Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Ich brauche dazu gar keine weiteren Details zu schildern. Stattdessen zitiere ich aus dem Inhaltsverzeichnis des Abschlussberichts zu Teil B und sage in diesem Zusammenhang auch ausdrücklichen Dank für die gute Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der das gut zusammengefasst hat. Im Inhaltsverzeichnis findet sich der Abschnitt II - Komplex Vehlitz und Möckern -, Unterkapitel 4a - Überwachung der Tagebaue -, und dann schließlich der Doppelbuchstabe aa - Zuständigkeiten. Dann geht das Inhaltsverzeichnis folgendermaßen weiter: Die im Ministerium für Wirtschaft

und Arbeit herrschende Rechtsauffassung: Seite 119, die im LAGB herrschende Rechtsauffassung: Seite 121, die in der unteren Abfallbehörde herrschende Rechtsauffassung: Seite 122, die im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herrschende Rechtsauffassung: Seite 123.

Also, meine Damen und Herren, die Zuständigkeit für die Überwachung der Gruben ist auf vier Behörden verteilt. In diesen Behörden gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Auf die entscheidende Frage, wer kontrolliert was, hatte jeder eine andere Antwort. Eine Kommunikation zwischen den Behörden, durch die solche Unstimmigkeiten aufgefallen wären, hat es nicht gegeben.

Meine Damen und Herren! Vier Behörden, vier Rechtsauffassungen, keiner hat es gemerkt - das musste zwangsläufig schiefgehen. Deswegen muss an dieser Stelle auch die Frage nach der Verantwortung für diese Unzulänglichkeiten gestellt werden. Hätte das jemandem auffallen müssen? Die Bergbehörde hat sich darauf verlassen, dass Vehlitz und Möckern vom Landkreis Jerichower Land kontrolliert würden. Der Landkreis hat sich umgekehrt darauf verlassen, dass die Bergbehörden überwachen müssten, dass genehmigungskonform Abfall angenommen und eingelagert würde.

Herr Minister Haseloff hat in seinem Schreiben vom 1. September 2010 an den Untersuchungsausschuss nochmals versucht, die Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzungen, die eben auch extreme Umweltverletzungen sind, dem Landkreis Jerichower Land zuzuschreiben. Natürlich hat in der Verantwortung des Landkreises bzw. des Landrates eine Überwachung stattgefunden, die diesen Namen eigentlich nicht verdient. Doch ich muss feststellen, dass auch das Wirtschaftsministerium bzw. das Landesbergamt ihren Anteil daran haben, dass es zu diesem sachsen-anhaltischen Skandal gekommen ist.

In vielen Fällen kam bei Bediensteten offensichtliche Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage hinzu. In den Sondervoten zum Abschlussbericht finden sich auch lesenswerte Anmerkungen zum Thema der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die war manches Mal schlicht unzureichend. Wer hier die Forderung erhebt, es müssten mehr Leute eingestellt werden, damit besser kontrolliert werden kann, der muss sich zunächst gefallen lassen, dass die Forderung erhoben wird, die Leute, die da sind, müssen besser geschult und qualifiziert werden.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Im Juli 2005 ist die TASi in Kraft getreten. Minister Haseloff hat im Ausschuss erläutert, dass die Information bekannt war, dass nach Inkrafttreten der TASi in den Gruben ein sehr deutliches Ansteigen der Tagesumsätze von 50 t pro Tag auf 400 t pro Tag stattfand und dass dabei keine Auffälligkeiten bekannt geworden seien.

Wenn sich nach einem derartig entscheidenden Einschnitt in die Deponierbarkeit von Abfällen durch die TASi in einer Grube die tägliche Menge verachtfacht und im Ausschuss erklärt wird, dass diese Information bekannt gewesen sei, dann muss schon gefragt werden: Warum ist eigentlich nichts geschehen? Bei einer derartigen Entwicklung, meine Damen und Herren, muss sich doch ein Missbrauchsverdacht geradezu aufdrängen. Wer dann behauptet, es seien keine Auffälligkeiten vorhanden, kann dies nur tun, wenn er selbst oder seine Leute die Augen ganz fest geschlossen haben.

Insoweit muss ich also zusammenfassend feststellen, dass Fakten, die den Alarm hätten auslösen können, die auf das kriminelle Verhalten, auf das der Minister hingewiesen hat, hindeuten würden, durchaus bekannt waren. Aber das hat leider nicht ausgereicht, die nachgeordneten Behörden endlich einmal dazu zu veranlassen, der Sache auf den Grund zu gehen.

