Matthias Graner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Kollegin hat mich heute Vormittag gefragt, ob ich denn die Absicht habe, zehn Minuten lang Müll zu reden. Ich werde versuchen, das nicht zu tun, sondern Ihnen ordentlich und formell zu vermitteln, was ich im Ausschuss erlebt habe.
Ich habe mir Gedanken gemacht, wie ich die Themen, über die wir in den vielen Sitzungen diskutiert und zu denen wir die Zeugen gehört haben, so aufbereiten kann, dass Sie einen Überblick über unsere Arbeit erhalten, und wie ich Ihnen den Eindruck vermitteln kann, den ich dabei gewonnen habe.
Es geht aber auch darum, den Menschen draußen im Land, die unsere Arbeit teilweise sehr aufmerksam
beobachtet haben, einen Rechenschaftsbericht zu geben.
Ich möchte schließlich nicht nur den Abschlussbericht zusammenfassen. Deswegen werde ich mich auf folgende Punkte konzentrieren: zunächst einige Überlegungen zur Arbeit des Untersuchungsausschusses, zur konkreten Vorgehensweise und zu den Rahmenbedingungen, innerhalb derer wir uns bewegt haben. Dann möchte ich - ich hoffe, ich schaffe das in der vorgegebenen Zeit - inhaltlich auf die Kontrolltätigkeit eingehen, auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden und schließlich auf die Frage der Verantwortung für die festgestellten Mängel.
Meine Damen und Herren! Zur Arbeit des Untersuchungsausschusses. So ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wird gern als das schärfste Schwert der Opposition bezeichnet. In dieser Erwartungshaltung sind sich Politiker, Politologen und Journalisten einig. Das Instrument parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber eigentlich auf das Spannungsverhältnis zwischen Legislative und Exekutive zugeschnitten. Inzwischen hat sich dies etwas verlagert. Das Spannungsverhältnis besteht eher zwischen Regierung und Mehrheitsfraktionen einerseits und der Opposition andererseits. Damit hat das Instrument parlamentarischer Untersuchungsausschuss meines Erachtens etwas an Wirksamkeit verloren.
Die theoretische Vorstellung, dass Untersuchungsausschüsse sowohl der Auseinandersetzung zwischen Legislative und Exekutive als auch der Wahrheitsfindung bei möglicherweise illegalen Vorgängen dienen könnten, lässt sich in der Praxis nicht länger realisieren. Doch gerade bei diesem Untersuchungsausschuss war die Erwartung draußen im Land, die finden jetzt die Wahrheit heraus, von Anfang an deutlich.
Die Problematik illegaler Abfallablagerungen ist von vielen aufmerksamen Bürgern im Land teilweise seit Jahren thematisiert worden. Die haben eben erwartet, dass sich der Ausschuss primär um die Wahrheitsfindung bemüht. Deswegen hätte ich mir manchmal vonseiten unseres Koalitionspartners etwas kritischere Nachfragen an die Zeugen gewünscht. Wenigstens wurden die Kollegen immer dann zuverlässig aktiv, wenn es darum ging, tatsächlich oder vermeintlich unzulässige - also vom Untersuchungsauftrag nicht gedeckte - Fragen der Opposition zurückzuweisen.
In diesem Zusammenhang gebührt mein ausdrücklicher Dank der Ausschussvorsitzenden Frau Hunger, die die Ausschusssitzungen, wie ich finde, korrekt und um Überparteilichkeit bemüht geleitet hat. Frau Hunger, Sie haben gesagt, es sei Ihre Hoffnung gewesen, mit der Ausschussarbeit auch zum Nachdenken anzuregen und nach Abhilfemöglichkeiten zu suchen. Meines Erachtens ist Ihnen das gelungen.
Ich möchte hier ein praktisches Problem der Untersuchungsarbeit aufzeigen. Unser Untersuchungsausschussgesetz legt in § 20 Abs. 1 fest: Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. Die Landesverfassung legt aber in Artikel 54 fest: Die Beweise werden in öffentlicher Sitzung erhoben. Das Gleiche steht auch im Untersuchungsausschussgesetz.
Wenn man, wie in unserem Fall, gut zweieinhalb Jahre lang tagt, steht zu Beginn der Beratungen nicht immer
fest, welche Zeugen man im Laufe der Beratungen noch hören möchte. Wir konnten also nicht immer sicher ausschließen, dass später anzuhörende Zeugen bei früheren Vernehmungen zuhörten. Das hat es dann de facto nicht gegeben.
Aber da haben wir ein Dilemma, und ich mochte anregen, dass sich der zukünftige Landtag noch einmal damit beschäftigt, inwieweit für dieses Problem eine Lösung gefunden werden kann. Ich denke, es ist notwendig, dass die Vernehmungen weiter öffentlich sind, aber es muss auch sichergestellt werden, dass Zeugen, die später noch gehört werden, an früheren Vernehmungen nicht teilnehmen können.
Ein weiterer praktischer Hinweis aus meinen Erfahrungen: Das war ein ziemlich komplexer Sachverhalt, den wir untersucht haben, nicht nur aus juristischer, sondern auch aus tatsächlicher Sicht. Deswegen würde meines Erachtens die Arbeit des Ausschusses durch einen Ermittlungsbeauftragten besser vorbereitet und damit auch die Arbeit der Abgeordneten effizienter gestaltet werden können. Der Bundestag hat in seinem Untersuchungsausschussgesetz in § 10 einen solchen Ermittlungsbeauftragten vorgesehen, und man hat damit offensichtlich in den letzten Jahren auf Bundesebene gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht wäre auch das eine Überlegung für uns wert.
Welche inhaltlichen Schlüsse gilt es nun aus der Ausschussarbeit zu ziehen? Dabei verweise ich natürlich auf die vorgelegten Berichte, aber ich möchte drei Punkte besonders hervorheben.
Die Kontrollen waren in vielen Fällen schlicht unzureichend. Wie lief das ab? - Damit Sie sich ein Bild machen können: In einem konkreten Fall gab es ein Schreiben des LAU mit der Ankündigung eines gemeinsamen Probenahmetermins zur Abfallanalyse am 27. Juni. Die Probennahme hat am 16. August, also rund sieben Wochen später, stattgefunden. Das heißt natürlich, dass einzelne Betreiber, die möglicherweise Illegales im Schilde führen, Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Das heißt in der Sprache, die Gruben werden gepudert. Möglicherweise hat das auch hier stattgefunden.
Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Mit der Überwachung von Tongruben und Abfallanlagen in SachsenAnhalt sind folgende Stellen betraut: das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Landesamt für Geologie und Bergwesen, das Landesamt für Umweltschutz, das Landesverwaltungsamt und schließlich die Landkreise als untere Abfallbehörden. Das ist eine ganze Menge. Nach meiner festen Überzeugung sind schon durch die Verteilung der Verantwortlichkeiten auf so viele verschiedene Ebenen Missverständnisse zwischen diesen Ebenen vorprogrammiert. Wer dann die Verhältnisse ein bisschen besser kennt, macht sich das natürlich bei seinem illegalen Handeln zu nutze.
Ich brauche dazu gar keine weiteren Details zu schildern. Stattdessen zitiere ich aus dem Inhaltsverzeichnis des Abschlussberichts zu Teil B und sage in diesem Zusammenhang auch ausdrücklichen Dank für die gute Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der das gut zusammengefasst hat. Im Inhaltsverzeichnis findet sich der Abschnitt II - Komplex Vehlitz und Möckern -, Unterkapitel 4a - Überwachung der Tagebaue -, und dann schließlich der Doppelbuchstabe aa - Zuständigkeiten. Dann geht das Inhaltsverzeichnis folgendermaßen weiter: Die im Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit herrschende Rechtsauffassung: Seite 119, die im LAGB herrschende Rechtsauffassung: Seite 121, die in der unteren Abfallbehörde herrschende Rechtsauffassung: Seite 122, die im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herrschende Rechtsauffassung: Seite 123.
