Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Das Problem ist aber: Was tun diejenigen Kinder, die eine solche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eben nicht ohne einen sehr hohen Assistenzbedarf bewältigen können? Ich kann auch die Perspektive der Eltern an der Stelle einnehmen und fragen: Was tun deren Eltern, wenn sie einen gutbezahlten Ganztagsjob haben? - Diese Kinder haben zum einen die Möglichkeit, einen Hort nach Schulgesetz zu besuchen. Diese Möglichkeit haben sie aber nur rein theoretisch; denn einen solchen gibt es nicht. Es gibt keine Standards dafür - wenn, dann nur informell -, und es gibt keine zusätzlichen Ressourcen dafür. Also versickert dieser Bedarf irgendwo zwischen Nicht-gefragt und Nicht-gesagt.

Was es gibt, das sind Ganztagsangebote, die zumindest eine Betreuung dieser Kinder bis zur Abfahrt des Schulbusses ermöglichen, also auch wieder bis gegen 15 Uhr. Damit sind wir wieder an dem Punkt, an dem wir vorhin waren: Es ist zumindest ein Sechsstundenjob möglich.

Hierauf hat das Kultusministerium nach drei Jahren - nach drei Jahren! - reagiert -, aber immerhin. Es hat einen Erlass gegeben, der den Wechsel zwischen Unterricht und Pausen dehnt, sodass der Schulalltag selbst länger wird. Das entspannt die Situation in der Tat ein wenig, was im Übrigen auch die geschilderte Reaktion der Eltern auf die Abfrage deutlich macht. Ich möchte diesbezüglich auf die Bemerkung der Vertreterin des Kultusministeriums im Ausschuss verweisen: Na endlich kommt einmal jemand und fragt an dieser Stelle nach einem Bedarf. - Ich sage das deshalb, weil gerade die Frage des Bedarfs permanent infrage gestellt wird.

Dennoch bleibt eine Lücke. Berufstätige Eltern sind in aller Regel nicht vor 17 Uhr zu Hause. Wie aber soll das gehen, wenn die Betreuung des eigenen Kindes mit geistiger Behinderung gegen 15 Uhr beendet ist? Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren - darin scheiden sich die Geister -, ist das eindeutig eine Frage der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen; denn hierbei geht es bei Weitem nicht nur um die Frage der elterlichen Entlastung; hierbei geht es darum, wie diese Kinder, die einen sehr hohen Assistenzbedarf haben, ihre gesellschaftliche Teilhabe nach der Schule und in den Ferien realisieren können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

An dieser Stelle muss Klarheit geschaffen werden bei den Eltern, bei den herangezogenen Gebietskörperschaften und bei der Sozialagentur. Klarheit heißt: Die Eingliederungshilfe ist auch dafür da; die Anträge von Eltern müssen angenommen werden und nicht in vorauseilendem Gehorsam abgewimmelt oder auf andere subtile Art verhindert werden, um dann zu behaupten, es gebe keinen Bedarf.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das Problem ist lange genug im Ausschuss thematisiert worden, es ist beschlussreif. Da es aus dem Ausschuss heraus nicht die Möglichkeit gibt, eine Beschlussempfehlung auf den Weg zu bringen, haben wir diesen Weg gewählt. Ich finde schon, dass die betroffenen Eltern nach diesen vielen Jahren Klarheit haben müssen.

Ein letztes Wort vielleicht zu Ihrem Alternativantrag, dann muss ich nachher möglicherweise nicht noch einmal sprechen. Sie haben vier Punkte vorgelegt. Der erste Punkt, meine Damen und Herren, ist eine Binsenweisheit. Das sind allgemeine Wahrheiten. Das kann man, muss man aber nicht beschließen.

Der zweite Punkt, bei dem es um die Ferienzeiten geht, ist in unserem Anliegen eingeschlossen. Dieser Punkt ist also auch nicht nötig.

Der dritte Punkt hätte eine gewisse Berechtigung, aber ich möchte Ihnen auch ehrlich sagen: Für die La-OlaWelle müssen vielleicht nicht unbedingt wir herhalten, schon gar nicht, wenn sich Leute nach so langer Zeit endlich bewegen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Na ja, diesen Punkt kann man, muss man aber nicht beschließen.

