Wenn Sie jetzt darauf rekurrieren, wie der Nachtragshaushalt 2011, den wir wahrscheinlich nach der Wahl zu erwarten haben,
und die folgenden Haushalte aussehen werden, dann muss ich Ihnen sagen, dazu kann ich heute noch keine Aussagen machen. Auf jeden Fall können Sie sich dessen gewiss sein, die CDU wird die Bildungspolitik in ihrer Prioritätenliste immer an oberster Stelle einordnen.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 5/2844. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit entsteht langsam. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion stimmt dagegen. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden sich noch daran erinnern können: Wir Liberale haben schon bei der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages unseren Bedenken dadurch Ausdruck verliehen, dass wir diesen abgelehnt haben.
- Herr Kollege Tullner, ich weiß nicht, ob das Verlassen des Raumes wirklich ein Abstimmungssignal war. Aber ich nehme Sie gern mit auf in die Reihen derjenigen, die das kritisch gesehen haben.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir diesem Glücksspielstaatsvertrag kritisch gegenüberstanden, sehen wir auch dem Ergebnis der Evaluierung des Staatsvertrags gespannt entgegen. Ich darf vielleicht die Landesregierung an dieser Stelle schon einmal fragen, wann die Landesregierung ihrer Informationspflicht nachkommen will; denn nach meinen Informationen liegt die Endfassung des Evaluierungsberichtes bereits vor. Aber vielleicht wird dann in der Rede der Landesregierung noch einmal darauf hingewiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der konkrete Anlass für diesen Antrag der FDP-Fraktion sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der am 8. September 2010, also vor gut einem Monat erklärt hat, dass das Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unvereinbar ist, da die Beschränkung nicht durch Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses wie der Bekämpfung der Spielsucht tatsächlich geeignet und erforderlich sind, gerechtfertigt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof verweist dabei auf folgende Punkte:
Erstens. Das derzeitige System des Glücksspielrechts in Deutschland bietet kein kohärentes System der Suchtprävention.
Zweitens. Intensive Werbekampagnen der staatlichen Lotto-Monopolisten mit dem Ziel, die Spieleinnahmen zu maximieren, stehen dem Ziel der Suchtprävention entgegen.
Drittens. Unterschiedliche Systeme aufgrund von unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen - Monopole bei Lotterien und Sportwetten, Konzessionen beim Automatenspiel und bei Pferderennen - stehen einer kohärenten Regelung des Glücksspielrechts in Deutschland entgegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wirbelt die Diskussion zum Thema Glücksspiel ganz ordentlich durcheinander. Ich will an dieser Stelle sagen, dass die Diskussionen zum Glücksspielrecht auch nach der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages nicht abgeebbt sind. Es hat sie weiterhin gegeben.
Mit jedem Jahr, das ins Land gegangen ist, und mit jeder Abrechnung, oder sollte ich besser sagen: mit jedem Geschäftsbericht der staatlichen Lotto-Gesellschaften wurde zumindest für diejenigen, die sich damit beschäftigt haben, deutlich, dass der Glücksspielstaatsvertrag Lotto in eine Richtung gelenkt hat, die sicherlich nicht im Interesse derer war, die das verabschiedet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die Diskussion ganz kurz mit einigen Zitaten illustrieren. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes Thomas Bach hat gesagt:
„Das Urteil ist ein Meilenstein. Es erlaubt, den Gemeinwohlinteressen des Sports ebenso gerecht zu werden wie denen der Sportveranstalter, ohne die es keine der Sportwetten gäbe.“
„Wir halten vor dem Hintergrund dieser Entscheidung mehr denn je an unserer Forderung nach einer kontrollierten Öffnung des Sportwettenmarkts fest.“
„Alles, was durch das aufgehobene Monopol unsere Einnahmen reduziert, stellt selbstverständlich ein Problem dar.“
Vielleicht darf ich eine Anmerkung machen: Ich glaube, der Landessortbund hat andere Probleme als die der Sportwetteneinnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN und von Herrn Tullner, CDU - Herr Gallert, DIE LIN- KE: Die ganz besonders!)