Also, meine Damen und Herren, die Zuständigkeit für die Überwachung der Gruben ist auf vier Behörden verteilt. In diesen Behörden gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Auf die entscheidende Frage, wer kontrolliert was, hatte jeder eine andere Antwort. Eine Kommunikation zwischen den Behörden, durch die solche Unstimmigkeiten aufgefallen wären, hat es nicht gegeben.
Meine Damen und Herren! Vier Behörden, vier Rechtsauffassungen, keiner hat es gemerkt - das musste zwangsläufig schiefgehen. Deswegen muss an dieser Stelle auch die Frage nach der Verantwortung für diese Unzulänglichkeiten gestellt werden. Hätte das jemandem auffallen müssen? Die Bergbehörde hat sich darauf verlassen, dass Vehlitz und Möckern vom Landkreis Jerichower Land kontrolliert würden. Der Landkreis hat sich umgekehrt darauf verlassen, dass die Bergbehörden überwachen müssten, dass genehmigungskonform Abfall angenommen und eingelagert würde.
Herr Minister Haseloff hat in seinem Schreiben vom 1. September 2010 an den Untersuchungsausschuss nochmals versucht, die Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzungen, die eben auch extreme Umweltverletzungen sind, dem Landkreis Jerichower Land zuzuschreiben. Natürlich hat in der Verantwortung des Landkreises bzw. des Landrates eine Überwachung stattgefunden, die diesen Namen eigentlich nicht verdient. Doch ich muss feststellen, dass auch das Wirtschaftsministerium bzw. das Landesbergamt ihren Anteil daran haben, dass es zu diesem sachsen-anhaltischen Skandal gekommen ist.
In vielen Fällen kam bei Bediensteten offensichtliche Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage hinzu. In den Sondervoten zum Abschlussbericht finden sich auch lesenswerte Anmerkungen zum Thema der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die war manches Mal schlicht unzureichend. Wer hier die Forderung erhebt, es müssten mehr Leute eingestellt werden, damit besser kontrolliert werden kann, der muss sich zunächst gefallen lassen, dass die Forderung erhoben wird, die Leute, die da sind, müssen besser geschult und qualifiziert werden.
Meine Damen und Herren! Im Juli 2005 ist die TASi in Kraft getreten. Minister Haseloff hat im Ausschuss erläutert, dass die Information bekannt war, dass nach Inkrafttreten der TASi in den Gruben ein sehr deutliches Ansteigen der Tagesumsätze von 50 t pro Tag auf 400 t pro Tag stattfand und dass dabei keine Auffälligkeiten bekannt geworden seien.
Wenn sich nach einem derartig entscheidenden Einschnitt in die Deponierbarkeit von Abfällen durch die TASi in einer Grube die tägliche Menge verachtfacht und im Ausschuss erklärt wird, dass diese Information bekannt gewesen sei, dann muss schon gefragt werden: Warum ist eigentlich nichts geschehen? Bei einer derartigen Entwicklung, meine Damen und Herren, muss sich doch ein Missbrauchsverdacht geradezu aufdrängen. Wer dann behauptet, es seien keine Auffälligkeiten vorhanden, kann dies nur tun, wenn er selbst oder seine Leute die Augen ganz fest geschlossen haben.
Insoweit muss ich also zusammenfassend feststellen, dass Fakten, die den Alarm hätten auslösen können, die auf das kriminelle Verhalten, auf das der Minister hingewiesen hat, hindeuten würden, durchaus bekannt waren. Aber das hat leider nicht ausgereicht, die nachgeordneten Behörden endlich einmal dazu zu veranlassen, der Sache auf den Grund zu gehen.
Meine Damen und Herren! Abschließend stelle ich fest, dass es wahrscheinlich schwierig werden wird, die damaligen Betreiberunternehmen, die Gesellschafter bzw. deren Nachfolger für die Kosten der Sicherungsmaßnahmen für Möckern und Vehlitz auch finanziell in Haftung zu nehmen. Insofern werden diese geschilderten Unzulänglichkeiten das Land Sachsen-Anhalt - so fürchte ich - noch viele Millionen Euro kosten. Sowohl für den Haushaltsgesetzgeber als auch erst recht für den Steuerzahler wird es ganz schön schwierig werden, dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Und, meine Damen und Herren, dieses Geld, das wir dafür brauchen, wird uns an anderer Stelle schmerzlich fehlen. - Vielen Dank.
Herr Minister Aeikens hat darauf hingewiesen, dass es durchaus normal sei, dass es in unterschiedlichen Behörden auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe,
dass es darüber hinaus Möglichkeiten gebe, diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen auch abzustimmen, und dass in den vorliegenden Fällen genau das geschehen sei, dass also diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Behörden abgestimmt worden seien.
Herr Minister, im Ausschuss haben wir in vielen Sitzungen nach genau diesem Punkt gefragt, und es ist uns nicht gelungen, dafür tatsächlich Beispiele zu finden. Ich bin überzeugt davon, dass gerade diese dringend notwendige Abstimmung zwischen den Behörden bedauerlicherweise sehr unzureichend bis überhaupt nicht stattgefunden hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vermute, Sie haben zu Hause einen Fernseher, und sicherlich haben viele auch einen DVD-Spieler dazu,
und so mancher macht sich gern auch einmal einen schönen Abend zu Hause vor dem Fernseher. Aber ich finde, einen Film im Kino anzuschauen hat im Allgemeinen doch eine etwas andere Qualität als das berühmte Pantoffelkino.
- Das mache ich gerade. Keine Sorge!
Wer von Ihnen gern ins Kino geht, gibt mir sicherlich Recht, dass man solche Szenen wie das Wagenrennen in „Ben Hur“ oder den Aufgang der Sonne über der Erde vom Mond aus gesehen in „2001“ lieber nicht im Pantoffelkino sehen möchte.
Kino macht Spaß und ich wollte Ihnen einfach am späten Freitagnachmittag das Thema etwas näher bringen. Die Kinos spielen aber auch im kulturellen Angebot unserer Städte vor Ort eine ganz besondere und wichtige Rolle.
Meine Damen und Herren! Wir haben eine ganze Reihe Kinos im Land, die nicht nur die neuesten Blockbuster zeigen, sondern die ein Programm machen, das cineastischen Aspekten gerecht wird und wo man wirklich schöne, ausgewählte Filme sehen kann.
Kinos beleben die Innenstädte und die Ortszentren. Sie sind ein fester Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und der kommunalen Kultur. In vielen Fällen gibt es vor
Ort auch ein Netzwerk, in dem verschiedene Institutionen zusammenarbeiten. Bei uns in Burg ist das zum Beispiel die Sparkasse, die konkret ein Kino unterstützt.
Nebenbei gesagt: Das älteste Kino Deutschlands steht in Burg. Wer Interesse hat, kann dort mal hingehen. In Burg hat sich eine Interessengruppe von jungen Leuten zusammengefunden, die dieses Kino weiter betreibt, nachdem der ursprüngliche Eigentümer das Kino aufgeben wollte. Leider ist das Burger Kino von diesem Antrag nicht betroffen. Für eine Institution im Wahlkreis würde ich noch viel lieber werben, aber das geht leider nicht.
