Für Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, haben wir andere Systeme. Diese Menschen müssen durch uns versorgt und von unserer Solidargemeinschaft getragen werden. Es sind Menschen, die nicht für ihr eigenes Fortkommen sorgen können.
Allerdings, so wurde uns vom Bundesverfassungsgericht gesagt, wurden diese Reformen damals mit heißer Nadel gestrickt. Deshalb müssen sie überdacht und erneuert werden; die Neuberechnungen müssen transparent sein. Das finden wir richtig. Deshalb haben wir jetzt einen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen, den man aus unserer Sicht gutheißen kann.
Arbeitsministerin von der Leyen hat nun den Vorschlag gemacht, die Regelsätze nicht wie die Renten steigen zu lassen, sondern sie stattdessen an die Nettolöhne und an die Inflationsrate zu koppeln. Auch wurde gestern Abend, soweit ich weiß, die Möglichkeit eröffnet, die Hinzuverdienstgrenzen zu erhöhen. Das ist derzeit in der Planung. Ich denke, das ist ein richtiger Schritt, um wieder in Arbeit zu kommen.
Dieser Vorstoß ist richtig und fair, passt er doch die Hartz-IV-Sätze der Preisentwicklung an und eröffnet die Möglichkeit, durch Hinzuverdienste eigene Leistungen für seinen Lebensunterhalt zu erbringen.
Die Bundesregierung hat mit der vorgelegten Neuregelung den Gesetzentwurf erarbeitet, der die Willkür bei der Berechnung beseitigt und vor allem den Kindern mehr Möglichkeiten bei der Bildung eröffnet.
Jetzt komme ich zu dem Bildungspaket, das Sie angemahnt haben. Die Kinder aus Hartz-IV-Familien müssen bessere Teilhabemöglichkeiten bekommen. Diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht.
Frau von der Leyen hat den Vorschlag gemacht, diese Leistungen in Form von Bildungsgutscheinen oder in Form einer Bildungschipkarte auszureichen. Die Gutscheine sind dafür vorgesehen, Sportkurse zu besuchen, am Musikunterricht in den Musikschulen teilzunehmen oder sie auch für die Nachhilfe zu nutzen. Zur Nachhilfe muss ich hinzufügen: Dieses Geld gibt es ja noch oben drauf. Das ist in diesen - -
Ich muss vor allen Dingen eines sagen: Um die Kinder, die Nachhilfebedarf haben, müssen wir uns besonders
kümmern. Hierfür ist die Schule mitverantwortlich. Wenn Sie sagen, die Kinder hätten nicht genügend Geld, um zum Beispiel am Nachhilfeunterricht teilzunehmen, frage ich Sie: Was kritisieren Sie eigentlich?
(Frau Bull, DIE LINKE: Nachhilfeindustrie, verehr- te Kollegin! Da gehört es nicht hin! - Zurufe von der CDU und der FDP)
Das ist so. Warum sollen denn Kinder aus Familien von Besserverdienenden für die Weiterbildung und für die Nachhilfe, die die Eltern vielleicht nicht leisten können bzw. die in der Schule nicht geleistet wird, nicht zahlen und damit Menschen den Arbeitsplatz sichern? Ich verstehe Ihre Aufregung diesbezüglich nicht.
Ich bin der Meinung, der Staat sollte sich davor hüten, Geldgeschenke zu verteilen, die jeglichen Anreiz zunichte machen, sich durch Arbeit selbst zu versorgen. Niemand muss in Deutschland hungern oder frieren.
Wer aber zu einer Gesellschaft nichts beiträgt, indem er etwa Steuern zahlt, darf von der Gesellschaft im Gegenzug nicht erwarten, über das Existenzminimum hinaus versorgt zu werden.
Hartz IV ist kein Dauerzustand. Darin stimme ich mit Ihnen überein. Aber wir müssen alles tun, um diesen Dauerzustand zu beenden, indem wir Arbeitsplätze schaffen. Nur so können wir dazu kommen, dass nicht mehr so viele Menschen in Hartz IV leben müssen.
Indem wir die Kinder gut ausbilden, indem wir den Kindern alle Möglichkeiten zur Bildung einräumen, verhindern wir, dass diese Kinder vielleicht die Sozialkarriere ihrer Eltern machen und in Hartz IV bleiben müssen. Nur wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, ihre Bildungsschwächen zu beseitigen, indem ihnen Nachhilfe angeboten wird, verhindern wir, dass sie keinen Schulabschluss haben, ihre Lehre nicht abschließen können und demzufolge weiterhin im Transfersystem verbleiben müssen.
Ja. - Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede noch den Kolleginnen und Kollegen der SPD danken, die mit uns den Alternativantrag tragen werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich möchte auf vier Argumente eingehen. Frau Dr. Hüskens, unsere Begründung für den Ganztagsanspruch ist nicht, dass wir den Eltern misstrauen. Das wissen Sie auch sehr genau. Hierbei geht es nicht um Betreuung, sondern hierbei geht es um den Zugang zu Bildungsangeboten unabhängig von der sozialen Lage der Eltern.
Es hat doch einen guten Grund, weshalb die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine professionelle ist und das eben nicht die Mutti machen kann.
Die kann manche Sachen besser, aber bestimmte Sachen kann sie eben nicht besser. Genau um diese geht es uns, nämlich hochprofessionalisierte Bildungsangebote.
Ja, das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Aber sie sind deshalb Deppen der Nation, weil sie immer schlechter bezahlt werden.
Und sie werden deshalb immer schlechter bezahlt, weil es Menschen gibt, die sozusagen im SGB-II-Bezug zu allen möglichen Arbeitsbedingungen gezwungen werden.
Deshalb hat auch der Niedriglöhner ein existenzielles Interesse daran, vernünftige Hartz-IV-Regelsätze zu haben.
(Beifall bei der LINKEN - Herr Wolpert, FDP: Das ist doch Quatsch! - Herr Kley, FDP: Das ist doch völliger Unsinn!)
Mit einer Legende hätte ich gern noch aufgeräumt. Ein pauschaler Betrag, Frau Take, ist keineswegs verfassungswidrig. Das kann man machen. Das Kindergeld haben Sie auch willkürlich gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich gesagt: Wenn sie rechnen, dann sollen sie richtig rechnen!
Als Letztes hätte ich gern noch eines klargestellt: Es ist gestern im Abgeordnetenhaus ein gemeinsamer Antrag von SPD und den LINKEN verabschiedet worden. Dieser Antrag hatte drei Punkte zum Inhalt, nämlich erstens dass die Bundesregierung aufgefordert wird, transparenter und fair gerechnete Regelsätze vorzulegen, zweitens dass der Gesetzentwurf vom Bundesrat abgelehnt wird - das ist Gegenstand des Ihnen hier und heute vorliegenden Antrages - und drittens wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn vorzulegen.