Aber mit dieser Änderung des Landesplanungsgesetzes sind bestimmte Formen und Fristen in der Behandlung eingetreten. Wir haben uns in der ersten Beratung über den Landesentwicklungsplan im Ausschuss über das Verfahren verständigt, das wir anwenden wollen. Damals gab es die Möglichkeiten, eine Empfehlung an die anderen Ausschüsse abzugeben oder es wie bei einer Haushaltsberatung zu halten, sodass wir als federführender Ausschuss eine Bereinigungssitzung am Schluss machen und die Voten der Fachausschüsse, die zu ihren Bereichen diskutiert haben, dann zusammenführen. Auf Letzteres haben wir uns geeinigt.
Jetzt gehen sukzessive die Voten der mitberatenden Ausschüsse ein. Sobald diese vorliegen, wird sich der federführende Ausschuss inhaltlich mit dem Problem befassen. Das wird am 27. Oktober 2010 der Fall sein. Es hat doch keinen Sinn, sich vorher in die Fachdebatten zu vertiefen. Das haben wir beim letzten Mal auch entschieden. Dort haben wir erst einmal nur die Formdinge angesprochen, damit die Landesregierung bis zum 27. Oktober 2010 Zeit hat, sich dazu zu äußern.
(Herr Borgwardt, CDU: Dann macht es vorher in der Zeitung auch keinen Sinn! Das habt ihr doch gemacht!)
Das Nächste. Wenn Sie sich den Antrag einmal vornehmen und ihn richtig durchlesen, dann stellen Sie fest, dass der erste Beschlusspunkt lautet:
Der Landtag - also wir - sieht sich nicht in der Lage - ich glaube, das ist in unserer Diskussion deutlich geworden -, jetzt darüber zu entscheiden, ob es etwas für das Land ist oder nicht. Da können Sie sicherlich mitgehen.
Der zweite Punkt zielt nämlich genau auf diese Verfahrensfrage ab - so ist nämlich auch der normale Lauf; Sie haben es hier auch betont, indem sie uns unterstellen, wir wollten das Verfahren torpedieren -: Wenn es zu wesentlichen Veränderungen kommt, dann kann die Landesregierung gezwungen sein, den Verordnungsentwurf noch einmal in die Trägerbeteiligung zu geben.
Ich vermag jetzt nicht einzuschätzen, ob ich sämtliche Träger beteiligen muss, wenn ich eine Formulierung ändere, die ein ganz spezielles Teilgebiet betrifft, oder ob es reicht, wenn ich in der Region nachfrage, meinetwegen noch die Kammern frage, die davon betroffen sind, oder ob ich auch den Burgenlandkreis beteiligen muss, der davon gar nicht berührt ist.
Meine Rechtsauffassung ist die, dass die Landesregierung eigentlich sogar sagen könnte: Wir haben einen Abwägungsfehler begangen, den wir korrigieren. Dann brauchte sie noch nicht einmal neu in das Auslegungs
Unter Punkt 2 wird gefordert, sämtliche Formulierungen aus dem LEP zu streichen, die mit CCS im Zusammenhang stehen, also nicht nur das eine Ziel.
Ich könnte anbieten, den Punkt 2 des Antrags wie folgt zu ergänzen: Die Landesregierung wird aufgefordert, am 27. Oktober einen entsprechenden Formulierungsvorschlag im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorzulegen. Dann könnten wir über den Antrag heute direkt abstimmen.
- Aber es ist doch wie ein Entschließungsantrag. Ich gebe den Auftrag an die Landesregierung, sie macht uns einen Vorschlag und wir befinden darüber.
Also unser Antrag lautet, dass hier eine direkte Abstimmung durchgeführt wird. Wenn eine direkte Abstimmung über den Antrag erfolgt, dann bitten wir um eine namentliche Abstimmung.
Herr Kollege Köck, ich wollte nur fragen, ob Sie mir bestätigen können, dass sämtliche Anträge der Oppositionsfraktionen in den Fachausschüssen auf Durchführung einer Anhörung, um sich in den Fachausschüssen, zum Beispiel auch im Wirtschaftsausschuss, mit CCS zu beschäftigen, von den Fraktionen der SPD und der CDU abgelehnt worden sind.
Herr Kosmehl, das kann ich nicht nur bestätigen, ich kann auch sagen: Der Ablehner war immer der Wanderprediger Herr Scheurell.
Es wurde gesagt, wir können wegen der Zeitfrage keine Anhörung durchführen. Ich darf jetzt sicherlich auch in Ihrem Namen sprechen, wenn ich sage, dass wir, die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE, gemeinsam am Montag, dem 18. Oktober 2010, eine Anhörung ausgewählter Träger öffentlicher Belange durchführen.
