Ich habe mich in einschlägigen Werken belesen und festgestellt, dass der Bundestag bei seiner Geschäftsordnungsreform von 1969 zum ersten Mal in Deutschland die Möglichkeit geschaffen hat, und seit 1971 gibt es im Bundestag Enquetekommissionen. Die erste hat sich acht Jahre lang mit der Psychiatrie beschäftigt. Das ist nicht unbedingt handlungsleitend für uns gewesen, aber ich denke, das zeigt ein bisschen auch die Fragen, die wir themenübergreifend und auch über Wahlperioden hinaus betrachten müssen.
Eigentlich haben wir dieselben Probleme, wie sie die Landesregierung hat, nämlich dieses Ressortprinzip, das historisch gewachsen und an sich auch richtig ist, aber an bestimmten Grenzen auch durchaus Defizite und Abstimmungsbedarfe produziert, die wir hier im Landtag auch spüren. Ich finde, die Enquetekommission hat zur Überwindung dieser Grenzen einen guten Beitrag geleistet.
Das Zweite, was ich sagen möchte, ist, dass ich jetzt ganz unkreativ bin und auch meinen Dank an den Anfang stelle und mich nicht nur dem Dank von Frau Paschke anschließe. Ich denke, dass wir mit Herrn Wilke einen tollen Mitstreiter hatten, der nach anfänglichen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Harz ein Juwel für Verwaltungsfragen in unserem Land für uns manifestiert hat. Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns auch als Parlament der Ressourcen unserer Hochschulen und Bildungseinrichtungen sehr viel stärker bedienen sollten. Als Parlament - als Einzelner machen wir das ja ohnehin schon. Hier schlummert durchaus ein hoher Erkenntnisgewinn, den es zu heben gilt.
Ich möchte auch Frau Lorenz danken. Ich möchte der Fraktion DIE LINKE danken für die Anregung, die Kommission ins Leben zu rufen. Die Skepsis, die hier im Raum vorhanden war, ist schon artikuliert worden. Aber ich denke, alle miteinander haben wir doch die Erfahrung gemacht, dass diese ressortübergreifende und
auch themenübergreifende Behandlung des Themas Personal im öffentlichen Dienst richtig und wichtig war.
Ich möchte der Vorsitzenden Frau Rotzsch, nicht nur weil sie eine Kollegin aus meiner Fraktion ist, noch einmal ausdrücklich danken. Sie hat bewiesen, dass man nicht nur an seinen Aufgaben wachsen und dafür sorgen kann, dass die Arbeit ordentlich läuft, sie hat auch die inhaltlichen Impulse stringent verfolgt.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Mancher kann auch bei Reden schrumpfen, Herr Tullner! - Zustimmung bei der LINKEN)
- Herr Gallert, Sie waren nur selten dabei. Deswegen können Sie es emotional wahrscheinlich nicht so nachvollziehen, wie ich das kann.
Ich will einmal Folgendes sagen: Es gibt viele Ausschussvorsitzende in diesem Hause - ich will jetzt niemanden kritisieren -, aber nicht alle können die Moderation und die Abarbeitung der Tagesordnung auch mit inhaltlichen Debatten verbinden. Zu denen, die das können, zähle ich ausdrücklich Frau Rotzsch. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Nun zum Thema selber. Meine Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Alle Bürgerinnen und Bürger erwarten vom öffentlichen Dienst eine ordentliche Aufgabenerfüllung. Die Erwartungshaltung gegenüber dem Staat ist bei uns ohnehin ein Stück weit stärker ausgeprägt als in den anderen Bundesländern.
Die CDU - das haben wir immer betont - bekennt sich dazu, eine Partei des öffentlichen Dienstes zu sein, und zwar nicht, weil wir uns zu Lobbyisten des öffentlichen Dienstes machen und die schöne neue Welt versprechen, sondern weil wir den realistischen Blick auf die Ressourcen des Landes und den damit verbundenen Handlungskontext für den öffentlichen Dienst bewahrt haben.
