Protokoll der Sitzung vom 19.03.2010

Hierzu bedarf es einer Neuorientierung der Arbeitsmarktpolitik.

Nun einige Ausführungen zu der Rede von Minister Haseloff. Ich habe nur noch eine Minute Redezeit. Ich bin der Auffassung, dass wir in Sachsen-Anhalt nicht schlechter stehen als die anderen ostdeutschen Länder. Das ist richtig und das ist gut so. Aber das muss nicht bedeuten, dass wir uns damit auch zufriedengeben.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Genau!)

Die Umsetzung von guten Arbeitsbedingungen in den Unternehmen wird in Zukunft maßgeblich mit darüber entscheiden, ob wir in Sachsen-Anhalt den Wettbewerb um die besten Fachkräfte gewinnen, ob wir die Abwanderung junger Menschen stoppen, ob Familien sich dafür entschieden, hier zu bleiben, und ob sich Unternehmen in unserem schönen Land ansieden. Es ist schlichtweg auch eine Frage des Images unseres Landes. Dabei sollten wir uns nicht auseinanderdividieren lassen, sondern alle gemeinsam an der Sicherung guter Arbeitsbedingungen interessiert sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LIN- KEN)

Danke sehr, Frau Abgeordnete Hampel.

Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2486 ein. Es wird abgestimmt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag für erledigt erklärt worden. Wir haben somit auch den Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 19 aufrufe, kann ich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Quedlinburg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Jugendmedienschutz

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2493

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2507

Einbringer des Antrags ist der Abgeordnete Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute ein Antrag der FDP-Fraktion vor, in dem wir die Landesregierung auffordern, dem zuständigen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zuzuleiten. Die Landesregierung wird außerdem aufgefordert, über die geplante Fortschreibung und die Inhalte des Jugendmedienschutzes und deren Auswirkungen auch auf die Anbieter von Rundfunk zu berichten.

(Herr Gürth, CDU: Der Antrag ist überflüssig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gürth, der Antrag ist nicht überflüssig; es sei denn, man ist in der CDU-Fraktion. Aber ich werde Ihnen das gleich noch etwas näher bringen.

Derzeit wird ein 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorbereitet. Er ist so weit vorbereitet, dass die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche den von den Medienreferenten der Staatskanzleien ausgehandelten Entwurf zur Kenntnis nimmt und damit in der Folge unterschreiben wird.

Der Landtag hat sich bisher mit der Frage der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes nicht beschäftigen können, weil er die Informationen, zumindest was die Unterlagen betrifft, von der Landesregierung nicht zugeleitet bekommen hat. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Im Rahmen des formellen Verfahrens gemäß der Landtagsinformationsvereinbarung - so wird sich die Landesregierung heute wahrscheinlich positio

nieren - kann wahrscheinlich erst nach einem formellen Beschluss der MPK eine Zuleitung erfolgen.

Wir alle, meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Hause, wissen, was das bedeutet. Wenn die Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt hat und die Unterschriftsaktion zur Ratifizierung starten wird, wird es keine substanziellen Änderungen an dem Entwurf des Staatsvertrages mehr geben.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Das heißt, dass uns der Staatsvertrag so, wie er von den Referenten der Staatskanzleien ausgehandelt worden ist, demnächst zur Ratifizierung zugeleitet werden wird. Und wie ich dieses Hohe Haus kenne, werden wir auch diesem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zumindest mehrheitlich zustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum ist es aus der Sicht der Liberalen notwendig, über diesen 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeitnah zu diskutieren? Wir hatten bereits Rundfunkänderungsstaatsverträge, bei denen uns die Staatskanzlei von sich aus Arbeitsstände zugeleitet und gesagt hat, dass dieses Thema wichtig sei. Ich erinnere einmal an den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Beim 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird offensichtlich bis zur letzten Minute versucht, diese Diskussion nicht im breiten politischen Raum zu führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist das Thema im 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag? - Ich will Ihnen einige Stichworte nennen, die in der derzeitigen Debatte auftauchen, die von den angehörten Verbänden, aber auch von Interessierten geführt wird. Wenn man beispielsweise bei Google den Begriff „Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ eingibt, erscheint sofort der Link zu einem Arbeitsentwurf. Außerdem erscheinen Pressemitteilungen bei Online-Diensten. Überall kann man sich informieren.

Welches sind die Stichworte? Es besteht die Befürchtung, dass eine Internetzensur eingerichtet wird.

Es wird sogar von Zensurinfrastruktur gesprochen. Es geht um die Obliegenheit, dass zukünftig ausländische Seiten auch stärker zensiert werden sollen. Es geht um die Fragen: Wie gehen wir zukünftig mit User-generiertem Content, also mit von Nutzern selbst ins Internet gebrachten Inhalten um? Wer muss dort für den Jugendschutz sorgen? Dann geht es weiter, zum Beispiel mit der Frage der Sendezeitbegrenzung im Internet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein an diesen Stichworten erkennen Sie: Hierbei geht es um weit mehr als nur um den Jugendmedienschutz. Hierbei geht es darum, in diesem Bereich und unter dem - in Anführungsstrichen - Deckmantel des Jugendschutzes eine weitreichende Zensur des Internets zu erlangen, die das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu Internetseiten mit Kinderpornografie bei Weitem in den Schatten stellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP)

Es ist richtig, dass wir uns auch um den Jugendschutz im Online-Bereich kümmern, und nicht nur im Fernsehen und im Hörfunk. Aber wir müssen uns doch fragen: Wie soll denn ernsthaft technisch und mit einem Aufwand, der für kommerzielle Anbieter oder auch für normale Nutzern machbar ist, sichergestellt werden, dass der Nutzer, der am Computer oder - ich möchte das jetzt

einmal ein bisschen plastisch formulieren - am anderen Ende der Leitung sitzt, sechs Jahre oder zwölf Jahre oder 16 oder 18 Jahre alt ist?