Meine Damen und Herren! Abschließend stelle ich fest, dass es wahrscheinlich schwierig werden wird, die damaligen Betreiberunternehmen, die Gesellschafter bzw. deren Nachfolger für die Kosten der Sicherungsmaßnahmen für Möckern und Vehlitz auch finanziell in Haftung zu nehmen. Insofern werden diese geschilderten Unzulänglichkeiten das Land Sachsen-Anhalt - so fürchte ich - noch viele Millionen Euro kosten. Sowohl für den Haushaltsgesetzgeber als auch erst recht für den Steuerzahler wird es ganz schön schwierig werden, dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Und, meine Damen und Herren, dieses Geld, das wir dafür brauchen, wird uns an anderer Stelle schmerzlich fehlen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Graner. - Nun erteile ich Herrn Kley das Wort, um für die FDP-Fraktion zu sprechen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von einem Untersuchungsausschuss im Landtag erwarten die Menschen zweierlei, zum einen berechtigterweise eine Aufklärung, wie es zu diesen Vorkommnissen kommen konnte, und zum anderen, insbesondere in dem Fall, der vom Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt wurde, auch eine Lösung der Probleme für die Zukunft.

Letzteres konnte leider von diesem Ausschuss nicht geleistet werden, da wir zwar Akten einsehen konnten, Befragungen vornehmen konnten, aber kein Abgeordneter konnte den Müll aus der Deponie schaffen. Diesbezüglich glaube ich: Bei allen Ergebnissen, die wir diskutieren, bleibt vor Ort noch viel zu tun, um das zu erreichen, was die Menschen von uns erwartet haben.

Wir wissen, dass es Vorhaben gibt, dass es Untersuchungen gibt, wie dort eine Sanierung stattfinden kann, insbesondere bei Vehlitz und Möckern. Wir wissen auch - darauf ist der Kollege Graner eben eingegangen -, dass wir es hier mit extrem hohen Kosten zu tun haben. Doch dazu möchte ich später noch kommen.

Schauen wir uns insgesamt das Vorgehen an, wie die Behörden in den einzelnen Fällen damit umgingen - wir haben es hier ja mit völlig unterschiedlichen Bedingungen zu tun -, so ist festzustellen, dass die sehr optimistische Ansicht des Herrn Ministers Haseloff, das sei alles nur der kriminellen Energie zu verdanken gewesen, nicht stimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es war kriminelle Energie zu verspüren. Aber man muss sich auch immer fragen, ob es denn nicht die Aufgabe der Behörde ist, derartiger krimineller Energie Schranken zu setzen. Diese Aufgabe wurde offensichtlich in allen drei Fällen nur unzureichend wahrgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer Menschen geben, die versuchen, die Grenzen zu überschreiten. Es muss an dieser Stelle einen Staat geben, der in der Lage ist, ihnen diese Grenzen aufzuzeigen.

Bei Vehlitz und Möckern haben wir es immerhin mit mehr als 1 Million t ungeeignetem Material zu tun. 1 Million t schafft man nicht eben so bei Nacht und Nebel an den Behörden vorbei mit krimineller Energie. Vielmehr war es dort offensichtlich über einen längeren Zeitraum möglich, trotz verschiedenster Warnhinweise - Schreiben aus der Bevölkerung, Schreiben von Behörden aus anderen Bundesländern - diesen Abfall ungehindert dorthin zu verbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das beginnt schon damit, dass in den Sonderbetriebsplänen die Abfallschlüsselnummer 191212 zugelassen wurde. Das ist, so glaube ich, ein einzigartiger Fall in der Bundesrepublik. Man hätte spätestens an dieser Stelle Schranken setzen müssen im Betriebsplan, was die Annahme von verschiedenen Materialien betrifft.

Diese Abfallschlüsselnummer war es ja, die immer als Rechtfertigung dafür diente, dass das Material dort verbracht werden konnte, ohne dass die Behörde bis zum heutigen Tag darüber nachgedacht hat, ob das Material überhaupt zur Verfüllung geeignet ist.

Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich gar nicht die Frage nach der Einschätzung der Abfallqualität ansprechen. Wir alle wissen, dass bei Begehungen unzweifelhaft zu erkennen gewesen wäre, dass es sich nicht um mineralisches Material handelt, sondern ein sehr hoher Organikanteil vorhanden ist.

Aber auch der Bergbehörde hätte auf jeden Fall auffallen müssen, dass dieses Material federte, überhaupt nicht einbaufähig war, dass es keine Scherfestigkeit aufwies. Das heißt, selbst ohne die Abfalleigenschaft im Einzelnen zu untersuchen, hätte auffallen müssen, dass dieses Material zu keiner Zeit geeignet war, eine ordnungsgemäße Verfüllung und Oberflächenabdeckung zu erreichen. Das hätte jedem auffallen müssen, auch ohne dass man jedes Mal teure Analysen vorschaltet.