Nichtsdestotrotz: Kinos, die überleben wollen, müssen jetzt den Schritt in das digitale Zeitalter wagen. Das heißt also, die 35-mm-Filmrolle, Filmrisse und Ähnliches gibt es bald nicht mehr, stattdessen Filme als digitale Datenpakete. Aber die Kinos können nicht notwendigerweise einen höheren Eintrittspreis nehmen, nur weil sie den Film digital auf die Leinwand bringen. Das geht vielleicht bei 3D-Filmen, aber sonst wird es schwierig.
Da sich mit diesen Investitionen schon die großen Kinoketten schwer tun, ist es klar, dass damit erst recht die kleineren Programmkinos, die kommunalen Kinos vor Ort Schwierigkeiten haben.
Deswegen freue ich mich, dass es im Bundestag eine Initiative gegeben hat, kleinere Kinos bei der Umstellung auf Digitaltechnik zu fördern. Im Bundestag hat man mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, Programmkinos mit einem Jahresumsatz von höchstens 260 000 € zu fördern, sofern - das ist wichtig und hierbei kommt Sachsen-Anhalt ins Spiel - sich die Bundesländer hier mit einer Kofinanzierung beteiligen. In der Begründung zu dem Antrag können Sie bereits sehen: Es sind eine Reihe von Bundesländern, die sich zu einer Kofinanzierung bereit erklärt haben.
Sinn dieses Antrages ist es, dass wir die Landesregierung auffordern wollen, sich dazu ebenfalls Gedanken zu machen. Ich sitze im Finanzausschuss und weiß um die finanzielle Situation des Landes. Natürlich kann man fragen: Müssen wir jetzt auch noch Kinos fördern? - Aber letztlich ist genau das unsere Aufgabe, nämlich zu überlegen, wo wir die Finanzen des Landes sinnvoll einsetzen.
Wir haben im Raum Halle schon ein großes Netzwerk von verschiedenen Institutionen, die sich mit Medienförderung und Filmproduktionen beschäftigen. Insofern wäre es meines Erachtens durchaus sinnvoll, wenn wir sozusagen den Abnehmer, also den Kinobesucher, und die Abspielstätten fördern.
Wir wollen mit diesem Antrag die Landesregierung bitten zu prüfen, inwieweit eine Kofinanzierung der vom Bundestag bereits bereitgestellten Gelder möglich ist. Das sind 4 Millionen € für das Jahr 2011 und eine VE für das Jahr 2012 in Höhe von 1,5 Millionen € und für das Jahr 2013 in Höhe von 1 Million €.
Gibt es dazu eine Kofinanzierung? Ist das möglich? - Dazu bitten wir zu berichten in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und schließlich im Finanzausschuss. Das sollte, wenn möglich, im Januar 2011 geschehen. Das ist der Sinn des Antrages. Wenn Sie zwischen den Jahren ein wenig Zeit haben, dann gehen Sie mit der Familie mal wieder ins Kino. - Schönen Dank.
Herr Kollege Kosmehl, ich freue mich über jeden Kinofreund.
Da Sie Schwarz-Gelb hervorgehoben haben: Ist Ihnen bekannt, dass der Antrag in der Drs. 17/1156 vom 23. März 2010 im Bundestag von der SPD-Fraktion gekommen ist?
Herr Kollege Gebhardt, ich habe mit Interesse gehört, dass Sie erwähnten, dass eine Erhöhung der Akzeptanz beim Gebührenzahler zu erwarten sei, wenn man das Gebührenmodell verändere und - -
Sind Sie der Meinung, dass man mit einer anderen Art der Zahlung der Gebühren die Akzeptanz bei den Zuschauern und Zuhörern erhöht, oder glauben Sie nicht vielmehr, dass sich die Akzeptanz eher durch die Verbesserung der Qualität des Programms erhöhen lässt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Bedeutung der Bildung in unserem Land und für die Zukunft unseres Landes diskutieren wir heute wieder einmal. Ich glaube, es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn ich jetzt auf die Argumente im Einzelnen noch einmal eingehen würde.
Nachdem wir jetzt schon mehrfach gehört haben, wann wir mit der Diskussion angefangen haben, bin ich immerhin froh darüber, dass dieser Antrag nicht der Diskontinuität unterliegt und wir in der nächsten Wahlperiode nicht noch einmal über das Ganze diskutieren müssen.
Frau Klein, ich bin mir ziemlich sicher, dass der Landtag schön öfter das Thema Bildung und die Bedeutung des Themas Bildung für die Zukunft des Landes hervorgehoben hat, sodass man nicht sagen kann: Es hat vier Jahre gebraucht, bis wir als Landtag zu dieser Erkenntnis gekommen sind.
Wir stellen aber natürlich die Komplikationen im Zusammenhang mit der Bildungsquote und mit der Bedeutung der Finanzpolitik für die kommenden Jahre fest. Das ist
der dritte Punkt in dem Ursprungsantrag. Darin heißt es: Wir wollen eine feste Quote für die Bildung festschreiben.
Das halte ich als auch als Finanzpolitiker für ein Problem; denn ich möchte schon, dass wir in der Finanzpolitik Jahr für Jahr oder bei Doppelhaushalten alle zwei Jahre entscheiden können, wo wir die politischen Prioritäten setzen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Bildung auch in Zukunft ganz oben stehen wird. Aber es ist eben auch wichtig, dass jeder Landtag bei der Verabschiedung eines Haushalts von Neuem die Chance hat, Prioritäten zu setzen, selbst zu entscheiden, wofür die Gelder verwandt werden.
Letztlich ist es die Aufgabe von Politik, über die Verteilung von knappen Geldern für gesellschaftliche relevante Zwecke zu entscheiden. Das ist immer wieder neu die Aufgabe von Politik. Das Festschreiben einer Bildungsquote würde zukünftige Parlamente, zukünftige Gesetzgeber dabei viel zu sehr einengen.
Wir haben schon die Schuldenbremse in den nächsten Jahren. Das engt den Gesetzgeber bereits sehr stark ein. Das wird unsere Ausgabemöglichkeiten in den kommenden Jahren in einem wesentlichen stärkeren Maße beeinflussen, als das die Bildungsquote tut. Deswegen sollten wir nicht eine weitere Quote ausweisen und damit zukünftige Haushaltsgesetzgeber unnötig in ihren Möglichkeiten einschränken.
Noch einmal: Bildung ist wichtig. Aber das muss jeder Haushaltsgesetzgeber von Neuem entscheiden können.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. - Vielen Dank.
Herr Kley, ich frage einmal nach. Ich erinnere mich an die letzte Landtagssitzung. Bei dieser wurde über ein ähnliches Thema diskutiert. Sie haben gesagt, Sie mögen es nicht, dass die Abgeordneten hier irgendetwas beschließen und dass draußen im Land in Sonntagsreden dann das hehre Ziel der Bildung vertreten wird.
Sehen Sie einen Widerspruch darin, wenn ich als Abgeordneter im Land sage, dass das Thema Bildung wichtig und zentral für die Zukunft unseres Landes ist, und gleichzeitig im Landtag dafür plädiere, dass jeder Landtag von Neuem die Chance hat, das so zu bestätigen oder etwas anders zu machen?
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bisher viel über das Thema Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geredet. Aber ich möchte einen weiteren Aspekt dieses Antrags ansprechen, nämlich die Transparenz gegenüber den Aufsichtsgremien.