Denn je nach Alter könnte er eigentlich bestimmte Beiträge, bestimmte Inhalte zur Kenntnis nehmen oder soll er sie eben nicht zur Kenntnis nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das heißt doch im Umkehrschluss, dass wir definitiv bestimmte Inhalte nur noch ab 23 Uhr im Internet zugänglich machen, so wie das zum Beispiel die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für einzelne „Tatorte“ machen, wobei das Einzelsendungen sind.

(Herr Felke, SPD: Freiwillig!)

- Nein, sie sind dazu verpflichtet, Herr Felke.

Aber jetzt geht es um ein Angebot, das nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk erstellt hat, sondern das von Nutzern, auch im Ausland, erstellt wurde und plötzlich in Deutschland abgerufen werden kann. Das heißt, wenn das hier Wirklichkeit wird, wenn man das umsetzen will, dann wird man ein Intranet Deutschland schaffen müssen und im Übrigen das Internet abschalten müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube, das kann nicht unser Ziel sein.

Ich will an dieser Stelle eines deutlich machen: Wir haben noch viel zu tun beim Thema Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Wie können wir den Kindern erklären, dass sie sorgfältig mit der Internetnutzung umgehen müssen? Wie können wir Eltern dafür sensibilisieren, dass sie nicht sagen: Es ist ja wunderbar, mein Kind sitzt vor dem Computer; es wird sich doch nur die guten Seiten ansehen und im Übrigen macht es nichts? Wie können wir Eltern auch dafür sensibilisieren, dass sie sich das mit den Kindern ansehen, dass sie hinsehen, dass sie den Kindern auch sagen, wo sie surfen können? - Dafür gibt es viele gute Angebote im Internet, die für Kinder, auch im Bereich Bildung, wirklich geeignet sind.

Aber wie schnell sie sozusagen von der einen Seite auf die andere Seite kommen, das kann durch keine Sperre und durch keine Löschung verhindert werden. Das ist die Aufgabe, die wir im Jugendmedienschutz vorantreiben müssen. Es gilt nicht Maßnahmen ergreifen, die letztlich zu einer Zensur führen.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte den Kollegen, den medienpolitischen Sprechern der Fraktionen im Vorfeld auch zugesagt, dass wir heute noch nicht abschließend und noch nicht sehr detailgenau in die Einzelvorschriften gehen, weil noch ein gewisses Wissensdefizit bei den Kollegen vorhanden ist; das ist zumindest meine Erfahrung aus den Gesprächen.

(Lachen bei der CDU)

Mir geht es heute um das formale Verfahren. Wir brauchen schnellstmöglich die Vorlage der Landesregierung, den Stand, damit wir das auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien setzen können, damit wir uns dann darüber unterhalten können: Was meint denn der Landtag oder meinetwegen auch die Mehrheit des Landtages, die CDU und die SPD, zu solchen Vorschlägen?

Falls wir doch zu einer kritischen Betrachtung kommen, könnten wir vielleicht auch dem Ministerpräsidenten die Hinweise mitgeben, damit er darüber nachdenkt, ob er

den Staatsvertrag unterschreibt oder ob man nicht doch noch einmal nachverhandelt. Ich glaube, es lohnt sich, in diesem Bereich wirklich noch einmal nachzuverhandeln und nachzusteuern. Wir können in den Ausschüssen gern herausarbeiten, wo das machbar ist, wo das möglich ist und wo das vielleicht auch sinnvoll ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Kosmehl. - Für die Landesregierung spricht Wirtschaftsminister Herr Haseloff in - so denke ich - Vertretung der Staatskanzlei.

Das ist richtig. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Artikel 62 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung schreibt vor, dass die Landesregierung den Landtag rechtzeitig über den geplanten Abschluss von Staatsverträgen unterrichtet. Wie Sie wissen, ist die Rechtsgrundlage unserer dualen Rundfunkordnung der Rundfunkstaatsvertrag, der als Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland am 31. August 1991 unterzeichnet wurde und am 1. Januar 1992 in Kraft trat.

Zu diesem Staatsvertrag hat es seither 13 Novellen gegeben, die sämtlich durch den Landtag von Sachsen-Anhalt ratifiziert wurden. Es hat dabei keinen Fall gegeben, in dem gegen Artikel 62 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung verstoßen worden wäre.

Auch bei dem Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der eine Änderung des geltenden Jugendmedienschutzes vorsieht, wird die Landesregierung dieses bewährte Verfahren einhalten. Allerdings liegt es sowohl im Interesse des Landtages als auch der Landesregierung, dass der Gegenstand der Information parlamentarisch diskussionsreif ist. Diese Diskussionsreife erreichte der Staatsvertragsentwurf erst in den vergangenen ca. zwei Monaten.

Am 27. Januar 2010 fand auf der Fachebene eine mündliche Anhörung der beteiligten Kreise statt. Die dabei gegebenen Hinweise wurden in einer geänderten Fassung berücksichtigt, die den Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 24. Februar 2010 vorlag. Bis zur vergangenen Woche wurde an einzelnen Formulierungen noch redaktionell gearbeitet.

Die FDP-Fraktion weist in der Begründung zu ihrem Antrag selbst darauf hin, dass der Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages den Ministerpräsidenten erst am 25. März 2010 aus Anlass der Ministerpräsidentenkonferenz zur Kenntnis gegeben werden wird. Zu dieser Beratung wird eine aktuelle Entwurfsfassung vorliegen.