Es hat sich in der Praxis durchaus bewährt. In den letzten 20 Jahren hat es aber eine ganze Reihe von rechtlichen Änderungen, auch in bundesgesetzlichen Bestimmungen, gegeben, die es ohnehin notwendig gemacht hätten, landesseitig eine Veränderung vorzunehmen. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, ein eigenständiges Landesgesetz auf den Weg zu bringen.
Ich möchte meine Hoffnung ausdrücken, dass wir den Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause in einem großen politischen Konsens beraten und auch verabschieden können. Es ist, wie ich finde, ein wichtiges Vorhaben am Ende einer Legislaturperiode. Es ist, glaube ich, kein politisch brisantes Vorhaben, auch kein parteipolitisch brisantes Vorhaben. Es ist jedoch durchaus ein wichtiges Gesetz, das für unsere Gesellschaft, für die Menschen in unserem Land, die sich im Wege einer Stiftung engagieren möchten, von besonderer Bedeutung ist.
Warum sind wir dabei, ein neues Stiftungsrecht zu schaffen? - Das Land Sachsen-Anhalt steht natürlich in Konkurrenz zu potenziellen Stiftern, die auch andernorts
in Deutschland segensreich engagiert und aktiv sind. Wir brauchen deshalb auch ein attraktives Gesetz. Das heißt, mit dem Gesetz wollen wir auch potenzielle Stifter anlocken. Wir wollen dafür werben, in Sachsen-Anhalt mit segensreichen Aktivitäten tätig zu sein.
Wir wollen mit dem Gesetz außerdem zwei politische Botschaften aussenden. Die erste ist: Wir schätzen das Wirken von Stiftungen. Stiftungen sind Ausdruck der Verbundenheit von Stiftern mit ihrer Stadt, mit ihrer Region, mit der Gegend, in der sie segensreich aktiv sind. Stiftungen sind aber auch Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung des Gemeinwohls sowie Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements allgemein.
Die Politik weiß das - ich hoffe, auch in Ihrem Namen sprechen zu dürfen - sehr wohl zu schätzen. Unser gemeinschaftliches Leben wäre ohne Stiftungen viel ärmer. Ob im sozialen Bereich, ob im kulturellen Bereich oder auch im Bildungsbereich - überall haben wir aktive und gut funktionierende Stiftungen.
Eine zweite Botschaft wollen wir aussenden: SachsenAnhalt soll ein attraktiver Stiftungsort sein mit guten, funktionierenden und praktikablen Rahmenbedingungen für Stiftungen. Wir wollen ein Gesetz mit modernen und klaren Regeln und wir wollen auch weiterhin eine professionelle Stiftungsaufsicht im Land Sachsen-Anhalt gewährleisten.
Ich möchte vielleicht einen Punkt des Gesetzentwurfes nennen, ohne zu weit ins Detail zu gehen; das wird im Ausschuss sicherlich noch möglich sein. Wir wollen in Sachsen-Anhalt ein einheitliches Stiftungsverzeichnis entstehen lassen und wollen dieses einheitliche Stiftungsverzeichnis für jedermann zur Einsicht freigeben.
Heute ist die Rechtslage anders. Wenn Sie herausbekommen wollen, ob es in Sachsen-Anhalt eine Stiftung auf einem Gebiet gibt, auf dem Sie möglicherweise selbst als Stifter aktiv werden wollen, dann müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, um überhaupt die Information zu bekommen, ob und gegebenenfalls wo es in Sachsen-Anhalt eine entsprechende Stiftung gibt. Solche Hürden halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen auch damit werben, dass Stiftungen in Sachsen-Anhalt aktiv sind. Das tut man, indem man der Weltöffentlichkeit erzählt, was es im Land alles gibt. Ein solches Stiftungsverzeichnis wollen wir also jedermann, egal ob innerhalb oder außerhalb Sachsen-Anhalts, zugänglich machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sieht, wie groß die Zahl der Stiftungen auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt vor 60 Jahren war - damals hatten wir deutlich mehr als 2 000 Stiftungen in unserem Land -, und wenn man weiß, wie viele Stiftungen wir heute haben - ich nenne die Zahl: 226 -, dann sieht man, welches Potenzial in unserem Land steckt, das es zu heben gilt. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf eine Grundlage dafür schaffen, dass das Potenzial gehoben werden kann. Ich freue mich auf die intensiven Beratungen im Ausschuss und danke Ihnen.