Ich glaube, Frau Dr. Paschke, das ist einer der zentralen Dissense. Sie haben vorhin gesagt, wir hätten ein Demografieproblem, ein Nachwuchsproblem, der öffentliche Dienst halte sich da zurück und müsse kraftvoll nach vorn schauen.
Ich glaube, auch wenn wir festgestellt haben, dass sehr viele Aufgaben - Herr Kollege Schrader sagte es schon - nicht an Einwohnerzahlen festzumachen sind, so müssen wir doch in der öffentlichen Rechtfertigung der Mittel, die wir für den öffentlichen Dienst einsetzen, immer wieder sagen, dass es nicht sein kann, dass der öffentliche Dienst, wenn die Einwohnerzahl von drei auf zwei Millionen zurückgeht - ich sage es einmal pauschal -, in seiner Stärke bewahrt und vielleicht noch mit demografischen Vorsorgeelementen ausgebaut wird. Das kann nicht sein.
Deswegen müssen wir uns genau diesen Spagat - Sie haben es die Quadratur des Kreises genannt - immer wieder verdeutlichen. Es gibt immer Fachpolitiker, die mehr Polizei, mehr Lehrer, mehr Bildung fordern.
Ich glaube, in der Gesamtverantwortung muss das Parlament - als Finanzpolitiker habe ich dafür vielleicht einen etwas anderen Blick - genau diese Parameter sehr viel stärker in den Blick nehmen.
- Dort oben sitzt er. - Herr Ministerpräsident, Sie haben in den Jahren seit 2002 in der Landesregierung sehr viel Engagement und sehr viel Kraft für den Bereich des Personalabbaus aufgewendet. Sie haben gesagt - das ist ja richtig -, dass die Finanzpolitik auch sehr stark mit diesen Parametern des Personalabbaus zusammenhängt. Denn nur durch einen Personalabbau können wir unsere Finanzen konsolidieren.
Ich wollte nur sagen: Diese Botschaft hat das Parlament aufgegriffen und wir werden das auch in den nächsten Wahlperioden - zumindest wenn die CDU mehrheitsfähig ist - tatkräftig fortsetzten. Darauf können Sie sich verlassen, Herr Ministerpräsident.
Ich danke der Landesregierung - das habe ich vorhin vergessen -, auch wenn wir manchmal in der Kommission den Eindruck hatten, dass wir unsere Einladungen gelegentlich etwas motivierender aussprechen müssten, was die Teilnahme und die Zuarbeiten angeht.
Aber wir wissen ja, dass wir miteinander in einem lernenden System sind. Auch die Enquetekommission war nicht fehlerfrei - das will ich betonen -, auch wir haben Defizite, die es abzuarbeiten gilt. Aber gemeinsam können wir hier noch ein Stück weit intensiver an einem Strang ziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn nun die Quintessenz der Arbeit dieser Enquetekommission? - Für mich steht erst einmal eines vor der Klammer: Ich denke, wir müssen uns in den nächsten Jahren sehr viel stärker überlegen, wie wir uns als Land im bundespolitischen Kontext positionieren wollen. Ich glaube, dass die parlamentarische Arbeit nach sehr tradierten Systemen und Strukturen erfolgt ist.
Wir sollten vielleicht in den nächsten Wahlperioden stärker darauf schauen, dass wir unsere ureigensten Länderkompetenzen stärker in den Strukturen abbilden. Ich denke an die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Länderthema schlechthin. Diese Bereiche werden hier in einem Ausschuss zusammengepfercht. Daher gibt es auch große Probleme, alle Themen umfassend in den Blick zu nehmen.
Das betrifft auch das Thema Personal. Da bin ich ganz dicht bei Ihnen, Frau Dr. Paschke. Wir haben diese Kompetenzen durch die Föderalismusreform II sehr viel stärker in die Länderhoheit übertragen bekommen. Ich denke an das Besoldungsrecht und an das Beamtenrecht. Ich denke, wir müssen diese Querschnittsaufgabe sehr viel intensiver diskutieren und bearbeiten.
Wir sollten gemeinsam überlegen, ob wir das auch strukturell verankern sollten. Ich bin mir ganz sicher, dass wir das machen müssen, sonst wird das ein Stück weit untergehen.
