Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

Schulgeld. Demzufolge können Eltern, wenn sie die Kinder die öffentliche Schule besuchen lassen, eher Geld einsparen, als dass sie mehr Geld ausgeben müssten.

Es geht um das besondere Profil der Waldorfschulen; das ist klar. Wir wollen denen das Recht nicht nehmen. Die Waldorfschulen sind im Land Sachsen-Anhalt existent, und wir haben sie auch immer gefördert, das ist keine Frage. Wenn wir sie bis zum Ende des Schuljahres in ihrer Rechtslage belassen, glaube ich, ist das schon eine vernünftige Übergangsreglung, auf die sich die Eltern einstellen können. Demzufolge bin ich eher gegen Ihre Schwarzmalerei, mit der Sie wieder irgendetwas heraufbeschwören wollen.

Der letzte kleine Punkt zu den berufsbildenden Schulen: Das ist immer so eine Sache. Wenn man sagt, wir möchten, dass unsere Schüler im Land beschult werden, dann regt man sich darüber auf, dass es keine freie Wahl gibt. Das kann man alles tun, aber das ist immer zweischneidig. Denn wenn berufsbildende Schulen geschlossen werden müssen, dann stehen Eltern und auch Schüler auf der Matte und sagen: Wieso muss die Schule geschlossen werden und ich muss jetzt noch weiter fahren? - Treffen wir Regelungen, um unsere Schulstandorte zu erhalten, ist das auch wieder falsch, weil man nicht die freie Schulwahl hat. Das kann man so oder so betrachten.

Ich denke, es ist erst einmal relativ vernünftig, dass wir versuchen, unsere gut ausgestatteten berufsbildenden Schulen, wie wir sie im Land haben, weitestgehend zu erhalten. Dass wir eine solche Regelung treffen mussten, ist sehr schade, hängt aber mit der demografischen Entwicklung zusammen. Wir werden das in nächster Zeit beobachten. Ich glaube schon, dass alles, was dazu beiträgt, unsere Schulstandorte zu erhalten, vernünftig ist. - Vielen Dank.

Frau Feußner, möchten Sie eine Frage von Herrn Gallert beantworten?

Klar.

Bitte, Herr Gallert.

Frau Feußner, ich wollte nur auf die Unterschiede bei dieser Übergangsregelung hinweisen. Das, was Herr Lange noch einmal zum Ausdruck gebracht hat, ist Folgendes: Wir wollen wenigstens für die Kinder, die schon auf die Waldorfschulen gehen, sagen: Dann lasst sie doch in dieser Schülerbeförderungsregelung, damit sie nicht gezwungen werden, wegen dieser Regelung die Schule zu wechseln.

Das ist etwas anderes, als wenn das generell auch für die Schülerinnen und Schüler, die dort in Zukunft hingehen, gelten würde. Auf diesen Unterschied hat Hendrik Lange hingewiesen. Dadurch kommen eben diese Zeiten zustande. Das heißt ja nicht, dass das auch für die Kinder, die neu dort hineinkommen, gilt. Das war ein Kompromissvorschlag unsererseits, der in sich schlüssig ist.

Herr Gallert, genau so habe ich das auch verstanden, das ist keine Frage. Nur: Wenn Sie der Meinung sind, dass Schüler die Waldorfschule verlassen, weil wir jetzt eine andere Regelung getroffen haben, dann kann ich die gleiche Behauptung aufstellen, indem ich sage, in 13 Jahren, wenn Ihre Übergangsregelung aufgehoben ist, werden die Eltern oder die Schüler diese Schule nicht mehr anwählen. Das eine wie das andere beißt sich. Die Eltern müssen sich so oder so auf eine neue Regelung einstellen. Ob sie das in 13 Jahren oder schon ab dem kommenden Schuljahr tun müssen, ändert nichts am Tatbestand.

Es ändert sich für die, die unmittelbar darin sind, und die, die diese Schule neu anwählen; das ist der kleine Unterschied dabei. Aber ich will Ihnen sagen: Wir werden beobachten, ob Eltern ihre Kinder wirklich aus diesen Gründen von Waldorfschulen nehmen. Ich bezweifle es. Aber das werden wir sehen, das wird sich herausstellen. Das können wir in den nächsten ein, zwei Jahren beobachten.