Der vierte Punkt ist der springende Punkt. Hierbei sprechen Sie vom Einzelfall - damit wiederhole ich mich, vielleicht wird es dann deutlich - und genau hier liegt das zentrale Problem. Diese subtile Botschaft hat bisher sehr, sehr effektiv funktioniert. Das heißt nämlich in der Praxis: Leute kommen, stellen ihren Antrag, werden abgewimmelt, und anschließend wird gesagt, es gebe keinen Bedarf.

Oder aber es wird gesagt: Für die Betreuung ist die Eingliederungshilfe nicht wirklich vorgesehen. Das stimmt auch, aber Familien haben nicht dieses Verständnis von administrativer Umsetzung, sodass sie genau wissen: Ich darf nicht „Betreuung“ hineinschreiben, sondern ich muss „Bildung“ hineinschreiben. - Also wird auch ein solcher Antrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Das ist die gängige Praxis in der Sozialagentur. Deswegen

wäre der Punkt 4 eine Fortsetzung eben dieser gängigen und effektiven Praxis. Deswegen - das wird Sie jetzt nicht verwundern - werden wir ihn ablehnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke für die Einbringung, Frau Bull. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich gleich ein Lächeln auf Ihren Gesichtern sehe, gebe ich zu: Wir haben die Chance, die manche hier nicht haben, über das, was wir zu Hause nicht klären können, dann im Landtag ausgiebig zu diskutieren.

(Heiterkeit bei der SPD)

In dieser Frage sind wir tatsächlich auch unterschiedlicher Meinung. In den letzten beiden Sitzungen des Sozialausschusses - vielleicht auch im Bildungsausschuss, das weiß ich nicht genau - ist dieses Thema ausgiebig beredet worden. Ich sage auch: Dank der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Herrn Bönisch - da das gerade Halle betrifft - ist das auf die Tagesordnung gekommen. All die Jahre zuvor stand es nicht auf der Tagesordnung, zumindest nicht dieses Problem, das die Förderschulen, die Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung betrifft. Das möchte ich erst einmal sagen.

(Zuruf von der LINKEN)

Aber es ist richtig: Wenn es dann erwähnt wird und irgendwo auftaucht, dann muss man sich des Problems annehmen. Und das haben wir auch getan. Man muss deutlich sagen - Frau Bull hat das sehr eindrucksvoll deutlich gemacht -: In den Förderschulen sind eben zwei - ich möchte es einmal so nennen - Arten von Kindern, die einen, die nach einer Einzelfallprüfung Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB XII bekommen können, und die anderen, die emotionalen Förderbedarf haben, also die „schwierigen“ Kinder, bei denen der soziale Hintergrund etwas schwieriger ist. Sie sind auch dort, jedoch wird bei ihnen der gleiche Förderbedarf nicht anerkannt.

Das Problem, dies zusammenzubringen, haben wir nur dort. In allen anderen Bereichen - im Kindergartenbereich, im Kitabereich und im Krippenbereich - ist das nicht so; dort ist die Integration - ich hoffe, auch immer mehr die Inklusion - gelungen. Im Bereich der Förderschulen haben wir es noch nicht, und deshalb plädiere ich in Bezug auf alle Programme, auch auf die, die später greifen, dafür, das inklusiv zu machen. Im besten Fall sollten wir die gemeinsame Beschulung in naher Zukunft hinbekommen.

Ich bin froh, dass es zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium zumindest gelungen ist - auf der Arbeitsebene ist das gut gelungen; das war in den Ausschüssen deutlich zu spüren, das haben die Abgeordneten, die dort waren, auch anerkannt -, einen gangbaren Weg zu finden und zu sagen: Wir gestalten den Alltag in der Förderschule so - das brauchen die Kinder dort auch -, dass dort Abwechslung herrscht und dass die Bildungsangebote so sind, dass sie sie wahrnehmen können - dort sind ja Kinder mit geistigen und anderen Behinderungen -, und dass wir den Tag so strecken, dass die Angebote nicht nur bis 15 Uhr oder 15.30 Uhr

oder vielleicht auch 16 Uhr reichen, sondern bis zu der Zeit, zu der der Bus abfährt. Denn es ist wichtig, dass dort keine Lücke entsteht.

