entdecken will und Bewegungsdrang hat, unabhängig vom sozialen Status der Eltern, völlig unabhängig davon soll dieser Ansatz umgesetzt und schließlich auch weiterentwickelt werden. Der Ansatz impliziert: Wir denken vom Kind her. Wir machen die Pädagogik vom Kind her. Wir machen Bildung vom Kind her gedacht und versuchen, die Kinder so stark zu machen, dass sie eben gerade nicht von der jeweiligen Situation der Eltern oder von dem Vermögen der Eltern abhängig sind.
Da geschieht sehr viel. Es ist bemerkenswert, was da zertifiziert worden ist und in welchem Umfang sich die Erzieherinnen freiweg schulen. Da sind wir noch lange nicht durch. Wir haben eine Zielzahl von 9 000 bis zum Jahr 2013 gehabt. Wir sind noch ein Stückchen weit entfernt davon.
Ich halte diesen Ansatz für unheimlich wichtig, weil gerade die Forschung sagt, die kognitiven Fähigkeiten werden bis zum sechsten Lebensjahr grundgelegt. Ich sage: Wenn das grundgelegt ist, dann ist das auch für die Schule gut. Wer nämlich mit Freude in die Schule geht und wer sozusagen diesen Entdeckerdrang, den Drang hat, die Welt zu erfahren, wer das im Kindergartenalter mitbekommt, der hat Lust aufs Lernen und wird, wenn es um Zensuren geht, nicht demotiviert wirken, sondern vielleicht eher wie jemand, der sich sagt: Ich strenge mich wieder an. Diese Welt ist doch interessant. Das gilt übrigens auch für die Bewegung.
Ich habe die Vorstellung - sie ist im letzten halben Jahr in mir herangereift -, dass wir das Programm acht Jahre durchhalten, weil man nur über einen solchen langen Zeitraum vernünftige Ergebnisse erzielen kann, und uns dabei das Ziel setzen, auch den Übergang von der Kita zur Grundschule noch besser auszugestalten. Dies könnte zum Beispiel erreicht werden, indem auch die GrundschullehrerInnen diesen Ansatz mit verfolgen.
Ich gebe zu, dass es ein Fehlschluss gewesen ist, dass Kinder aus den genannten Familien, die ihre Kinder selbst betreuen könnten, in jedem Fall in der Lage sind, eine sinnvolle Betreuung mit dem Ziel der Bildung zu gewährleisten. Eine Betreuung durch die Familie findet in den genannten Familien oft nicht einmal statt. Die Kinder werden einfach vor den Fernseher gesetzt.
Deshalb rede ich nicht mehr von Betreuung, sondern nur noch von Bildung im Kindergarten. Denn diesen Bildungsaspekt brauchen die Kinder auch. Den brauchen sie auch viel später noch.
Wenn wir es uns leisten könnten - ich bin der Meinung, dass wir es auch sollten; ich will an dieser Stelle aber nicht in eine Haushaltsberatung übergehen -, diesen Anspruch zu erhöhen, dann könnte das - es hängt ja am Geld - schrittweise oder gleichzeitig erfolgen.
Damit sollten gerade die Kinder gefördert werden, die aus Elternhäusern kommen, die eine Betreuung mit dem Ziel der Bildung selbst nicht leisten können, weil sie sich entweder nicht darauf eingerichtet haben oder weil sie die Bildung, die ihre Kinder unbedingt brauchen, gar nicht vermitteln können. Es handelt sich um solche Eltern - das wissen wir -, die ihre Kinder nicht zur Bewegung anregen, weshalb die Kinder zu dick sind, oder die die Kinder vor den Computer oder den Fernseher setzen. Nicht alle Kinder, aber besonders die Kinder aus diesen Familien sind davon stark gefährdet.
Die Mittel brauchen wir auf jeden Fall, damit wir nicht schon ab dem Kindergarten eine Gruppe von jungen Menschen vor uns herschieben, die später diese 20 % an Schülern ausmachen werden, die einen schlechten oder gar keinen Schulabschluss haben.
Deshalb bin ich jetzt auch so ein vehementer Verfechter davon geworden zu sagen: Das müssten wir machen. Das muss dann natürlich weitergehen. Das ist sozusagen der Hintergrund, weshalb ich in so einer Art Wandlungsprozess bin.
