Wigbert Schwenke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden meinen Ausführungen gleich entnehmen, dass wir mit unseren Ansichten - nicht ganz überraschend - relativ nahe beim Herrn Minister sind. Frau Bull, Ihnen gilt mein herzlicher Dank für die spezifische Problembeschreibung zu Beginn Ihrer Rede. Das
hat sicherlich einigen, die mit der Thematik nicht sehr vertraut sind, veranschaulicht, worum es bei diesem relativ komplizierten Thema konkret geht.
In der Begründung zu Ihrem Antrag haben Sie darauf hingewiesen, dass über das Problem der nachschulischen Betreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern, insbesondere derjenigen, die nicht mehr in den Geltungsbereich des Kinderförderungsgesetzes fallen, in den Ausschüssen mehrfach diskutiert worden ist. Es war Gegenstand von Kleinen Anfragen verschiedener Abgeordneter sowie eines Selbstbefassungsantrages meiner Fraktion im Ausschuss für Soziales.
Leider ist es in den in diesem Zusammenhang erfolgten vielfältigen Erörterungen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie mit dem Kultusministerium bisher nicht gelungen, eine alle Seiten befriedigende Lösung zu finden. Insofern ist das Anliegen in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nachvollziehbar und berechtigt.
Wir halten allerdings den vorgeschlagenen Lösungsweg - insbesondere unter Punkt 1 des Antrages -, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen insbesondere ab dem siebenten Schuljahr, also außerhalb des Geltungsbereiches des Kinderförderungsgesetzes, generell als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten seien und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII seien, für rechtlich zweifelhaft - darin unterscheiden sich unsere Ansichten - und auch an den Realitäten vorbeigehend.
Ich gebe zu, der Vorschlag der Antragstellerin würde dazu führen, dass alle in Rede stehenden nachschulischen Angebote für Kinder mit Behinderungen finanziell als Eingliederungshilfeleistung abgesichert wären - unabhängig davon, ob es sich im Sinne des Gesetzes tatsächlich um Eingliederungshilfeleistungen handelt. Dies hätte aber zur Folge, dass das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Leistungen erbringen bzw. finanzieren würde, bei denen zumindest zweifelhaft wäre, ob es dafür überhaupt zuständig ist.
Nicht zuletzt auch angesichts der Haushaltslage des Landes - ich fange jetzt nicht schon wieder eine Haushaltsdebatte wie bei dem vorhergehenden Punkt an, aber anmerken muss ich es - halten wir dies für nicht vertretbar. Wir halten vielmehr daran fest, dass die Zuständigkeit bzw. die Verantwortlichkeit bei denjenigen verbleibt, denen sie nach der derzeit geltenden Rechtslage obliegt. Dies ließe sich allenfalls dann ändern, wenn zuvor durch die Änderung von Bundesgesetzen die gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung der in Rede stehenden Leistungen in einer Hand konzentriert würde.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der gemeinsamen Berichterstattung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Kultusministeriums zur Hortbetreuung von Förderschülern im Ausschuss für Soziales haben die beiden Ministerien unter dem 22. Oktober 2010 einen gemeinsamen Bericht zur Hortbetreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern vorgelegt.
- Lieber Herr Tullner, ich gebe Ihnen diesen Bericht gern zum Lesen. Sie als Hallenser sind ja von den Problemen arg betroffen. Das können wir gern im Nachgang machen, aber bitte nicht jetzt während meiner Rede.
Dieser Bericht enthält einige Lösungsansätze, die die Regierungsfraktionen in ihrem Alternativantrag aufgegriffen haben. Der Alternativantrag basiert darüber hinaus auf der geltenden Rechtslage.
Wir verkennen dabei nicht, dass es sich hierbei um einen Zwischenschritt handelt und dass es in der nächsten Legislaturperiode weiterer vertiefter Anstrengungen zu diesem Thema bedarf. Auch wenn dieser Weg sicherlich ein wenig länger dauern wird als der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Weg, so halten wir es doch für angemessen, die Verantwortung beim jeweils Verantwortlichen zu belassen und diese nicht einfach dem Ministerium für Gesundheit und Soziales zuzuordnen und damit die anderen Beteiligten einfach aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Die Erlasse des Kultusministeriums vom 8. Dezember 2010 bzw. vom 14. Januar 2011 zeigen, dass sich das Kultusministerium seiner Verantwortung für Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen, insbesondere in Ferienzeiträumen, durchaus bewusst ist.
Wir sind zuversichtlich, dass es dem Kultusministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales gelingen wird, noch stärker als bisher dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Einsicht des Kultusministeriums, entgegen dem ursprünglichen Vorhaben - ich verweise auf den Erlass vom 8. Dezember 2010 - den Schulen nunmehr jedenfalls für die nahenden Winterferien wieder die Möglichkeit zu geben, Betreuungsangebote bzw. lerntherapeutische Angebote an den Förderschulen anzubieten, bestätigen diese Annahme.
Die geplanten Gespräche zwischen dem Kultusministerium, den Jugendämtern und den Gemeinden, gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales nach Lösungen zu suchen, bestätigen uns darin, dass wir mit dem von uns vorgelegten Alternativantrag den richtigen Weg beschreiten.
Der zum Schuljahr 2011/2012 angekündigte Erlass zur Arbeit an den Förderschulen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler wird einen verlässlichen Rahmen für Eltern und Träger der Schülerbeförderung darstellen, der eine Entlastung in der Problematik herbeiführen wird. Den Wunsch, hierüber alle Beteiligten entsprechend zeitnah zu informieren, teilen wir ebenso, wie dies die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag tut.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Ausführungen entnehmen Sie, dass die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Von Herrn Kley? - Na, versuchen wir es einmal.
Das ist eine gemeinsame Verantwortung der Zuständigen auf den jeweils zuständigen Ebenen. Sie kennen dieses Spiel. Sie wissen, dass in einigen Bereichen das Land zuständig ist, während in anderen Bereichen die Kommunen zuständig sind. Genau dort wollen wir die Zuständigkeiten jeweils belassen.
Herr Dr. Eckert, ich habe in meinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass wir über diese Gespräche zeitnah informiert werden. Das heißt für mich auch, dass wir zumindest die Chance haben, an den Stellen einzugreifen, wo etwas nicht funktioniert oder wo etwas liegenbleibt. Mir geht es um zeitnahe Information; diese brauchen wir - darin sind wir uns sicherlich einig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem kurzen konstruktiven Beitrag hatte ich fast vor, von meinem Redebeitrag abzuweichen. Aber ich denke, ich fasse mich auch so kurz und trage das vor, was ich mir vorgenommen habe.
Lassen Sie mich zu Beginn zwei grundsätzliche Anmerkungen machen: Erstens. Die Politik für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ist seit dem Jahr 1990 eine Erfolgsgeschichte.
Zweitens - das darf man und muss man im 20. Jahr der deutschen Wiedervereinigung immer sagen -: Die Lebensbedingungen für alle Menschen in den neuen Bundesländern haben sich in diesen 20 Jahren wesentlich verbessert. Gerade Menschen mit Behinderungen haben davon profitiert. Sie werden nicht mehr weggeschlossen und versteckt, sie sind endlich in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Handicap ist weit vorangeschritten, sodass wir heute nicht nur von Teilhabe, sondern von Inklusion sprechen und auch danach handeln. Natürlich sind wir noch nicht am Ziel. Oft ist die Hauptbarriere, nämlich die in den Köpfen vieler Menschen, noch nicht überwunden. Auch gibt es noch viele Nachlässigkeiten und Gedankenlosigkeit. Selbst ist man davon auch nicht immer frei.
