Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

In Mecklenburg-Vorpommern gab es in den letzten Jahren mehrere Anläufe, dieses Gesetz aufzuheben, in Form von Artikelgesetzen und anderen Gesetzen. Wenn ich richtig informiert bin, dann hatte das verschiedene Gründe, unter anderem die Einschätzung, dass man ein solches Gesetz nicht brauche, dass es den Berufsstand der diplomierten Restauratoren privilegiere und Restauratoren vor allem im Handwerk benachteilige. Seit einiger Zeit gibt es auch die Befürchtung, dass ein solches Gesetz ungerechtfertigte Einschränkungen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie formuliere, also hinsichtlich der freien Berufsausübung.

Richtig ist allerdings, dass diese Versuche, das Gesetz aufzuheben, bisher auch nicht erfolgreich gewesen sind. Umgekehrt hat die dortige Fraktion DIE LINKE, wie Sie vielleicht wissen, kürzlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes eingebracht. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Änderungen, über die dort diskutiert worden ist, in Ihrem Gesetzentwurf bereits berücksichtigt haben.

Anscheinend besteht im parlamentarischen Raum unseres Nachbarlandes dieselbe Ambivalenz, wie sie sicherlich jeden beschleicht: Niemand kann wollen, dass wert

volles Kulturgut von einem Pfuscher beschädigt oder zerstört wird. Ich glaube, darin sind wir uns ganz und gar einig.

(Zustimmung von Frau Take, CDU)

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob ein bestimmtes Gesetz dies verhindern kann und ob das Gesetz so formuliert werden kann, dass es fachlich Befähigte von nicht fachlich Befähigten sauber trennt und zugleich andere Befähigte nicht zu Unrecht ausschließt.

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit der Frage auch beschäftigt, und zwar zu Beginn der 1990er-Jahre. Sie hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein gesetzlicher Berufsschutz von Restauratorinnen und Restauratoren möglich ist oder nicht. Sie kam - wiederum mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns - zu dem Ergebnis, dass eine Initiative für ein solches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Restaurator“ nicht zweckmäßig sei. Die KMK hält den Schutz der Berufsbezeichnung im Wege eines besonderen Berufsschutzgesetzes für nicht gangbar.

(Herr Tullner, CDU: Langsamer! Das ist zu schnell! Wir kommen intellektuell nicht hinterher!)

- Soll ich wesentlich langsamer sprechen? - Das ist meines Wissens auch die Auffassung der Bundesregierung, also dass ein solches Berufsschutzgesetz nicht gangbar sei, Herr Tullner. Das spiegelt sich auch in der Antwort auf eine Große Anfrage zur Lage der Kulturpolitik des Bundes vom Mai 1998 wider.

(Herr Tullner, CDU: 1998?)

- 1998.

(Herr Tullner, CDU: Gut!)

Im Ergebnis würde ein Restauratorengesetz nur dann zweckmäßig sein, wenn alle Bundesländer ein solches Gesetz hätten. Dazu ist es aber bis heute nicht gekommen.

Ich kann an dieser Stelle nur auf einige wenige Punkte des Gesetzentwurfes eingehen. Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass die Berufsbezeichnung „Restaurator/Restauratorin“ nur führen darf, wer unter dieser Bezeichnung in eine Restauratorenliste eingetragen wurde. Die Eintragung kann erfolgen, wenn eine Ausbildung mit Hochschulabschluss nachgewiesen wird oder wenn eine mindestens siebenjährige einschlägige Tätigkeit nachgewiesen wird in Verbindung mit zwei befürwortenden Gutachten durch eine Fachkommission von anerkannten Restauratoren.

Darüber hinaus sind gemäß § 2 Abs. 2 auch die Begriffe des Restaurierens und des Konservierens geschützt.

Nach § 7 Abs. 1 darf ein auswärtiger Restaurator, der also seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung nicht in Sachsen-Anhalt bzw. in Mecklenburg-Vorpommern hat, die Berufsbezeichnung „Restaurator/Restauratorin“ nicht führen, wenn es dort, wo er herkommt, ein entsprechendes Gesetz nicht gibt. Daran merken wir, in welche Schwierigkeiten wir mit einem solchen Gesetzentwurf kämen.