Dann müssen wir - das habe ich letztens gesagt - weitersehen. Wenn das umgesetzt ist, möchte ich sehen, wo noch Bedarf besteht. Wenn noch Bedarf besteht, dann müssen wir uns mit ihm beschäftigen. Es wird immer von einem Bedarf gesprochen und es wird behauptet, die Sozialagentur mache das alles nicht ordentlich oder wimmele die Antragsteller ab. Ich möchte nicht behaupten, dass das nicht vorkommt, aber es ist eine Unterstellung, zu behaupten, dass sie das generell so täten. Gegen diese Unterstellung wehre ich mich. - Das gilt es also erst einmal umzusetzen.

Die Ferienangebote sind ebenfalls ein großes Problem. Das Kultusministerium hat versucht - das kann nicht gleich in den Winterferien umgesetzt werden -, mit den Jugendämtern einen Weg zu finden. Denn in vielen Landkreisen gibt es das Problem nicht, weil dort die Jugendämter unkompliziert regeln, dass diese Kinder eine Ferienbetreuung in den Einrichtungen erhalten. Meistens sind es die Kindertagesstätten oder Horte, wo sie in den Sommerferien unterkommen können. Das wollen wir per Erlass regeln.

Ein Problem besteht darin, dass Eltern rechtzeitig anmelden sollten, dass sie für ihre Kinder für die Ferienzeit im Sommer oder im Winter nächsten Jahres eine Betreuung brauchen. Die Jugendämter müssen sich darauf einstellen können, eine Vermittlerrolle zu spielen. Natürlich müssen die Eltern - das haben wir jetzt auch mitbekommen - aktiv werden und müssen ihre Kinder dort anmelden, aber das Jugendamt kann dabei eine Vermittlerrolle spielen. Diesbezüglich besteht noch Gesprächsbedarf zwischen den Jugendämtern, dem Sozialministerium und dem Kultusministerium. Eine erste Abstimmung hat erst am letzten Mittwoch stattgefunden.

Wenn wir beides umgesetzt haben - es ist eine wichtige Angelegenheit, dass diese Kinder einen Anspruch auf außerschulische Bildung und Teilhabeangebote haben; deshalb finde ich den ersten Absatz schon richtig -, dann müssen wir einmal sehen, welche Lücken tatsächlich noch da sind und welcher Bedarf noch gedeckt werden muss. Anders kann man es, glaube ich, nicht regeln. Eine andere Möglichkeit sehe ich zurzeit nicht.

Ich bin froh, dass wir das so unkompliziert hinbekommen haben. Es war zugegebenermaßen ein längerer Prozess, aber dass er jetzt auf dem Weg ist, halte ich für richtig. Das Ziel muss immer sein, dass wir wirklich inklusiv denken und inklusive Möglichkeiten schaffen, und möglichst wenig Sonderangebote. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Schwenke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden meinen Ausführungen gleich entnehmen, dass wir mit unseren Ansichten - nicht ganz überraschend - relativ nahe beim Herrn Minister sind. Frau Bull, Ihnen gilt mein herzlicher Dank für die spezifische Problembeschreibung zu Beginn Ihrer Rede. Das

hat sicherlich einigen, die mit der Thematik nicht sehr vertraut sind, veranschaulicht, worum es bei diesem relativ komplizierten Thema konkret geht.

In der Begründung zu Ihrem Antrag haben Sie darauf hingewiesen, dass über das Problem der nachschulischen Betreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern, insbesondere derjenigen, die nicht mehr in den Geltungsbereich des Kinderförderungsgesetzes fallen, in den Ausschüssen mehrfach diskutiert worden ist. Es war Gegenstand von Kleinen Anfragen verschiedener Abgeordneter sowie eines Selbstbefassungsantrages meiner Fraktion im Ausschuss für Soziales.

Leider ist es in den in diesem Zusammenhang erfolgten vielfältigen Erörterungen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie mit dem Kultusministerium bisher nicht gelungen, eine alle Seiten befriedigende Lösung zu finden. Insofern ist das Anliegen in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nachvollziehbar und berechtigt.

Wir halten allerdings den vorgeschlagenen Lösungsweg - insbesondere unter Punkt 1 des Antrages -, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen insbesondere ab dem siebenten Schuljahr, also außerhalb des Geltungsbereiches des Kinderförderungsgesetzes, generell als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten seien und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII seien, für rechtlich zweifelhaft - darin unterscheiden sich unsere Ansichten - und auch an den Realitäten vorbeigehend.