Obwohl ich für mich selbst feststelle, dass ich, seitdem ich mich intensiver mit dieser Materie beschäftige, zum Beispiel bei Reisen in andere Städte und Länder, viel direkter hinschaue, wie man in anderen Ländern mit diesem Thema Barrierefreiheit in der Infrastruktur umgeht. Eines muss ich feststellen:
Das Land Sachsen-Anhalt braucht sich nicht zu verstecken. Hier ist wirklich viel passiert. Diesbezüglich haben viele Ressorts ordentliche Arbeit geleistet. Stellvertretend möchte ich das Bauressort lobend erwähnen, das eine ganze Menge getan hat.
Aber mit Recht hat Frau Hüskens gesagt, dass es Ressorts gibt, die das noch etwas nachlässiger sehen. Oft
sind es nur Kleinigkeiten, die auffallen. Manchmal sind es Dinge des täglichen Lebens oder Nachlässigkeiten im Sprachgebrauch. Eine solche Kleinigkeit habe ich letztens erlebt. Bei der Festveranstaltung des Blinden- und Sehschwachenverbandes lobte ein Grußwortredner wohlwollend die Arbeit des Magdeburger Behindertenbeauftragten Herrn Pischner mit den Worten, er würde seine Arbeit mit Außenmaß machen. - Wer es nicht weiß: Herr Pischner ist sehbehindert.
Das ist zwar eine Kleinigkeit, aber das fällt einem an dieser Stelle schon auf. Insofern, denke ich, müssen wir an der Stelle wesentlich mehr darauf achten, wie wir selbst im Sprachgebrauch des täglichen Lebens mit dieser Problematik umgehen.
Natürlich gibt es wesentlich größere Probleme. Das ist nicht zu verschweigen. Gerade weil es so ist, dass es größere Probleme gibt, ist es wichtig und richtig, dass wir heute diese Debatte führen und dass wir immer wieder eindringlich auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung drängen.
Deshalb brauchen wir auch noch gesetzliche Regelungen. Deshalb halten wir den heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für notwendig und für einen wichtigen Schritt zur Inklusion von behinderten Menschen.
Der Gesetzentwurf - das wurde schon gesagt - basiert auch auf Anregungen und Initiativen des Landesbehindertenbeirates. Gleichwohl konnten nicht alle Wünsche erfüllt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, auf die ich jetzt nicht umfänglich eingehen kann und will. Herr Dr. Eckert hat ja in der Berichterstattung schon einiges skizziert.
Aber auf zwei Aspekte möchte ich eingehen. Zum einen liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 10 vor. Wir haben darüber im Ausschuss diskutiert. Das Thema ist mit Sicherheit nicht zum letzten Mal auf einer Tagesordnung des Landtages gewesen. Aber wir werden diesen Antrag auch heute wieder ablehnen. Ich möchte es jedoch nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die vom Sozialausschuss empfohlene Formulierung einen Fortschritt gegenüber der alten Regelung darstellt und in die richtige Richtung weist.
Zum anderen geht es um ein Thema, auf das ich jedes Mal eingegangen bin, wenn ich zu diesem Gesetzentwurf gesprochen habe, nämlich um hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Der Stadtrat von Magdeburg und die Kreistage einiger Landkreise haben sich schon vor einigen Jahren freiwillig und mit dem Segen der Kommunalaufsicht zu einem hauptamtlichen Behindertenbeauftragten bekannt.
Herr Pischner leistet hervorragende Arbeit, die uns im Stadtrat vor vielen Nachfragen und Nacharbeiten und wahrscheinlich auch vor nachträglichen Kosten bewahrt hat.
Trotzdem empfehlen wir, auf eine Festschreibung der Hauptamtlichkeit im Gesetz zu verzichten, weil die Kosten sonst aufgrund des Konnexitätsprinzips beim Land hängenbleiben würden und wir in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen würden.
Ich persönlich appelliere deshalb an die Kreistage und an die Stadträte der kreisfreien Städte: Prüfen Sie wohl
wollend die freiwillige Installation eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten; es lohnt sich.
Zurück zur Beschlussempfehlung. Zusammenfassend sage ich Folgendes: Der vorliegende Gesetzentwurf ist modern und zukunftsweisend. Es wird den aktuellen Herausforderungen gerecht und berücksichtigt aktuelle Sprachregelungen und vor allem die Vorgaben der EUKonvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.
Wir werden deshalb die Anträge der Fraktion DIE LINKE ablehnen und bitten um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir vor meinen Ausführungen zum Gesetz aus aktuellem Anlass einen kurzen Abstecher nach Kanada zum olympischen Behindertensport. Wir können glücklicherweise - damit ist das auch schon gesagt - die derzeitigen Paralympischen Winterspiele live im Fernsehen verfolgen und das noch mit großartigen Erfolgen und Leistungen deutscher Sportlerinnen und Sportler. Da freut es mich als Magdeburger ganz besonders, dass Magdeburg jetzt zur Wintersporthochburg wird und dass eine Sportlerin des USC Magdeburg, Andrea Eskau, gestern eine Bronzemedaille im Biathlon 10 km sitzend erringen konnte. Von dieser Stelle herzlichen Glückwunsch und einen Applaus für diese Leistung.
Nun zurück zu dem eigentlichen Anlass, dem Behindertengleichstellungsgesetz. Herr Minister Bischoff, vielen Dank für Ihre umfänglichen Ausführungen zum Behindertengleichstellungsgesetz. Frau Dr. Hüskens hat schon einiges von dem gesagt, was ich auch sagen will. Man könnte fast versucht sein zu sagen, es ist alles gesagt und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Noch viel lieber wäre es mir allerdings, ich könnte sagen, wir brauchen ein solches Gesetz gar nicht, weil in unserem Land die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so selbstverständlich sind, dass wir gesetzliche Vorschriften nicht nötig haben. Da dies aber leider noch nicht der Fall ist, halten auch wir das Gesetz für richtig und wichtig. Deshalb auch von mir einige wenige, kurze Ausführungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Als das Behindertengleichstellungsgesetz im Jahr 2001 beschlossen wurde, war Sachsen-Anhalt neben Berlin Vorreiter in Deutschland. Nach inzwischen neun Jahren Praxis des Gesetzes in unserem Bundesland, nach Beschluss des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Jahr 2002 und nach dem innerstaatlichen Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 - wir diskutierten mehrfach darüber - ist nun eine Novellierung unseres Landesgesetzes angezeigt.
Dieser Gesetzentwurf liegt uns jetzt vor. Besonders erfreulich ist, dass in diesem Gesetzentwurf viele Vorschläge des Landesbehindertenbeirats, die in Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenbeauftragten ent
standen sind, Berücksichtigung finden. Da der Behindertenbeirat quasi Initiator der Novellierung dieses Gesetzes ist, auch von mir von dieser Stelle aus herzlichen Dank für das engagierte, fachlich fundierte und konstruktive Arbeiten an alle Mitglieder dieses Gremiums.
Da ich eine intensive Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss erwarte, möchte ich heute nur auf zwei inhaltliche Aspekte hinweisen. Interessanterweise sind das ähnliche wie schon im Vorfeld benannt.
