Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Die eigentliche Frage für uns ist jedoch, welche Lösung zur Deckung der Kosten für die Landkreise und kreisfreien Städte aus finanzieller Sicht die bessere ist, a) die bisherige Regelung im Aufnahmegesetz, wonach das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten halbjährlich einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der durch die Unterbringung entstandenen Kosten zahlte, oder b) die jetzt vorliegende gesetzliche Regelung, wonach die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt werden sollen, und zwar ohne Zweckbindung.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die bisherige Regelung zur Kostenerstattung bedeutet für die Landkreise und kreisfreien Städte zumindest eine relativ sichere Kostendeckung. Bei der beabsichtigten neuen Regelung besteht die reale Gefahr, dass die Kostenerstattung im Dschungel der allgemeinen Zuweisungen des FAG verloren geht und damit die notwendige Finanzierung aufgrund von Sparzwängen auf der Strecke bleibt. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes wurde also mit heißer Nadel, nein, mit glühendheißer Nadel gestrickt.

Zu hinterfragen ist ebenfalls, ob im vorliegenden Gesetzentwurf in § 2 die bisherigen Absätze 2 bis 5 in Gänze entfallen müssen. Welche Auswirkungen der Wegfall dieser Absätze in § 2 haben wird, kann von uns zurzeit noch nicht bis ins letzte Detail abgeschätzt werden. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Prüfung.

Ebenso soll die Anpassungsklausel für die Regelsätze gestrichen werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und geht zulasten der Empfänger.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Land kann nicht den Landkreisen und kreisfreien Städten Aufgaben übertragen und sich dann vor einer soliden Finanzierung drücken. Meine Fraktion mahnt hier dringend Änderungen an.

Wir werden einer Überweisung dieses misslungenen, aber wegen der Korrektur der Doppelerstattung notwendigen Gesetzentwurfes zustimmen. Unsere Kritik und unsere Änderungsvorschläge werden wir in den Ausschussberatungen einbringen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Tullner.

(Herr Tullner, CDU: Ich verzichte!)

- Herr Tullner verzichtet auf einen Redebeitrag. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Herr Tullner, dass Sie heute auf einen Redebeitrag verzichten, war mir fast klar. Ich hätte mich, glaube ich, an Ihrer Stelle auch nicht mehr aktiv an dem beteiligt, was die Koalitionsfraktionen in den letzten Jahren, aber insbesondere in den letzten Wochen zum Thema der Regelungen im Aufnahmegesetz bzw. der Kostenerstattung abgeliefert haben.

(Herr Tullner, CDU: Was wollen Sie damit un- terstellen, Herr Kollege?)

- Herr Tullner, ich komme gleich darauf zu sprechen.

Ich darf einmal daran erinnern, wie das Ganze angefangen hat, nämlich mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008/ 2009. Damals wurde die Kostenübernahme durch das Land für Personen im Sinne von § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes aus dem Finanzausgleichsgesetz herausgenommen und explizit im Aufnahmegesetz verankert. Ich darf aus der damaligen Drs. 5/857 zitieren. Zur Begründung heißt es dort:

„Mit der Gesetzesänderung soll daher eine atmende Regelung geschaffen werden, die der Regelung des Artikels 87 Abs. 3 der Landesverfassung besser gerecht wird als die geltende starre Regelung im Finanzausgleichsgesetz. Zu diesem Zweck wird der Ausgleich der Aufnahmekosten aus dem Finanzausgleichsgesetz herausgelöst und wieder im Aufnahmegesetz selbst geregelt.“

So viel zum Thema Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009.

Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, durften wir zur Kenntnis nehmen, dass die Koalitionsfraktionen der Auffassung waren, dass man es jetzt doch wieder im Finanzausgleichsgesetz regeln sollte.

Wir haben, ohne dass ich in diesem Hohen Hause aus dem Finanzausschussprotokoll zitiere, sehr intensiv mit der Kollegin Fischer diskutiert, zum Beispiel über die Frage, ob denn die Kosten für die Aufnahme von Personen im Sinne des Aufnahmegesetzes bereits in der Finanzausgleichsmasse, die die Koalitionsfraktionen berechnet haben, verankert sei. Da hieß es: Ja, die sind in der Auftragskostenerstattungssumme mit eingerechnet.

Auf den Hinweis, dass man die Mittel dann bei Einzelplan 03 Kapitel 03 63 streichen könnte, hin haben Sie, Frau Kollegin Fischer, gesagt, dass Sie eher eine Änderung bei Einzelplan 13 vorschlagen und den Ansatz, wenn auch gegenüber dem Regierungsentwurf reduziert, bei Einzelplan 03 belassen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist die Änderung bei Einzelplan 13 nicht erfolgt, auch heute nicht. Was bedeutet das? - Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass Sie die Kosten nach Ihren Aussagen, Frau Fischer, sowohl bei Einzelplan 03, also beim Innenministerium, mit einem Ansatz von 7 Millionen € pro Jahr - ich beziehe mich auf den Haupttitel - als auch in der Finanzausgleichsmasse bei Einzelplan 13 veranschlagt haben.

