Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht - lassen Sie mich an dieser Stelle doch einmal ein wenig lustig werden -
(Unruhe - Zuruf von der SPD: Nein! - Herr Gallert, DIE LINKE: Herr Kosmehl, wenn man den Beifall ansagen muss, ist es immer schlecht! - Herr Stahlknecht, CDU: Ist schon lustig!)
- ja, ich will das sagen, damit das nicht gleich wieder beim Innenminister oder beim Ministerpräsidenten zu Unmut führt -
(Heiterkeit bei der FDP - Herr Gürth, CDU: Wir haben jetzt schon gelacht! - Herr Stahlknecht, CDU: Helau! - Zuruf von Herrn Kurze, CDU)
ist das Festhalten am Lottomonopol und auch an der staatlichen Lotteriegesellschaft darin begründet, dass die Landesregierung auch sicherstellen möchte, dass das Pressefest der Landesregierung auch zukünftig von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt unterstützt und gesponsert wird.
(Beifall bei der FDP - Frau von Angern, DIE LIN- KE: Das war jetzt lustig! - Herr Weigelt, CDU, lacht)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Suchtprävention ernst nimmt, der kann darauf nicht zurückgreifen.
Wer Suchtprävention ernst nimmt, der kann doch nicht tatenlos zusehen, dass staatliche Lottoangebote in den großen Fußballarenen dieses Landes überall beworben werden. Das ist doch genau das, was der EuGH beim Sportwettenbereich kritisiert hat,
nämlich dass wir auf der einen Seite von Monopol und von der Suchtprävention als Begründung für das Monopol sprechen, auf der anderen Seite aber anders handeln.
Herr Kollege Rothe, ich habe Sie so verstanden, dass Sie sagen, Sie wollen es im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt haben. Das heißt: keine Werbung mehr und monopolrechtliche Regelungen für alle Bereiche, also auch für das Automatenspiel, für die Pferdewetten und eben für das Lotto.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Lotto selbst weiß, dass Sie sich - ich sage das mal ein bisschen flapsig - mit dem Glücksspielstaatsvertrag ein Ei ins Nest gelegt haben. Die Ausschaltung des Internets, der Verzicht auf private Anbieter, die sozusagen für staatliches Lotto sensibilisieren und sagen, wir holen die Menschen ab, die sich vielleicht dafür interessieren, hat zu Umsatzeinbüßen geführt. Die Umsatzeinbußen sind im Lottobereich nicht so dramatisch wie im Sportwettenbereich, weil immer dann, wenn die Millionen-Jackpots steigen, groß geworben wird, der Jackpot steht bei 10 Millionen €.
Herr Kollege Scharf, nicht in Sachsen-Anhalt, aber in Bayern ist mittlerweile eine Untersagungsverfügung an die Lotteriegeschäfte, also an die Annahmestellen, ergangen, dass sie nicht mehr mit der Jackpothöhe werben sollen. Das ist auch eine interessante Geschichte. Ich bin gespannt, wie das bei Umsatz, Spielumsatz bzw. Spieleinsatz ausgehen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte hinweisen. Es gab einen Gesetzentwurf - einen Entwurf wohlgemerkt - von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, die frühzeitig, schon vor einigen Jahren, gesagt haben, sie wollen Sportwetten im Konzessionsmodell machen, und die das im Sommer dieses Jahres aufs Tapet gebracht haben.
Es hat keine vier Wochen gedauert und es gab eine umfangreiche gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des deutschen Lotto-Toto-Blocks, in der man sich mit diesem Gesetzentwurf schon einmal auseinandersetzte.
Seitdem vergeht kein Gespräch mit Vertretern von Lotto in ganz Deutschland, in dem man nicht darauf hinweist, dass man doch endlich zur Genehmigung eines neuen Spielproduktes kommen will. Es vergeht kein Gespräch im Bereich Lotto, in dem nicht bemerkt wird, dass der Suchtbeirat, der Fachbeirat eine ganz schwierige Kiste ist
Recht hat Lotto. Die berufen sich da nämlich auf ein Verfahren des EuGH, konkret auf das Urteil „Plakanika“ von März 2007. Darin bringt der EuGH zum Ausdruck - ich zitiere -:
„Eine Politik der kontrollierten Expansion im Glücksspielsektor kann dabei ohne weiteres mit dem Ziel in Einklang stehen, Spieler, die als solchen verbotenen Tätigkeiten geheimer Spiele oder Wetten nachgehen, dazu zu veranlassen, zu erlaubten und geregelten Tätigkeiten überzugehen. Wie insbesondere die belgische und die französische Regierung zutreffend ausgeführt haben,
„ist es zur Erreichung dieses Ziels erforderlich, dass die zugelassenen Betreiber eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zur ver
botenen Tätigkeit bereitstellen, was als solches das Angebot einer breiten Palette von Spielen, einen gewissen Werbeumfang und den Einsatz neuer Vertriebstechniken mit sich bringen kann.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der EuGH sieht sowohl für das Monopol als auch für die Frage der Konzessionssysteme durchaus Möglichkeiten der Ausgestaltung.
Wenn Sie unseren Antrag ablehnen wollen, finde ich das schade. Das Thema kommt wieder. Wir werden uns dann damit beschäftigen. Am Ende werden wir zu einer Lösung und zu einer Veränderung des Glücksspielmarktes in Deutschland kommen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte beendet. Es wird nun abgestimmt. Zunächst stimmen wir über den Antrag ab, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Ich nenne erst einmal keine Ausschüsse. Wer ist für eine Überweisung? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die FDP. Wer ist dagegen? - Die Koalition. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 5/2870 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Der Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 - LVG 23/10
Ich bitte Herrn Dr. Brachmann, als Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verfassung das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Sie alle können sich daran erinnern, dass wir es uns
mit dem FAG in diesem Hohen Hause nicht leicht gemacht haben. Es hat dann auch erwartungsgemäß Verfassungsklagen gegeben.
Mit der hier in Rede stehenden Verfassungsbeschwerde beantragt die Stadt Dessau-Roßlau, die Unvereinbarkeit von § 13 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 FAG vom 18. Dezember 2009 mit der in der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung, welche auch einen gegen das Land gerichteten Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung umfasst, zu erklären.
Als Gegenstand der Verfassungsbeschwerde werden Mängel in der horizontalen Verteilung der Schlüsselzuweisungen innerhalb der Gruppe der kreisfreien Städte benannt. Insbesondere bei der Berechnung der Bedarfsmesszahlen sieht sich die Beschwerdeführerin gegenüber den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle insofern benachteiligt, als ihr durch die so genannte Einwohnerveredelung zugunsten der beiden anderen kreisfreien Städte ein erheblicher finanzieller Verlust entstünde.
Die Bedarfsmesszahl bei den kreisfreien Städten mit bis zu 150 000 Einwohnern - dazu gehört Dessau-Roßlau - beträgt 100 %, in den Fällen der Städte Magdeburg und Halle mit mehr als 150 000 Einwohnern 112 %.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 1. September 2010 mit der Beschwerde befasst und hat einstimmig beschlossen - das wird Sie nicht überraschen -, zu der Verfassungsbeschwerde keine Stellungnahme abzugeben und rein vorsorglich auch den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung zu erklären. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Wünscht noch jemand, dazu das Wort zu ergreifen? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 5/2834 ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Damit endet auch die heutige 81. Sitzung des Landtages. Die morgige 82. Sitzung beginnt, wie vereinbart, um 9 Uhr, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 25. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.