Wenn man allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kontrollfrequenz des Landkreises von ungefähr einer Kontrolle pro Jahr nach Vorankündigung in Anschlag bringt, dann kann man natürlich nicht erwarten, dass dieses im Einzelnen erkannt wird. Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine einfache Begehung der Oberfläche gezeigt hätte, dass dort dringend Handlungsbedarf gegeben ist.

Auf den enormen Anstieg der Mengen von Abfall, die in die jeweiligen Gruben in Sachsen-Anhalt gelangt sind, ist der Kollege Graner schon eingegangen. Gleiches gilt für die Notwendigkeit, bei einem derartigen Anstieg der Mengen einmal nachzufragen.

Es gab verschiedenste Mitteilungen des Bundesverbandes der Entsorgungsunternehmen nach Sachsen-Anhalt und stets gab es die Antwort, es wäre alles in Ordnung. Dieses bezüglich kann man also nicht sagen, dass man von den Vorgängen, die hier möglich waren, völlig überrascht wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch sagen: Ja, wir haben es mit punktuellen Fällen zu tun. Es waren sehr wenige, die diese kriminelle Energie besaßen und die Möglichkeiten nutzten, ihre Abfälle auf diese Weise zu entsorgen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir sehr viele Unternehmen der Abfallbranche in Sachsen-Anhalt haben, die ordentlich und sorgfältig arbeiten und die es, so glaube ich, verdient haben, aus diesem Zusammenhang herausgehalten zu werden.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Gra- ner, SPD)

Diese Unternehmen sind bis heute noch notleidend; denn die Behörden fragen heute nun bei diesen Unternehmen drei Mal nach, ob alles in Ordnung wäre. Das hat sicherlich seine Berechtigung, müsste aber nach meiner Ansicht in ein vernünftiges Regime eingepasst werden, um zukünftig denen, die ordnungsgemäß arbeiten, die Arbeit zu ermöglichen und zu erleichtern.

Die unterschiedlichen Zuständigkeiten - wir haben es vorhin schon gehört - haben in allen drei Fällen zumindest das Vorgehen ermöglicht und erleichtert. Bei Vehlitz und Möckern wusste niemand so richtig, wer zuständig war. Das LAGB meinte, der Landkreis sei verantwortlich, und der Landkreis meinte, das LAGB sei zuständig.

Es ist dem Ausschuss auch bis zum Schluss nicht gelungen, hierzu eine einheitliche Rechtsauffassung von allen Beteiligten zu erhalten. Jeder hatte seine Auffassung. Ganz abenteuerlich war dann noch die Ansicht, dass man, wenn man innerhalb eines Bescheides Zahlen ändere, diese künftig auch in der Umsetzung überprüfen müsse.

Ich denke, es ist dringend geboten, einmal durchgängig zu regeln, wie in Sachsen-Anhalt mit Abfall umgegangen wird. Am einfachsten wäre es natürlich, die Gesamtzuständigkeit in einem Haus zusammenzufassen. Aber wir haben gehört, dass das gegenwärtig nicht beabsichtigt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dabei kann die Gesamtzuständigkeit auch für bestimmte Anlagentypen in Summe bestehen. Es muss nicht alles ins Landesverwaltungsamt. Das LAGB kann auch in seiner Zuständigkeit weiter den Abfallteil mit prüfen, aber dann auch durchgängig und nicht im Wechsel mit einzelnen Behörden.

Im Fall Riestedt, meine sehr geehrten Damen und Herren, herrschen über den Zeitraum von 2005 bis 2007 bis zum heutigen Tage Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten darüber, wer denn zuständig gewesen wäre. Obgleich an dieser Stelle ganz klar der Landkreis hätte zuständig sein müssen - so hat es das Gesetz bestimmt -, waren die Unterlagen nach wie vor beim Landesverwaltungsamt.

Das Landesverwaltungsamt ging davon aus, der Landkreis würde es schon machen und der wisse Bescheid. Man sagte auch, er hätte die Unterlagen. Aber bei einer Nachfrage zum Eigentumsübergang bezüglich dieser Anlage im Jahr 2006 hat sich herausgestellt, dass der Landkreis die Unterlagen offensichtlich nicht besaß, sonst hätte er nicht nachfragen müssen.

Ganz spannend ist an dieser Stelle im Übrigen auch die Interpretation bezüglich der Frage, ob die Altgenehmigung aus dem Jahr 1995 erloschen war oder nicht. Hierzu haben das StAU und der Landkreis die Rechtsauffassung vertreten, dass die Altgenehmigung erloschen war, während das Landesverwaltungsamt letztlich zu Recht von einem Fortbestehen der Genehmigung ausging.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können also nicht davon sprechen, dass es kleine Probleme in der Kommunikation gab. Vielmehr erleichterte ein allgemeiner Zuständigkeitswirrwarr den jeweiligen Personen das Vorgehen. Inwieweit es an dieser Stelle in Riestedt insbesondere mangelnde Kontrollen möglich machten, dass dort sehr große Abfallmengen verschiedenster Konsistenz abgelagert werden konnten, mag der Landkreis untersuchen, der leider im Moment auf den Kosten für die Entsorgung sitzen bleibt. Es ist aber dringend geboten, hierbei im Sinne der Menschen zu handeln.

