Protokoll der Sitzung vom 19.02.2010

muss und dass die Absenkung für das Jahr 2010 nicht realisiert werden darf.

Die Berechnungsformel, nach welcher sich die Bundesbeteiligung an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientiert, war und ist umstritten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt zwar, aber die Kosten der Unterkunft und Heizung steigen.

Allein in meinem Landkreis, im Landkreis MansfeldSüdharz, musste trotz stinkender

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: „Sinkender“, nicht „stinkender“! - Zurufe von der SPD und von der CDU: „Sinkender“!)

- sinkender; schön dass Sie zuhören - Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember ein Nachtrag in Höhe von knapp 225 000 € gezahlt werden. Wir wissen jetzt schon, dass wir für das Jahr 2010 mit mindestens 1,2 Millionen € mehr rechnen müssen, zumal die Betriebskosten durch den langen und harten Winter in die Höhe gehen werden.

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben, wenn es keine Änderung gibt, die Mehrkosten bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu 77 % und die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung zu tragen.

Das Innenministerium war im November - also vor dem Wintereinbruch - von einer Mehrbelastung der Kommunen im Vergleich zum Jahr 2009 in Höhe von rund 49,1 Millionen € ausgegangen.

Die Fraktion DIE LINKE erwartet, dass die Landesregierung im Bundesrat die Interessen der Kommunen vertritt. Die Kommunen brauchen kein Wachstumsbeschleunigungsgesetz und auch kein Finanzausgleichsgesetz, bei dem sie am Ende mit leeren Händen dastehen.

(Frau Schindler, SPD: Ganz leer sind sie ja nicht!)

Die Kommunen brauchen einen Rettungsschirm. Nur so kann dem Finanzkollaps wirksam begegnet werden. Ich spreche mich ausdrücklich für starke Kommunen aus - weil der Kollege Schrader vorhin sagte, dass derjenige, der sich gegen etwas ausspreche, immer gute Argumente habe.

Ich möchte starke Kommunen, aber ich werde heute keine namentliche Abstimmung beantragen.

(Beifall bei der LINKEN - Frau Fischer, SPD: Das ist auch gut so!)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein, auch für Ihre Ankündigung, es nicht zu tun.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu dem Beitrag der Landesregierung. Der Minister des Innern Herr Hövelmann wird das Wort nehmen. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist oft so, dass eine bestimmte aktuelle Medienberichterstattung Anlass für Anträge hier im Hohen Hause bietet.

Vor Kurzem hat die Stadt Dessau-Roßlau öffentlich auf ihre schwierige Haushaltslage hingewiesen. Dies ist An

lass eines Antrages der Fraktion DIE LINKE. Mit aller Ernsthaftigkeit gefragt: Was ist eigentlich, wenn dies nächste Woche die nächste Kommune und übernächste Woche eine weitere Kommune tut? Wie gehen wir damit um?

(Frau Fischer, SPD: Dauerbrenner! - Unruhe bei der LINKEN)

Was kommt morgen für ein Antrag, wenn es um die schwierige Haushaltssituation der Kommunen geht? Ich meine es durchaus ernst, wenn ich danach frage - jetzt bringe ich die Begründung dafür -, weil der weit überwiegende Teil unserer Kommunen in Sachsen-Anhalt in diesem Haushaltsjahr mit großer Wahrscheinlichkeit in einer vergleichbaren Situation sein wird.

(Frau Bull, DIE LINKE: Ja, das ist so!)

Ich sage auch gleich, warum. Wir führen andere Ursachen ins Feld.

Nahezu jede Kommune in diesem Land ist in einer ähnlich schwierigen Situation.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Eben!)

Wir verkennen nicht, dass unsere Kommunen in dieser schwierigen Finanzsituation sind, weil wir eine Finanzkrise in diesem Land haben. Deshalb sind die Einnahmen der Kommunen in diesem Land weggebrochen. Sie haben die Zahlen genannt, verehrte Frau Dr. Klein, wie sich die Gewerbesteuereinnahmen im Land SachsenAnhalt in den zurückliegenden Monaten entwickelt haben.

Ich prognostiziere, dass es in den kommenden Monaten noch schlechter sein wird. Die Kommunen werden ähnlich wie das Land auch im Jahr 2010 vor ganz schwierigen haushaltstechnischen und finanziellen Herausforderungen stehen.

Ich will aber auch deutlich machen, dass die Linksfraktion mit dem Punkt 1 des Antrages wenigstens nach meiner Einschätzung durchaus wenig Respekt vor den Beschlüssen des Landtags beweist. Erst vor wenigen Wochen hat derselbe Landtag das Finanzausgleichsgesetz beschlossen. Erst vor wenigen Wochen hat derselbe Landtag den Haushaltsplan beschlossen. Ihr Antrag bedeutet nichts anderes, als dass Sie sagen, diese beiden Beschlüsse des Landtags mögen bitte nicht angewandt bzw. erneut geändert werden.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Das ist so!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kenne keine neuen Fakten, sondern nur die, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung sowohl des Finanzausgleichsgesetzes als auch des Haushaltsgesetzes für die Jahre 2010 und 2011 schon bekannt gewesen sind. Insofern ist die Frage, warum es so kurz nach der Verabschiedung der entsprechenden Gesetze schon einer Novellierung bedarf, durchaus begründungsbedürftig. Hierzu haben Sie nichts gesagt.