Meine Damen und Herren! Die Sparkassen haben die Finanzkrise bisher am besten überstanden. Kundengelder waren dort sicherer angelegt als bei manch exotischen Zertifikaten, die Privatbanken ihren Kunden untergejubelt haben. Damit das auch in Zukunft so bleibt - „Wenn’s um Geld geht: Sparkasse“ -, brauchen wir neben guten Geschäftsführungen auch eine gut funktionierende Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Das regelt § 8 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wie folgt:
„Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung.“
Was passiert in den Verwaltungsräten? Ich denke, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich feststelle, dass in manchen Kreistagsfraktionen der Verwaltungsrat der Sparkasse in erster Linie als lukrativer Posten angesehen wird und nicht, wie es notwendig wäre, nach der Qualifikation für ein solches Amt gefragt wird. Der Minister hat es bereits angesprochen: Es werden zusätzliche Schulungen angeboten; das begrüße ich außerordentlich. Aber das ist gar nicht mein eigentliches Thema.
Wir müssen uns auch mit den Arbeitsbedingungen der Verwaltungsräte beschäftigen. Mancher kennt vielleicht den frühen römischen Satiriker Juvenal, einen Vorläufer unserer Kabarettisten. Er hat die inzwischen klassische Frage gestellt: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Es gab in den 90er-Jahren einige bedauerliche Vorfälle in unserem Land, bei denen höchst vertrauliche Geschäftsinformationen in die Öffentlichkeit gelangt sind zum Schaden der betroffenen Sparkassen. Daraus hat man Konsequenzen gezogen und festgelegt, dass Verwaltungsräte Sitzungsunterlagen und Protokolle nur noch in den Geschäftsräumen der Sparkassen einsehen dürfen.
Um das Ganze noch einmal zu unterstreichen, hat dann der Verwaltungsrat einer Sparkasse in Sachsen-Anhalt nach entsprechender Anregung durch den Vorstand den Beschluss gefasst, auf den Versand von Unterlagen gänzlich zu verzichten. Das, meine Damen und Herren, finde ich schon ziemlich problematisch.
Frau Dr. Klein, Sie sind die Vorsitzende des Finanzausschusses; ich weiß nicht, wie Sie reagieren würden, wenn der Finanzausschuss mehrheitlich beschließen würde: Die Unterlagen brauchen wir eigentlich nicht mehr, die Niederschriften brauchen wir auch nicht mehr; wenn jemand etwas nachschauen möchte, kann er doch zu Frau Kahl gehen und dort in die Unterlagen schauen.
Meine Damen und Herren! Schon heute machen sich Organmitglieder bei der Weitergabe von Informationen, die dem Datenschutz bzw. dem Bankgeheimnis unterliegen, strafbar. Ich verstehe die Probleme, vor denen die Sparkassen stehen, was die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen angeht. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass man die Verwaltungsräte quasi unter Generalverdacht stellt und sagt: Ihr könnt mit den Unterlagen wahrscheinlich nicht korrekt umgehen, vielleicht gebt ihr das Material weiter; deswegen müsst ihr jedes Mal zu uns kommen, wenn ihr etwas nachsehen wollt.
Diese Vorgehensweise der Sparkassen halte ich für außerordentlich unbefriedigend. Deswegen haben wir die Landesregierung gebeten, unter dem Aspekt Transparenz auch gegenüber den Verwaltungsräten diesen Komplex zu prüfen und danach in den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen zu berichten, inwieweit andere Regelungen möglich sind.
Frau Hüskens hat gesagt, man sollte schauen, was rechtlich möglich ist. - Dem schließe ich mich an.
Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht nur die Kontrolleure kontrollieren, sondern auch darauf achten, dass sie vernünftige Arbeitsbedingungen haben. - Vielen Dank.
Das hängt von der Frage ab.
Ich meine in erster Linie die Niederschriften über Sitzungen der Verwaltungsräte.
Es geht in dem Antrag um die Transparenz in öffentlichrechtlichen Unternehmen. Dazu zähle ich auch die Transparenz gegenüber den Aufsichtsgremien. Diesen Antrag haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam so gestellt.
Diese Richtlinien sind mir bekannt. Ich erwarte von den genannten Ministerien für Finanzen und für Inneres, dass sie im Ausschuss Vorschläge vorlegen und dass wir dann darüber diskutieren können, inwieweit eine Veränderung möglich ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Fischer hat mich gebeten, ihre Rede vorzutragen.
Ein Nachtragshaushalt ist dann erforderlich, wenn es gravierende Änderungen bei den Einnahmen bzw. Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr gibt. So geschehen beispielsweise im letzten Jahr, als die Verabschiedung des Konjunkturpaketes II auf der Bundesebene einen Nachtrag erforderte.
Aus meiner Sicht sind solche Situationen, die die Vorlage eines Nachtragshaushaltes erforderlich machen, nicht eingetreten. Der Antrag wird mit ungenügenden Zuweisungen nach dem FAG begründet. Damit handelt es sich um eine Neuverschuldung allein wegen der Erhöhung von Ausgaben, um Wünsche zu erfüllen.
Der Landtag hat im vorigen Jahr ein Finanzausgleichsgesetz beschlossen, das den kommunalen Ausgleich neu organisiert. Dieser Einstieg in ein aufgabenbezogenes Finanzausgleichssystem stellt sicher, dass die Zuweisungen an die Kommunen nicht mehr von den Steuereinnahmen des Landes abhängen, sondern bedarfsgerecht erfolgen. Dazu hat es in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Erhebungen für die Bedarfsermittlung gegeben. Das ist Ihnen bekannt und braucht hier nicht wiederholt zu werden.
Das System ist nach langen und zähen Diskussionen verabschiedet worden und es wird in den nächsten Jahren seriös weiterentwickelt werden.
Das Land Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, ist damit seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen in sachgerechter Weise nachgekommen. Jetzt zu fordern, das Land möge neue Schulden aufnehmen, um
sie den Kommunen zukommen zu lassen, ist nicht nur unseriös, sondern fahrlässig.
Unser Land verhandelt zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Bund über die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Verschuldungsverbotes, auch als „Schuldenbremse“ bekannt. Diese Mittel werden durch eine maßlose Verschuldungspolitik gefährdet. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung werden wir bestimmten Auflagen unterworfen, ansonsten riskieren wir den Verlust der Konsolidierungshilfen.
Sollen wir die Mittel für das Teilentschuldungsprogramm ebenfalls über zusätzliche Schulden finanzieren? Eine Politik, die die Lösung unserer Probleme den nachfolgenden Generationen aufbürdet, kann keine seriöse und keine nachhaltige Politik sein. Diesen wird dann nahezu jeder Handlungsspielraum genommen, wenn die zukünftigen Haushalte nur noch aus Zinsen, Tilgung, Personalausgaben und Rechtsverpflichtungen bestehen. Diese Denk- und Handlungsweise lehnen wir ab.
Nur mit einer soliden Haushaltspolitik kann man künftigen Politikergenerationen die Möglichkeit eröffnen, Politik zu gestalten. Dazu muss man aber populistische Diskussionen unterlassen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum bundespolitischen Teil des Antrages. Ich finde es sehr bedauerlich, dass diese mit der Frage des Nachtragshaushaltes verbunden werden, obwohl keine Verbindung besteht. Der Hinweis, es gehe in beiden Fällen um die Kommunen, ist dafür nicht ausreichend.
Wir Sozialdemokraten sind ebenfalls dafür, die Gewerbesteuer als zentrale Einnahmequelle für die Kommunen aufrechtzuerhalten.