Besonderes Augenmerk muss bei dem Theama „Barrierefreie Infrastruktur“ neben dem barrierefreien Bauen und Wohnen - da ist schon sehr viel erreicht worden - zukünftig auf die barrierefreie Kommunikation und Information gerichtet werden. Da freut es mich sehr, dass besonders in den §§ 6 und 13 bis 15 diese Notwendigkeiten geregelt sind.
Ein weiterer Diskussionspunkt - das zeigt der Änderungsantrag der LINKEN - wird sicherlich die Vertretung der Behinderten auf kommunaler Ebene sein. Auf Landesebene sind wir da - ich erwähnte es bereits - mit Behindertenbeauftragten, Behindertenbeirat und Rundem Tisch hervorragend aufgestellt. Im kommunalen Bereich gibt es meines Wissens in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt Behindertenbeauftragte, teilweise hauptamtlich, teilweise ehrenamtlich.
Es gibt allerdings nachvollziehbare Gründe, wie etwa das Konnexitätsprinzip, eine generelle Hauptamtlichkeit nicht im Gesetz festzuschreiben. Wenn ich ganz ehrlich bin, gehe ich auch nicht von einer Änderung des Gesetzes an dieser Stelle aus. Aber ich möchte schon auf die erfolgreiche Arbeit hauptamtlicher Behindertenbeauftragter verweisen. Ich kann alle Kreistage bzw. Stadträte und auch die Kommunalaufsicht in Zeiten komplizierter Haushaltssituationen nur bitten, wohlwollend zu prüfen, ob die Bestellung einer hauptamtlichen Beauftragten/eines hauptamtlichen Beauftragten nicht doch freiwillig leistbar ist. - So viel dazu heute von mir.
Als Letztes von mir der Hinweis - das sage ich zu diesem Thema immer wieder -, dass Gesetze das eine sind, dass aber Sachsen-Anhalt erst dann wirklich barrierefrei ist, wenn auch die Barrieren in den Köpfen aller Menschen abgebaut sind. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!
Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Soziales und freue mich auf eine konstruktive und interessante Diskussion in selbigem. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Unterstützung, Frau Dr. Hüskens. Sie sind doch etwas größer als ich.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich merke, die Stimmung ist gut. Ich werde jetzt nicht dazu beitragen, die Stimmung zu vermiesen. Ich werde mich kurz fassen, da meine Vorrednerinnen und Vorredner fast alles gesagt haben. Auch wenn manches von dem, Herr Dr. Eckert, was Sie gesagt haben, mich reizt, ein bisschen schärfer zu erwidern,
nehme ich angesichts der Tatsache, dass Weihnachten bevorsteht und sich einige Mitglieder des Landtages schon auf ihre Fraktionsweihnachtsfeiern und einige Überraschungen dabei freuen, die Schärfe heute heraus und werde mich auf wenige Ausführungen zu der Beschlussempfehlung beschränken.
Ich durfte als Berichterstatter schon darauf hinweisen, dass wir uns im Ausschuss umfänglich mit dem Thema befasst haben. Ich glaube, kaum ein Antrag ist so intensiv diskutiert worden wie der in Rede stehende. Es gab nicht immer einfache, aber interessante und kritische Diskussionen. Dieser Einschätzung stimme ich unbedingt zu.
Nichtsdestotrotz wundert es mich natürlich, dass heute noch ein Änderungsantrag eingebracht worden ist, zumal sich dieser nicht wesentlich von dem Ursprungsantrag unterscheidet. Wir haben im Ausschuss eine Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht, die mehrheitlich getragen worden ist. Daher werden Sie sich nicht wundern, dass wir Ihren Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen werden.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zu der Beschlussempfehlung selbst sagen. Wir haben unter anderem deshalb auf die Festlegung eines Zeitrahmens verzichtet, weil wir die Herstellung von Barrierefreiheit als laufenden Prozess ansehen, den man nicht mit einem Anfangsjahr und einem Endjahr oder durch eine Dekade beschreiben kann.
Dieser Prozess läuft bei uns in der Region seit 1990 erfolgreich. Die Erfolge liegen förmlich auf der Straße. Sie sind spürbar, sie sind sichtbar. Sie sind schlicht und ergreifend da. Wir befinden uns auf einem guten Weg. Es ist zwar noch viel zu leisten; das ist völlig unstrittig. Aber ich sage immer wieder, wenn ich hier vorn stehe: Das Glas ist mindestens halb voll. Wir sind also auf einem sehr guten Weg. Ich werde mir die Nennung einzelner Beispiele jetzt ersparen.
Ein Hinweis sei mir noch gestattet. Erfolgreich läuft weiterhin der Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“. Ich sage das deshalb, weil ich denke, auch von dieser Stelle aus kann man den Siegerkommunen in diesem Jahr - das sind Calbe (Saale), Klötze und Halberstadt - herzlich gratulieren. Auch das ist ein gutes Zeichen für die Herstellung von Barrierefreiheit.
Als Letztes möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen. In der Beschlussempfehlung ist als Maßnahme 1 die öffentliche Bewusstseinsbildung beschrieben. Ich glaube, das ist das Allerwichtigste, was
wir erreichen müssen; denn die Barrieren in den Köpfen sind im Regelfall die größten. Da sind wir oft unbedacht. Aber auch in dieser Hinsicht befinden wir uns in einem guten Prozess.
Ich sehe mich selbst immer ein bisschen in der Pflicht. Ich weiß, wie ich mit dem Thema umgegangen bin. Während ich vor sieben, acht Jahren, bevor ich mich mit dem Thema intensiver befasst habe, über manches hinweggegangen bin, schaue ich jetzt wesentlich aufmerksamer hin.
Wenn ich unterwegs bin, gucke ich, ob das Museum mit einem Rollstuhl erreichbar ist. Da es im Ausland andere Rahmenbedingungen bzw. andere Richtlinien als in Deutschland gibt, schaut man und sagt auf einmal: Mein Gott, diese Straße ist für einen Rollstuhlfahrer überhaupt nicht zu benutzen. Auf solche Dinge achtet man selbst im Urlaub; man schaltet nicht ab. Wenn so etwas nicht nur bei mir eintritt, sondern bei allen, dann, denke ich, ist ein sehr wichtiger Schritt getan, was die Herstellung von Barrierefreiheit in den Köpfen angeht.
Das, was wir hier heute verabschieden, ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Bewältigung dieser großen Aufgabe. Wir sollten heute der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmen und damit einen Grundstein dafür legen, dass wir auf diesem Weg ein Stückchen vorankommen.
Ja, bitte.
Ich denke, das habe ich eben schon beantwortet. Ein Zeitplan, aus dem hervorgeht, wann das vorzuliegen hat, ist meines Erachtens nicht nötig. Ich erwarte einfach von der Landesregierung, dass sie permanent daran arbeitet, und zwar ohne Zeitgrenze. Ich gebe Ihnen zwar in
haltlich Recht, aber ein Zeitplan ist, denke ich, nicht notwendig. Die Landesregierung handelt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Studium dieses Antrages habe ich mich gefragt: Was sagst du zu diesem Antrag angesichts des bereits hierzu gefassten Beschlusses des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 26. April 2007, mit dem die Landesregierung gebeten wird, rechtzeitig vor dem Bericht der Bundesregierung, der innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens bezüglich der Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der UN-Konvention zu erfolgen hat, den von ihr hierfür zu erarbeitenden Berichtsteil dem Ausschuss vorzulegen und über erzielte Fortschritte zu berichten?