Frau Feußner, wie bei einem Bildungsthema nicht anders zu erwarten, gibt es weitere Fragewünsche. Bitte, Herr Kley.

(Zuruf von der CDU: Gut, dass es alle interes- siert!)

Sehr geehrte Frau Feußner, Sie haben vorhin bei der Diskussion zu den Fahrtkosten noch einmal darauf Bezug genommen, dass man an freien Schulen häufig Schulgeld zahlen muss; im Übrigen nicht an allen, es gibt auch noch einen sozialen Ausgleich; dies sei nur erwähnt. Wenn ich richtig schlussfolgere, ist also die CDU der Meinung: Wer es sich nicht leisten kann, hat auf freien Schulen nichts zu suchen, sondern soll gefälligst in die öffentliche Schule gehen?

Ach, Herr Kley, Sie können einem immer so schön das Wort im Mund herumdrehen. Sie wissen ganz genau, dass wir so nicht denken.

(Zuruf von der FDP: Das haben Sie doch so ge- sagt!)

- Ach, das ist doch Quatsch; das habe ich überhaupt nicht gesagt.

(Zuruf von der SPD: Zuhören!)

Es ging um soziale Ausgrenzung, und das wird nicht geschehen. Es gibt den sozialen Ausgleich. Was die Schülerbeförderungskosten angeht, bekommen die Eltern die Kosten der Beförderung bis zur nächstgelegenen Schule erstattet. Das ist in anderen Ersatzschulen auch so. Wir hatten nur die Sonderstellung bei den Waldorfschulen.

Bei den Schülern anderer Ersatzschulen, die transportiert werden müssen, haben wir auch keine soziale Auslese. Da haben wir auch nicht nur die Elite oder diejenigen, die es sich leisten können. Wir haben alle in den Ersatzschulen, und da funktioniert das auch. Warum sollte es also bei den Waldorfschulen nicht funktionieren? - Das kann ich mir nicht vorstellen.

Die nächste Frage möchte Herr Lange stellen.

(Zuruf von der LINKEN: Kreuzfeuer!)

Ich wollte es kurz machen.

Frau Feußner, manche Aussagen bringen einen schon dazu, noch etwas zu sagen. - Ist Ihnen bewusst, dass nach Aussagen in der Anhörung ca. 30 % der Schüler an den Waldorfschulen aus sozial schwachen Familien kommen, die durch die Unterstützungssysteme in den Waldorfschulen entsprechend beim Schulgeld unterstützt werden?

Wie, denken Sie, wird sich die Situation ab dem nächsten Schuljahr für diese sozial schwachen Familien darstellen, wenn sie sich nicht mehr die Fahrkarte leisten können, um zur Waldorfschule zu gelangen? Halten Sie es für verantwortbar, dass diejenigen, die drei oder vielleicht auch neun Jahre an der Waldorfschule gelernt haben, ins staatliche Schulsystem wechseln, obwohl sie ein völlig anderes Schulprinzip, ein anderes Schulkonzept kennengelernt haben? Als Bildungspolitikerin wissen Sie sicherlich um die Komplikationen des Wechsels.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch Schwachsinn! - Herr Gürth, CDU: Das ist alles im Ausschuss diskutiert worden!)

Für verantwortbar halte ich das in dem Sinne - - Wissen Sie, wie viele Schüler in unseren öffentlichen Schulen schon aufgrund von Schulschließungen und aus sonstigen Gründen wechseln mussten? Sie haben alle viel durchmachen müssen. Ich kann auch einem Waldorfschüler zumuten, was ich anderen Schülern zumuten muss. Das heißt nicht zwingend, dass sie das tun müssen.