Wir sind sogar für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und durch die Einbeziehung der Freiberufler und Selbständigen.
Denn diese nutzen ebenfalls die kommunale Infrastruktur. Allen Plänen, die Gewerbesteuer abzuschaffen, erteilen wir eine klare Absage.
Völlig einig sind wir uns auch darin, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nicht weiter abgesenkt werden darf.
Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag nicht ab, weil wir unseren Kommunen nicht zur Seite stehen - -
- Entschuldigung. Wir lehnen diesen Antrag ab,
nicht weil wir unseren Kommunen nicht zur Seite stehen wollen, sondern weil wir den vorgeschlagenen Weg nicht für zielführend halten.
Eine zusätzliche Aufnahme von Schulden hilft den Kommunen nur bedingt für das Jahr 2011, verändert aber
nicht grundsätzlich ihre Situation. Die ohnehin schwierige Lage des Landes verschärft sich weiterhin. Eine solche Vorgehensweise würde sich bitter rächen und auch für die Kommunen Konsequenzen haben. - Vielen Dank.
Keine Fragen.
Frau Kollegin Rotzsch, ich habe mit Interesse und auch einer gewissen Verblüffung Ihrem Ausflug in die weite Welt amerikanischer Studien zugehört. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht ohne Weiteres, muss ich gestehen.
Man kann ja Parameter, die sich in Relation zueinander verändern, immer vergleichen. Ich fühlte mich also erinnert an die Studie, die aussagt, dass in einer bestimmten Region, die eine höhere Geburtenrate als die Umgebung hat, auch das Storchenvorkommen höher ist.
Da ist natürlich der logische Zusammenhang auch nicht vorhanden.
Wo ist also die Logik in dieser Studie? Hängt es damit zusammen, dass ÖPNV-Benutzer vielleicht auch mehr das Fahrrad benutzen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumente sind weitgehend genannt worden. Ich kann daher darauf verzichten, sie hier noch einmal zu wiederholen. Ich brauche meine Rede auch nicht zu Protokoll zu geben.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Auch wenn wir damit dieses Thema für dieses Mal im Landtag beenden, denke ich, dass es wichtig ist, dass wir als Abgeordnete uns hin und wieder auch einmal über die Unterkunftsbedingungen der Flüchtlinge in unserem Land informieren.
Herr Kosmehl hat das eben schon angesprochen. Es ist bekannt. Die Trägerschaften sind unterschiedlich. Es gibt die kommunale Trägerschaft, die gemeinnützige Trägerschaft und die private Trägerschaft von Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen. Ich denke, es gehört auch dazu, dass wir uns jeweils vor Ort darüber informieren und uns selbst ein Bild davon machen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben das Problem bereits erläutert. Es gibt de facto zwei verschiedene Wege, damit umzugehen, entweder eine Verlängerung der dreijährigen Förderung oder eine Verkürzung der Ausbildungszeit.
Ich möchte im Folgenden kurz das Pro und Kontra dieser beiden Wege aufzeigen. Ich denke, zunächst ist es wichtig, sich anzuschauen: Was umfasst die Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Um das an einem Beispiel einmal deutlich zu machen: Das sind derzeit nach dem alten Pflegegesetz 2 100 Stunden Unterricht und mindestens 2 500 Stunden praktische Arbeit. Das lässt sich nur schwer in drei Jahre packen. Das heißt, wenn man das verkürzen will, muss man auch diese Zeiten heruntersetzen. Sie wissen auch, dass sich die Gesundheitsfachberufe aufgrund des hohen Theorieanteils nur schwer mit anderen Ausbildungsberufen vergleichen lassen.
Es gibt weitere praktische Probleme. Ich habe einmal ein wenig recherchiert. Es gibt auch unter den Pflegefachschülern Diskussionen darüber, was im Einzelnen passieren soll. Dazu schreibt jemand:
„Verkürzung bedeutet in aller Regel in einen Kurs einzusteigen, der schon ein Jahr lang läuft. Neben der Anforderung, den Stoff eines Jahres nachzuholen, kommt man dann in eine Gruppe, die bereits Zeit hatte, sich zu finden.“
Es gibt also tatsächlich für die Ausbildung selbst einige Schwierigkeiten.
Dann kommt das Problem des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung hinzu, die eigentlich auch einer Verkürzung der Ausbildungszeit im Wege stehen.
Allerdings - der Minister hat darauf hingewiesen - erfordert der demografische Wandel in der Bevölkerung, dass wir weiter für Pflege- und Gesundheitsberufe ausbilden. Wie wir diese eines Tages bezahlen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist heute nicht das Thema. Deswegen finde ich es richtig, dass der Minister angekündigt hat zu überprüfen, ob diese Verkürzung trotz der eben genannten Probleme nicht doch möglich ist.
Im gleichen Altenpflegegesetz, aus dem ich eben schon zitiert habe, steht auch, dass die Verkürzung der Ausbildung durchaus für Personen möglich ist, die bereits einen benachbarten Beruf haben, also etwa Krankenpfleger, Krankenschwestern. Bei diesen kann die Ausbildung um bis zu zwei Jahre verkürzt werden. Bei den Pflegehelferinnen oder Pflegehelfern kann die Ausbildung zumindest um ein Jahr verkürzt werden.
Die hohe Vermittlungsquote ist bereits von Frau Dirlich angesprochen worden. Es lohnt sich, in diesem Bereich tätig zu werden. Es wird notwendig sein, im Ausschuss das Pro und Kontra dieser beiden Wege noch einmal im Einzelnen zu beleuchten.
Deshalb beantrage ich die Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich auf vier Punkte beschränken.
Erstens. Es geht um die Verbesserung der Mobilität in Europa, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Ich selbst habe im Jahr 1987 meinen Abschluss im Ausland gemacht. Ich weiß, wovon ich rede. Es war damals verdammt mühsam - ein Gang von Pontius zu Pilatus -, diesen Abschluss anerkannt zu bekommen. Wenn das jetzt leichter geht, dann ist das gut. Auch wenn es mancher als trockene Materie empfindet, so trägt es doch dazu bei, dass wir in Europa enger zusammenwachsen. Jaques Delors, der frühe Kommissionspräsident, hat das eine immer engere Union der Völker Europas genannt. Es macht mich ein wenig stolz, dass wir daran mitwirken dürfen.
Zweitens. Mit der Erarbeitung dieses Referenzrahmens versucht man, qualitative Merkmale zu quantifizieren. Das ist schwierig. Es geht um Qualifikationen, die man in ein Raster presst, um sie vergleichbar zu machen. Damit ist immer ein wenig Willkür verbunden. Es kommt nicht von ungefähr, dass der gesamte Prozess der Harmonisierung von Regelungen auf der europäischen Ebene stets mit recht viel Skepsis betrachtet wird. An dieser Stelle müssen wir genau aufpassen.
Drittens. Wir sollten das Thema auch vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses beobachten. Es war auch einmal ein recht guter Ansatz, den man in Bologna gewählt hat. Die nationale Umsetzung war und ist problematisch; das hat der Kultusminister gestern in Bonn
sicherlich wieder erfahren und das haben die, die gestern Mittag draußen vor der Tür auf dem Domplatz standen, auch erfahren.
Viertens. Herr Kley, nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat hat sich schon damit beschäftigt. Er hat ausdrücklich festgestellt - es geht hierbei um die grenzüberschreitende Mobilität -, dass dieser DQR innerstaatlich keine Berechtigung verleihen wird. Nichtsdestotrotz sollten wir uns im Land damit beschäftigen, weil es unsere Aufgabe in der Bildungspolitik ist.