Des Weiteren darf er oder sie keine Tätigkeit ausüben, die ein Restaurieren oder Konservieren beinhaltet. An diese Stelle wird deutlich, dass es in dem Gesetzentwurf nicht nur um einen Berufsschutz geht, sondern dass auch die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Be

rufsausübung eingeengt wird. Inwieweit die von Ihnen selbst vorgenommene Öffnung in § 7 Abs. 1 Nr. 2 dann tatsächlich Abhilfe schafft, vermag ich im Moment nicht sicher zu beurteilen.

Das Wichtigste aber ist: Haben wir denn in SachsenAnhalt zurzeit überhaupt empirische Anhaltspunkte dafür, dass von einer unsachgemäßen Behandlung oder gar von einer Schädigung herausragender Kulturgüter geredet werden müsste? Denn man braucht für eine solche Initiative ja einen Anlass

(Herr Weigelt, CDU: Gibt es eben nicht!)

- sofern man nicht den Anlass gelten lassen will, dass es nur um die Geltungsansprüche eines Berufsstandes geht. Geht es tatsächlich darum, einem Übel abzuhelfen, das man am Zustand der zu schützenden Güter ablesen könnte? Das ist für mich die entscheidende Frage.

Wenn wir Anlass hätten, an der Arbeit der Restauratoren in Sachsen-Anhalt zu zweifeln, und entsprechende Schäden konstatieren müssten, dann wäre ich sofort dafür, entschlossen zu handeln. Ich habe aber keine Anzeichen dafür. Also muss es ein anderes Thema sein, das dieser Initiative zugrunde liegt. Allein wegen der Geltungsansprüche eines Berufsstandes würde ich kein schützendes oder beförderndes Gesetz empfehlen.

Das dürfte also dafür sprechen, dass die erforderliche Qualifikation der Restauratoren im Lande durchaus vorhanden ist, übrigens insbesondere derer, die berufsbiografisch aus dem Handwerk kommen, in späteren Weiter- und Fortbildungskursen Zertifikate erlangt haben und als ausgesprochen befähigte und begabte Handwerker im Übrigen auch den akademischen Restauratoren zur Hand gehen. Diese, finde ich, dürfen auch diese Berufsbezeichnung tragen, wenn sie eine entsprechende Qualifikation in der ganzen Bandbreite der möglichen Wege vorweisen können.

Im Übrigen mache ich mir auch Sorgen darüber, dass die Vielfalt der Qualifikationsebenen, die wir im Moment haben, die Bandbreite von dem Restaurator im Handwerk bis hin zu den Restauratoren, die an den Fachhochschulen und Kunsthochschulen ausgebildet worden sind, einschließlich der Aus- und Weiterbildung in den Einrichtungen des Handwerks, an den Fachschulen und auch an den Hochschulen, eher eingeengt werden würde. Außerdem gibt es auch Ausbildungen durch die Museen und die Denkmalämter selbst.

Eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Berufsbezeichnung würde jedenfalls auch aus der Sicht der Fachgremien der Kultusministerkonferenz zu einem Ausschluss des bewährten gewachsenen Ausbildungsspektrums insbesondere bei den Restauratorinnen und Restauratoren im Handwerk und auf speziellen Gebieten führen. Zu den speziellen Gebieten zähle ich zum Beispiel die Textil- und Glasrestaurierung. Es ist ganz schwierig, hierzu wissenschaftliche Studiengänge zu gestalten und diese zur Bedingung der Anerkennung der Berufsbezeichnung zu machen.

(Herr Tullner, CDU: Monokel, oder was?)

Meine Damen und Herren! Mein Amtsvorgänger Harms hat vor neun Jahren bei der damaligen Einbringung mit dem Wunsch geendet, dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss in aller Ruhe und sehr gründlich bearbeitet werden möge. Er selbst sei aber, auf den Moment betrachtet, eher skeptisch, hat er gesagt. Ausnahms

weise schließe ich mich ihm heute einmal an. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und von Frau Budde, SPD)

Herr Minister, es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Tullner.

Herr Tullner hatte doch gar nichts verstanden. Das war doch viel zu schnell.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Herr Kosmehl, FDP: Das sind wieder die Leicht- gewichte!)

- Entschuldigung, Marco, das musste sein.

