Ja, meine Damen und Herren, über den Sinn, über mögliche Inhalte und über das Erfordernis eines Restauratorengesetzes, das es bislang bundesweit ja nur in einem einzigen Land gibt, ist hier schon mehrfach debattiert worden, auch in diesem Jahr.
Nun liegt dazu eine zweite parlamentarische Initiative vor. Im Kern geht es, wenn ich das richtig verstehe, in diesem Gesetzentwurf darum, die Berufsbezeichnung „Restaurator“ bzw. „Restauratorin“ sowie die Tätigkeitsbezeichnungen „restaurieren“ und „konservieren“ zu schützen.
Wohlgemerkt: Es geht hier zunächst nur um die Bezeichnung eines Berufs, nicht um einen Beruf und die Bezeichnung einer Tätigkeit, nicht um die Tätigkeit selbst.
(Unruhe bei der FDP - Zurufe von Herrn Kley, FDP, von Herrn Gürth, CDU, von Herrn Schwen- ke, CDU, und von Herrn Gallert, DIE LINKE)
Diese Unterscheidungen hören sich vielleicht etwas akademisch an, sie sind aber praktisch sehr bedeutsam;
denn ob ich jemandem untersage zu restaurieren, oder ob ich ihm untersage, das, was er tut, „restaurieren“ zu nennen,
Was der Gesetzentwurf bezweckt und was nicht, ist der Begründung dazu zu entnehmen. Darin heißt es wörtlich - ich zitiere -:
„Der Gesetzentwurf verhindert nicht die Ausübung von restauratorischen Leistungen, wenn der Berufsinhaber nicht die erforderliche Qualifikation hat. Vielmehr ist damit nur die Führung der Berufsbezeichnung verboten.“
Man merkt, meine Damen und Herren, dass die Denkweise, die sich hierin äußert, manchen von uns nicht so wirklich vertraut ist.
Deshalb bereiten einigen von uns die Formulierungen Schwierigkeiten; denn mit welchem Recht nenne ich etwas eine „restauratorische Leistung“, wenn ich doch gerade verhindern will,
„Insofern werden weder Anbieter vom Markt ausgeschlossen noch die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher reduziert. Aber potenzielle Auftraggeber werden in die Lage versetzt, für die Restaurierung ihres Kunst- und Kulturgutes bewusst zwischen Angeboten von eingetragenen Restauratoren und anderen Anbietern wählen und somit Risiken besser abwägen zu können.“
Wer ist ein solcher Restaurator? - Nach dem Entwurf - ich zitiere -: „... wer eine Ausbildung als Restauratorin oder Restaurator mit Hochschulabschluss nachweist.“ Hinzu kommen solche Personen, die zwei befürwortende Gutachten von Restauratorinnen oder Restauratoren erhalten haben. Unberührt bleiben soll die Bezeichnung „Restaurator im …handwerk“. Auch in diesem Fall müsste noch geklärt werden, ob er das, was er tut, auch „restaurieren“ nennen darf.
Kurzum: Wir müssen uns - das ist mein Hauptanliegen - in der Anhörung und in den anstehenden Beratungen unbedingt vergewissern, dass der Gesetzentwurf, falls er beschlossen wird, genau das und nur das regelt, was ich soeben aus der Begründung zitiert habe, nämlich den Schutz einer Berufsbezeichnung, nicht die Abschottung eines Berufes oder einer Berufstätigkeit.
Alle andere Punkte halte ich für zweitrangig - nicht im Sinne von unwichtig, schon gar nicht für einzelne Betroffene, sondern im Sinne der logischen Abfolge. Das betrifft zum Beispiel die ziemlich herausragende Stellung eines Verbandes, dem allem Anschein nach viele Fachleute gar nicht angehören. Das betrifft des Weiteren die Rolle der oberen Denkmalschutzbehörde, die laut dem Entwurf der Arbeit einer Kammer bzw. deren Vollzugsorgan ähnelt. Es betrifft schließlich auch die Frage, inwieweit der Wohnsitz oder die Niederlassung in Sachsen-Anhalt die Relevanz hat, die der EU-Dienstleistungsrichtlinie entspricht.
Mehr Aufschluss darüber erwarte auch ich von der Anhörung, zu der gewiss das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, die Handwerkskammern und die IHK, die Architektenkammer sowie ein Vertreter des Netzwerkes Kultur eingeladen werden. - Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, sind Sie bereit, eine Frage von Herrn Kley und anschließend von Herrn Wolpert zu beantworten?
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie verwiesen darauf, dass auch Personen in Sachsen-Anhalt, die nicht den Titel „Restaurator“ führen, restaurierende Arbeiten durchführen dürften. Wie sollen sich diese Personen bewerben, wenn sie die Bezeichnung, die ausdrückt, dass sie restaurierend tätig sind, nicht annehmen dürfen, weil sie ansonsten mit 10 000 € Strafe belegt werden können? Die können gar nicht einen Vertrag unterschreiben, weil sie sich nach Ihrem Gesetz bereits mit der Vertragsunterzeichnung strafbar machen. Damit schließen Sie alle Personen von diesem Markt aus.
Sie dürfen auch nicht die Bezeichnungen „restaurieren“ oder „konservieren“ verwenden. Die Frage ist, ob dann auch die Halberstädter Würstchen künftig konserviert sind oder ob die dann auch anders bezeichnet werden müssen.
(Heiterkeit bei der FDP - Frau Weiß, CDU: Das war ein sachlicher Beitrag! - Unruhe bei und wei- tere Zurufe von der CDU)
Die Frage zielt in dieselbe Richtung. In § 11 sind die Ordnungswidrigkeiten festgelegt. Darin heißt es: „die … Verwendung der Begriffe ‚Restaurierung’ und ‚Konservierung’, auch in Wortverbindungen“. Das heißt, in dem Fall, in dem Sie nicht das deutsche Wort „Wiederherstellung“ oder Ähnliches nehmen, laufen Sie Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wenn in dem Vertrag, den Ihnen ein Auftraggeber vorschreibt, „Restaurierung“ steht und Sie unterschreiben das, dann können Sie sich als Sachsen-Anhalter strafbar machen, während sich der Bayer das locker leisten kann. Sie haben dann eine Diskriminierung der eigenen Landeskinder.
Herr Wolpert, es freut mich sehr, dass Sie auch auf die sprachliche Subtilität des Gesetzentwurfs gestoßen sind. Ich würde vorschlagen, dass wir über die Details in den Ausschüssen weiter diskutieren.
Vielen Dank. - Wir kommen nunmehr zu den Beiträgen der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Franke. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 29. April 2010 haben wir diesbezüglich den Gesetzentwurf der LINKEN erstmals beraten. Inhaltlich haben wir Liberale diesen Entwurf abgelehnt, aber den parlamentarischen Gepflogenheiten folgend der Überweisung in die Ausschüsse zugestimmt.
Ich kann mich noch gut erinnern - das ist auch im Protokoll nachzulesen -, dass Herr Weigelt damals sagte - ich zitiere -: „Dazu brauchen wir ein solches Gesetz nicht.“
Heute legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der mehr oder weniger bei den LINKEN abgeschrieben worden ist. Dazu muss ich Ihnen zwei Fragen stellen. Erstens. Woher kommt dieser plötzliche Sinneswandel? Zweitens - an die Koalition gerichtet -: Schämen Sie sich eigentlich nicht?