Ein mündlicher Änderungsantrag: Die Berichterstattung sollte nicht im Landtag, sondern in den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Wirtschaft und Arbeit erfolgen. Ansonsten stimmt meine Fraktion diesem Antrag zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich höre eigentlich gern den Debatten hier zu. Es ist auch das Hohe Haus der Diskussionskultur, das wir hier haben und haben sollten. In diesem Zusammenhang war ich schon ein bisschen erschrocken darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie wirklich ständig versucht haben, dazwischenzurufen.
Ich kann verstehen, dass bei so einem Thema die Emotionen auch einmal hochkochen.
Ich denke aber, ein bisschen Stil sollten wir auch hier bewahren. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die demografische Entwicklung wird schon dafür sorgen, dass Unternehmen in Kürze aktiv Auszubildende suchen müssen.“ - Das ist ein Mantra, das wir alle, so glaube ich, in den vergangenen Jahren in Diskussionsrunden, in Statements, in Grußworten und in Schulen, wenn wir von ihnen eingeladen wurden, verkündet haben. In kurzer Zeit wird die demografische Entwicklung das Ausbildungsplatzproblem lösen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine große Sorge ist, dass die Ereignisse der letzten Monate und des letzten Jahres einen Strich durch diese Prognose gemacht haben und dass diese Rechnung nicht mehr so ganz aufgeht. Dafür gibt es deutliche Anzeichen. Aus dem Berufsbildungsbericht, den die Landesregierung vor wenigen Wochen vorgelegt hat, zitiere ich Folgendes:
„Unklar ist derzeit noch, welche Auswirkungen die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Entwicklung des Ausbildungsmarktes in Sachsen-Anhalt haben wird.“
Die Prognose des Bundesinstituts für Berufsbildung geht davon aus, dass das Ausbildungsplatzangebot 2009 um 5,6 % niedriger ist als 2008. Man muss bei dieser Prognose beachten, dass das auf einem angenommenen Wirtschaftswachstum von minus 0,9 % basiert, also sehr optimistisch ist. Inzwischen wissen wir, dass das Wirtschaftswachstum erheblich stärker zurückgehen wird.
Wir alle wissen, Hochrechnungen und Prognosen sind unsicher, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen. Aber den Hochrechnungen zur Entwicklung des Ausbildungsplatzangebots ist gemeinsam, dass wir uns auf einen deutlichen Rückgang der Zahlen einstellen müssen.
Es besteht also die ganz konkrete Gefahr, dass in diesem Jahr nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Vor allem aber - das ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig - ist zu befürchten, dass die Altbewerber, also diejenigen, die zum Teil schon seit einigen Jahren auf einen Ausbildungsplatz warten, nicht so von der demografischen Entwicklung profitieren werden, wie wir das bisher angenommen haben.
Diese eben schon zitierte Prognose von minus 5,6 % würde bedeuten, dass wir etwa 750 Ausbildungsplätze weniger in Sachsen-Anhalt hätten. Dazu sagt der Berufsbildungsbericht aus, dass man das eventuell durch kurzfristige Aufstockung im Landesergänzungsprogramm auffangen könne. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass eine Übertragung der Prognosen linear auf Sachsen-Anhalt nicht möglich sei. Schließlich habe sich gezeigt, dass Sachsen-Anhalt bisher relativ wenig oder in geringerem Maße von der Krise betroffen sei. Das ist richtig.
Aber ich meine, wir sind als Landtag gefordert, die aktuelle Entwicklung weiterhin aufmerksam zu beobachten: Wie geht es auf dem Ausbildungsmarkt weiter? Wie viele Verträge werden 2009 geschlossen? Was geschieht mit den Auszubildenden, deren Betrieb insolvent wird? Wie wird Ausbildung in Betrieben gesichert, in denen für längere Zeit Kurzarbeit angemeldet werden muss? - Ganz wichtig ist für uns auch die Frage: Wie ist die Übernahmequote für die jungen Facharbeiterinnen und Facharbeiter?
Ich will hier keinem blinden Aktionismus das Wort reden. Vielleicht geht der Sturm ja wirklich weitgehend an Sachsen-Anhalt vorbei. Aber wenn man sich vor Ort umschaut, etwa auch in der metallverarbeitenden Industrie, die sehr stark vom Export abhängig ist, dann höre ich dort auch viel Skepsis.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag den Wirtschaftsminister auf, alsbald im Ausschuss über die Entwicklung zu berichten. Das wird nach der Lage der Dinge frühestens im September der Fall sein können. Dann können wir sicherlich aufgrund aktueller Zahlen das Problem bewerten und eventuelle Konsequenzen ziehen, inwieweit die Politik hier mit zusätzlichen Programmen oder mit einer Erweiterung bestehender Programme eingreifen muss.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Dann können wir vielleicht auch wieder in die Schulen gehen und sagen, dass die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Sachsen-Anhalt gut ist. - Vielen Dank.
Ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht hat es der eine oder die andere von Ihnen schon gelesen: Heute Morgen wurde im Bundestag das Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Kranken- und Pflege
kassenbeiträge sind danach ab dem Jahr 2010 von der Steuer absetzbar. Das Volumen der Entlastung beläuft sich auf 9,3 Milliarden €.
Der Vorschlag, über den wir heute reden - - Der Einbringer von der Fraktion der FDP hat es gesagt: Es geht um 3 Milliarden € für die Gastronomie und um 1 Milliarde € für die Beherbergungsbetriebe,
wenn das so überhaupt richtig ist.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass in der Begründung zu dem Antrag und auch in Ihrer Rede ein Punkt etwas falsch dargestellt worden ist; denn es ist mitnichten so, dass die Finanzminister der EU beschlossen haben, die Erhebung reduzierter Mehrwertsteuer auszuweiten. Sie haben sich lediglich darauf verständigt, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, das zu tun. Insofern ist es also nicht so, dass die EU beschlossen hätte, das müsse in allen Mitgliedstaaten so geschehen.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht - das Internet macht es möglich - zusammenzustellen, wer alles in dem letzten halben Jahr gefordert hat, die Mehrwertsteuer müsse in bestimmten Bereichen reduziert werden.
Die privaten Krankenversicherer empfehlen, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel zu reduzieren. Die Länder Frankreich und Großbritannien - das ist auch ein EUThema - wollen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf umweltfreundliche Produkte. Herr Westerwelle - der darf natürlich nicht fehlen - forderte schon im letzten Jahr eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Gas, Strom und Öl. EU-Familienverbände wollen eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder.
Nach Auffassung des Immobilienwirtschaft-Spitzenverbandes Deutschland sollte das Renovieren von Wohnungen reduziert besteuert werden. Die Handwerkskammer Berlin will niedrigere Steuern für arbeitsintensive Leistungen. Die Dachdecker möchten reduzierte Mehrwertsteuersätze auf den gesamten Wohnungsbau usw. usf.
Meine Damen und Herren! Es gibt vielfältige Forderungen nach einer Reduzierung der Steuersätze. Wenn man sich dann aber einmal das Gesetz im Detail anschaut, wird man vielleicht doch ein bisschen stutzig.
Ich habe mir nämlich einmal das Umsatzsteuergesetz genauer angeschaut: § 12 enthält auf drei Seiten die schon vielfach zitierten Ausnahmebestimmungen. Dazu gehören unter anderem die Heilbäder, die Zirkusvorführungen und der ÖPNV. In all diesen Bereichen haben wir bereits heute einen reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Dann gibt es dazu noch eine Anlage. Die umfasst noch einmal sieben Seiten mit 54 Unterpunkten - Gemüse, Pflanzen usw. usf. Wer sich das anschaut, der findet vielleicht auch die Frage beantwortet, warum Kindernahrung und Tiernahrung unterschiedlich besteuert werden. In der Logik ergibt das schon einen gewissen Sinn.