Ich glaube, das Thema Personalabbau wird das zentrale Thema sein. Der Impetus kam ja auch von dem Konzept zum Personalabbau. Wir haben in den Diskussionen in den vielen Stunden, die wir miteinander verbracht haben, auch gemerkt, dass diese ganze Thematik sehr viel breiter ist.
Sie haben einige Punkte genannt. Ich will noch einmal darauf zurückkommen. Das Gesundheitsmanagement ist ein zentraler Punkt, ebenso die Motivation der Mitarbeiter, Leistungsanreize, die apostrophierten weichen Faktoren der Personalpolitik und die IT-Technik. An dieser Stelle haben wir - das möchte ich ganz deutlich sagen - einfach große Defizite.
Ich bin kein Anhänger der Aussage, drei Computer ersetzten zehn Beschäftigte. Aber die Erkenntnis, dass die Computertechnik, die Informationstechnologien uns sehr vieles im Verwaltungshandeln erleichtern können, steht auf der Tagesordnung. Hier haben wir einfach große Defizite.
In jedem Unternehmen kann man mit modernen Kommunikationsmitteln kommunizieren. Das ist im Landtag nur sehr rudimentär möglich. Wir haben gemerkt, dass es auch in der Landesregierung sehr schlecht möglich ist. Daran müssen wir dringend arbeiten. Ich vertraue auf die Konzepte, die uns das Finanzministerium demnächst vorlegen wird. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.
Einen letzten Punkt - die rote Lampe leuchtet - will ich noch nennen. Das ist das Thema Beamtentum. Wir haben hier im Hause Kollegen, die Verbeamtungen und dem Beamtentum sehr skeptisch gegenüber stehen. Als wir beispielsweise vorgeschlagen haben, die Lehrer stärker zu verbeamten, um mehr Bewerber zu bekommen, musste ich mich öffentlich dafür kritisieren lassen.
Erstaunlicherweise hat ihre Skepsis gegenüber den Verbeamtungen genau diese Kollegen nicht davon abgehalten, in Mannschaftsstärke beim parlamentarischen Abend des Deutschen Beamtenbundes zu erscheinen und das Büfett zu stürmen. Das fand ich ein bisschen unglaubwürdig an der Stelle.
Ich will einmal ein praktisches Beispiel dafür benennen, warum es so wichtig ist, dem Beamtentum sehr viel vorbehaltsloser gegenüberzutreten. Wir haben in der letzten Woche in der Zeitung lesen dürfen, dass das Oberverwaltungsgericht die Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium untersagt hat mit der Begründung, der vorgesehene Kollege sei kein Beamter, sondern ein Angestellter, und weil es eine hoheitliche Aufgabe sei, dürfe er diese nach dem Grundgesetz nicht ausüben.
Würde man hier apostrophieren - was wir als CDU-Fraktion nicht tun -, dass neue Verbeamtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sind, so bräuchte man dringend ein Konzept der Landesregierung, wie man damit umgehen soll. Es kann bei allem Respekt vor der Gerichtsbarkeit nicht sein, dass uns die Gerichte Auslegungsparameter vorgeben, die völlig neu und aus meiner Sicht auch völlig inakzeptabel sind. Ich denke, die Besetzung einer Abteilungsleiterstelle sollte nach Kompetenz und fachlicher Eignung erfolgen und nicht nach dem Status. Aber wenn das so ist, dann brauchen wir ein Konzept, wie wir mit Verbeamtungen umgehen.
- Ja, aber das OVG hat das jetzt anders entschieden. Wir haben auch Staatssekretäre, die angestellt sind. Ich muss sagen, da gibt es noch einen großen Klärungsbedarf, dem wir als Parlament bereit sind, uns zu stellen, natürlich in dem Bewusstsein, dass die Landesregierung an dieser Stelle federführend ist. Deswegen müssen wir
Verbeamtungen und den Beamtinnen und Beamten in unserem Lande sehr viel vorbehaltsloser gegenübertreten. Sie leisten eine gute Arbeit, wie die Angestellten auch. Das sollten wir gelegentlich auch mal würdigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Respekt vor dem Landtag. Es ist die letzte Sitzung und wir befassen uns mit dem Personalkonzept. Das ist schon sehr prägend. Ich danke Ihnen auch für die sehr sachliche Debatte. Ich werde vieles von dem wiederholen, was ich schon einmal gesagt habe, obwohl es die letzte Sitzung ist.
