Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

(Unruhe)

Warum wird es dann nicht gemacht? - Schauen Sie sich das einmal an. In einer Hochschule, in der wir waren, gibt es ein Problembewusstsein. In Magdeburg gibt es das überhaupt nicht.

Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen ab, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2954 zu § 10. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Der Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt, wenn niemand widerspricht, über alle einzelnen Teile des Gesetzes, die Überschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz ohne Gegenstimme so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 auf:

a) Beratung

Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt

Unterrichtung - Drs. 5/2756

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 5/2930

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2957

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2955

b) Zweite Beratung

Landesplanerische Bewertung der CO2-Verpressung in der Altmark vom Verfahren der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes trennen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2874

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 5/2929

Zu beiden Punkten ist der Abgeordnete Herr Thomas Felke Berichterstatter. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt 2010 wurde am 17. August 2010 vom Präsidenten des Landtages gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit, für Recht und Verfassung, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Soziales, für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Finanzen, für Umwelt und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Das Ziel der Beratung bestand gemäß § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt darin, das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen. Damit wurde bei einer Verordnung Neuland beschritten.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 52. Sitzung am 25. August 2010 erstmalig mit dem Verordnungsentwurf befasst und sich über die weitere Verfahrensweise verständigt. Hinsichtlich des zu wählenden Verfahrens sieht der § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages keine Einschränkungen vor, sodass dies durch den federführenden Ausschuss einzelfallbezogen festgelegt werden konnte.

Dabei kristallisierten sich drei mögliche Verfahren heraus. Einerseits wäre ein Verfahren nach § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages - wie auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren üblich - vorstellbar gewesen. Andererseits hätte ein Verfahren analog der Behandlung des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz Anwendung finden können, bei dem vonseiten der mitberatenden Ausschüsse Empfehlungen an den federführenden Ausschuss erarbeitet worden wären, die wiederum als Beratungsgrundlage für die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag gedient hätten.

Eine weitere Variante stellt ein Verfahren dar, wie es in § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages geregelt ist und bei der Behandlung von Haushaltsvorlagen Anwendung findet. Danach würden die mitberatenden Ausschüsse ihre Beschlussempfehlungen an den federführenden Ausschuss richten, ohne dass es zuvor einer vorläufigen Beschlussempfehlung bedurfte.

Der Ausschuss fasste mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Beschluss, nach letztgenannter Variante zu verfahren und die mitberatenden Ausschüsse um die Vorlage einer Beschlussempfehlung bis spätestens zum 22. Oktober 2010 zu bitten.

Im Verlauf der Beratung wurde von der Fraktion DIE LINKE angeregt, gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen eine Anhörung durchzuführen. Die Fraktionen haben sich mit dem neuen Landesentwicklungsplan beschäftigt, aber es sollten keine voreiligen Entscheidungen herbeigeführt werden, wurde argumentiert.

Dagegen sprach sich die Fraktion der SPD aus. Es wurde ausgeführt, das Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr habe bereits zwei umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Zudem hätten sich die Parlamentarier über die laufende Legislaturperiode hinweg mit dem Thema beschäftigt und genügend Möglichkeiten gehabt, Änderungsvorschläge einzubringen.

Seitens der Fraktion der CDU wurde eingewandt, es erschließe sich die Sinnhaftigkeit einer weiteren Anhörung vor dem Hintergrund der umfangreichen Vorarbeiten für den neuen Landesentwicklungsplan durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und auch durch die Parlamentarier nicht.

Die Fraktion der FDP nahm die Anregung der Fraktion DIE LINKE auf, eine Anhörung durchzuführen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bekräftigte diesbezüglich, dass es eine Vielzahl von Stellungnahmen der Beteiligten gegeben habe, deren Belange es entsprechend abzuwägen gegolten habe. Mithin habe aufgrund der kontinuierlichen Bekanntmachung von Informationen immer die Möglichkeit bestanden, sich mit den Änderungen zu beschäftigen.

Der Antrag auf Durchführung einer Anhörung wurde vom Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Ferner fasste der Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Beschluss, über den Verordnungsentwurf in der Sitzung am 29. September 2010 und abschließend in der Sitzung am 27. Oktober 2010 zu beraten.

Mit Datum vom 23. September 2010 lag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein vom Städte- und Gemeindebund verfasstes Kurzgutachten vor, in dem erhebliche Bedenken gegen die Definition des zentralen Ortes bekundet wurden. Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde das Gutachten aufgegriffen, und in der Sitzung am 29. September 2010 wurde die Befürchtung geäußert, dass es in den Beratungen nicht hinreichend berücksichtigt werde, weil dessen abschließende Fassung erst im November 2010 vorliegen werde.

Durch die Fraktion der SPD wurde hingegen deutlich gemacht, dass das Gutachten in den bevorstehenden Beratungen nicht berücksichtigt werde, weil sowohl die Landesregierung als auch der Landtag die Frage der Definition von Ortsteilen mit grundzentraler Bedeutung im Rahmen der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes mit den Betroffenen vor Ort umfassend erörtert hätten.

Von der Fraktion DIE LINKE wurde weiter ausgeführt, in dem Gutachten werde mitgeteilt, dass der Verordnungsentwurf gegen das in der Verfassung garantierte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoße.

Darüber hinaus könne die Landesregierung auf der Grundlage des neuen Landesentwicklungsplans bestimmte Ortsteile der neu strukturierten Gemeinden auf- oder abwerten, was nach Einschätzung der Gutachter unzulässig sei. Die Fraktion der CDU stellte diesbezüglich klar, dass ihrer Meinung nach das Prinzip der zentralörtlichen Gliederung auch nach der abgeschlossenen Kommunalreform nicht infrage gestellt werde. Im Übrigen sei auch die Fraktion DIE LINKE mit der Einführung des Prinzips einverstanden gewesen.

