Protokoll der Sitzung vom 19.02.2010

Die Artikel, die sich unter den Überschriften befinden, beschreiben die finanziellen Probleme der übergroßen Mehrheit der Kommunen in der gesamten Bundesrepublik.

(Herr Gürth, CDU: Die PDS hat noch ein paar hundert Millionen und die will sie jetzt verschen- ken!)

Es gibt kaum noch finanzielle Spielräume und die Kürzungen von freiwilligen Aufgaben stehen überall auf der Tagesordnung.

Seit Beginn der Debatte über den Doppelhaushalt und das neue Finanzausgleichsgesetz hat die Fraktion DIE LINKE immer wieder davor gewarnt, die Kommunen in eine Situation zu drängen, in der die öffentliche Daseinsvorsorge weitgehend infrage gestellt wird.

In der letzten Woche wurde die Streichliste von DessauRoßlau bekannt. Fast 26 Millionen € können nicht mehr

gedeckt werden. 13,5 Millionen € sollen eingespart werden, indem Bäder, Bibliotheken, Sportplätze und Museen geschlossen werden. Die Zuschüsse zum Anhaltischen Theater sollen ebenso gekürzt werden wie die Zuschüsse für das zum Unesco-Welterbe gehörende Bauhaus, die Meisterhäuser und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

In Halle gibt es ein aktuelles Defizit von 50 Millionen € und der Sport- und der Finanzausschuss des Stadtrates haben diese Woche beschlossen, die Bäder zu verkaufen. Auch die EU-Mittel zur Schulsanierung sollen möglicherweise nicht abgerufen werden, weil sie nicht gegenfinanziert werden können. - Das sind nur ein, zwei Beispiele.

Die finanzielle Situation der Kommunen ist seit Jahren bekannt. Die chronische Unterfinanzierung vieler Städte und Gemeinden ist ein Dauerbrenner. Doch getan hat sich nicht viel. Im Gegenteil: Die schwarz-gelbe Bundesregierung und auch die schwarz-rote Landesregierung ignorieren die seit Monaten anhaltenden Hilferufe aus den Städten und Gemeinden oder aber werten sie ab.

Aber nicht die Stadträte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Kreistage und die Landräte sind verantwortlich für die Schließung von Bädern, Sport- und Kultureinrichtungen, für die Erhöhung von Gebühren, sondern insbesondere bundes- und leider auch landespolitische Entscheidungen, den Kommunen immer mehr Aufgaben zu übergeben ohne eine angemessene Finanzausstattung. Mein Kollege Grünert hat dazu im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum FAG ausführlich Stellung genommen.

Sicher, es mag in den Kommunen die eine oder andere Fehlentscheidung in der Vergangenheit gegeben haben, an der manche Kommune noch bis in die Gegenwart trägt, aber wir sollten uns bewusst sein, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr da ist, was geschlossen werden kann oder was verkauft werden kann. Die Verrenkungen, die zum Teil mit den Konsolidierungsprogrammen passieren, sind eigentlich abenteuerlich und halten den Niedergang nicht auf.

Vorübergehend gab es durch steigende Gewerbesteuereinnahmen eine gewisse Entlastung. Doch das ist in diesem Jahr Geschichte. Die Wirtschaftskrise ist jetzt bei den Kommunen angekommen. Hatte man im Juni 2009 noch mit 6 bis 8 Milliarden € an Steuermindereinnahmen gerechnet, ist man jetzt bundesweit bei 12 Milliarden €.

Allein in Sachsen-Anhalt sind die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um durchschnittlich 21 % zurückgegangen. Im Kreis Börde ist ein Rückgang um 41 % zu verzeichnen. Gerettet wird der Durchschnitt nur durch den Burgenlandkreis, der ein Plus von 4 % hat, und durch den Landkreis Stendal, der 6 % mehr an Gewerbesteuer eingenommen hat. Die Statistik in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11. Februar haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen. Dieser Rückgang an Gewerbesteuereinnahmen ist von den Kommunen nicht zu schultern.

Dazu kommen die Folgen des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Die Unterfinanzierung bleibt. Nach den Aussagen des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt fehlen mindestens 275 Millionen €, ohne die Kürzungen im investiven Bereich.

Aber auch die Kürzungen im investiven Bereich von 25 % im Jahr 2010 und von über 37 % im Jahr 2011 sind

fatal bzw. sie setzen fort, was mit der Umsetzung des Konjunkturprogramms II durch die Landesregierung begonnen wurde. Hiervon bekamen die Kommunen die Brosamen. Den Rest verbaut das Land - oder auch nicht; es gibt ja immer noch Bereiche wie die Breitbandstrategie, die zumindest im Bereich der Staatskanzlei immer noch nicht durch Projekte abgedeckt sind.

