Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Es geht schon heiß her, wenn über die Schuldenbremse diskutiert wird. Aber mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung und dem Änderungsantrag wollen wir die Beratungen zur Verankerung des Verschuldungsverbotes in unserer Landeshaushaltsordnung abschließen.
Trotz der intensiven Beratungen im Finanzausschuss und in den Fraktionen stellt sich immer wieder die Frage: Warum bringen wir in Sachsen-Anhalt die Schuldenbremse auf den Weg und warum gerade jetzt? - Wir haben es gerade von Herrn Gallert gehört.
Lieber Herr Gallert, ja, die Lebenssituation unserer Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt muss weiter verstetigt und weiter entwickelt werden; sie muss auch weiter verbessert werden. Aber wir tun den Menschen keinen Gefallen, wenn wir dafür Schulden aufnehmen und mehr Zinsen zahlen müssen. Wir müssen uns schon der Mühe unterziehen zu schauen, welche Ausgaben reduziert werden können, wenn wir an anderer Stelle mehr Geld ausgeben wollen.
Uns geht es mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht allein um die Vorgaben, die den Ländern mit
der Änderung des Grundgesetzes aufgetragen wurden, sondern ich meine, die Situation an sich in SachsenAnhalt spricht doch klipp und klar für eine solche Regelung.
Bei einem Schuldenstand von mehr als 20 Milliarden € - das ist mehr als das Doppelte des jährlichen Haushaltsvolumens unseres Landes - ist doch der Handlungsbedarf geradezu zwingend gegeben.
Man darf sich von der momentan guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen und von dem momentan niedrigen Zinsniveau nicht täuschen lassen. Die Lage, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleibt ernst. Steigende Zinsen stellen das größte Haushaltsrisiko dar und können vom Land nicht beeinflusst werden.
Der vom Finanzminister angekündigte Weg, die prognostizierten Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Neuverschuldung einzusetzen, findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Aus diesem Grund kann auch der Vorschlag der LINKEN, von den Mehreinnahmen 53 Millionen € den Kommunen zukommen zu lassen, nicht umgesetzt werden.
Ja, das Land muss die Aufgabenerfüllung der Kommunen finanziell absichern; das ist doch keine Frage. Das werden wir mit der Novellierung des FAG im nächsten Jahr fortsetzen. Darüber hinaus - daran möchte ich erinnern - haben wir mit dem Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen doch einen neuen und für die Kommunen nachhaltigen Weg beschritten.
Für Wahlgeschenke, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, fehlt schlicht und ergreifend das Geld. Seriöses und verantwortungsbewusstes Handeln kann doch nur bedeuten, die Neuverschuldung zu begrenzen. Mit der Verringerung der Schulden und damit auch der Zinslast gewinnt das Land nach und nach Spielräume für eine zielgerichtete Schwerpunktsetzung. - Herr Gallert, davon sind wir überzeugt, anders geht es nicht.
Der erste Schritt ist das Vermeiden der Aufnahme von neuen Krediten bzw. Schulden. Dem muss selbstverständlich als nächster Schritt auch der Abbau der bereits aufgenommenen Schulden folgen - davon spricht man in der Regel nicht -; denn nur dadurch kann die Haushaltsentlastung auch spürbar werden.
Die Schuldenbremse allein verhindert nur die Neuaufnahme von Krediten. Sie regelt nicht den Umgang mit den Altschulden. Aber auch hierfür haben wir in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Abbauregelung vorgesehen, die dann in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben wird.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird oft geäußert, der Schritt, das Verschuldungsverbot in der Landeshaushaltsordnung zu verankern, sei nicht ausreichend. Nur eine Festschreibung in der Verfassung würde die Schuldenbremse sichern. - Ja, klar wäre das ein sicherer Weg.
Auf den Fluren und hinter den Türen des Landtages hört man oft: Mit einem Haushaltsbegleitgesetz könnte man diese Regelung wieder kippen. - Aber an dieser Stelle möchte ich ohne Wenn und Aber klarstellen: Das wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben. Mit uns wird es eine
Wir sind von der Notwendigkeit dieses Schrittes überzeugt und werden diese Haltung auch nicht ändern. Für uns gibt es dazu keine Alternative.
Nur die Konsolidierung des Haushaltes eröffnet uns Handlungsspielräume und bereitet uns sicher auf das Jahr 2020 vor. Getreu dem oft zitierten Motto „Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen“ haben unsere Vorsorgeelemente eine weitere große Bedeutung. Sie sind ein zentraler Aspekt unserer nachhaltigen Finanzpolitik.
Sie sind das wichtigste Instrument zur Begrenzung von Haushaltsrisiken und erlauben zukünftig damit auch größere Spielräume oder das Ausgleichen der Konjunkturschwankungen. Das kann aber nur erfolgen, wenn die Rücklagen auch konstant bedient werden. Dieser Herausforderung müssen zukünftig alle in diesem Hohen Hause bei der Aufstellung von Haushaltsplänen auch stellen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum vorliegenden Änderungsantrag. Dieser ist das Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss, in deren Verlauf sich der Ausschuss darauf verständigte, dass im Gesetz ein deutlicherer Bezug verankert werden soll, dass das Verschuldungsverbot auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, also für Stiftungen, Körperschaften sowie für die Sondervermögen gilt.