Das, was mich verwundert, meine Damen und Herren, ist: Gerade die FDP, die immer wieder beklagt, das deutsche Steuerrecht sei so umfangreich und 70 % der
Steuerliteratur weltweit sei in Deutsch geschrieben worden und so weiter, gerade Sie von der FDP fordern an dieser Stelle, dass man dieses Steuerrecht noch weiter verkompliziert.
Meine Damen und Herren! Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.
Ich habe schon länger den Verdacht, dass diejenigen, die immer über das komplizierte deutsche Steuerrecht klagen, genau die Gleichen sind, die mit Rücksicht auf Interessenverbände vorher dafür sorgen, dass Ausnahmegenehmigungen geschaffen werden.
Nachdem ich all das gesagt habe, ist für mich klar: Wir sollten eigentlich den Antrag ablehnen. Aber mit Rücksicht auf eine große Fraktion im Landtag, die darüber noch einmal im Detail diskutieren möchte, und weil wir auch die Option 2020 wahren wollen,
plädiere ich für eine Überweisung an die genannten Ausschüsse. - Vielen Dank.
Frau Dr. Klein, ich will nicht sagen, dass ich dieser Logik folge. Wenn Sie sich aber einmal die Anlagen anschauen, die Liste der dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegenden Gegenstände,
dann werden Sie feststellen, dass dort unter der laufenden Nummer - Moment, wo war das? - Nr. 10 unter Absatz k - -
Nein, Entschuldigung. Unter Absatz l werden die Produkte aufgezählt, die unter anderem zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Verkehr gebracht werden dürfen - ich zitiere -:
„Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten,“
„als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.“
Es ist klar: Ein solches Gemüse können Sie natürlich als Hundefutter anbieten, einem Baby würden Sie es nicht geben. Das heißt, es wird weiter zubereitet. Also in der Steuerlogik ist es logisch.
Ich denke, das ist aus meiner Rede klar geworden. Das ist sicherlich überarbeitungsbedürftig. Es hat aber keinen Sinn, wie hier gefordert, da noch eins obendrauf zu setzen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Notwendigkeit einer flächendeckenden Breitbandversorgung haben wir gestern und heute schon diskutiert. Auch das Thema Daseinsvorsorge ist ein interessantes Thema. Aber das möchte ich jetzt nicht weiter aufgreifen.
Stattdessen will ich ein bisschen berichten, wie das bei uns in der Region, im Jerichower Land, aussieht. Ich habe vor einem halben Jahr einen Brief von einem Bürger bekommen. Betreff des Briefes: DSL für Dörfer. - Das hat mir schon mal gut gefallen. Aus dem Brief sprach jedoch eine ziemliche Frustration, da sich der Bürger jahrelang vergeblich um einen Breitbandanschluss bemüht hatte. Und aus dem Brief sprach - das auch selbstkritisch - eine ziemlich tiefe Skepsis gegenüber Ankündigungen von Politikern.
Ich hatte mich damals, nach der Initiative von Frau Wernicke im August, dafür eingesetzt, dass bei uns vor Ort etwas passiert. Der Bürger hat mir gesagt: Na ja, es wird ja immer viel angekündigt, aber es passiert leider nicht so viel. Die Aufforderung war dabei: Jetzt tut endlich etwas.
Was haben wir also getan? - Das Projekt der Landesregierung vom August ist bereits erwähnt worden. Stichwort: Die Landbevölkerung soll mit Breitband versorgt werden. Anfang des Jahres kam das Konjunkturprogramm. Natürlich sollen die Gelder auch für Breitband verwendet werden. Letzte Woche fand der BreitbandGipfel statt. 12 Millionen € stehen dem MLU zur Verfügung, 1,3 Millionen € dem Innenministerium abzüglich des kommunalen Anteils. Da muss man, denke ich, einmal kritisch sagen: Eine konzertierte Aktion in Sachen Breitband sieht anders aus.
Ich habe zu diesem Thema ein wenig in anderen Bundesländern recherchiert. Herr Franke hat das in Niedersachsen getan. Wir machen sozusagen unser eigenes Benchmarking, das natürlich keinen akademischen Anspruch erhebt. Was passiert woanders?
Ich habe in Rheinland-Pfalz nachgeschaut. Dort wurde - man höre und staune - im August 2003 eine „Breitband-Initiative Rheinland-Pfalz“ gegründet. Es gibt dort einen Ansprechpartner: das Ministerium mit dem schönen Titel „Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau“. Dort finden seit Jahren regelmäßig Breitbanddialoge statt.
Es gibt dort zwei Förderprogramme; eines ist mit Landesmitteln, eines aktuell mit Bundesmitteln ausgestattet. Alle wichtigen Daten finden sich im Internet. Wer keinen Internetanschluss hat, kann die Daten per Post anfor
dern, um herauszufinden, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, was gefördert werden kann und - ganz wichtig - wo die Anträge zu stellen sind.
Ein zweites Beispiel ist Baden-Württemberg, das MusterLändle, wohin wir immer auch einmal mit Neid schauen. Dort wurde im Jahr 2004 die Clearingstelle „Neue Medien im ländlichen Raum“ gegründet, die Städte und Gemeinden berät.
Meine Damen und Herren! Wir müssen feststellen, dass es nicht ausreicht, nach Baden-Württemberg zu schauen, weil die seit vielen Jahren eine ziemlich schlaue Marketingkampagne haben. Es reicht auch nicht aus, sich einen eigenen Slogan zu überlegen. Woanders ist zum Beispiel in Sachen Breitband schon ziemlich viel passiert, und zwar seit Jahren. Ich befürchte, SachsenAnhalt ist in dieser Angelegenheit ziemlich spät aufgestanden.
Ich habe mich nach dem Breitbandgipfel in der vergangenen Woche, an dem ich teilnehmen durfte, ein bisschen bei den Bürgermeistern umgehört. Auch da ist die Skepsis nach wie vor groß. Ein Bürgermeister hat mir gesagt: Es geht nicht, dass man den Leuten sagt, dass jeder für sich allein sehen soll, wie er klarkommt, dass jeder sein eigenes Konzept aufstellen und dann entweder beim MLU oder anderswo Konjunkturpaketmittel anfordern soll. Es kann nicht sein, dass es an verschiedenen Stellen der Landesebene unterschiedliche Fördermittel für die gleiche Sache gibt.
Wie soll man denn erklären, dass die einen besser oder anders gefördert werden als die anderen, obwohl alle das Gleiche machen sollen?
Herr Franke hat es gesagt, und auch Herr Robra ist darauf eingegangen und hat angekündigt, dass auch flächenübergreifend Wege geprüft werden sollen. Denn die Infrastruktureinrichtungen DSL und Internet orientieren sich nun einmal nicht an Gemeindegrenzen. Das hat der Vertreter der Kommune sehr deutlich gesagt.
Dann hat er etwas gesagt, was ich wirklich interessant fand: Ich habe keine Lust, als Gemeinde mit überwiegend fremdem Geld eine Infrastruktur aufzubauen, für die ich mir dann einen Betreiber suchen muss; es wäre zweckmäßiger, wenn das ein kommunaler oder ein Landesbetrieb machen würde. - Ob man das so umsetzt, ist eine andere Frage. Aber Sie sehen daraus, wie konkret in den Gemeinden gedacht wird.