Dieses hausgemachte Elend kann beseitigt werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb bei der Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2011, die Finanzzuweisungen wieder auf den Stand des Jahres 2009 zu bringen.

(Zuruf von Frau Fischer, SPD)

Wir wissen, dass die 100 Millionen € noch nicht dafür ausreichen, die Kommunen ausreichend zu finanzieren. Aber es wäre einmal ein ernsthaftes Signal an die Kommunen, dass das Land sie nicht allein lässt.

Voller Optimismus diesbezüglich möchte ich dabei auf den Beschluss des SPD-Präsidiums vom 8. Februar verweisen. Herr Doege hat ja betont, Sie nähmen die Beschlüsse sehr ernst. Dort heißt es unter der Überschrift „Rettungsschirm für Kommunen“:

„Die Länder müssen umgehend ihre Verpflichtung zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen erfüllen. Während einige Länder gezielte Hilfe für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage gewähren und die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs verstetigen, verweigern insbesondere schwarz-gelb regierte Länder den Kommunen die dringlich erforderliche Hilfe.“

Wir haben nun eine schwarz-rote Koalition, aber der kommunale Finanzausgleich entspricht in keiner Weise dieser aufgemachten Forderung. Nur mit dem Teilentschuldungsprogramm werden wir das Problem nicht in den Griff kriegen.

Aber der Nachtragshaushalt ist ja bereits angekündigt. Wir hoffen, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, dann genügend Druck auf Ihren Koalitionspartner ausüben können,

(Herr Gürth, CDU: Wir warten auf die modellhaf- ten Vorschläge aus Brandenburg und Berlin!)

um dem Beschluss des SPD-Präsidiums nachzukommen.

Die zweite Forderung unseres Antrags, die oberzentrale Rolle Dessau-Roßlaus als solche auch wirklich anzuerkennen und alle drei Oberzentren gleich zu behandeln, ist ebenfalls keine neue Forderung. In diesem Zusammenhang haben mich, muss ich sagen, die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Erben zur Finanzsituation in Dessau schon echt verblüfft.

Natürlich hat er Recht, wenn er mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Kürzungsvorschläge davon spricht, dass sich viele Kommunen in Sachsen-Anhalt - auch aufgrund der, wie bereits erwähnt, landespolitischen Entscheidungen zum Finanzausgleichsgesetz - in einer ähnlich katastrophalen Situation befinden. Das relativiert jedoch nicht die Probleme von Dessau-Roßlau, es ist vielmehr ein Beleg dafür, welche Auswirkungen die falschen Entscheidungen der CDU-SPD-Koalition auf alle Kommunen als wichtige Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge haben werden.

Absolut unverständlich ist, dass der Staatssekretär die Schlechterstellung der Stadt Dessau-Roßlau gegenüber

Halle und Magdeburg mit einem geringeren Umfang der Umlandfunktionen begründet.

(Staatsminister Herr Robra: Das hat das Gericht festgestellt!)

Damit widerspricht er ausdrücklich dem Landesentwicklungsplan: Alle drei Städte sind Oberzentren und haben somit im Wesentlichen die gleichen oberzentralen Funktionen für das Umland zu erfüllen. Dies wird durch die geringere Einwohnerzahl von Dessau-Roßlau keineswegs aufgehoben. Oder aber das Oberzentrum DessauRoßlau soll gänzlich zur Disposition gestellt werden. Dann sollte man es klar sagen. Dann muss man es auch aushalten, wenn man es will.

Ansonsten sind aber die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis für die drei kreisfreien Städte gesetzlich geregelt. Die Landesregierung müsste eigentlich wissen, dass alle drei Städte unter anderem für die Jugendhilfe, für Teile der Sozialhilfe, für Hartz IV, das Wohngeld, den Katastrophenschutz, das Meldewesen, das Gewerberecht und für ordnungsbehördliche Aufgaben sowie für das Schulwesen zuständig sind. Auf eine Vollständigkeit lege ich hierbei keinen Wert; es kommt noch mehr dazu.

Gemessen werden kann hierbei eigentlich nur der Aufwand je Einwohner. Hierbei kann es Unterschiede geben, die aber müssen nicht unbedingt zulasten von Dessau-Roßlau ausfallen. Dazu kann man auch noch einmal in den Jahresbericht 2008 Teil II des Landesrechnungshofs schauen. Dort ist der Vergleich unter anderem mit Magdeburg enthalten. Dabei kommt Dessau-Roßlau bei manchen Leistungen deutlich besser weg.

