktstelle beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation einzurichten. Dieser Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD beinhaltete eine Neuformulierung des § 8 - Geodateninfrastruktur Sachsen-Anhalt - und wurde mehrheitlich beschlossen.
Der Innenausschuss verabschiedete in der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung. Sämtliche vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen, auch die, die hier nicht ausdrücklich erwähnt wurden, fanden bei der Beschlussfassung selbstverständlich Berücksichtigung.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit für eine längere Berichterstattung und darf Sie bitten, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen aufgrund der vorgezogenen Tagesordnung etwas improvisieren. Ich habe zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, das wir verabschiedet haben, zu berichten. Dort ist eine Reihe von Verfahren anhängig.
Die Beschwerdeführer rügen im Wesentlichen die Verletzung des Artikels 28 des Grundgesetzes, nämlich der
kommunalen Selbstverwaltung. Im Übrigen sei keine genügende Abwägung im Hinblick auf die Gutachten erfolgt. Das sind die wesentlichen Argumente, die von den Beschwerdeführern vor dem Verfassungsgericht vorgetragen werden.
Wir haben im Ausschuss einstimmig beschlossen, wie es gute und gängige Praxis ist, zu den Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Das war der erste Teil.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich Ihren Teil, Herr Kolze, mit vortragen soll.
Es ist ein weiteres Verfahren zum Nichtraucherschutzgesetz anhängig. In diesem rügen die Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass in dem Bereich der Einraumkneipen und Diskotheken keine Gleichbehandlung gegenüber den anderen Gaststätten stattgefunden habe. Im Übrigen sei das Gesetz unverhältnismäßig. Auch hierzu haben wir uns in guter geübter Praxis im Ausschuss einstimmig entschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.
Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bei dieser etwas trockenen Berichterstattung.
Frau Präsidentin! Der genannte Antrag ist zusammen mit dem Antrag der Fraktion der FDP in Drs. 5/41 und dem Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/58 betreffend die Auswirkungen des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes / Antidiskriminierungsgesetzes auf Sachsen-Anhalt in der zweiten Landtagssitzung am 8. Juni 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen worden.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 3. Sitzung am 5. Juli 2006 erstmals mit den oben genannten Anträgen befasst. Zunächst informierte die Landesregierung über den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu dem so genannten Gleichbehandlungsgesetz.
Die Nachfragen der Mitglieder des Ausschusses bezogen sich auf das Abstimmungsverhalten der Landesregierung und die Position Sachsen-Anhalts. Daneben interessierte die Ausschussmitglieder, ob seitens des Ministeriums mit einem Bericht über die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf die Wirtschaft zu rechnen sei.
In Bezug auf die Neufassung der Beweislastregel wurde um Erläuterungen gebeten. Durch die Vertreter der einzelnen Fraktionen wurden die unterschiedlichen Positionen zu Einzelfragen, zum Beispiel zum Klagerecht von Antidiskriminierungsverbänden und zur Beweislastumkehr, dargestellt.
Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss mit 9 : 3 : 0 Stimmen überein, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drs. 5/37 neu abzulehnen. Eine entsprechende vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen übergeben.
Nachdem die beiden mitberatenden Ausschüsse in ihren Beschlussempfehlungen empfohlen hatten, den Antrag für erledigt zu erklären, folgte der Ausschuss für Recht und Verfassung in seiner 6. Sitzung am 18. Oktober 2006 diesen Voten mit 9 : 0 : 3 Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.
Danke, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 12. Juni 2006 dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übermittelt.
Gemäß §§ 94 und 77 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes hat der Landtag bis zum 15. Juli 2006 Gelegenheit zu einer Äußerung zu der Verfassungsbeschwerde erhalten.
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung von Artikel 33 Abs. 5, Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 101 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Umstand, dass es der Besoldungsgesetzgeber unterlassen hat, amtsrelevante regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 3. Sitzung am 5. Juli 2006 mit der genannten Verfassungsbeschwerde befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank.