Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

c) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 7/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2796

d) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 8/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2797

e) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 9/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2798

f) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 10/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2799

g) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 11/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2800

h) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 12/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2801

i) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 13/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2802

j) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 14/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2803

k) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 18/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2804

l) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des

Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 19/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2805

m) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 20/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2806

n) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG-LSA) vom 25. November 2003 (GVBl. LSA S. 334) in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 834) - LVG 21/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2807

o) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Stadt Tangermünde - (Ver- fassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) betreffend Artikel 1 § 9 Abs. 6 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 8. Juli 2010 - LVG 22/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2817

Ich habe ein paar Vorbemerkungen dazu zu machen. Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 25 gliedert sich in 14 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung betreffend Stellungnahmen zu Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Die jeweiligen Titel unter den Tagesordnungspunkten 25 a bis n sind bis auf das Aktenzeichen des Landesverfassungsgerichts und die entsprechende Drucksachennummer der Beschlussempfehlung gleichlautend, sodass ich den gesamten Titel nur einmal vortrage und danach nur die übrigen Drucksachennummern nenne.

(Herr Tullner, CDU: Sehr gut!)

Den Tagesordnungspunkt 25 o trage ich wie üblich vor.

Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 25 a bis n sowie zu Tagesordnungspunkt 25 o ist der Abgeordnete Herr Borgwardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben wieder in bewährter Weise eingeführt. Ich bedanke mich ganz herzlich. Da der Kollege Stahlknecht erkrankt ist, werde ich wie angekündigt auch die zweite Berichterstattung übernehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die genannten Verfassungsgerichtsverfahren sind dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtags überwiesen worden.

Die Verfassungsbeschwerden LVG 5/10 bis LVG 14/10 und LVG 18/10 bis LVG 21/10 betreffen das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz des Landes SachsenAnhalt vom 25. November 2003 in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004.

Mehrere Beschwerdeführer haben unterschiedliche Sonderzahlungsarten - unter anderem Urlaubs- und Weihnachtsgeld - und -zeiträume angeführt, für welche ihnen die Zahlungen gekürzt bzw. verwehrt worden sind. Da sie die gegebenen ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben und vor den Fachgerichten erfolglos waren, wurde nunmehr die Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht.

Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. September 2010 mit den Beschwerden befasst und einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben und rein vorsorglich auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen.

Ich würde gleich fortfahren, Frau Präsidentin. - Zu Tagesordnungspunkt 25 o ist Folgendes zu sagen: Das Verfassungsgerichtsverfahren ist dem Ausschuss für Recht und Verfassung ebenfalls mit Schreiben des Landtagspräsidenten gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages überwiesen worden.

Zunächst hat die Beschwerführerin die Aussetzung der Vollziehung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde selbst beantragt. Mit der eigentlichen Beschwerde erklärt die Stadt Tangermünde das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform insoweit für verfassungswidrig, als in die innere Struktur von Gemeinden eingegriffen werde, die sich freiwillig zusammengeschlossen und darauf vertraut haben, dass vom Gesetzgeber nachträglich keine Entsenderegelung mehr getroffen wird.

Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 1. September 2010 mit der Beschwerde befasst und auch in diesem Fall einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben und rein vorsorglich auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.

Ich bitte ebenfalls um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Borgwardt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zunächst zu den Tagesordnungspunkten 25 a bis n. Ich schlage vor, dass wir über die Beschlussempfehlungen in den Drs. 5/2794 bis Drs. 5/2807 in einem Zug abstimmen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Den Empfehlungen ist gefolgt worden.

Wir stimmen nun zu Tagesordnungspunkt 25 o über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 5/2817 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum alle Fraktionen. Der Empfehlung ist gefolgt worden. Damit ist die Beratung des Tagesordnungspunktes 25 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Erste Beratung

Anerkennung der Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegerinnen nach Landesrecht

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2787

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Franke. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen unserer Vororttermine in der Sommerpause und so mancher Sommerreise sind wir von sehr unterschiedlichen Branchen darauf aufmerksam gemacht worden, dass es in Sachsen-Anhalt bei einer Vielzahl von Berufen Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Abschlüssen gibt.