Frau Ministerin hat genau dies gerade erneut zugesagt. Angesichts dieser Beschlusslage erschließt sich mir der Sinn des in dem heute zu beratenden Antrag enthaltenen Forderungskataloges nicht. Bei Lichte betrachtet gehören die aufgeführten Bereiche bereits jetzt zu dem von der Landesregierung zugesagten Bericht. In diesem Zusammenhang kann in diesem Antrag bestenfalls eine Konkretisierung des bestehenden Landtagsbeschlusses gesehen werden, die aus unserer Sicht allerdings nicht erforderlich ist.
Nur am Rande möchte ich bemerken, dass angesichts der bisher im Sozialausschuss geübten Praxis diese Konkretisierung seitens der Antragstellerin auch im Sozialausschuss hätte erbeten werden können. Bisher ist solchen Bitten stets entsprochen worden. Einer vorherigen Aufforderung durch einen Beschluss des Landtages bedurfte es hierfür nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Es ist aber nicht nötig, Frau Bull.
- Entschuldigung, Frau Klein war es. Entschuldigung, ich habe mich verhört. Frau Klein war es.
Wir sind im Sozialausschuss eigentlich immer fair miteinander und entsprechen den Wünschen.
- Bitte?
- Es ist normales demokratisches Verhalten; das ist doch schon geübt, Frau Hüskens.
- Ja.
Zurück zu meinem Redebeitrag. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was ansonsten inhaltlich zu diesem Antrag zu sagen wäre, hat Frau Ministerin Dr. Kuppe in ihrem Redebeitrag bereits ausführlich dargestellt.
Ich kann mich nach all dem des Eindrucks nicht erwehren, dass in diesem Hohen Hause mit diesem Antrag der Versuch unternommen wird, politische Interessenvertretung zu betreiben. Dies wäre grundsätzlich nicht zu beanstanden, gäbe es den bereits erwähnten Landtagsbeschluss, der am 20. Mai 2009 Beratungsgegenstand im Ausschuss für Soziales sein wird, nicht.
Wie bereits ausgeführt, ist der Beratungsgang zu diesem Antrag noch nicht abgeschlossen. Der vorliegende Antrag ist allenfalls eine Ergänzung dieses Beschlusses.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Diskussionen der letzten Tage mache ich die Anmerkungen, die ich mir aufgeschrieben habe, doch - ich wollte sie ursprünglich nicht vorbringen -: Wie bereits des Öfteren in diesen Tagen angemerkt wurde, feiern wir in diesem Jahr den 20 Jahrestag der Maueröffnung.
Auch nach der gestrigen Aussprache zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen - Paradigmenwechsel real umsetzen“ frage ich mich, wie die DDR wohl mit solchen Initiativen umgegangen wäre, wenn sie heute noch existieren würde und nicht, Gott sei Dank, untergegangen wäre.
Angesichts des damaligen Umganges mit Menschen mit Behinderungen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Antrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überhaupt diskutiert worden wäre.
Die DDR hätte vermutlich diese UN-Konvention erst gar nicht ratifiziert und hätte deren Existenz totgeschwiegen.
Vor diesem Hintergrund hätte ich mir doch mehr Respekt vor dem in den letzten 20 Jahren in diesem Bereich Realisierten gewünscht, anstatt dass Sie immer wieder den Eindruck erwecken wollen, wie furchtbar der Umgang der Landesregierung mit den Menschen mit Behinderungen und deren Interessen ist. Es kann keine Rede davon sein, auch wenn Sie immer wieder der Öffentlichkeit zu suggerieren versuchen, dass ohne Initia
tive der Fraktion DIE LINKE im Bereich der Behindertenpolitik nichts passieren würde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem zugegebenermaßen nicht unmittelbar mit diesem Antrag zusammenhängenden Exkurs wird es Sie nach all dem nicht überraschen, dass wir als CDUFraktion Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Tage nach dem Europäischen Protesttag für Menschen mit Behinderungen dürfen wir heute die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der LINKEN im Landtag diskutieren.
Erst einmal auch von mir der Landesregierung herzlichen Dank, vor allem natürlich den zuständigen Mitarbeitern, für die umfängliche Beantwortung der Fragen.
Die Antworten sind aus meiner Sicht sehr detailliert und spiegeln die kontinuierliche und erfolgreiche Arbeit der Landesregierung auf den Weg zur wirklichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wider.
Wenn auch die Fragen und Antworten nur auf die Jahre seit dem Jahrtausendwechsel abzielen, gestatten Sie auch mir jetzt, im 20. Jahr nach dem Mauerfall, eine Anmerkung zu Situation Behinderter zu DDR-Zeiten. Damals ist den Betroffenen wirklich übel mitgespielt worden, wurden behinderte Menschen weggeschlossen und diskriminiert, wurden Menschen menschenunwürdig behandelt. Das war und ist für mich auch ein Beleg für in der DDR begangenes Unrecht. Gerade für die Menschen mit Behinderungen war auch deshalb die Wiedervereinigung Deutschlands ein Segen.
Seit der Wiedergründung Sachsen-Anhalts nach der Wende haben alle Landesregierungen, egal welcher Couleur, erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Lebenssituation benachteiligter und behinderter Menschen zu verbessern. Mit Gesetzen wurden Rahmenbedingungen wesentlich verbessert, zig Millionen Euro wurden in die Infrastruktur investiert.
Die Erfolge sind offenkundig. Allerdings bleibt nach wie vor noch viel zu tun. Dies ist auch eine Erkenntnis aus der Antwort der Landesregierung. Das merken wir in vielen kritischen Diskussionen im Ausschuss für Soziales und natürlich auch bei Gesprächen mit Betroffenen und den Akteuren vor Ort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in meinem weiteren Redebeitrag versuchen, einige wenige Bereiche näher zu beleuchten.
Zu den großen Erfolgen der letzten Jahre gehört meines Erachtens neben der Einführung des SGB IX und den Behindertengleichstellungsgesetzen in Bund und Land die Ende des Jahres 2005 beschlossene Bauordnung Sachsen-Anhalts, die barrierefreies Bauen im Interesse von Menschen mit Behinderungen klar festschreibt - eine Erfolgsgeschichte, die vor allem in vielen Kommunen erhebliche positive Reaktionen ausgelöst hat und weiterhin auslöst. Das ist vor allen Dingen in dem Wettbewerb „Barrierefreie Kommune“ klar dokumentiert und nachzuvollziehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist unzweifelhaft die Einführung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets. Sachsen-Anhalt konnte als Modellland zeitig Erfahrungen sammeln. Nach etwas zögerlichem Beginn entwickeln sich nun die Antragszahlen durchaus positiv. Auch die Bewilligungen lassen einen positiven Trend erkennen.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass finanzielle Einsparungen nicht das Ziel dieses Modells sein dürfen. Hierbei geht es um die Verbesserung des selbstbestimmten Lebens der Betroffenen, um mehr Teilhabe und Integration.
Ich bitte alle Beteiligten ausdrücklich darum, dies immer zu berücksichtigen. Ich bleibe optimistisch, dass das trägerübergreifende persönliche Budget eine Erfolgsgeschichte werden wird.
Auf die Entwicklung bei der Eingliederungshilfe, auf die Frühförderung und auf den sicherlich noch verbesserungswürdigen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Ich möchte meinen Blick genauer auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen richten. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt stetig an. Der demografische Wandel scheint hier keine Rolle zu spielen. Wurden im Jahr 2001 noch 6 876 Berechtigte gezählt, waren es zum Stichtag 30. Juni 2008 schon 8 974. Die Werkstätten sind schon längst an die Grenzen ihrer Kapazitäten gestoßen. Hierbei ist ein intensiver Prozess des Nachdenkens über die Perspektiven notwendig.
