- Reden Sie bitte einmal mit Vertretern der Landkreise und schauen Sie sich deren Haushalte an. Dann werden Sie feststellen, dass viele Landkreise das Geld, das ihnen nach § 8 des ÖPNV-Gesetzes zusteht, ohne Kofinanzierung an die Verkehrsunternehmen weitergeben.
De facto entziehen sich die Landkreise bereits heute ihrer Pflichtaufgabe ÖPNV. Es gibt keine Kofinanzierung in den Kreisen mehr. Schauen Sie sich zum Beispiel den Haushalt des Landkreises Wittenberg an, der so gelobt wurde. Wir können dort nicht so viel Positives erkennen.
Es ist eigentlich auch ein Unding, meine Damen und Herren, im Jahr 2006 Leistungen zu Preisen aus den Jahren 1992/93 zu bezahlen.
Ein Wort noch zu der Streckenführung. Selbstverständlich ist das zum Teil eine unternehmerische Entscheidung. Aber die Streckenführung wird im Rahmen der Aufstellung der Nahverkehrspläne bzw. im Rahmen der Schulentwicklungsplanung auch vom Aufgabenträger selbst mitbestimmt.
Insofern, Herr Schröder, ist Ihr Alternativantrag, so wie er vorliegt, kein Alternativantrag, sondern es ist ein Antrag unter dem Motto: Dann hätten wir das auch besprochen; lassen Sie uns gern darüber reden. Ich frage Sie ganz deutlich: Ist dieser Weg das Ziel? - Für uns nicht. - Danke.
Vielen Dank, Herr Heft. - Nur so viel zur Geschäftsordnung: Es ist natürlich ein Alternativantrag. Das ist schon korrekt.
Meine Damen und Herren! Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Das wäre auch nicht sachgerecht.
- Das war doch beantragt? - Dann stimmen wir zuerst über eine Überweisung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/280 in den Ausschuss ab. Wer stimmt der Überweisung - der Alternativantrag wäre dann mit überwiesen - zu? - Das sind die Linkspartei.PDS-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag selbst ab. Wer stimmt dem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion zu? - Die Linkspartei.PDS stimmt zu. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/300 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist der Alternativantrag mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur letzten Etappe. Wir hatten den Tagesordnungspunkt 20 bereits gestern abgehandelt. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Berichterstattung zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, in dem die Landesregierung ersucht wird, im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu der Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt schriftlich Bericht zu erstatten.
Die Berichterstattung soll alle zwei Jahre jeweils im November für das vorherige und das vorvorherige Jahr erfolgen. Abweichend davon soll die erstmalige Berichterstattung für die Jahre 2004 und 2005 im ersten Quartal des kommenden Jahres vorgelegt werden.
Die Berichterstattung soll nicht allgemein gehalten werden. Der Antrag gibt ein Muster für die Struktur der Berichterstattung vor. Für den Bereich der Stadtentwicklung und den Stadtumbau Ost sind es vor allen Dingen die fortentwickelten Stadtentwicklungskonzepte, die Förderung des Städtebaus und des Denkmalschutzes, die Berichterstattung über den Abbau des strukturellen Wohnungsleerstandes, die Altschuldenentlastungsproblematik, die Einbindung der Investitionsbank, ressortübergreifende Initiativen, die Sicherung der internationalen Bauausstellung sowie die Förderung des Wohnungsbestandes und die Anreize zur Wohneigentumsförderung, die für uns im Ausschuss von besonderem Interesse sind.
Die Struktur für den Berichtsteil über die Mieten- und Wohnungsentwicklung umfasst Informationen zum Wohnungsangebot, zur Wohnungsnachfrage, zur Wohnungsversorgung, zu den Mieten und zu den Kosten für Wohngeld und Unterkunft. Diese Punkte sind der Berichterstattung, wie sie in den vergangenen Jahren stattgefunden hat, entlehnt.
Meine Damen und Herren! Stadtentwicklung und Stadtumbau Ost sowie die Mieten- und Wohnungsentwicklung stehen in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang. Deswegen ist es auch aus unserer Sicht richtig und wichtig, diese Berichterstattung aneinander zu koppeln.
Das Schöne an diesem Antrag ist, dass wir das Berichtsunwesen nicht ausweiten, sondern dass wir mit dem Antrag drei Beschlüsse des Landtages, die eine umfassende Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss zum Inhalt hatten, für erledigt erklären. Damit erhalten wir als Parlament eine klare Struktur hinsichtlich der Informationen, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen.
Herr Schröder, herzlichen Dank. - Minister Herr Daehre hat mir signalisiert, dass er gern zum Schluss reden würde. Das reizt dazu, die Debatte nachher wieder zu eröffnen. Aber wenn er das so möchte, werden wir das berücksichtigen.
Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Henke für die Linkspartei.PDS-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Henke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf ist grundsätzlich gut, aber in mehreren Punkten unzureichend. Unsere Fraktion hatte bereits im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr die Notwendigkeit zumindest einer jährlichen Zwischenberichterstattung zu Einzelfragen erläutert.
Bedenklich stimmt das von der CDU-Fraktion und dem Minister Herrn Dr. Daehre in Bezug auf einen unangemessenen Arbeitsaufwand vorgebrachte Argument. Herr Minister, die Aufgabe der Opposition ist es nicht, Ihnen zu Annehmlichkeiten zu verhelfen.
Seit dem letzten Beschluss zu dieser Sache ist die Situation verändert, die erkennbare Zukunft bei Mieten, Bauen und Wohnen droht eine dramatische Entwicklung zu nehmen. Insbesondere beim Wohnen droht sich die Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich künftig zu zeigen. Der Beschlussentwurf ist im Vergleich zum Vorgänger inhaltlich verbessert, aber genügt den Erfordernissen nicht.
Erstens. Inhaltlich fehlen dem Entwurfsmuster Angaben zur Wohnumfeldentwicklung und zur künftigen Betonung von Aufwertungsmaßnahmen.
Zweitens. Die Berücksichtigung sozialer Entwicklungen bleibt unzureichend. Das ist gewiss kein Zufall und setzt sich gedanklich konsequent fort beim formulierten Thema des im Haushaltsplanentwurf 2007 vorgesehenen Gutachtens mit dem Titel „Wohnungsmarktbericht; Perspektiven der Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt“, für dessen Erstellung Mittel in Höhe von 45 500 € veranschlagt worden sind.
Herr Minister, wo bleibt hierbei die von Ihnen monierte Arbeitsbelastung, wenn solche zentralen Aufgaben Ihres Hauses als Dienstleistungen Außenstehender extern vergeben werden?
Die Landesregierung unterstützt mit dieser Themenstellung im Gutachten die Vermarktung des Wohnens als ehemals hohem sozialen Gut, vergießt aber gleichzeitig Krokodilstränen über die armen Armen.
Demografie wird erwähnt, aber das Spannungsverhältnis von geforderter Mobilität der Arbeitnehmer, verstärkt durch aktuelle großkoalitionäre Verschärfungen im SGB II, sowie Abwanderung und Wohnungsnachfrage bleibt im Beschlussantrag merkwürdig dezent.
Drittens. Der Antrag übersieht aktuelle Privatisierungsfolgen. Punktuell wird sich in den nächsten Jahren eine gefährliche Entwicklung territorial ungleichmäßig beschleunigen. Geplante Börsengänge bereits privatisierter Wohnungsunternehmen versprechen Anlegern Renditen aufgrund eines momentan um - ich zitiere aus dem Anlegerprospekt - 9 % unter dem vergleichbaren Niveau liegenden Mietzinses.
Nachdem die Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion hin mitteilt, dass sie keinen Anlass sieht, gegen den Verkauf und allgemein die Übertragung von Immobilienkrediten gesetzgeberisch tätig zu werden, bleibt unser sonst so rühriger Bauminister auffallend still.
Im Klartext: Angekündigte Privatisierungen, die schleppende Unterstützung für kommunale Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften durch die Landesregierung - ich erinnere an meine diesbezüglichen Anfragen - sind in dem Antrag nur als Alibi enthalten. Handlungsaufforderungen sehen anders aus.
Viertens. Beim Thema Kosten der Unterkunft nach SGB II sprechen viele Landkreise und kreisfreie Städte bereits von einer Subventionierung des Wohnens und der Versorgungsunternehmen. Das hätte bereits jetzt wettbewerbsstörende Ausmaße angenommen. Hierbei geht es leider auch nur um Finanzfragen und den Markt. Das berücksichtigt der Beschlussentwurf zwar dem Wortlaut, aber nicht dem Sinn nach. An dieser Stelle liegt ein erheblicher Mangel vor.
Fünftens. Der Antrag enthält keine Unterstützung, welcher Art auch immer, zum Beispiel für Modelllösungen wie jüngst in Köthen, wo die kommunale Wohnungsgesellschaft mit der örtlichen Genossenschaft eng zusammenarbeiten wird.
Zusammenfassend bleibt die Feststellung: Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf ist ein weiterer trauriger Beleg für die inakzeptable Politik der Landesregierung, die Städte und Gemeinden mit ihren Problemen - hier der Wohnungsfrage als künftig wieder einem sozialen Problem, das seit fast 20 Jahren erledigt schien - allein zu lassen.
(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Minister Herr Dr. Daehre: Oh! - Herr Gürth, CDU: Und das nach dem Vortrag! Ich dachte, Sie machen eine Bürgerwehr!)
Herzlichen Dank, Herr Henke. - Bevor ich Herrn Felke von der SPD-Fraktion das Wort gebe, begrüße ich Da