Zu der Frage, was sich im Praktischen ändert, wenn jemand bewusst auf die Eintragung in die Restauratorenliste verzichtet und sagt: Ich möchte trotzdem weiterhin in dem Bereich tätig sein, und sich meinetwegen Konservator oder Präparator nennt. Das war die Frage, die auch gestellt wurde.
Dazu sage ich: Ja, das ist auch beabsichtigt. Wir wollen niemandem seine Arbeit verbieten. Niemand soll daran gehindert werden, sich auf dem Markt anzubieten. Aber derjenige, der eine Leistung ausschreibt und eine gewisse Leistung erwartet, kann dann auch erwarten, dass der Betreffende die notwendige Qualifikation mitbringt. Das erhöht an dieser Stelle den Verbraucherschutz. Letztlich erhöht das auch den Schutz dessen, was restauriert werden soll. Das sind in diesem Fall die Kunst- und Kulturgegenstände.
Herr Minister Olbertz, eine Logik bei Ihnen kann ich nicht nachvollziehen. Das will ich auch so klar sagen. Sie haben gesagt: Ein Anlass für ein solches Gesetz wäre, wenn man davon sprechen könnte, dass in Sachsen-Anhalt in jüngster Zeit Kunst- und Kulturgegenstände durch unsachgemäße Restaurierungsarbeiten massiv zerstört
worden wären. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Ich denke, man sollte vorher einschreiten, bevor ein Kunstwerk zerstört wird, auch durch schlechte Restaurierungsarbeiten.
Ich glaube nicht, dass man so argumentieren kann: erst wenn tatsächlich etwas passiert ist. Dann legt man vielleicht noch fest, wie viele Kunstwerke erst zerstört werden müssten, damit es einer solchen gesetzlichen Regelung bedarf. So denke ich an dieser Stelle nicht. Das ist nicht meine Logik.
Ich gehe allerdings mit Ihnen d’accord in Bezug auf die Vorstellung, dass, wenn man es richtig wirkungsvoll machen will, eigentlich in jedem Bundesland ein solches Gesetz existieren müsste, damit es bundesweit halbwegs einheitliche Regelungen gibt. Ich denke, wir sollten nach Mecklenburg-Vorpommern auch in Sachsen-Anhalt damit anfangen.
Herr Gebhardt, mich würde interessieren: Wie viele Fälle sind Ihnen denn bekannt, in denen Kunstwerke in Sachsen-Anhalt durch fehlerhafte Restaurierung zerstört worden sind?
Ich kann es Ihnen klar sagen: Sie können sich an den Restauratorenverband wenden. Die können Ihnen mehrere Beispiele nennen. Ich werde das hier in der öffentlichen Debatte nicht tun.
Damit ist die Debatte beendet. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2544 ein. Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege, soweit ich das von allen Fraktionen vernommen habe. Wir stimmen jetzt darüber ab, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde vorgeschlagen. Wer stimmt dem zu?
(Herr Tullner, CDU: Eine federführende Behand- lung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wur- de von uns vorgeschlagen!)
- Wir werden auch noch über die Federführung abstimmen. - Wer stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu? - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu? - Das sind auch alle Fraktionen. Beides ist so beschlossen.
Jetzt bestimmen wir die Federführung. Vom Einbringer wurde hierfür der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgeschlagen. Darüber stimmen wir zuerst ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Abstimmung über die Federführung des Ausschusses für Wirt
schaft und Arbeit obsolet. Wir haben den Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen und den Tagesordnungspunkt 9 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Subsidiarität bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Menschen vor schädlichen Verunreinigungen ist eine alte Aufgabe, der sich die Europäische Union gestellt hat und die in Deutschland seit dem Jahr 1974 eine große Tradition hat. Hans-Dietrich Genscher, als einer der ersten Umweltminister Deutschlands, hat zu jener Zeit schon gegen den Widerstand seines Koalitionspartners, der SPD, darauf gedrungen, dass in Deutschland nachhaltig über Emissionsvermeidung und Immissionsschutz nachgedacht wird.