Zum jetzigen Zeitpunkt - ich glaube, das ist wichtig, wenn wir diese Diskussion führen - gehen die Schätzungen zum Umfang der am Markt erzielten Spieleinnahmen weit auseinander. Das liegt vor allen Dingen daran, dass mit der Entscheidung des Glücksspielstaatsvertrages, am staatlichen Sportwettenmonopol festzuhalten, der Schwarzmarkt nicht eingedämmt wurde, sondern eher eine Flucht in den Schwarzmarkt stattgefunden hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dabei handelt es sich zumindest in der Mehrzahl nicht um irgendwelche kriminellen Unternehmungen, sondern um diejenigen Unternehmungen, die im Rest Europas ganz normal am Markt agieren.
Wenn Sie sich einmal die Schätzungen verschiedener Studien anschauen, dann reichen sie von Spieleinsätzen von etwas mehr als 1 Milliarde € bis hin zu 7,5 oder 7,8 Milliarden €, die an Umsatz im Bereich der Sportwetten generiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich an dieser Stelle ganz kurz in Erinnerung rufen, wie es mit dem staatlichen Produkt Oddset aussieht.
Seit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, sind die Einnahmen von Oddset kontinuierlich gesunken.
Das heißt für mich, dass es auf der einen Seite kein konkurrenzfähiges Produkt ist, zum anderen aber - - Deshalb, Herr Minister, ist es nicht gut, weil Sie aus den sinkenden Einnahmen bei Oddset gerade nicht schließen können, dass weniger Leute spielen. Vielmehr gehen sie woanders hin, sie gehen auf den Schwarzmarkt.
Wir müssen als Gesetzgeber, wenn wir Spielsucht kanalisieren wollen, ein Angebot machen, das einer Kanalisierung nahe kommt, und dürfen nicht die Augen verschließen und sagen: Geht mal lieber in den Schwarzmarkt! Am liebsten braucht ihr gar kein staatliches Lotto mehr zu spielen. Das ist zwar der einzige Weg, aber wir machen da nichts weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sitzung vom 16./17. September 2010 haben sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in ihrer Sitzung in Speyer zumindest schon einmal dazu durchgerungen, eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung zweier alternativer Modelle unter rechtlichen, administrativen, steuerlichen und fiskalischen Gesichtspunkten zu beauftragen. Die Themen heißen zum einen „Die Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterien und Sportwetten“ und zum anderen „Die Beibehaltung des Lottomonopols und die Öffnung des Sportwettbereichs für ein Konzessionsmodell“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hierbei sollen folgende Fragen Beachtung finden: Internetangebot sowie die Bekämpfung illegaler Angebote, differenzierte Werbeangebote, die differenzierte Behandlung von Soziallotterien und des Gewinnsparens sowie die Vereinfachung von Zulassungsverfahren.
Ich bin gespannt, mit welchen Ergebnissen uns die Ministerpräsidenten auf ihrer ersten Sitzung unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt am 20. Oktober 2010 in Magdeburg überraschen werden. Ich hoffe, dass sich die Mehrheit der Ministerpräsidenten nicht an den Vorfestlegungen des derzeitigen Vorsitzenden Herrn Beck orientiert, der als Quintessenz des Urteils sagt - Zitat aus der „Welt“ vom 9. September -: „Klar ist, dass wir das Monopol weiterhin wollen und brauchen.“
Meine Damen und Herren! Offensichtlich hat bei Herrn Beck die Diskussion um die Zukunft des Glücksspielrechts noch nicht begonnen.
Ist Kollege Scharf nicht im Raum? - Doch. Herr Kollege Scharf, ich habe vernommen, dass Sie auf der Landespressekonferenz angekündigt haben, dass die CDUFraktion den Antrag ablehnen wird, weil die Ministerpräsidentenkonferenz zunächst die Eckpunkte eines neuen
Staatsvertrages festlegen soll, bevor sich der Landtag mit dem Thema befasst und sich dazu positioniert.