Danke sehr für die Einbringung des Gesetzentwurfes, Herr Minister Hövelmann. - Wir treten jetzt in eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion ein.
Die Fraktion DIE LINKE hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Hartung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt liegt bei einem Vergleich der Zahl der Stiftungen in den ostdeutschen Ländern im guten Mittelfeld. Unser Innenminister sagte es gerade: In Sachsen-Anhalt gibt es zurzeit 226 Stiftungen. Von diesen wurden 136 seit dem Jahr 1990 neu gegründet.
Ziel des Stiftungsgesetzes ist es, an die reiche Stiftungssituation im Land Sachsen-Anhalt anzuknüpfen und die Rahmenbedingungen für Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts weiter zu verbessern, um hierdurch einen Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu leisten.
Bisher gilt das Gesetz - unser Minister sagte es schon -, das im September 1990 von der Volkskammer verabschiedet wurde. Aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener gesetzlicher Änderungen, insbesondere von Vorschriften im BGB, und unter Zugrundelegung der Stiftungsgesetze anderer Länder bot es sich an, nunmehr auch für das Land Sachsen-Anhalt ein eigenes, neues Landesgesetz zu erarbeiten, das sich an den bereits gewonnenen Erfahrungen orientiert.
Zentraler Punkt im Stiftungsrecht ist der Stiftungswille. Die Stiftungsorgane tragen die Verantwortung für das Stiftungsvermögen und dafür, dieses in seinem Bestand zu erhalten und im Sinne des Stiftenden zu verwenden.
Mithilfe des Gesetzentwurfes und des neuen Konzepts eines Stiftungsverzeichnisses kann eine große Transparenz erreicht werden. Es wird die Möglichkeit eröffnet, das entsprechende Internetangebot des Landesverwaltungsamtes aufzunehmen. Außerdem soll die Zahl der vorhandenen Rechtsinstitute, also der Stiftungstypen, auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, wie unser Innenminister schon sagte.
Hinsichtlich der in § 20 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung wird sich der Innenausschuss näher beraten müssen.
Mein Damen und Herren! Wir haben in Sachsen-Anhalt eine reiche Stiftungssituation, die es zu erhalten und zu pflegen gilt. Die älteste Stiftung geht auf das Jahr 1151 zurück. Die Stiftung ist Zeichen großen bürgerschaftlichen Engagements. Sie dient dem Erhalt verschiedener gemeinnütziger Zwecke und ist insoweit für uns und für die Nachwelt schützenswert.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, an den Ausschuss für Finanzen und an den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stiftungen sind ein wichtiges Element
des ehrenamtlichen Engagements. Deshalb ist es wichtig, dass die gesetzlichen Regelungen des Stiftungsrechts endlich auf den neuesten Stand gebracht werden und somit bereits vollzogene Änderungen des Bundesrechts nachvollzogen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Einführung eines zentralen Stiftungsverzeichnisses im Internet wird von uns ausdrücklich begrüßt und dürfte unstreitig sein.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die FDP insbesondere die Privatstiftungen unterstützt. Das wird Sie sicherlich nicht weiter verwundern. Ich möchte auf das Beispiel der Sammlung Gerlinger hinweisen, eine Schenkung an die Stiftung Moritzburg. Es gibt aber auch andere kleinere private Sammlungen, die an Stiftungen gegangen sind oder sich in Stiftungen umgewandelt haben, wodurch dem Land und den Menschen Kunst erhalten bleibt und durch die weitergehend für die Zukunft junge Menschen gefördert werden können.
Es ist deshalb ein sehr wichtiger Punkt ist, dass nicht nur die Privatstiftungen, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Stiftungen, wenn sie gegründet worden sind, arbeiten können müssen. Das heißt, Stiftungen müssen mit ihrem Stiftungsvermögen ertüchtigt werden, diesem Zweck auch nachkommen zu können. Bei der einen oder anderen Stiftung, insbesondere des öffentlichen Rechts, in Sachsen-Anhalt habe ich durchaus Zweifel, ob sie diesem Zweck tatsächlich auf Dauer nachkommen kann.