(Herr Grünert, DIE LINKE: Landesverfassungsge- richt!)

- Lieber Herr Grünert, die Frage des Urteils des Landesverfassungsgerichts hat damit überhaupt nichts zu tun.

(Herr Grünert, DIE LINKE: Das ist aber auch FAG! - Frau Fischer, SPD: Das ist etwas anderes!)

- Sie wissen doch genau, dass wir dabei über eine Regelung aus dem Jahr 2003 reden,

(Herr Grünert, DIE LINKE: Umso schlimmer!)

die wir im Jahr 2007 korrigiert haben und die zweimal vor Gericht nicht standgehalten hat. Sie hat aber keine realen Auswirkungen auf den Landeshaushalt und auch nicht auf das FAG. Das wissen Sie. Wir nehmen lediglich die Möglichkeit wahr, dass wir Sondereinnahmen, die wir im Ausgleichsstock vereinnahmen, nicht wieder an arme Kommunen ausgeben. Das ist die Folge der Entscheidung der Richter des Landesverfassungsgerichts in dieser Woche.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie argumentieren immer so, dass das nicht passiert wäre, wenn das FAG nicht beschlossen worden wäre. Sie haben das heute getan und der Oberbürgermeister von DessauRoßlau hat mit genau demselben Argument seine schwierige Haushaltslage begründet. Er hat gesagt: Wegen des neuen FAG gehe es der Kommune jetzt so schlecht.

Was wäre passiert, wenn wir das FAG unverändert gelassen hätten? - Dann hätten wir eine Situation, dass wesentlich weniger Einnahmen auf der kommunalen Seite angekommen wären. Wir haben eben die schwierige Einnahmensituation des Landes nicht einfach an die Kommunen weitergegeben, sondern Schulden aufgenommen.

Sie haben mit der Annahme des Haushaltsplans den Beschluss gefasst, Schulden aufzunehmen. Mit dieser Aufnahme von Schulden haben wir es auch ermöglicht, den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen, als wir es nach dem alten FAG hätten tun können.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD - Frau Fi- scher, SPD: 52 Millionen €!)

Insofern haben wir etwas für die Kommunen in diesem Land getan.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obendrein vergleicht die Linksfraktion Äpfel mit Birnen. Warum? - Das Beispiel Dessau wird genannt. Bei der Aufforderung, die Absenkung der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 zurückzunehmen, muss man wirklich die Frage stellen: Welche Absenkung? Welche Absenkung soll zurückgenommen werden?

Wie sieht es konkret für Dessau-Roßlau im Hinblick auf das alte und das neue FAG aus? - Bei fortgeltendem Recht hätte die Stadt Dessau-Roßlau im Jahr 2010 60 995 000 €, also rund 61 Millionen € an Landeszuweisungen erhalten. Nach der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes wird die Zahlung bei ca. 64,544 Millionen € liegen. Das sind 3,549 Millionen € mehr.

(Frau Fischer, SPD: Hört, hört! - Herr Borgwardt, CDU: Hört, hört!)

Ich kann da eine Absenkung nicht erkennen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD)

Es liegt immer im Auge des Betrachters, was man sagt und was man weglässt. Sie vergessen regelmäßig - ich

unterstellte Ihnen diesbezüglich keine Absicht -, dass es im letzten Jahr zu einer Überzahlung von rund 160 Millionen € gekommen ist. Das wird völlig ausgeblendet.

Sie fordern, dass die Landeszuweisungen in Höhe von 1,713 Milliarden €, die im Jahr 2009 den Kommunen ausgereicht worden sind, auch im Jahr 2010 weiter ausgereicht werden. Die Kommunen hatten auf diese 160 Millionen € Überzahlung auch nach dem alten Recht keinen Anspruch. Also hören Sie bitte auf, die Zahl von 1,7 Milliarden € wie eine Monstranz vor sich her zu tragen. Sie ist falsch und sie ist auch nicht begründbar.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle etwas einzuflechten, ohne dass mir der Vorwurf gemacht wird, dass wir die Schuld hin- und herschieben. Es ist immer besonders leicht, wenn man sich in einer schwierigen Situation befindet, den kommunalen Haushalt aufstellt, in den Rat geht, Überzeugungsarbeit für notwendige Konsolidierungsmaßnahmen leisten muss, zu sagen: Wir würden ja gern. Aber die da oben geben uns nicht mehr. Das Land ist schuld. - Ich gebe zu, das habe ich als Landrat selbst praktiziert.

(Zuruf von der LINKEN: Aha!)