In dieser Tradition haben wir heutigentags die CafeInitiative der Europäischen Union - Cafe übersetzt: Clean Air for Europe - und als solches, wofür die Kommission bekannt ist, mit sehr griffigen Titeln versehen.
Im Rahmen dieser Initiativen gibt es verschiedene Luftreinhalterichtlinien, die dementsprechend in innerdeutsches Recht umgesetzt werden mussten. Damals war es die ursprüngliche Richtlinie 96/62 mit ihren Tochterrichtlinien, die letztlich zu den ersten Luftreinhalteplänen in der Republik führte. Das Ganze wurde durch die Richtlinie 2008/50 EG fortgesetzt, die in der Bundesrepublik der Umsetzung in der 39. BImSchV harrt, die sich gegenwärtig im Bundesratsverfahren befindet.
Im Rahmen dieser Richtlinien besteht für die Kommunen die Aufgabe, beim Überschreiten von bestimmten Grenzwerten über Reinhaltepläne dafür zu sorgen, dass die Menschen in den Ballungsgebieten diesen schädlichen Verunreinigungen nicht in größerem Maße ausgesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verfahren zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in der Bundesrepublik durchaus unterschiedlich geregelt. Die meisten Länder haben an dieser Stelle klar erkannt, dass derartige Pläne am einfachsten dort aufzustellen sind, wo man die genaue Kenntnisse besitzt, wo man die Örtlichkeiten hat und wo die jeweiligen Gremien am besten damit umgehen können, nämlich in den Kommunen selbst.
In Sachsen-Anhalt ist in der Anlage 2 zu der Verordnung über die Regelungen von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht geregelt, dass die Zuständigkeit beim Land liegt. Damals war sicherlich noch nicht ganz klar zu erkennen, welch umfänglicher Regelungsbedarf diesbezüglich zukünftig auf
Inzwischen ist es so, dass wir zumindest in den beiden großen Städten unseres Landes an jeweils einer Messstation eine dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte zu verzeichnen haben und sich damit die Notwendigkeit ergibt, die Reinhaltepläne fortzuschreiben. Wir haben bereits Luftreinhaltepläne, die allerdings in ihren Auswirkungen offensichtlich noch nicht von jedem umfänglich wahrgenommen werden, was uns auch ein wenig darüber nachdenken lässt, ob sie in vollem Umfang erfolgreich waren.
Betrachtet man allerdings die Entwicklung in den letzten Jahren, so ist festzustellen, dass insbesondere der Feinstaub als ein wesentliches Kriterium der Umweltbelastung nachgelassen hat, sodass die verschiedensten Maßnahmen, die durchgeführt wurden, wenn sie auch häufig einfach nur um die Messstation herum erfolgten, zu einer Absenkung der Grenzwertüberschreitungen führten.
Wir gehen aber davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Luftreinhaltepläne nicht in erster Linie die Aufgabe haben, einzelne Messstationen von Immissionen auszunehmen, sondern dass sie den Erfolg haben sollen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Gebiete nicht länger durch gesundheitsgefährdende Substanzen geschädigt werden.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es notwendig, die Kompetenz zu übertragen, um großflächig darüber nachzudenken, wie man erfolgreich handeln kann.
Ein großes Problem in der gegenwärtigen Analyse ist das erhöhte Auftreten von Stickstoffdioxid. Während Feinstaub klar zuordenbar und durch bestimmte Verkehrsmaßnahmen wie eine Reduzierung des Abriebs und eine Baustellenberegnung usw. vermeidbar ist, gibt es aufgrund des Auseinanderklaffens von Emissionsschutz und Immissionsschutz in der Europäischen Union im Moment keine Möglichkeiten, direkt einzugreifen und die Emittenten daran zu hindern, weiterhin Stickstoffdioxid in die Luft auszustoßen.
Eine der Hauptquellen für den Austritt von Stickstoffdioxid sind Dieselmotoren, insbesondere Lkw und Omnibusse. Das heißt, der ÖPNV selbst ist einer der großen Emittenten.
Da die Richtlinien für die Veränderung der Motoren erst später in Kraft treten, wird das höchstwahrscheinlich auch noch bis weit über das Jahr 2015 hinaus - bis dahin sollten die entsprechenden Minderungsmaßnahmen umgesetzt sein - der Fall sein.