Deshalb muss es im Interesse der Politik, aber auch der Gesellschaft als solcher sein, dass wir Zustiftungen zu den Stiftungen des öffentlichen Rechts hinbekommen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD und von der LINKEN, sollte man es denjenigen, die so etwas tun, die sich nämlich mit ihrem eigenen Vermögen engagieren, durchaus honorieren und sie nicht immer nur verteufeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements. Sie brauchen politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, um sich gut entfalten zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst zunächst alle selbständigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. Neben Regelungen zur Beachtung des Stifterwillens, der im Zentrum des gesamten Stiftungsrechts steht, und Regelungen zur Stiftungsaufsicht scheint mir die Einführung eines neuartigen Stiftungsverzeichnisses eine für den Bürger und die Öffentlichkeit sehr positive Regelung zu sein.
Jedermann soll das Recht der Einsichtnahme in dieses Stiftungsverzeichnis erhalten, nicht wie bisher nur diejenigen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen. Zudem wird dieses Verzeichnis in das Internet eingestellt, sodass sich jeder und jede auf einfache Weise unbürokratisch darüber informieren kann, welche Stiftun
gen in Sachsen-Anhalt auf welchen Aufgabenfeldern tätig sind. Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz in einem Bereich, der die Öffentlichkeit zu Recht interessiert.
Ich begrüße auch die vorgesehene Regelung zur Einbringung kommunalen Vermögens in Stiftungen. Hierbei besteht die Gefahr, dass das übertragene Vermögen der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer verloren geht. Im Zuge der Gemeindegebietsreform ist die eine oder andere Kommune auch dieser Versuchung erlegen.
Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung darf künftig nur erfolgen, wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann. Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt.
Die Errichtung darf nicht aus der eben schon genannten Verlegenheit heraus erfolgen, Geld in Sicherheit bringen zu wollen. Es soll vielmehr darum gehen, dass ein Mehrwert entsteht. Das ist regelmäßig der Fall, wenn andere sich in gleicher Höhe engagieren wie die Kommune selbst. Ein Beispiel ist die Boettger-Stiftung in Aschersleben, in die die Stadt für jeden Euro, der zugestiftet oder gespendet wird, selbst einen Euro einbringt.
Ich halte den Gesetzentwurf insgesamt für sehr transparent und effizient. Gerade weil die Zahl der Stiftungen in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den westlichen Bundesländern geringer ist und diese über eine deutlich höhere Vermögensausstattung verfügen, ist es wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen für Stiftungen in unserem Bundesland verbessern und damit die Entwicklung des Stiftungswesens befördern. So erleichtern wir das dauerhafte Engagement von Bürgern für das Gemeinwesen.
Die SPD-Fraktion befürwortet eine Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2651 ein. Von allen ist die Überweisung befürwortet worden. Mit der Federführung soll der Innenausschuss betraut werden, mit der Mitberatung die Ausschüsse für Finanzen sowie für Recht und Verfassung. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das sehe ich nicht.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die landesrechtliche Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes in den Anwendungsbereich des Landes einbeziehen, nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte sozusagen in eine gesetzliche Informationspflicht nehmen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf der kommunalen Ebene Informationen besorgen wollen.
Da ich glaube, dass dies auf Zustimmung aller im Landtag vertretenen Fraktionen stößt, möchte ich nur vier Sätze sagen. Der Gesetzentwurf geht ja noch an die Ausschüsse.
In einer Auseinandersetzung, die auch dazugehört, wurde unter anderem erörtert, wie die Aufteilung der Kosten ist, wenn wir Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern bzw. sie damit beauftragen, diese Informationen weiterzugeben.
Wir haben uns daran orientiert - Sie haben es vielleicht in der Begründung gelesen -, was sozusagen auf der Landesebene passiert ist, seitdem das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Vom Mai 2008 bis zum April 2009 gab es zwölf Anfragen und im zweiten Geltungsjahr gingen fünf Auskunftsersuchen ein. Bundesweit waren es 14 Anfragen. Wenn man es herunterbricht auf die Landesebene, kann man also sagen, dass sich der Bedarf stark in Grenzen hält.