Mir ist wohl klar, dass es diesen Anteil von 30 % - wenn das so stimmt; aber das weiß ich nicht - an Waldorfschülern gibt. Die gibt es aber nicht nur an den Waldorfschulen, sondern auch an anderen freien Schulen; und dort funktioniert das auch. Ich weiß, dass dort - wie an anderen Ersatzschulen auch - Unterstützungssysteme vorhanden sind. An den kirchlichen Schulen existiert das genauso.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Da haben wir genau solche Anteile, und dort funktioniert es. Wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen wie bei Hartz IV liegt, hat man die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen - das wissen Sie auch -, um zusätzliche Gelder zu bekommen.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

All das ist also geregelt. Wir werden sehen, ob das stimmt, was Sie sagen, nämlich dass viele Schüler die Schule verlassen werden.

Vielen Dank, Frau Feußner. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Jetzt wird abgestimmt, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Drs. 5/2998.

Wenn niemand widerspricht, fasse ich die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - und das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen. Wer stimmt all dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Die LINKE und die FDP. - Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt (Restauratorgesetz Sach- sen-Anhalt - ReG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2986

Ich bitte Herrn Weigelt, die Einbringung vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Koalitionsfraktionen bringen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Restauratorin oder Restaurator im Land Sachsen-Anhalt ein. Wie Sie alle wissen, ist es nicht das erste Mal, dass wir uns in diesem Hohen Hause mit dieser Problematik oder - besser gesagt - mit der Absicht beschäftigt haben, hier eine gesetzgeberische Lösung herbeizuführen.

Wie Sie, meine Damen und Herren, unschwer an dem heute vorliegenden Entwurf erkannt haben: Das Anliegen selbst haben wir nur etwas qualifizierter gefasst und den Weg zum Ziel etwas ebener gestaltet, wobei - das möchte ich nicht verschweigen - sich das Ziel selbst, nämlich das Führen der Berufsbezeichnung Restaurator gesetzlich zu schützen, nicht wesentlich geändert hat.

Allerdings - darauf möchte ich besonderen Wert legen - haben sich die herausgearbeiteten Schwerpunkte in der Begründung zum Gesetzentwurf zu den vorangegangenen Begründungen bei den LINKEN dahin gehend verändert, dass wir das Gesetz nicht sozusagen als Rettungsanker ansehen und dass ohne dieses Gesetz das deutsche Kunst- und Kulturgut dem Untergang geweiht wäre. Das war in der Vergangenheit nicht so und das würde auch in der Zukunft nicht so sein.

Richtig ist aber, dass wir alle bemüht sein sollten, das hohe und beachtliche Niveau der Restaurierungsleistungen in Sachsen-Anhalt auch vor dem Hintergrund eines sich verändernden gemeinsamen Europas in der Zukunft zu halten und gegebenenfalls zu steigern. Dass es hierbei seit Jahrzehnten eine Regelungslücke gibt, ist völlig unstrittig. Darüber haben wir auch gesprochen. Ich muss die Debattenreden der Vergangenheit nicht bemühen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Das machen wir noch, Herr Weigelt!)

Dazu gibt es ja auch genügend Lesestoff über die gesamte Bundesrepublik verteilt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Nein, Sachsen-Anhalt reicht uns völlig aus!)

Es gibt auch, Herr Gallert, eine ganze Reihe von unterschiedlichen Lösungsansätzen. Auch darüber haben wir gesprochen, wie es dem Verbraucher bzw. dem Auftraggeber erleichtert werden kann, den gut ausgebildeten Restaurator von einem Scharlatan zu unterscheiden, der sich bis heute ungestraft Restaurator nennen darf.

(Herr Wolpert, FDP: Wo haben Sie den ent- deckt?)

- Ich komme darauf noch zurück. - Die meisten Vorschläge zielen auf Regelungen unterhalb der gesetzgeberischen Ebene. Als Stichworte möchte ich nur nennen eine Unterverkammerung oder ein Qualitätssiegel der Restauratorenverbände bzw. des Dachverbandes deutscher Restauratoren. Nicht zuletzt hat man darüber gesprochen, die Verbandsmitgliedschaft an sich als einen Qualitätsfilter anzusehen.

(Herr Kley, FDP: Früher gab es Referenzlisten! Die waren auch nicht schlecht!)

- Was gab es früher?