Es kann meines Erachtens nicht sein, dass der Weg aus Förderschulen fast ausschließlich in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung führt.
Genauso wenig darf die WfbM eine Sackgasse sein. Sie darf nicht für eine so große Anzahl von Menschen mit Behinderung die einzige Lösung sein. Jeder Mensch hat Potenziale. Jeder Mensch hat Chancen verdient. Gerade vor dem Hintergrund des allgemein prognostizierten Fachkräftemangels in Deutschland müssen neue Wege zur Förderung aller jungen Menschen gegangen werden.
Ich weiß - das wurde auch schon erwähnt -: Die Diskussionsprozesse laufen, erste Aktivitäten laufen. So begrüße auch ich als ein Ergebnis ausdrücklich die Einführung der unterstützten Beschäftigung seit Anfang des Jahres. Sie gibt zukünftig hoffentlich mehr Menschen eine Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Die unterstützte Beschäftigung kann ein wichtiger Mosaikstein für mehr Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden. Allerdings müssen über die unterstützte Beschäftigung hinaus weitere Verbesserungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben entwickelt werden. Trotz der Wirtschaftskrise ist hierbei auch die Wirtschaft gefordert, sich auf neue Ideen einzulassen.
Natürlich sind auch WfbM wirtschaftlich handelnde Unternehmen, müssen sich um Aufträge kümmern. Bei den vielen Besuchen in Behindertenwerkstätten staunt man aber immer wieder, welche technisch hochwertigen Produkte in diesen Werkstätten hergestellt werden. Das spricht natürlich erst einmal für die Mitarbeiter. Andererseits fragt man sich, ob diese Mitarbeiter dann nicht zumindest zu einem gewissen Teil auch direkt beim beauftragenden Unternehmen versicherungspflichtig beschäftigt werden könnten. Also, wie gesagt: Da scheint mir doch noch einiger Diskussions-, Regelungs- bzw. Handlungsbedarf zu bestehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zu Fragenkomplex V Frage 1 aufgeführten Beispiele zeigen, dass die durch das SGB IX möglichen Instrumente viele positive Wirkungen zeigen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat sich in vielen Unternehmen und Dienststellen bewährt und ist gelebte Praxis. Die Schwerbehindertenvertretungen sind gestärkt. Die strukturelle Zuordnung der Integrationsfachdienste zu den Integrationsämtern erweist sich zunehmend als richtungsweisend.
Zur Förderung von Integrationsprojekten möchte ich anmerken - auch das Thema ist schon einmal angerissen worden -, dass ich sie, auch wenn bei einigen Integrationsunternehmen nicht alles problemlos läuft -, als ein gutes Instrument ansehe. Mir sind jedenfalls gut funktionierende und anerkannte Projekte bekannt. Man sollte an diesem Modell deshalb unbedingt festhalten.
Ich bitte die Landesregierung, auch weiterhin innovative Modelle zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Einige gute Ansätze sind der vorliegenden Drucksache zu entnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zunahme der Anzahl älter werdender Menschen mit Behinderungen; auch darüber hat Frau Ministerin kurz gesprochen. Diese Tatsache ist eine erfreuliche Entwicklung, zeigt sie doch, dass sich die medizinischen und sozialen Rahmenbedingungen positiv auf die Gesund
heit und die Lebenserwartung aller Menschen auswirken.
Die Statistiken weisen eine Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten ab 60 Jahre von 1 629 Personen im Jahr 2001 auf 1 808 Leistungsberechtigte zum Stichtag 30. Juni 2008 aus. Die Prognose geht sogar von 2 735 Leistungsberechtigten im Jahr 2014 aus. Damit stehen wir vor ganz neuen Herausforderungen.
Ziel muss es dabei sein, die Relation der Betreuung in stationären Wohnformen zugunsten des ambulant betreuten Wohnens oder anderer ambulanter Wohnformen zu verändern. Ich gestehe, dass ich persönlich auch nicht allzu viel Sympathie für ein Verbleiben der älteren Leistungsberechtigten in den Wohnheimen an den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hege;
denn auch diesen Personen muss nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ein wirkliches Loslösen von diesen ermöglicht werden. Ich begrüße deshalb ausdrücklich das Ziel der Landesregierung, verstärkt auf den Ausbau abgestufter ambulanter Wohnformen einschließlich einer abgestuften Tagesstruktur zu setzen, um eine stationäre Betreuung zu vermeiden.
Auch hierbei sollte das persönliche Budget ein wichtiges Instrument sein, um gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Betreuern eine Betreuung in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen und den Trend dahin generell zu verstärken. Auch hierüber gibt es derzeit einen großen Diskussionsbedarf mit dem klaren Auftrag, schnellstens Lösungen zu präsentieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, auf die Bedeutung der Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in die Entscheidungsprozesse der Landesregierung hinzuweisen. Ich denke dabei an den runden Tisch für Behinderte und den Landesbehindertenbeirat - beides wichtige Gremien -, die in den Kreisen der Menschen mit Behinderungen großes Ansehen genießen. Für den Prozess der Integration von Menschen mit Behinderungen sind beide Gremien wichtig, ermöglichen sie doch die unmittelbare Einbeziehung der Interessen dieser Menschen in die Arbeit der Landesregierung.
Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Beteiligung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, der eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten pflegt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besondere Aufmerksamkeit möchte ich zum Abschluss auf die zukünftige Entwicklung der Eingliederungshilfe legen. Bekanntermaßen wird auf Bundesebene auch unter Beteiligung der Länder an der Modernisierung der Eingliederungshilfe gearbeitet. Stichworte in diesem Zusammenhang sind die Einführung eines Bundesteilhabegeldes und die Frage, ob die Unterscheidung zwischen „ambulant“, „teilstationär“ und „stationär“ noch zeitgemäß ist.
Sicherlich ist es heute noch zu früh, auf Landesebene hierüber zu diskutieren. Ich bin mir aber sicher, dass wir uns, wenn sich die Überlegungen hierzu konkretisiert haben werden, im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss ausführlich mit diesen Überlegungen befassen werden.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend bleibt anzumerken, dass
bei allen noch vorhandenen Problemen, bei allen leider immer wieder auftretenden kritischen Einzelfällen, die zumeist nicht wirklich zu entschuldigen sind, in unserem Land enorm viel geleistet wurde, um Menschen mit Behinderung eine wirkliche Teilhabe zu ermöglichen.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist und bleibt die Basis des gegenwärtigen und zukünftigen Handelns. Die Inklusion der Menschen mit Behinderung ist das vorrangige Ziel.
Allerdings - das möchte ich auch in diesem Zusammenhang wieder sagen - reichen Gesetze und Geld dazu allein nicht aus. Soziale Integration, Inklusion und wirkliche Teilhabe erreichen wir nur, wenn es gelingt, Vorurteile abzubauen, Verständigung zu suchen und Gedankenlosigkeit entgegenzuwirken, und dies in den Köpfen und in den Herzen aller Menschen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich, gleich in unserer ersten Sitzungsperiode im Jahr 2009 zum Thema „Zukunft des Sports in unserem Bundesland“ sprechen zu dürfen. Das zeigt, wie wichtig uns allen, den Parlamentariern hier in Sachsen-Anhalt, der Sport sowohl für das Image als auch für die 400 000 in Vereinen und Verbänden organisierten Sportlerinnen und Sportler ist.