Vorweg, damit ich es nicht vergesse: Dank denjenigen, die sich damit abgemüht haben. Ich sage aber auch einmal Dank den Mitarbeitern in meinem Haus, Herrn Grobe und seinem Team sowie den Mitarbeitern der anderen Ministerien, die die vorbereitende Arbeit leisten mussten, wenn es Nachfragen gab.
Ich gebe ja gern zu, wenn ein Parlament - das sehe ich anders als DIE LINKE oder viele in diesem Parlament - die Kernkompetenz der Landesverwaltung, den Bereich der Personalbewirtschaftung so hinterfragt, dass der Eindruck entstehen könnte, dass man das in Zukunft nur noch im Parlament machen werde, dann wird eine Verwaltung bzw. werden diejenigen in der Verwaltung, die sich mit dem Thema beschäftigen, immer sehr vorsichtig sein.
Das ist ein Sich-aneinander-Reiben, ein Annähern. Ich sage aber auch: Sie haben während der Haushaltsberatungen jederzeit die Möglichkeit, stärker einzugreifen - das nur als kleine Anmerkung.
- Ja, ja. Das ist nur eine Feststellung, Herr Tullner. Nicht dass so getan wird, als habe man hier alles nur noch gottgegeben hinzunehmen.
Aber dieser Grat - Herr Tullner hat es, glaube ich, gesagt - bei der Vorsitzenden und bei allen Vertreterinnen und Vertretern zwischen: Wir wollen etwas wissen, wir wollen mitdiskutieren, aber wir wissen auch, dass wir am Ende nicht alles durchsetzen können - das ist ein permanenter Prozess. Das hat doch, glaube ich, ganz gut geklappt. Wir waren dann auch immer da und haben uns auch immer bemüht, dem Ganzen Rechnung zu tragen.
Ich habe gehört, es gibt Parteien des öffentlichen Dienstes, es gibt Interessierte, es gibt viele, die sagen: Das darf eigentlich nicht so weitergehen. Aber ich habe auch mitbekommen, dass viele meinen, dass der Personalkörper, die Personalentwicklung am Ende der größte Block ist, wenn ich über Konsolidierung rede. Wir haben die Schuldenbremse. Ich möchte Sie jetzt nicht mit den Zahlen traktieren. Es ist aber schon etwas unredlich oder zumindest zu hinterfragen - - Frau Dr. Paschke, vor dem Problem stehen alle - das ist kein Vorwurf -, ob nun ein SPD-Finanzminister oder einer von der LINKEN oder von der CDU.
Brandenburg - das ist schon gesagt worden - hat sich vorgenommen - Respekt, aber ich glaube nicht daran, dass das klappt, und zwar nicht wegen des Finanzministers, sondern aufgrund der Gegebenheiten -, im Jahr 2014 schon bei 18 Vollzeitäquivalenten zu sein. Ich sage nur: Wir haben uns 16,5 im Jahr 2019 vorgenommen. Das hat doch nichts mehr mit Fakultät zu tun. Wer sich das Konzept ansieht, der liest dann eben, dass man außer Polizisten und Lehrern niemanden mehr einstellen will. Aber man weiß doch, dass das praktisch gar nicht geht. Berlin ist aus der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder ausgetreten - nicht aus Spaß.
Die Kollegin Keler hat das mit den LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern so gut gemacht, dass ich sagen muss: Wir müssen uns vorwerfen lassen, dass wir nicht ganz so stringent waren. Denn eines stimmt auch: Das Land Sachsen-Anhalt - das kann ich uns allen nicht ersparen - hat in der ersten Wahlperiode das Sonderkündigungsrecht verschlafen. Der Freistaat Sachsen hat das bei den Lehrerinnen und Lehrern gemacht hat. Bei anderen - -