In diesem Zusammenhang muss sich die Europäische Union einmal darüber klar werden, was sie eigentlich will. Während das deutsche Immissionsschutzrecht grundsätzlich bei den Emissionen ansetzt, hat sich die Europäische Union an dieser Stelle den schwächsten Partner herausgesucht, nämlich die Kommunen, die sich etwas einfallen lassen müssen, was die Europäische Union - offensichtlich auch unter dem Druck der Automobillobby - bislang versäumt hat.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist hochkomplex. Es muss aber dann auch so umgesetzt werden, dass das Leben vor Ort im Prinzip noch möglich ist.
Bei Stickstoffdioxid ist eigentlich die vorherrschende Maßnahme das Fahrverbot für Lkw. Das Einfahrverbot für Diesel-Pkw unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Euro-Normen bis zur Euro-Norm 4 bringt überhaupt nichts. Die neueren Katalysatoren und Partikelfilter sorgen im Gegenteil noch für einen erhöhten Ausstoß von Stickstoffdioxid, mit einer Verminderung von Stickoxiden anderer Art einhergehend, sodass die Emission an keiner Stelle absinkt.
Damit ist davon auszugehen, dass ein Fahrverbot nach der klassischen Art oder eine Zugangsbeschränkung bei Umweltzonen völlig effektlos ist, bisher aber leider immer als die Conditio sine qua non angewandt werden sollte. Das heißt, es tritt keine Veränderung der Immissionen ein, weil die Emissionen nicht ausgesperrt werden können.
Die einzig wirksamen Maßnahmen sind klare Umleitungsmaßnahmen. Das heißt, es müssen Verkehrswege geschaffen werden, die die Lkw, Busse oder auch die kleinen Dieselfahrzeuge um die Ortschaften herumleiten. Das heißt, der Bau der A 143 wäre für die Stadt Halle die beste Lösung, um die Grenzwerte dort zukünftig einzuhalten; denn gegenwärtig zeigt die Messstation an der Durchgangsstraße eine ständige Grenzwertüberschreitung auf.
An dieser Stelle müsste einmal an jene, die aktiv damit beschäftigt sind, derartige Umgehungsstraßen zu verhindern, die Frage gestellt werden, was ihnen der Schutz der Personen in den jeweiligen Ortschaften noch wert ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Kommunen, wenn sie die Zuständigkeit haben, über wirksame Maßnahmen die Möglichkeit der weiteren Gewerbeausübung absichern und trotzdem über die Einhaltung der Grenzwerte viel intensiver nachdenken können. Die jeweiligen Kommunen waren schon immer für die Umsetzung der Luftreinhaltepläne zuständig.
Das heißt, das Land hat meinetwegen die grüne Welle verordnet, aber nicht umgesetzt. Umgesetzt werden musste sie von der unteren Verkehrsbehörde. Auch das Land, das die Idee entwickelt hätte, Umweltzonen einzurichten, hat nicht die Verkehrsschilder bestellt und aufgestellt. Es hat auch nicht dafür gesorgt, dass die Sachbearbeiter in den Kommunen vorhanden sind, die dann Ausnahmegenehmigungen ausstellen usw. usf.
Die Stadt Stuttgart hat einmal dargelegt, was für Kosten durch die Einrichtung einer Umweltzone auf sie zugekommen sind. Hierbei ging es um etwa 300 000 € für die Verkehrsschilder, um acht zusätzliche Mitarbeiter, die notwendig waren, um die Ausnahmegenehmigungen zu bearbeiten, um zwei Mitarbeiter, die für die Kennzeichnung abgestellt werden mussten, und weitere Kosten für die Umstellung des ÖPNV.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann aus unserer Sicht vermieden werden, wenn man die jeweils zuständige Ebene dort ansiedelt, wo die Maßnahmen auch erfolgen müssen, weil man hierbei klar zwischen der Wirksamkeit - wie gesagt, die Umweltzone ist bei Stickstoffdioxid völlig unwirksam -, der Notwendigkeit und natürlich auch dem Schutz der Bevölkerung abwägt.