Lassen Sie es mich zu Anfang gleich ganz deutlich sagen: Sachsen-Anhalt ist Sportland und wird sich - davon bin ich überzeugt - auch zukünftig mit Recht als Sportland präsentieren.
Ein kurzer Rückblick. In den letzten zwei Jahren - so lange ist das schon her - war die Diskussion über die Sportstrukturen in unserem Land fast permanent Thema in den Ausschusssitzungen. Wir haben uns sowohl mit den Verfehlungen der Vergangenheit als auch mit den zukünftigen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Parallel dazu haben Mitarbeiter des Ministeriums gemeinsam mit dem LSB neue Strukturen und Richtlinien erarbeitet.
Obwohl ich sehr laut spreche. Erstaunlich.
An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an alle, die im Landessportbund und im Ministerium mit hohem per
sönlichen Einsatz an der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Installation neuer Rahmenbedingungen mitgearbeitet haben.
Wir, die Politiker, - das möchte ich ausdrücklich sagen - wurden darüber kontinuierlich und ausführlich informiert und in die Beratungen darüber einbezogen.
Nun ist die neue LSB-Spitze seit gut einem halben Jahr im Amt.
Die neuen LSB-Strukturen sind installiert, die neuen Förderrichtlinien - wir haben es gerade diskutiert - gelten seit Anfang des Jahres.
Ja, es gibt gravierende Veränderungen. Alle Ebenen, ob Landessportbund, Landesfachverbände, Kreissportbund oder Stadtsportbund, jeder kleine oder größere Sportverein muss sich auf neue Bedingungen einstellen. Umstellungen sind für jeden mit Arbeit verbunden, bringen für alle neue Herausforderungen. Sie bringen sicherlich auch dieses oder jenes bisher nicht vorhandene Problem.
Ja, 20 % Eigenanteil bei den Personalkosten sind kein Pappenstiel. Aber ich denke, dieses Problem ist lösbar. Ich gehe davon aus, dass bei der Stellung des Antrags zu einer höheren Personalkostenförderung bei Bedarf dies zum Beispiel eben nicht, wie befürchtet, zulasten von Sportveranstaltungen bzw. der Sportarbeit allgemein gehen darf.
- Herr Kley, als Zwischenbemerkung vielleicht: Im System ist - ich sage es nachher noch einmal - derselbe Betrag wie vorher.
Hierzu finden derzeit meines Wissens Strukturgespräche zwischen dem Landessportbund und den Kreis- bzw. Stadtsportbünden und den Landesfachverbänden statt, die hoffentlich Ängste nehmen. Ich bin allerdings bisher davon ausgegangen, dass diese Kommunikation auch in der Vergangenheit schon funktioniert hat und dass das, was der LSB in die Gespräche eingebracht hat, auch mit den Kreissport- und den Stadtsportbünden abgestimmt war und deswegen ausgewogen auf den Weg gebracht worden ist.
Das zweite Thema, die Vereinsförderung. Ja, richtig, dieser oder jener Verein bekommt jetzt weniger Geld aus der Vereinsförderung. Ich habe es eben schon gesagt: Im System ist aber die gleiche Summe an Geld wie vorher auch. Mit Verlaub: Wenn dies jetzt für einige Vereine existenziell wird, dann muss man aus rein mathematischen Gründen vielleicht auch fragen, ob die Verteilung in der Vergangenheit immer so gerecht und transparent war, wie man das eigentlich erwartet. Ich will dazu nichts unterstellen, aber ein „Weiter so!“ - darin waren wir uns alle einig - konnte es nicht geben. Und dass es mit neuen Regeln immer Gewinner und Verlierer gibt, ist auch normal.
Auch ich habe sowohl positive als auch negative Rückmeldungen aus den Vereinen bekommen. Ich bin selbst als Vereinsvorsitzender mit dem Thema intensiv befasst und kann eigentlich momentan bei uns in den Bereichen, mit denen ich mich unterhalte, keine großen Aufstände feststellen.
Aber nun gut, die Richtlinien sind ganz frisch, sie gelten erst wenige Wochen. Ich bin der Überzeugung, wir soll
ten erst einmal belastbare Ergebnisse aus der Praxis abwarten, um zu sehen, ob die vielen geäußerten Sorgen tatsächlich berechtigt sind. Wir werden dies mit Sicherheit beobachten. Sollten sich die Sorgen bestätigen, dann muss, Frau Ministerin, nachjustiert werden. Dann müssen wir darüber reden, wie an dieser oder jener Stelle, wo es wirklich nicht funktioniert, die Probleme bringt, etwas geändert wird.
Dazu erwarte ich dann auch - das habe ich gerade gesagt - flexible Reaktionen aus dem Ministerium. Es darf - ich glaube, darin sind wir uns alle einig - nicht zu existenziellen Problemen bei irgendeinem Verein oder einem Kreissportbund oder Stadtsportbund kommen. Wie schon gesagt, wir werden diese Entwicklung weiterhin aufmerksam begleiten, und ich denke, alle ehrenamtlich Engagierten haben diese Aufmerksamkeit und Anerkennung vom Land auch verdient.
Neben den Themen, die wir jetzt angesprochen haben, gibt es aber noch eine Menge anderer Themen, über die sicherlich zu diskutieren ist und die auch im Ausschuss zu begleiten sind. Ich will dazu nur einige Stichpunkte nennen.
Frau Dr. Kuppe sprach vorhin schon den Konsolidierungsplan an, der im LSB jetzt zu erarbeiten ist. Das ist eine große Herausforderung. Ich hoffe, dass das erfolgreich geschieht. Der Breiten- und der Leistungssport sind strategisch neu auszurichten. Im Landessportbund selbst ist sicherlich die Umstellung auf den TV-L auch kein Selbstläufer. Über die Rahmenbedingungen für eine Übertragung der Sportförderung an die Investitionsbank, Frau Dr. Kuppe, müssen wir sicherlich auch noch einmal ausgiebig diskutieren.
Diskussionsbedarf gibt es auch zum Thema Sportschulen. Frau Dr. Hüskens hat ein paar Anfragen gestellt, über die man sicherlich auch noch mal konsequent reden muss. Darüber, was wir tun müssen, damit Leistungsträger, Sportler wie Trainer, hier im Land bleiben, muss auch geredet werden. In der letzten Landtagssitzung hatten wir die Diskussion über den Sport bei der Polizei. Ich denke, das ist ein wichtiger Ansatz, aber trotzdem ist das Thema damit nicht ausdiskutiert.
Zusammengefasst heißt das aber für mich: Wir sind in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, auch wenn es noch manche Hürde zu überspringen gilt. Ich kann von hier aus nur alle Beteiligten bitten, die neuen Herausforderungen mit einer Portion an gesundem Optimismus anzugehen. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende der Diskussion wir alle wieder mit Stolz und einig von einem transparenten, erfolgreichen und autonomen Sport in Sachsen-Anhalt reden werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aber bitte.
Frau von Angern, ich denke, eins zu eins vergleichen kann man die Situationen sicherlich nicht. Wir hatten beim LSB ja die Situation, dass wir einen kompletten Umbruch, einen kompletten Neuanfang in einem engen zeitlichen Rahmen zu gewährleisten hatten. Dabei haben wir uns schon auf Sonderformen eingelassen. Aber wie Sie wissen, haben wir uns bisher keinem Gespräch mit denjenigen, die die Richtlinien betreffen, verschlossen. Ich denke, es wird Wege geben, aber in der großen Form wie jetzt können wir das nicht permanent mit allen Partnern machen.