Die Erzieherinnen vor Ort sagen: Uns ist die schrittweise Einführung der Ganztagsbetreuung wichtiger
Ich schlage übrigens vor, den Personalschlüssel zu ändern, aber nicht bezogen auf die Gruppen. Die Bertelsmann-Stiftung hat darauf hingewiesen, dass die Kinder im ersten Lebensjahr, also im Alter von null bis zu einem Jahr, eine feste Bezugsperson brauchen. Es ist eigentlich klar und augenscheinlich, dass sie nicht viele Bezugspersonen brauchen. Deshalb würde ich den Schlüssel für das erste Jahr oder für die ersten eineinhalb Jahre vielleicht ändern.
Die Bertelsmann-Stiftung sagt aber auch, dass man den Schlüssel im zweiten und dritten Jahr auf das Niveau erhöhen kann, auf dem er sich im Kindergarten befindet. Vielleicht kann man eine Verschiebung hinbekommen, damit das innerhalb des Personalschlüssels besser verteilt ist, ohne dass es gleich kostenerhöhend wirkt.
Ich halte es außerdem für richtig, den Ganztagsanspruch auf acht Stunden festzusetzen. Ich halte es übrigens für richtig, dass diejenigen, die keine Arbeit haben, ihre Kinder hinbringen und nach acht Stunden abholen können. Denn die Berechnung des Anspruchs auf zehn Stunden hat sich daraus ergeben, dass immer auch der Weg vom Kindergarten zur Arbeit und von der Arbeit zum Kindergarten berücksichtigt worden ist. Das sollte man einmal definieren.
- Doch, das halte ich für ganz richtig. Das ist eine Begrenzung, die man denjenigen durchaus zumuten könnte. Ansonsten wäre es eine Benachteiligung derjenigen, die Arbeit haben.
Dabei sollte man auch die Frage stellen, ob wir es uns im Zuge einer Novellierung leisten könnten, die Kernbildungszeit auf einen Zeitraum von - meinetwegen - 9 Uhr bis 15 Uhr festzulegen. Alles, was davor oder danach geschieht, kann man auch mit Hilfskräften - in Anführungsstrichen - leisten. Es sollte also keine riesige Kostenexplosion geben, sondern vernünftige Zahlen.
Ich möchte dem jetzt aber nicht vorgreifen. Das alles sind Dinge, die bei einer Novellierung bedacht werden müssen, über die aber vielleicht nicht so kontrovers diskutiert werden muss.
Ich halte sehr viel davon, Kinder fit zu machen für das Leben, Kinder fit zu machen für Bildung. Denn Bildung ist die Grundlage des Lebens, die Grundlage der Chancen, die man im Leben hat, und sie macht ein Stück weit
Ich sage das an dieser Stelle als Sozialminister und spreche nicht gleich für die gesamte Landesregierung. Darüber haben wir im Kabinett nicht geredet. Das ist ein Stück weit meine persönliche Meinung, die von dem letzten Dreivierteljahr geprägt ist. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Bischoff. - Nun folgen die Beiträge der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kurze. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Namens der CDU-Fraktion empfehle ich die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss. Da die Argumente hinreichend ausgetauscht sind, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE lässt mich schmunzeln. Es gibt Anträge wie den vorliegenden, die sind so vorhersehbar, dass nur der Zeitpunkt, wann sie eingebracht werden, offen ist. Und selbst dies ist bei dem heute zu debattierenden Antrag der Fall. Denn wie bei einigen anderen Anträgen auch führen wir im Vorwahlkampf eine Schaufensterdebatte zu einem Thema, zu dem die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die unterschiedlichen Positionen der Parteien mehr als zur Genüge kennen.
Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird eine Überweisung dieses Antrags, auch wenn wir ihn aus formalen und inhaltlichen Gründen eigentlich ablehnen, in den Sozialausschuss vorschlagen. Auch wenn es die antragstellende Fraktion vielleicht überraschen mag, die beiden Regierungspartner sind so selbstbewusst, dass sie einander bei bestimmten Themen zugestehen, die eigene Position nicht aufzugeben. So ist es auch mit diesem Antrag, sodass ich, auch wenn, wie bereits gesagt, der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden soll, nunmehr die Auffassung der CDU-Fraktion zu diesem Antrag darstellen werde.
Aus unserer Sicht ist der Antrag formal abzulehnen, weil wir beim besten Willen nicht einsehen, mit welcher Berechtigung wir dem Landtag der sechsten Wahlperiode einen Auftrag empfehlen sollten, den wir mit einem solchen Beschluss sogar faktisch erteilen und eben nicht nur empfehlen würden, für den es in dieser Wahlperiode, in der wir das Anliegen selber hätten regeln können, in diesem Hohen Haus keine Mehrheit gibt.