Ich gebe zu, der Vorschlag der Antragstellerin würde dazu führen, dass alle in Rede stehenden nachschulischen Angebote für Kinder mit Behinderungen finanziell als Eingliederungshilfeleistung abgesichert wären - unabhängig davon, ob es sich im Sinne des Gesetzes tatsächlich um Eingliederungshilfeleistungen handelt. Dies hätte aber zur Folge, dass das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Leistungen erbringen bzw. finanzieren würde, bei denen zumindest zweifelhaft wäre, ob es dafür überhaupt zuständig ist.

Nicht zuletzt auch angesichts der Haushaltslage des Landes - ich fange jetzt nicht schon wieder eine Haushaltsdebatte wie bei dem vorhergehenden Punkt an, aber anmerken muss ich es - halten wir dies für nicht vertretbar. Wir halten vielmehr daran fest, dass die Zuständigkeit bzw. die Verantwortlichkeit bei denjenigen verbleibt, denen sie nach der derzeit geltenden Rechtslage obliegt. Dies ließe sich allenfalls dann ändern, wenn zuvor durch die Änderung von Bundesgesetzen die gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung der in Rede stehenden Leistungen in einer Hand konzentriert würde.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der gemeinsamen Berichterstattung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Kultusministeriums zur Hortbetreuung von Förderschülern im Ausschuss für Soziales haben die beiden Ministerien unter dem 22. Oktober 2010 einen gemeinsamen Bericht zur Hortbetreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern vorgelegt.

(Herr Tullner, CDU: Was stand denn drin?)

- Lieber Herr Tullner, ich gebe Ihnen diesen Bericht gern zum Lesen. Sie als Hallenser sind ja von den Problemen arg betroffen. Das können wir gern im Nachgang machen, aber bitte nicht jetzt während meiner Rede.

Dieser Bericht enthält einige Lösungsansätze, die die Regierungsfraktionen in ihrem Alternativantrag aufgegriffen haben. Der Alternativantrag basiert darüber hinaus auf der geltenden Rechtslage.

Wir verkennen dabei nicht, dass es sich hierbei um einen Zwischenschritt handelt und dass es in der nächsten Legislaturperiode weiterer vertiefter Anstrengungen zu diesem Thema bedarf. Auch wenn dieser Weg sicherlich ein wenig länger dauern wird als der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Weg, so halten wir es doch für angemessen, die Verantwortung beim jeweils Verantwortlichen zu belassen und diese nicht einfach dem Ministerium für Gesundheit und Soziales zuzuordnen und damit die anderen Beteiligten einfach aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

Die Erlasse des Kultusministeriums vom 8. Dezember 2010 bzw. vom 14. Januar 2011 zeigen, dass sich das Kultusministerium seiner Verantwortung für Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, insbesondere in Ferienzeiträumen, durchaus bewusst ist.

Wir sind zuversichtlich, dass es dem Kultusministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales gelingen wird, noch stärker als bisher dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Einsicht des Kultusministeriums, entgegen dem ursprünglichen Vorhaben - ich verweise auf den Erlass vom 8. Dezember 2010 - den Schulen nunmehr jedenfalls für die nahenden Winterferien wieder die Möglichkeit zu geben, Betreuungsangebote bzw. lerntherapeutische Angebote an den Förderschulen anzubieten, bestätigen diese Annahme.

Die geplanten Gespräche zwischen dem Kultusministerium, den Jugendämtern und den Gemeinden, gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales nach Lösungen zu suchen, bestätigen uns darin, dass wir mit dem von uns vorgelegten Alternativantrag den richtigen Weg beschreiten.

Der zum Schuljahr 2011/2012 angekündigte Erlass zur Arbeit an den Förderschulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler wird einen verlässlichen Rahmen für Eltern und Träger der Schülerbeförderung darstellen, der eine Entlastung in der Problematik herbeiführen wird. Den Wunsch, hierüber alle Beteiligten entsprechend zeitnah zu informieren, teilen wir ebenso, wie dies die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag tut.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Ausführungen entnehmen Sie, dass die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)