Woran lassen sich nun die anders gelagerten Aufgaben für Dessau messen? - Dessau-Roßlau besitzt zwei Weltkulturerbestätten, besitzt das Weltnaturerbe Biosphärenreservat Mittelelbe. Allerdings, es stimmt, Dessau hat nur ein Theater. Mehrere haben ja Halle und Magdeburg. Wir haben in Dessau das Kurt-Weill-Festival, das übrigens nächste Woche beginnt. Dieses zieht keinesfalls nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt an.

Ich könnte noch mehr Beispiele auch für die Umlandwirkung von Dessau-Roßlau nennen, aber vielleicht sollte der eine oder die andere einfach mal nach DessauRoßlau fahren und sich die Stadt anschauen.

Auf die Klage, die es seitens der Stadt durch einen SPDFinanzdezernenten einmal gab, hat der Minister seinen Einwurf gemacht. Sicher, damals war Dessau aber noch nicht Dessau-Roßlau. Die Zeit ist darüber hinweggegangen. Man könnte sicherlich das eine oder andere erneut auf den Prüfstand stellen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011 eine gleichwertige Einwohnergewichtung der drei Oberzentren vorzunehmen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung muss endlich der Bund leisten. Auch hierbei sind wir ganz nahe beim Beschluss der Genossen vom SPDBundespräsidium. Die Bundesregierung belastet mit ihrem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Länder und die Kommunen. Die Steuerausfälle von rund 900 Millionen € bei der Gewerbesteuer müssen bundesweit durch die Kommunen kompensiert werden.

Da das Land ja selbst zutiefst betroffen ist von den fehlenden Steuereinnahmen - wir haben die geschätzten Zahlen auf den Wunsch eines Koalitionspartners hin

nicht in den Haushaltsplan geschrieben -, muss das Land beim Bund aktiv werden. Der Ministerpräsident hat es, glaube ich, gestern in einem Interview gesagt, dass keine neuen Steuerentlastungen zugelassen werden sollen. Es wäre schön, wenn es dabei bliebe.

Es ist wirklich - wenn man sich das einmal anschaut - schon mehr als arrogant zu behaupten, dass vom Wachstumsimpuls - gemeint ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - in erster Linie die Kommunen profitieren würden, wenn die Gewerbesteuerzahler wieder in die Gewinnzone kämen. So jedenfalls der O-Ton von Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in seiner Reaktion auf den erneuten Hilferuf des Deutschen Städtetages an Bund und Länder am 3. Februar 2010.

Wenn das wie nach dem großen Steuereinbruch im Jahr 2001 sein wird, dann stehen uns mindestens sieben harte Jahre bevor, bevor wir wieder das Niveau der Steuereinnahmen des Jahres 2008 erreicht haben werden.

Deshalb müssen Steuervorhaben der Bundesregierung, die den Kommunen weitere Einnahmeverluste bescheren würden, ausgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Lobbygruppen bedient werden und die Kommunen bleiben auf der Strecke.

So soll ab dem 1. April 2010 die nächste Steuererleichterung für Unternehmen kommen, die in Deutschland forschen und die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wenn sie die Produktion ins Ausland verlagerten, dann mussten sie seit dem Jahr 2008 Steuern zahlen. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. Dabei geht es um Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden €, die verloren gingen. Ein Anteil von 700 Millionen € würde den Kommunen bei den Gewerbesteuereinnahmen fehlen.

Nun könnten wir sagen: Gut, so viele Kommunen haben wir nicht, die Standort für wissenschaftlich orientierte Unternehmen sind. Andere sind davon stärker betroffen. Aber es gibt ja auch einen Länderfinanzausgleich und insofern würde das auch Sachsen-Anhalt treffen.

Laut dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP soll eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt werden. Zwar wird schon seit Jahrzehnten über eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung gesprochen, aber bisher ist es immer nur schlimmer geworden.

Die Steuereinnahmekapazitäten der Kommunen werden immer weiter beschnitten. Es sei nur auf die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer verwiesen, die bis zum Jahr 1998 neben der komplett gewinnabhängigen Gewerbesteuer auch eine konjunkturunabhängige Einnahme erbrachte.

Ich kann dem Münchner Oberbürgermeister nur zustimmen, der sagte:

„Wenn sich Bund und Länder auf solche Eingriffe in kommunale Kassen verständigen, dann ist dies nichts anderes als ein höchst sittenwidriger Vertrag zulasten Dritter.“

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie gegen solche sittenwidrigen Verträge vorgeht.

Eine Forderung, die DIE LINKE nicht erst seit vergangener Woche stellt, ist, dass der Bund seinen Rückzug aus der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft stoppen

muss und dass die Absenkung für das Jahr 2010 nicht realisiert werden darf.