Frau Präsidentin, den Schock muss ich jetzt erst einmal verarbeiten. - Herr Minister, ich hatte mich ungefähr zur Halbzeit Ihrer sehr eindrucksvollen und auch sehr inhaltsreichen Rede zu Wort gemeldet,

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

weil Sie an einen Punkt gekommen waren, an dem Sie einiges zu den Gründen gesagt haben. Dann aber sagten Sie, dieses Gesetz ergebe nur dann Sinn, wenn alle Bundesländer eines machten, und dazu wäre es nicht gekommen.

Darüber habe ich mich gewundert; denn Sie haben die KMK ins Spiel gebracht. Die KMK ist eine Einrichtung, die sehr häufig und sehr opulent tagt. Sie ist, glaube ich, auch gerade in ein schönes Straßenbahndepot in Bonn umgezogen. Ich möchte Sie fragen, warum die KMK, die sonst sehr detailverliebt sein kann, sehr regelungsmotiviert ist und durchaus bereit ist, sehr viel zu regeln, sich ausgerechnet in diesem Punkt eine Beschränkung auferlegt hat. Das ist für mich irgendwie faszinierend. Deswegen die Frage.

Lieber Herr Tullner, man hat förmlich gespürt, wie Sie jedes Wort auf die Goldwaage gelegt haben bei der Schilderung der Arbeitsweisen der Kultusministerkonferenz. Ich bedanke mich für diese Rücksichtnahme. Aber damals hat die Kultusministerkonferenz gerade nicht für eine Beschränkung votiert, sondern gegen eine Beschränkung; denn ihr Argument war, dass eine solche Gesetzgebung auch mit einer Beschränkung der freien Berufsausübung und der Entwicklung der Qualifikationsvielfalt verbunden gewesen wäre.

Die Kultusministerkonferenz wollte - ganz gegen ihre ursprüngliche Natur, wie Sie sicherlich annehmen - in diesem Fall gerade keine Beschränkung und keine Überregulierung dieses Berufsstandes und hat deshalb empfohlen, von solchen Gesetzen Abstand zu nehmen. Und dieser Empfehlung sind bisher auch alle Länder gefolgt.

Es ist in der Tat eine praktisch schwer beherrschbare Folge, wenn in den Ländern der Berufsstand und die Berufsbezeichnung unterschiedlich anerkannt werden. Wenn sie dann länderübergreifend kooperieren, was in dem Restaurationsgeschäft gang und gäbe ist, müssen

sie im Grunde genommen die gesamte Arbeit neu organisieren, weil sie ausgebildete Restauratoren haben, die in dem Land, wo sie arbeiten, nicht anerkannt werden, und unter Umständen auch umgekehrt in denselben Konflikt hineingeraten.

Insofern wäre es hier eine gute Lösung, wenn alle Länder so etwas hätten oder gar - ich traue mich gar nicht, es zu sagen - eine bundesgesetzliche Regelung bestünde, gegen die ich mich aber gleich ausdrücklich aussprechen möchte.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Wir treten ein in die Debatte der Fraktionen. Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Reinecke von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Darf ich noch einmal unterbrechen? - Ich möchte, bevor Sie anfangen zu reden, Schülerinnen und Schüler des Norbertus-Gymnasiums Magdeburg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Reinecke, bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist reich an Kulturgütern und es gehört zu den Bundesländern mit den meisten Kulturgütern und Kulturdenkmälern aus den verschiedenen Epochen der europäischen Kulturgeschichte. Darüber haben wir in diesem Hohen Hause im Zusammenhang mit ähnlichen Themen schon oft gesprochen.

Vor diesem Hintergrund kommt dem Restaurieren, auch dem Konservieren, aber auch dem Erforschen und Dokumentieren dieser Kulturgüter eine wesentliche Funktion zu. Gleichzeitig gehen wir im Interesse der Kulturgüter natürlich auch davon aus, dass diese Restaurationsarbeiten sach- und vor allen Dingen auch fachgerecht durch Spezialisten erfolgen.

Generell soll ein Restaurator so wenig wie möglich am Original verändern. Zum einen geht es um den Erhalt wertvoller kultureller Substanz, zum anderen wollen wir selbst, aber auch nachfolgende Generationen noch Freude daran haben. Bei näherer Betrachtung muss man leider feststellen, dass diese Selbstverständlichkeit eigentlich gar keine Selbstverständlichkeit ist.