Wo Sie so schön lachen: Ich habe noch einen anderen Hinweis, gerade bezüglich der Öffnung der Ehe: Warum nehmen Sie nicht eine weitere Öffnung in das Gesetz hinein? Das wäre vielleicht für die nächste Sitzung ganz schön und für das Fortbestehen unseres Landes. Sie sind ja auch für Kinder usw. Warum nehmen Sie nicht eine Öffnung des Gesetzes hinein wie bei den Mormonen? Da wir einen Frauenüberschuss haben, könnten wir eine Ehe mit vier Frauen genehmigen. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.
Herr Hartung, es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Lange. Würden Sie sie beantworten? - Herr Lange, bitte.
Eine gesamte Veränderung des Rechtsinstituts Ehe ist natürlich eine sehr interessante gesamtgesellschaftliche Erörterung wert. Dagegen habe ich nichts.
- Genau. Patchworkfamilien sind heutzutage auch Realität; darüber können wir gern einmal diskutieren. Das wäre allerdings wirklich eine Ausschussberatung wert.
Sie wissen genau, dass die Abstimmung im Bundesrat am 21. September stattfinden wird. Wenn Sie das jetzt in den Ausschuss überweisen, wissen Sie, dass der Landtag hierzu keine Erklärung, keine Willensbekundung mehr abgeben wird.
Sie laufen genau auf das Gleiche zu wie vorhin: Sie möchten es für erledigt erklären, weil Sie sich vor der Verantwortung drücken, hier einmal ein Bekenntnis abzugeben. Dann sagen Sie doch nein!
Lieber Kollege, es ist doch mittlerweile - ich will es nicht auf die Spitze treiben - fast „in“, schwul zu sein,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lassen Sie mich eine kurze Anmerkung zum Kollegen Hartung machen; die richte ich nicht an den Kollegen Hartung, sondern an den Kollegen Scharf: Bei allem Verständnis für unterschiedliche Intentionen beim Umgang mit der Sache sollte die CDU-Fraktion trotzdem sicherstellen, dass hier eine wirklich sachliche Debatte geführt wird.
Ich meine durchaus, dass man einiges auch an dem Antrag der LINKEN kritisch betrachten kann. Aber ich glaube, es gibt einen Grundkonsens; den trägt auch die CDU/CSU, wie ich sie kenne, mit. Diesen infrage zu stellen, glaube ich, täte zumindest der CDU SachsenAnhalts nicht gut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE hat einen Antrag eingereicht, mit dem sie sich zunächst einmal auf die Bundesratsinitiative Berlins bezieht. Aber Sie wissen natürlich auch, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Juni 2009 und die Bundestagsfraktion der LINKEN im Juni 2010 Gesetzentwürfe mit derselben Intention in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. Über diese Intention lässt sich trefflich streiten.
Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir uns weniger auf die Frage der Institutsbezeichnung, sondern mehr auf die Realität beziehen wollen. Diesbezüglich ist festzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN - das hätte ich auch gern einmal von Frau Bull gehört -, dass in den letzten Monaten von der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP weit mehr für die Rechte der eingetragenen Lebenspartner getan wurde als in den Jahren der großen Koalition
(Frau Bull, DIE LINKE: Das hätten Sie haben können! - Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb: Wer hat es denn verhindert?)
und dass wir in den nächsten Monaten, was die steuerrechtlichen Fragen anbelangt, natürlich noch weiter gehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Frage - das ist jetzt nicht eine Frage der LINKEN in SachsenAnhalt,
ob man über die Gleichstellung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Institut Ehe noch hinausgehen soll
und die Ehe für beide Möglichkeiten, also Verschiedengeschlechtlichkeit oder Gleichgeschlechtlichkeit, öffnen soll, kann man rechtlich streiten. Das ist eine Entscheidung, die die Gesellschaft treffen muss.
Die Gesellschaft in den Niederlanden hat beschlossen und sich entschlossen, dass es nur ein Institut für das rechtliche Zusammenleben zweier Menschen - Herr Kollege Hartung, zweier Menschen - gibt und dass man das Ehe nennt.
Viele andere Länder sind dem gefolgt. Aber, Frau Kollegin Bull, viele andere, und zwar mehr als nur die weni
gen, die ein Institut vorsehen, sind den Weg anders gegangen und haben gesagt: Wir wollen neben das Institut Ehe, die klassische Entwicklung von Mann und Frau über die Geburt von Kindern zur Familie, eine andere Institution stellen. Wir wollen sie nicht diskriminieren; wir stellen sie daneben. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem Aliud.
Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, sozusagen beide Institutionen nebeneinander bestehen zu lassen.
Ich würde diesen Weg nicht gehen, weil ich in Deutschland keinen gesellschaftlichen Konsens dafür sehe,