Nach der Auffassung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr hätten die Gutachter das Konzentrationsgebot und die darauf basierenden Vorgaben zur Definition grundzentraler Orte bestätigt. Auch sei es

nicht nachvollziehbar, dass der Städte- und Gemeindebund die Rechtmäßigkeit eines Paragrafen des Landesplanungsgesetzes habe überprüfen lassen, obwohl das gesamte Gesetz nach dem Inkrafttreten im Jahr 2007 nicht angefochten sei.

Die Landesregierung habe den Landesentwicklungsplan auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes aufgestellt und werde ihn auf dem Verordnungswege in Kraft setzen. Mit dem Kurzgutachten sei die Festlegung zentraler Orte im neuen Landesentwicklungsplan bestätigt worden, sodass für die Landesregierung keine Veranlassung zur Änderung der Planungsansätze bestehe.

Hinsichtlich der Beteiligung im Zuge der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans bekundete die Fraktion die DIE LINKE Interesse und kritisierte, dass sie an dem Online-Verfahren zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans nicht habe mitwirken dürfen, da dieses ausschließlich Trägern öffentlicher Belange vorbehalten gewesen sei.

Dagegen wandte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ein, dass der jeweilige Erarbeitungsstand im Internet veröffentlicht worden sei, und bestätigte zugleich den Mitwirkungsvorbehalt für die Träger der öffentlichen Belange. Den Landtagsfraktionen sei es unbenommen gewesen, in Abhängigkeit vom jeweiligen Erarbeitungsstand eine Befassung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu beantragen, so das Ministerium.

Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte, dass sie nicht an dem Prinzip der zentralen Orte zweifle, sondern lediglich die Auffassung vertrete, dass der raumordnerische Zuschnitt des grundzentralen Bereiches nicht mit den neuen kommunalpolitischen Strukturen harmoniere. Demgegenüber betonte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, dass zur Schaffung von Planungssicherheit Teile der neu strukturierten Gemeinden als Orte mit grundzentraler Bedeutung definiert worden seien, was auch durch das Gutachten bestätigt worden sei.

Seitens des Ministeriums wurde betont, dass sich die Landesregierung für die Sicherstellung einer langfristigen und umfassenden Daseinsvorsorge entschieden habe. Entsprechend seien Teile der neu strukturierten Gemeinden als zentrale Orte auszuweisen und die Angebote dort zu konzentrieren.

Im Anschluss an die Diskussion beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, die Beratung in der Sitzung am 27. Oktober 2010 fortzusetzen.

Im Vorfeld der vorgenannten Sitzung sind die zwischen dem 27. September 2010 und dem 20. Oktober 2010 erarbeiteten Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vorgelegt worden. Mit Ausnahme des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der von einer noch zu erfolgenden redaktionellen Prüfung hinsichtlich der Bezeichnung der Hochschulen und hinsichtlich möglicher Auswirkungen der neuen Gemeindestrukturen auf die Schulstandorte ausging, empfahlen die übrigen mitberatenden Ausschüsse die unveränderte Annahme des Verordnungsentwurfs.

Des Weiteren lagen sieben Änderungsanträge der Fraktion der FDP vor. Hinsichtlich der Städte Blankenburg (Harz) und Hettstedt wurde beantragt, diese als Grundzentren mit der Teilfunktion von Mittelzentren auszuweisen.

Bezüglich der Vorrangstandorte für Industrie und Gewerbe sowie landwirtschaftlich genutzter Flächen wurde beantragt, die entsprechenden Formulierungen der Grundsätze G 48 und G 85 insoweit neu zu fassen, als dass die betreffenden Flächen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zur Verfügung stehen.

Daneben wurde bezüglich der in Ziel Z 88 festgelegten Vorrangstandorte für landesbedeutsame Verkehrsanlagen beantragt, die Formulierung „Binnenhafen Magdeburg“ dahin gehend zu ergänzen, dass der Magdeburger Hafen als ein Verbund mit dem Schönebecker Hafen anzusehen ist.

Ein weiterer Antrag bezog sich auf die im Ziel Z 106 festgeschriebene Sicherung der Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2-Speicherung. Die Intention des Antragstellers war, dass das Ziel eine geänderte Fassung erhalten möge, nach der die Lagerstätte vorbehaltlich noch zu erwartender Forschungsergebnisse für die Speicherung geeigneter Gase raumordnerisch gesichert werden solle.

Ferner wurde beantragt, den Grundsatz G 83 und das Ziel Z 115 zu streichen.

Abschließend wurde beantragt, die in Ziel Z 137 festgelegten Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung Quarzsand Quedlinburg-Lehof, Kalkstein Bad Kösen, Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe und Ton Rösa sowie das Ziel Z 138 zu streichen. Aufgrund fehlender Mehrheiten wurden die Änderungsanträge der Fraktion der FDP abgelehnt.

Vonseiten der Fraktion DIE LINKE wurde ein Diskussionspapier vorgelegt, in dem Änderungsvorschläge enthalten waren. Da das vorgelegte Papier nicht im Sinne eines oder mehrerer Änderungsanträge formuliert worden war, wurde die Fraktion DIE LINKE gebeten, etwaige Änderungsanträge an der entsprechenden Stelle mündlich zu stellen.

Dieser Anregung folgend beantragte die Fraktion DIE LINE zunächst, in der Präambel eine Änderung redaktioneller Art vorzunehmen. Weiterhin wurde beantragt, nach dem Grundsatz G 2 einen neuen Grundsatz einzuführen, nach dem der Stadtumbau auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten zur weiteren Entwicklung der urban geprägten Kulturlandschaft genutzt werden soll.