Im Falle der Deponie Freyburg-Zeuchfeld geht man an einigen Stellen davon aus, dass der Vertrauensvorschuss, der dem kommunalen Betreiber entgegengebracht wurde, eine Ursache war für die Möglichkeit, dort über längere Zeiträume Abfälle zu verbringen, die nicht der Einstufung in die Deponieklasse I entsprachen.

Es war bekannt. Es wurde Fahrzeuge zurückgewiesen. Das heißt, man hätte wissen müssen, dass dort falsche Abfälle eingelagert wurden, aber nichts passierte. Die Behörde gab wertvolle Hinweise, die sich auf zukünftige Fälle bezogen. Aber nie hat man das scharfe Schwert des Auskofferns, des Zurückweisens angewendet. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hätte vielleicht, wie wir heute wissen, dieser einzelne Beispielfall dazu gedient, zukünftig weitere Dinge zu verhindern.

Auf die Frage der Weiterbildung ist der Kollege Graner schon eingegangen. Wir haben leider feststellen müssen, dass in vielen Bereichen die Mitarbeiter über 20 Jahre nicht die Gelegenheit bekommen haben, Weiterbildungsveranstaltungen wahrzunehmen.

Diesbezüglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch die Frage an die Kommunalaufsicht zu stellen, ob nicht zukünftig insbesondere bei den Kommunalhaushalten der Blick auch darauf gerichtet werden sollte, dass genügend Mittel für die Weiterbildung zur Verfügung stehen, dass es nicht aus Einsparungsgründen ausfällt.

Die Mitarbeiter wollen sich weiterbilden, aber letztendlich fehlt das Geld für die Reisekosten. Das können wir uns, so glaube ich, nicht leisten. Wer sich vergegenwärtigt, dass allein für Vehlitz und Möckern ein Sanierungsaufwand von ungefähr 33 Millionen € auf uns zukommt, der stellt fest, wie gering der Betrag gewesen wäre, der in eine langfristige Weiterbildung hätte investiert werden müssen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN und von Herrn Graner, SPD)

Ich hätte mich gefreut, wenn der Minister Herr Haseloff noch einiges zur Inanspruchnahme des Betreibers von Vehlitz und Möckern gesagt hätte. Ein Gespräch in Paris mag ganz interessant sein. Aber ich glaube, das ist nicht das, was wir benötigen.

Wer sich anschaut, wie die gesellschaftsrechtlichen Entwicklungen gegenwärtig dort laufen, der wird feststellen, dass Not am Manne ist; denn die Firma HRH befindet sich zum Beispiel in Liquidation. Das heißt, wenn das Land vorhat, eine Inanspruchnahme vorzunehmen, so wäre es jetzt an der Zeit zu handeln, bevor im Rahmen der Liquidation das Gesamtvermögen aufgezehrt ist.

Auch zur Thematik der Inanspruchnahme von Veolia sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit der Gesellschafter mit herangezogen werden kann. Ich glaube,

wenn wir allzu lange warten und die Sanierungsarbeiten fortgeschritten sind, wird es zunehmend schwieriger, hierbei zu handeln. Denn es muss eine Abwägung erfolgen, ob eine Inanspruchnahme auf öffentlich-rechtlichem Wege oder auf zivilrechtlichem Wege angestrebt wird. Sollte man sich im Zweifelsfall für den öffentlich-rechtlichen Weg entscheiden, das heißt, dass Bußgelder, Strafzahlungen und Ähnliches verhängt werden, sind bestimmte Fristen einzuhalten.

Inwieweit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ergebnisse bringen, die das Land zukünftig von den Kosten befreien könnten, muss man abwarten. Aber es ist festzustellen, dass es über eine Reihe von Jahren hinweg leider aufgrund unzulänglicher Kontrollen möglich war, dass sich kriminelle Elemente in unserem Land breitmachen. Ich bedauere es sehr, dass hierdurch auch in der Öffentlichkeit ein Schaden für das Land entstanden ist, der sicherlich hätte vermieden werden können.

Hoffen wir, dass der Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis führt, dass man zukünftig genauer hinschaut, dass man vor Ort sensibilisiert ist und dass man zukünftig gerade in solchen Fällen auch ganz klare Entscheidungswege einhält.