Inhaltlich hat die CDU-Fraktion die in Rede stehende Empfehlung des Bildungskonvents im Konvent zwar nicht ausdrücklich abgelehnt, um die Atmosphäre im Konvent nicht nachhaltig zu gefährden, sich aber der Stimme enthalten und so unsere Ablehnung dokumen
tiert. An dieser Position hat sich seither nichts geändert, zumal auch keine neuen Aspekte in die Debatte eingeführt worden sind, die wir noch nicht in der einen oder anderen Form diskutiert hätten.
Ich glaube, allen Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt sind die Positionen zum Thema Kinderbetreuung der anderen Fraktionen hinlänglich bekannt. Aus meiner Sicht macht es eigentlich wenig Sinn, die bereits wiederholt ausgetauschten Positionen ein weiteres Mal auszutauschen.
Ich möchte mich daher auf einige wenige Kernaussagen beschränken. Bekanntermaßen halten wir diese Empfehlung des Bildungskonvents angesichts der Haushaltslage des Landes nicht für finanzierbar. Bereits heute ist dem Land die Finanzierung der Kinderbetreuung genauso viel Geld wert wie vor der Novellierung des KiBeG zum KiFöG, wie sich den Ansätzen im Haushaltsplan 2010/2011 unschwer entnehmen lässt. Dabei gehe ich bewusst nicht auf die Frage ein, wie die dafür zu veranschlagenden Mehrausgaben zutreffend zu berechnen wären. Denn unabhängig davon, welche Zahl nun bei dieser Berechnung ermittelt werden sollte - es wird sich dabei in jedem Fall um einen größeren zweistelligen Millionenbetrag handeln -, ist dies aus unserer Sicht nicht dauerhaft finanzierbar.
Inhaltlich sind wir nicht der Auffassung, dass Bildung und Ganztagsanspruch in Kindertagesstätten unverrückbar miteinander verknüpft sind. Es kann auch heute keine Rede davon sein, dass Kinder, die nur einen Anspruch auf fünfstündige Betreuung täglich in einer Kindertagesstätte haben, von den Bildungsangeboten ausgeschlossen würden. Im Sinne einer kindgerechten und altersangemessenen frühkindlichen Bildung ist es nicht erforderlich, dass Kinder den ganzen Tag in der Kita sind; denn Kinder in diesem Alter können nicht den ganzen Tag gebildet werden.
Natürlich verkennen wir nicht, dass es Kinder in unserem Lande gibt, die aufgrund ihrer häuslichen Situation ein Ganztagsangebot benötigen. Ich will aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geltende Recht für diesen Kreis von Kindern eine Regelung enthält, die ihnen diesen Ganztagsanspruch verschafft. Von dieser Möglichkeit wird vielleicht noch nicht überall im Land in dem wünschenswerten Umfang Gebrauch gemacht. Es bedarf daher aber keines gesetzlich verankerten Ganztagsanspruchs für alle Kinder, wenn Einzelfallhilfen gewährt werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allgemeiner Konsens besteht darüber, dass die Bildung im letzten Kindergartenjahr weiter verbessert werden soll, damit die Kinder beim Eintritt in die Schule möglichst gleiche Startchancen haben.
Auch wir wissen, dass die Zahl der Kinder, die bei der Einschulung Defizite zum Beispiel hinsichtlich der Sprachausprägung oder der Konzentrationsfähigkeit haben, bedauerlicherweise ständig steigt. Insbesondere diese Kinder müssen wir stärker fördern, um ihre Schulfähigkeit mit dem Eintritt in die Schule zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Wenn wir an dieser Stelle nicht besser werden, haben diese Kinder keine Chance, dem Schulunterricht zu folgen - mit all den bekannten Folgewirkungen, die daraus resultieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir seit dem Haushaltsplan 2008/2009 zusätzliche Mittel eingestellt für weitere Bildungsangebote in Kindertageseinrichtungen. Damit
Des Weiteren werden im Durchschnitt zwei Betreuungsstunden pro Einrichtung finanziert, die die Erzieherinnen für die Vor- und Nachbereitung der Bildungsangebote nutzen sollen.
(Herr Stahlknecht, CDU: Es ist doch alles gesagt! - Herr Wolpert, FDP: Bei euch weiß ich nicht, was ihr gesagt habt!)
- Herr Stahlknecht, dass bei Ihnen immer relativ schnell alles gesagt ist, weiß ich, aber ich glaube, dass die frühkindliche Bildung durchaus ein Thema ist, über das man im Landtag reden sollte.