Danke, Herr Köck. - Jetzt hat der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Dr. Daehre um das Wort gebeten. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, dass wir bei diesem wichtigen Thema Landesentwicklungsplan mit all seinen Zielstellungen, mit all seinen Formen jetzt in einen Schlagabtausch eingetreten sind.
Ich denke - das darf ich vorweg sagen -, dass der Landesentwicklungsplan sicherlich nicht allen gerecht wird, aber wir können es nicht auf die Zielstellung 106 fokussieren. Deshalb sollten wir wieder zu dem eigentlichen Thema zurückkommen.
Alle bewegt ein wichtiges Thema: Wie geht es mit unserer Umwelt weiter? Wie geht es mit der CO2-Belastung in der Welt weiter? - Das ist ein globales Thema. Und deshalb ist es legitim, dass sich viele Gedanken darüber machen, wie wir das Thema angehen können und wie wir das Problem eventuell auch lösen können.
In einer schnelllebigen Zeit wie der unseren - das kann man begrüßen; das kann man aber auch verdammen - kommt es dazu, dass das Thema CO2 in einer bestimmten Situation so aufgegriffen wird, wie es auch in diesem Landesentwicklungsplan jetzt aufgegriffen worden ist.
Ich möchte aber auch eines deutlich sagen: Ein Landesentwicklungsplan ist kein Genehmigungsplan - so viel erst einmal zu dem ersten Punkt; ich komme nachher noch zu dem Vorschlag, meine Damen und Herren. Wenn er es wäre, dann brauchten wir heute kein Raumordnungsverfahren, kein Planfeststellungsverfahren für die Saale; denn der Saalekanal steht im Landesentwicklungsplan. Dann würden wir morgen anfangen zu bauen, meine Damen und Herren. - Das ist auch eine Variante. Wenn das die Zukunft wäre, dann würde ich als Bauminister sehr glücklich sein, meine Damen und Herren.
Aber wir haben demokratische Strukturen. Wir haben einen klaren Ablauf und da werden Zielstellungen formuliert und anschließend Genehmigungsverfahren durchgeführt. Und ich sage Ihnen: Es kann sehr lange dauern, bis das Genehmigungsverfahren in irgendeinem Punkt am Ende ist, egal, über welches Thema wir uns unterhalten.
Nun stellen wir alle miteinander fest, dass es unter den Parteien - so nehme ich das jetzt jedenfalls mit, wenn ich alles andere beiseite lasse - den Wunsch gibt, eine andere Formulierung für die Zielstellung 106 zu bekommen. Das muss ich erst einmal so zur Kenntnis nehmen. - Das ist die erste Feststellung.
Die zweite Feststellung. Sie haben gesagt, in Bezug auf den Landesentwicklungsplan ist mit dem Landtag Einvernehmen herzustellen. Herr Dr. Köck, ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie das noch einmal erwähnt haben: im Einvernehmen mit dem Landtag. Das heißt, wenn wir an einem Punkt kein Einvernehmen herstellen, funktioniert der Landesentwicklungsplan nicht - mehrheitlich, das muss man auch dazu sagen.
Also ist es doch legitim, dass man über einen Punkt, bei dem man der Meinung ist, dass er geändert werden soll, im Ausschuss diskutiert. Das machen wir eigentlich bei allen Verfahren. Wie heißt es so schön? - Es gibt kein Gesetz, das den Landtag so verlässt, wie es hineingekommen ist. Ich wundere mich, dass von Ihrer Seite in diesem Fall eine völlig andere Diskussion aufgemacht wird.
(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Aber nicht von uns! Von Herrn Scheurell! - Herr Kosmehl, FDP: Von Ihren Kollegen!)
- Ich habe doch gar keinen genannt. Bleiben Sie doch ganz ruhig. Kommen Sie ein bisschen runter mit dem Blutdruck, Menschenskinder.
Meine Damen und Herren! Deswegen wird die Landesregierung es zur Kenntnis nehmen müssen - das tun wir auch -, wenn Sie eine andere Formulierung für Z 106 finden. Darüber werden wir dann im Kabinett zu diskutieren haben. Ich gehe davon aus, dass wir gut beraten sind, dass das Kabinett - wenn wir das mit der Formulierung im Vorfeld entsprechend hinbekommen - dem auch zustimmen und damit dem Hohen Haus folgen wird.
Meine Damen und Herren! Das ist Demokratie. Wenn Sie in diesem Hause mehrheitlich anderer Meinung sind, dann haben wir das zu respektieren, ob ich persönlich das nun gut oder schlecht finde. Das gilt nicht nur für den Landesentwicklungsplan; das gilt für viele andere Gesetze, die diesen Landtag in den letzten 20 Jahren passiert haben. Damit ist das ein ganz normales Verfahren.
Die Opposition wird sich natürlich immer beschweren und sagen, sie sei zu kurz gekommen in der Anhörung oder in dem einen oder in dem anderen Fall.