Eine Richtigstellung. Ich habe nicht gesagt, es sei kein Problem, ich habe nur gesagt, es sei ein lösbares Problem. Darauf lege ich schon Wert. Es ist ein Problem, das ist mir völlig klar. Jeder, der Eigenmittel erbringen muss, hat damit Probleme. Darin sind wir uns mit Sicherheit einig.
Frau Ministerin hat es eigentlich ausführlich erläutert und wir haben es auch in den Ausschüssen diskutiert, woraus diese Eigenmittel rekrutiert werden können. Dazu muss man sorgfältig abprüfen - -
- Noch mal, Herr Franke, wenn Sie jetzt sagen, Sie würden die Richtlinien nicht kennen, das ist schon seltsam. Der Entwurf der Richtlinien - -
- Moment, Moment, Herr Franke. Sie haben eine Frage gestellt, ich habe Sie ausreden lassen. Ich würde Sie einfach bitten, mich auch ausreden zu lassen. Das wäre nett für die Kommunikation.
Diese Richtlinien waren in der Entwurfsphase und die sind nicht wesentlich verändert auch den Kreissportbünden bekannt. Wenn man sich jetzt hinstellt und sagt, man kenne sie gar nicht - - Klar, sie waren noch nicht beschlossen, sie waren noch in der Bearbeitung. Sie waren bekannt beim LSB und es ist auch kommuniziert worden. Nach meiner Information ist es so gewesen.
Ich gehe davon aus, dass über die Wege der Eigenmitteleinwerbung, die möglich sind für Zuflüsse von Finanzen, die aus anderen Bereichen kommen, diese 20 % zu erbringen sind. Darüber muss man im Detail diskutierten. Wenn das nicht zu leisten ist - noch mal: das steht klar als Option in den Richtlinien drin -, kann man als Notleidender - übertrieben formuliert - den Antrag stellen, eine höhere Summe zu bekommen.
Ich weiß, dass das andere Sportbünde schon planen. Die haben kalkuliert, die haben gesagt, diese Summe fehle ihnen, wir stellen jetzt den Antrag auf Sonderförderung, wir können diese Summe nicht erbringen. Genau diesen Prozess, zu prüfen, inwieweit die Eigenleistung erbracht werden kann, müssen wir jetzt begleiten.
Jetzt schon zu sagen - wir sind am Anfang, wir haben die Richtlinie frisch umgestellt, es gibt noch keine Praxiserfahrung -, es funktioniert nicht, ist ein Stück zu früh.
Darin gebe ich Ihnen Recht.
Er heißt VfB Ottersleben; so viel Zeit muss sein.
Erstens. Der VfB Ottersleben erhält unwesentlich mehr als vorher, aber das ist nicht das Thema. Ich habe gerade gesagt, dass wir jetzt sehen müssen, was das konkret in Zahlen bedeutet. Wenn sich dann nachweisen lässt - -
- Moment. Wir können am Montag gern darüber reden; das ist überhaupt kein Thema. Sie wissen, ich bin zu jedem Gespräch bereit. Wir können gern darüber reden und uns das ansehen. Und dann müssen wir die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Welche das sind und ob es dann wirklich heißt, dass der Verein es nicht benötigt - -
Bei Ihnen blickt ein bisschen die Unterstellung durch, dass Seniorensport nicht so viel Geld und nicht so viele Zuschüsse benötigt. Wenn das so ist, wenn man das so sieht und das auch belegen kann - das mag für den Anglerverein vielleicht zutreffen, den Sie vorhin erwähnt haben -, dann müssen wir darüber reden, ob wir nach
justieren. Das habe ich bereits gesagt. Und das müssen wir, sobald etwas Belastbares vorliegt, auch machen.
Wir könnten uns jetzt stundenlang über dieses Thema unterhalten.
Ein Beispiel: Wir bauen bei uns gerade ein neues Vereinsheim und müssen eine Menge Eigenmittel erbringen. Deshalb mussten wir auch die Beiträge erhöhen, weil der Eigenanteil sonst nicht zu erbringen wäre.
Von diesem Sportheim profitieren meine Senioren und meine Freizeitsportler, die nur die Turnhalle und dieses Heim gar nicht nutzen, in keiner Weise. Gleichwohl zahlen sie die erhöhten Beiträge, um den Eigenanteil zu finanzieren. Sie befinden sich also mitten im Geschäft, ohne dass sie direkt etwas von dem Vereinsheim hätten, nur weil sie beim Verein angemeldet sind und die Turnhalle nutzen.
Das ist ein Prozess, bei dem man sorgfältig abwägen muss, wer wovon profitiert und wer eigentlich Beiträge zahlt, ohne wirklich Leistungen dafür entgegenzunehmen. Aus meiner Sicht kann die Diskussion heute nicht abgeschlossen werden. Wir befinden uns am Anfang und müssen schauen, ob es funktioniert. Dafür bitte ich um ein wenig Geduld.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Späthe hat bei der Einbringung des Antrages der Regierungsfraktionen mit der Überschrift „Möglichkeiten der ambulanten Eingliederungshilfe verbessern“ aus meiner Sicht alle wesentlichen Aspekte vorgetragen, sodass ich diese nicht wiederholen möchte. Natürlich haben wir vor, die Ergebnisse im Ausschuss zu begleiten und zu erfahren - das nehme ich schon einmal vorweg -, wie es damit inhaltlich weitergeht.
Es ist natürlich völlig klar, dass wir dieses Thema auch weiter auf der Tagesordnung haben werden, Frau Dr. Hüskens.
Ich werde meine Redezeit dafür nutzen, mich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Überschrift „Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verwirklichen“ zu widmen.
Werte Kollegen der Fraktion DIE LINKE, sehr geschätzter Herr Dr. Eckert, ich war über Ihren Antrag doch einigermaßen verwundert und, muss ich ganz ehrlich sagen, vor dem Hintergrund, dass wir uns in der Vergangenheit zu dem Thema hier relativ einig waren, auch ein bisschen verärgert.
Unser Antrag wurde schon vor der Sommerpause verteilt. Ich hätte es verstanden, wenn Sie gesagt hätten: Na ja, der Vorstoß der Regierungsfraktionen ist ja ganz nett, aber nicht weitgehend genug, und dementsprechend einen mehr oder weniger umfänglichen Änderungsantrag mit einigen neuen Aspekten eingebracht hätten. Aber scheinbar - -
- Bitte?
- Na sicher, das wäre begrüßenswert, Frau Bull. Das wäre eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit gewesen. Das hätten Sie machen können. Vielleicht hätte man sich sogar einigen können und wir bräuchten uns jetzt hier nicht zu streiten. Tut mir leid.
Aber Sie haben offensichtlich - das muss ich an dieser Stelle auch sagen; Ihre Erregung bestätigt mir das - ein Problem damit, dass Sie nicht die einzige Fraktion im Landtag sind, die sich mit Belangen von Menschen mit Behinderungen befasst.
Um diesen Alleinvertretungsanspruch bezüglich der Belange von Menschen mit Behinderungen zu dokumentieren, musste also - so sehe ich es jedenfalls - der heute hier zu debattierende Antrag eingebracht werden. Ich muss zugeben: Ich habe beim ersten Lesen doch heftig geschluckt und überlegt: Was sage ich in der heutigen Debatte und was sage ich lieber nicht?