Noch einmal zum Thema Fragebogen. Auch das ist kritisiert worden. Die Kommunen haben in den letzten Jahren de facto von verschiedenen Stellen, auch von der Landesverwaltung, Fragebögen zur Breitbandausstattung erhalten. Zum Teil sollte das für die Gewerbegebiete sein. Diese Daten mussten dann an die IMG gesandt werden. Dann wiederum wünscht die Staatskanzlei auf einem anderen Formblatt, allgemeine Werte für die Gemeinde zu erhalten. Eine gezielte Koordinierung ist dringend notwendig.
Ein letzter Punkt. Er betrifft ein Stück weit auch das Jerichower Land, auch die Kreisstadt. Es ist nicht nur für den ländlichen Raum ein Problem. Auch in mittleren und großen Städten ist eine ausreichende Breitbandversor
gung nicht flächendeckend vorhanden. Entweder reichen die Leitungsparameter nicht oder der Nutzer ist zu weit weg vom Verbindungsknoten. Das betrifft vor allen Dingen die Gewerbegebiete, die eine besonders hohe Datenübertragungsrate brauchen. Man darf also nicht nur den ländlichen Raum betrachten, sondern muss auch konkret untersuchen, wie es in den Städten aussieht.
Soweit also die, wie ich finde, konstruktive Kritik, die auch aus den Gemeinden gekommen ist. Wir sollten hier nicht nur in Sonntagsreden die Sachkompetenz und große Bürgernähe der Bürgermeister loben, sondern deren Anregungen auch durchaus einmal aufgreifen.
Was ist also zu tun? - Die Initiativen in Sachen Breitband müssen koordiniert werden. Sie brauchen einen Ansprechpartner auf Landesebene. Für die notwendige Datenerhebung müssen die vorhandenen Fragebögen und Datensammlungen erst einmal ausgewertet werden. Sollte jetzt jemand auf die Idee kommen, noch einen Fragebogen zu verschicken, käme das vor Ort nicht so gut an.
Ich hoffe, dass wir auf diesem Wege gemeinsam daran arbeiten können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Henke, ich freue mich immer, wenn jemand Friedhelm Hengsbach zitiert. Auch bei den Jesuiten gibt es kluge Köpfe. Aber wie Sie es dann immer wieder schaffen, auf die große Finanzpolitik zu kommen und hier bei unserem Thema auf die Frage der Enteignung der Hypo Real Estate, das ist mir ein bisschen schleierhaft.
- Ja. - Meine Damen und Herren! Ich finde, gerade als Politiker kann man in Zeiten der Finanzkrise ruhig auch einmal zugeben, dass man keinen absolut sicheren Weg aus der Misere kennt. Mir jedenfalls ist kein Königsweg bekannt.
Was mich aber schon verblüfft, das sind einzelne Investment-Banker, die sich immer noch als „Masters of the Universe“ darstellen; nicht alle, aber doch so manche. Ich würde von dem einen oder anderen, dem kurzfristiger Ertrag und persönlicher Bonus wichtiger ist als die Stabilität des globalen Finanzsystems, etwas mehr Nachdenklichkeit und vielleicht sogar ein bisschen mehr Demut erwarten.
Aber ich will jetzt nicht auf die Branche draufhauen, sondern ich will versuchen, kurz zu erläutern, warum wir bei
diesem vorliegenden Gesetzentwurf auch ein bisschen vorsichtig sind. Auf die Risiken ist ja Gott sei Dank schon eingegangen worden. Aber Sie wissen, Finanzer haben es auch ganz gerne 150-prozentig.
Der Finanzminister hat vorhin darauf hingewiesen, dass eine Inanspruchnahme des Landes Sachsen-Anhalt aus dieser Garantie nahezu ausgeschlossen sei. Darin steckt eine winzige Qualifizierung. Was heißt „nahezu“ denn?
Die Vertreter der NordLB haben im Finanzausschuss bereits berichtet. Es geht in erster Linie darum, den Wettbewerbsnachteil der NordLB bei der Emission von Anleihen auszugleichen. Andere Emittenten können auf staatliche Bürgschaften zurückgreifen, die NordLB möchte das auch tun.
Woher rührt denn aber nun, meine Damen und Herren, dieser Wettbewerbsnachteil? - Wenn wir uns die Vergangenheit anschauen, dann stellen wir fest, dass die Konditionen bei Anleihen der NordLB im Allgemeinen ähnlich waren wie vergleichbare Emissionen anderer öffentlicher Stellen.
Deutschland galt und gilt immer noch als der solideste Schuldner der Welt. Nirgendwo sind die Risikoprämien so gering wie in der Bundesrepublik. Deswegen kann die Bundesrepublik jetzt, mitten in der Finanzkrise, ihre Anleihen mit Coupons ausstatten, die bei zehn Jahren Laufzeit knappe 3 % Rendite bringen, und das bei der täglich ansteigenden Schuldenlast. Das ist ein enorm niedriger Wert. Auch die Umlaufrendite hat derzeit einen sehr niedrigen Wert erreicht.
Bis vor wenigen Monaten - das ist nun das Verblüffende daran - war es den Anlegern ziemlich egal, an welche staatliche Institution sie ihr Kapital verliehen haben. Die Risikoprämien lagen nur wenige Punkte auseinander, egal ob der Emittent der Bund, ein Land, die KfW oder eben eine Landesbank war. Doch jetzt, im Zeichen der Finanzkrise, machen die Anleger beim Verleihen feine Unterschiede. Blindes Vertrauen gibt es nicht mehr.
Wenn wir uns anschauen, dass selbst solide oder zumindest bisher solide deutsche Unternehmen wie BMW, Daimler und BASF derzeit für ihre Anleihen einen Coupon von 6 %, 7 %, ja sogar 8 % bieten müssen, um ihren hohen Refinanzierungsbedarf abzudecken, dann zeigt das schon, vor welchen Problemen wir stehen. Die Unsicherheit, die um sich gegriffen hat, befällt auch die Gläubiger, und wenn Gläubiger ein höheres Risiko sehen, wollen sie eine höhere Verzinsung haben.
Ich bin weit davon entfernt zu behaupten, dass der Markt immer Recht habe. Aber man kann an diesen Marktverhältnissen schon recht deutlich sehen, wie das Risiko konkret eingeschätzt wird. Die in der vergangenen Woche begebene Anleihe der NordLB hat einen Nominalzins von 3,5 % - der Finanzminister hat es bereits gesagt -, also einen Renditeaufschlag von rund 70 Basispunkten.
Die Marktteilnehmer sehen also beim Emittenten NordLB ein geringfügig höheres Risiko als beim Schuldner Bundesrepublik Deutschland, und das trotz der Garantie des Landes Niedersachsen und demnächst dann wohl auch von unserem Bundesland. Da nützt dann auch der im Vorblatt erwähnte insolvenzfeste Garantiepool nichts. Die Einschätzungen der Marktteilnehmer sind eindeutig.
Wir können also nur mutmaßen, welche Konditionen die NordLB anbieten müsste, wenn es keine Garantien von
seiten der beteiligten Bundesländer gäbe. Aber wir können annehmen, dass es bei fünfjähriger Laufzeit die NordLB einiges mehr kosten würde, diese zusätzlichen Coupons zu zahlen. Insofern kommt also für die NordLB auch schon eine ganz erkleckliche Ersparnis zusammen, wenn wir diesen Garantieschirm aufspannen.