Dort sind es wahrscheinlich auch 7 Millionen €. Oder sind es doch 8 Millionen € für das Jahr 2010 und 8,5 Millionen € für das Jahr 2011? - Das waren die Beträge, die ursprünglich vor der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses in Rede standen, als die Finanzausgleichsmasse schon berechnet war. Eine Neuberechnung hat nicht stattgefunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, welchen Betrag haben Sie denn nun als Auftragskostenerstattung für die Kommunen nach dem Aufnahmegesetz tatsächlich eingestellt? - Frau Kollegin Fischer, da wird noch einiges zu erklären sein.

Im günstigsten Falle kann sich der Finanzminister glücklich schätzen; denn er hat zumindest pro Jahr schon einmal 7 Millionen € eingespart, weil er diese Mittel nicht ausgeben muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt sage ich Ihnen, Herr Tullner, warum ich damit gerechnet habe, dass Sie hier nicht reden. Sie reden natürlich nicht vor diesem Hohen Haus, um einen Teil eines Gesetzes zu verteidigen, der nicht der Haushaltswahrheit und -klarheit entspricht;

(Herr Tullner, CDU: Das ist doch Unfug!)

denn genau das ist bei dieser Doppelveranschlagung der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vielleicht zum Abschluss begründen, warum sich die FDPFraktion dem Ansinnen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen, nicht verschlossen hat. Wir sagen auch zu, dass wir darüber zügig beraten werden, weil wir an einer Regelung des Aufnahmerechts interessiert sind.

Uns war von Anfang an, übrigens auch in den Sitzungen des Finanzausschusses, daran gelegen - auf dieses Problem haben meine Kollegin Frau Dr. Hüskens und ich mehrfach hingewiesen -, dass wir eine Regelung haben, und jetzt bringen Sie einen Gesetzentwurf ein; deshalb machen wir mit.

Herr Scharf, ganz zum Schluss ein Wort an Sie. Sie haben gerade den Kollegen Schrader gefragt, ob er wüsste, wann Fasching ist. Ich weiß, dass uns die hohe Zeit des Faschings erst im Februar blüht, wenn man über die Straßen und Plätze gehen kann. Aber wenn Sie das eine oder andere Mal im Finanzausschuss dabei gewesen

wären, dann hätten Sie sicherlich gedacht, dass Fasching schon im Dezember war. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Frau Fischer kann - nein, nicht erwidern, sondern für die SPD-Fraktion sprechen.

Frau Präsidentin, ich kann jetzt einfach nicht sitzen bleiben. Ich möchte nur noch zwei Sätze sagen.

Zum einen, Frau Rente, ist es richtig: Wir haben mit Sicherheit im Innenausschuss vieles auch inhaltlich zu beraten. Es hätte aber schon einiges in der Beratung über das Finanzausgleichsgesetz mit gemacht werden können; denn zu diesem Zeitpunkt war schon klar, dass die Kosten für die Unterbringung der Asylbewerber nach dem Aufnahmegesetz bereits mit veranschlagt wurden.

Zum anderen, Herr Kosmehl: Ja. Aber ich glaube, es schadet nicht, auch mir nicht, wenn ich meine Meinung an dieser und an einer anderen Stelle revidiere, auch wenn es manchmal später ist, als man es gedacht hätte. Wir hätten es vielleicht in den Beratungen des Finanzausschusses schon mit korrigieren können.

Ich gebe zu: Ich war mir an manchen Stellen unsicher. Ich war mir aber darin sicher, dass wir es auf jeden Fall schon mit im FAG haben. Ich war mir nur nicht sicher, was wirklich bei Kapitel 03 63 steht. Sind das nur die Mittel für die Beratung und Betreuung, so wie es jetzt sein soll, oder nicht?

Ich glaube, es ist nicht schädlich, dass, wenn auch etwas spät, eine Korrektur erfolgt. Es ist richtig, dass wir das machen und damit eine Doppelveranschlagung vermeiden. Im Vollzug wird sich zeigen, in welcher Höhe tatsächlich Mittel an die Landkreise außerhalb des FAG zu erstatten sind.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Fischer. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über das weitere Verfahren des Umgangs mit der Drs. 5/2379 ab. Ich denke, ich habe bei den Fraktionen Übereinstimmung dahin gehend vernommen, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überwiesen werden soll.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Ja!)

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Somit ist der Gesetzentwurf in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.

Damit sind wir am Ende der 37. Sitzungsperiode angelangt. Ich berufe die 38. Sitzungsperiode für den 18. und 19. Februar 2010 ein.

Denjenigen, die noch zu dem parlamentarischen Abend gehen, wünsche ich gute Unterhaltung.

Schluss der Sitzung: 18.51 Uhr.