Die Aussagen im ursprünglichen Gesetzentwurf waren nach unserer Auffassung und nach der Auffassung des Ausschusses nicht deutlich genug. Wir wollen an dieser Stelle erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, das Verschuldungsverbot über Nebenhaushalte umgehen zu wollen.
Wir sollten die vorstehende Entscheidung und deren Folgen nicht als Risiko verstehen, sondern wir sollten sie als Chance begreifen. Wir eröffnen uns damit die Möglichkeit, in den nächsten Jahren verstärkt Prioritäten zu setzen und damit auch Politik zu gestalten.
Wir müssen es schaffen, im Jahr 2020 auf eigenen Füßen zu stehen; denn dann werden die SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen ausgelaufen sein, die unsere finanzielle Lage immer noch erträglich gestalten. Diese Absicherung wird es dann nicht mehr geben. Zudem wissen wir nicht, wie sich der Länderfinanzausgleich zukünftig gestalten wird. Es ist umso dringlicher, den Handlungsspielraum zu erweitern, um von Transferleistungen nicht mehr abhängig zu sein.
Wir setzen mit der Verabschiedung des Verschuldungsverbotes unseren begonnenen Weg der Konsolidierung des Landeshaushaltes konsequent fort und sind trotzdem nur eine weitere, wenn auch eine sehr wichtige Etappe vorangekommen. Das heißt, wir können uns nicht zurücklehnen, sondern wir müssen auch bei den folgenden Haushaltsberatungen strikte Ausgabendisziplin üben.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen einschließlich des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten heute Morgen das große Glück, drei Herren hören zu dürfen, die sich berufen fühlen, Ministerpräsident dieses Bundeslandes zu werden. Ich muss ganz ehrlich sagen, Herr Ministerpräsident, ich vermisse Sie jetzt schon.
Zum Thema. Die FDP steht ganz klar dazu, dass jede Generation nur das ausgeben darf, was sie auch selber erwirtschaftet. Ich finde es nur fair und gerecht, wenn keine Generation auf Kosten der anderen lebt.
Das, was wir in den vergangenen Jahren in allen öffentlichen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland gemacht haben, übrigens über lange Zeit immer mit der Erwartung, dass die jüngere Generation größer sein würde, dass sie mehr Geld zur Verfügung haben würde und demzufolge die Schulden, die die ältere Generation gemacht hat, würde finanzieren können, hat dazu geführt, dass inzwischen alle öffentlichen Haushalte in einer außerordentlich schwierigen Situation sind.
Mich ärgert, wenn man dies auch noch damit begründet, wir würden dies nur für die kommende Generation tun. Problematisch ist, dass diese Generation nicht gefragt wird.
Sie hat doch gar keine Chance, dazu etwas zu sagen, weil sie zu dem Zeitpunkt noch nicht wahlberechtigt ist. Die jungen Leute bekommen dann, wenn sie 18 sind, eine Aufgabe aufgebürdet, für die ich persönlich keine Verantwortung übernehmen möchte.
Ein weiterer Punkt: Herr Gallert, es ist einfach zu sagen: Wir haben ein Steuersystem mit Problemen; wir müssen einfach mehr Steuern einnehmen. Wenn das so einfach wäre, dann hätten das sicherlich auch schon andere Staaten geschafft. Es hat ein paar Feldversuche auf diesem Erdball gegeben, die nicht besonders erfolgreich waren. Nach diesen hat man bei seinen Bürgern dafür werben müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass sie überhaupt dageblieben sind und zum Bruttosozialprodukt beigetragen haben.
Ich muss offen sagen, es hört sich gut an zu sagen: Reiche besteuern! Es wird aber dann schwierig, wenn es konkret wird, weil man dann immer sagen muss, wer denn die Reichen sind, die das bezahlen sollen.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Ich kann gern noch et- was zu unserem Steuerkonzept sagen! - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)
Ich habe manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere von Ihnen Dagobert Duck im Auge hat, der im Goldspeicher baden geht. Nein, das tut er nicht.
- Ich kenne Ihr Konzept. Viele der Leute werden künftig in einem anderen Bundesland, in einem anderen Staat ihre Steuern bezahlen. Sie werden sich wundern, wie schwierig es wird, das umzusetzen, was Sie sich hier vorstellen.
Da gerade die Zurufe kamen, will ich das einmal aufnehmen. Der eine oder andere in Ihrer Partei hat noch ein paar Schwierigkeiten damit. Ich denke, er könnte von seinem Vermögen auch einmal etwas abgeben.
- Es gibt bei Ihnen einige in der Partei, Herr Gallert, die ich für das, was sie tun, sehr respektiere. Aber zunehmend merke ich, dass auch dort inzwischen ein bisschen Apparatschik Einzug hält und man das eine oder andere Wohlleben doch ausleben möchte.