Eigentlich ist Ihr Antrag eine Steilvorlage für einen Vergleich der Lage von Menschen mit Behinderungen vor dem Jahr 1990 mit der Entwicklung, die seither in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat und weiter stattfindet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer Aufforderung zum Paradigmenwechsel, wie von der Fraktion DIE LINKE gefordert, bedarf es nicht. Diesen Paradigmenwechsel hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Landtag bereits vor geraumer Zeit eingeleitet. Wir sind bereits seit Längerem in der Phase der Umsetzung dieses Wechsels. Frau Ministerin Kuppe hat hierzu einiges vorgetragen.
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, werte Kollegen der Fraktion DIE LINKE: Wir haben Menschen mit
Behinderungen nie als Objekt, sondern stets als Subjekt betrachtet und behandelt.
Etwas anderes wäre mit unserem Menschenbild auch gar nicht vereinbar. Anderenfalls hätten sich die Möglichkeiten des selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 1990 nicht so entwickeln können, wie dies tatsächlich geschehen ist.
Richtig ist allerdings - und daran muss man immer wieder mal erinnern, auch heute noch -, dass es Anfang der 90er-Jahre zwingend erforderlich war, die Infrastruktur für diese Menschen mit Hochdruck aufzubauen, da wir desaströse Bedingungen aus DDR-Zeiten vorgefunden haben und übernehmen mussten. Hier ist unglaublich viel geleistet worden.
Selbstverständlich werden wir auch weiter an der Inklusion dieser Menschen arbeiten. Dies ist allerdings eine Aufgabe - das ist schon mehrfach gesagt worden -, die prozesshaft gesehen werden muss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich erwarten auch wir, dass die Landesregierung den Beschluss der 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz des letzten Jahres zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - ich habe ihn hier; wir aus Sachsen-Anhalt waren Mitantragsteller - ernst nimmt und umsetzt.
Anders als die Fraktion der LINKEN vertrauen wir aber auf die Arbeit unserer Landesregierung. Anders als die Fraktion der LINKEN haben wir keinen Bedarf, die Landesregierung mit Arbeitsaufträgen gegenüber dem Landtag so zu binden, dass sie kaum Zeit findet ihre eigentlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Abarbeitung des in Rede stehenden ASMK-Beschlusses, im Interesse der Betroffenen zu erledigen.
Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, sind immer dabei, wie wir auch, wenn es um den Abbau von Personal bei der Landesverwaltung geht. Dies bedeutet im Unkehrschluss aber auch, dass die weniger werdenden Bediensteten des Landes nicht immer mit neuen Wünschen und Anliegen des Landtages überfrachtet werden dürfen.
Wir gehen schlicht und ergreifend davon aus, dass die Landesregierung die in dem in Rede stehenden ASMKBeschluss getroffenen Vereinbarungen einhalten wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, haben wir im Hohen Haus immer noch ausreichend Gelegenheit, dies zu thematisieren.
Dass wir die vorhandenen Probleme ernst nehmen, zeigt unser Antrag. Jetzt heißt es aber erst einmal, die Landesregierung arbeiten zu lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, wenn wir dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen und den Antrag der LINKEN ablehnen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Da ich keinen schriftlichen Redebeitrag vorbereitet habe, verzichte ich aufgrund der Zeit und der Einstimmigkeit im Ausschuss auf meinen Redebeitrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede der Frau Ministerin kann ich Ihnen versprechen, dass ich meine Redezeit
nicht ausschöpfen werde. Ich brauche nicht so lange; denn vieles von dem, was ich mir aufgeschrieben habe, hat Frau Dr. Kuppe Ihnen schon mitgeteilt.
Herr Dr. Eckert, nachdem Sie uns dankenswerterweise ein bisschen in die Grundlagen des persönlichen Budgets eingeführt haben, stelle ich fest, dass auch wir uns zum jetzigen Zeitpunkt mehr Ergebnisse gewünscht hätten. Dass das Budget, so wie es jetzt läuft, offensichtlich eine hervorragende Idee ist, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, darin sind wir uns sicherlich alle einig.
Sie haben kritisiert, dass in unserem Antrag steht, dass wir die Initiative der Liga begrüßten. Ich denke, das kann man nicht oft genug sagen; denn wir stehen gemeinschaftlich hinter dieser Initiative und haben das alle in diversen Debatten auch schon mitgetragen.
- Wir können es aber zumindest noch einmal kundtun; denn ich denke, ein Signal muss von der heutigen Debatte ausgehen - -
- Liebe Frau Bull, ich habe versprochen, dass ich meine Redezeit nicht ausschöpfe. Wenn Sie mich jetzt unterbrechen, dann schaffe ich das doch nicht. Ich halte meine Versprechen aber gern, Frau Bull.
Also, noch einmal zurück zum Thema. Ich denke, es ist gut, dass wir heute noch einmal ein Signal setzen. Das Signal sollte in zwei Richtungen gehen. Das Signal sollte in die Richtung gehen, dass wir die Betroffenen dazu auffordern, diese neue Leistungsform in Zukunft stärker in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollten wir natürlich auch das Signal setzen, das wir die Bearbeiter gerade in der Sozialagentur ganz klar dazu auffordern, diese Themen in nächster Zeit effektiver zu behandeln.
Wenn diese beiden Sachen auf den Weg gebracht werden und wenn wir diesbezüglich den Änderungsantrag der CDU und der SPD beherzigen und uns das Anfang des Jahres im Ausschuss ausführlich zu Gemüte führen und diskutieren unter Einbeziehung der Fragen, die die FDP-Fraktion gestellt hat, dann haben wir auch eine Chance, dieses Modell zu einem Erfolgsmodell hier in Sachsen-Anhalt zu machen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass ich mich der Auffassung anschließe, dass man sich dieses oder jenes in der Sozialagentur effektiver gewünscht hätte. Allerdings sollten wir nicht vergessen, dass es Erfolge gibt. Frau Dr. Kuppe hat von der Zahl im oberen Drittel gesprochen. Insofern ist das zu würdigen. Wir sind an dieser Stelle auf einem guten Weg. Wir sollten diesen Weg jedoch mit allen Fragen, die dabei zu klären sind, effektiv und energisch begleiten.
Ich will es mit meiner Rede heute dabei bewenden lassen aufgrund der Tatsache, dass es bereits 16.55 Uhr ist. Ich habe die Hälfte meiner Redezeit gebraucht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zwar der erste Debattenredner, aber es ist schon fast alles zu diesem Thema gesagt worden. Deshalb kann ich mich kurz fassen.
Ich bin zitiert worden. Ich stehe natürlich auch ganz eindeutig zu den Zitaten, die wiedergegeben worden sind. Das ist überhaupt kein Thema. Insofern kann ich mich bei dem, was ich dazu noch beitragen kann, kurz fassen.
Also, es ist eindeutig. Auch ich erinnere mich natürlich daran, dass wir uns mehrfach sowohl im Landtag als auch in den Ausschüssen mit dieser Problematik beschäftigt haben. Wir waren uns darüber einig und stehen weiterhin dazu, dass eine Veränderung des Status quo in dieser Sache nicht zu einer Bedrohung und Verschlechterung der wichtigen Arbeit der vielen Sportvereine und des Schulsports führen darf. Aber - auch das ist schon gesagt worden - die Kommunen dürfen diesbezüglich nicht in eine durch die Haushaltskonsolidierung und durch Auflagen des Landesverwaltungsamtes bedingte unbeherrschbare Drucksituation gebracht werden.