Andererseits geht es eben auch darum, einheitliche Ansprechpartner zu schaffen, die dieses Anerkennungsverfahren vom Anfang bis zum Ende betreuen, damit derjenige, der hier dieses Verfahren beantragt und durchläuft, einen einheitlichen Ansprechpartner hat.
Meine Damen und Herren! Eine der großen Herausforderungen ist die Vereinheitlichung des Gesetzesvollzugs durch die Länder. Mittlerweile gibt es in jedem Bundesland ein Anerkennungsgesetz, allerdings liegt die Umsetzung auch der Bundesregelung in der Länderzuständigkeit.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle gilt es, weiter zu vereinheitlichen, beispielsweise durch zentrale Gutachtenstellen zu bestimmten Berufsgruppen. Es gibt gute Beispiele wie bei den Medizinberufen. Man sollte aber auch überlegen, ob man das nicht auch für andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten zentral und somit schneller einführt.
Aus meiner Sicht kann es eben nicht sein, dass ein ausgebildeter Ingenieur oder Facharbeiter für jedes einzelne Bundesland gesonderte Anträge stellen muss, die alle unterschiedlich beschieden wer
Der Kern des Problems ist ja, die Bedingungen für die Anerkennung scheinen oft nicht klar ersichtlich zu sein. Behörden behelfen sich dann, indem sie bei der nächsthöheren Dienststelle nachfragen oder den Fall restriktiv behandeln.
Mit dem Anerkennungsgesetz soll genau das verhindert werden. Es sollen klare Bedingungen geschaffen werden, die den Bürokratieabbau fördern, und das Gesetz soll gleichzeitig als Instrument gegen den Facharbeitermangel genutzt werden.
Einen weiteren Problembereich verorten wir beim Verwaltungsvollzug in den Länderbehörden, etwa beim Lehramt. Es gibt immer noch unterschiedliche Regelungen der Länder.
Einen großen Nachholbedarf sehen wir auch bei der Kenntnis des Anerkennungsgesetzes. Ich habe gelesen, dass im Rahmen einer Umfrage ermittelt wurde, dass lediglich etwas mehr als 40 % der Unternehmen - ich wiederhole das noch einmal: nur etwas mehr als 40 % - Kenntnis von den Anerkennungsregeln haben. Gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Anerkennungsgesetz eine gute Möglichkeit, um gezielt Fachkräfte zu gewinnen.
Meine Damen und Herren! Ich appelliere an die Landesarbeitsagentur, die Gewerkschaften und die Kammern vor Ort, mehr über das Anerkennungsgesetz zu sprechen und es noch bekannter zu machen.
Meine Damen und Herren! Wir sprechen viel über Zahlen, Fakten und Daten, aber eines sollten wir dabei nicht vergessen: Für die Menschen, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, bedeutet die Möglichkeit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland eine ganz wichtige Hilfestellung.
Es wird eine wachsende Herausforderung in den kommenden Jahren sein, gut qualifizierten Flüchtlingen, die teilweise ohne Papiere einreisen, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und zu schauen, ob das, was sie von sich behaupten, sprich die eigentliche Berufsqualifikation, auch der Wahrheit entspricht.
Wir sagen: Wo formale Nachweise fehlen, können praktische Prüfungen eine gute Lösung sein. Genau diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, bietet das Anerkennungsgesetz. Darüber bin ich sehr froh. Dass wir damit Menschen schneller eine Möglichkeit geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, hilft der Gesamtgesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es nunmehr, bei den Menschen mit einer hohen Bleibeperspektive frühzeitig die berufliche Kompetenz abzufragen. Momentan liegt das Gesetz im Bundesrat. Es ist ein sogenanntes Artikelgesetz, sodass vor allen Dingen die Juristen viel Freude an der Materie haben.
Angesichts der vielen Beteiligten und tangierten Bereiche zeigt sich aber auch die Komplexität der Materie. In einigen Bundesländern wurde in die Parlamente noch kein Entwurf eingebracht. Der Minister hat das schon vorgetragen. Deswegen, denke ich, sind wir trotz der späten Einbringung noch immer in einem guten Zeitrahmen.
Wir wissen aber, unsere Legislaturperiode endet im März und dementsprechend ist das Umsetzungsziel - die letzte Sitzung ist ja im Januar - recht ambitioniert. Ich möchte aber den Kollegen Meister beim Wort nehmen. Herr Meister, Sie sind ja ein sportlicher Typ, wenn ich das so sagen darf. Sie sagen, das nehmen wir sportlich, das können wir schaffen. Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich bin auch Frau Kollegin Pähle sehr dankbar, dass sie gesagt hat, es sei schwierig, aber da, wo ein guter Wille sei, da sei es sicherlich möglich.
Sie haben sicherlich gemerkt, dass ich zum Schluss immer schneller gesprochen habe; denn mir läuft die Zeit weg. Ich wollte das aber natürlich noch sagen.
Ja. - Ich bin der guten Hoffnung, dass wir das schaffen im Sinne derer, die es unbedingt brauchen, nämlich der betroffenen Menschen, die ihre Abschlüsse hier anerkannt haben möchten. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, begrüßen wir recht herzlich Gäste vom Jugendforum Genthin-Jerichow-Elbe-Parey. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Drs. 6/4533 ab. Einer Überweisung des Gesetzentwurfes an sich stand nichts im Wege. Jedenfalls hat sich niemand so geäußert.
Wir stimmen jetzt darüber ab, an welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen wird. Der Vorschlag lautete, den Gesetzentwurf zur federfüh
renden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung an den Sozialausschuss - ich kürze einmal ab -, an den Bildungsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es weitere Vorschläge oder wünscht jemand eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht.
Dann würde ich jetzt darüber abstimmen lassen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sowie zur Mitberatung an den Sozialausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.
Trotz aller Kritik möchte ich darauf hinweisen, wenn wir es nicht schaffen sollten, die Beratung abzuschließen, dann wird der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfallen. Dann muss die Beratung neu begonnen werden.
Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau von Angern. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 zur Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Ziel des Antrages war es, die Landesregierung aufzufordern, die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufzuklären und historisch aufzuarbeiten. Im Ergebnis sollte eine vollumfängliche Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer realisiert werden.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 24. Mai 2013 mit dem Antrag und nahm eine erste Berichterstattung der Landesregierung
entgegen, womit insoweit der Forderung unter Punkt 5 des Antrages nach einem ersten Zwischenbericht entsprochen wurde.
Der Ausschuss beauftragte das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, sich einen Überblick über den Aktenbestand derartiger Fälle zu verschaffen und den Ausschuss entsprechend zu unterrichten.
Abschließend verständigte sich der Ausschuss darauf, die Entwicklung auf Bundesebene, insbesondere zu der Entschließung des Bundesrates, bis zum Ende der Legislaturperiode abzuwarten.
Eine weitere Beratung fand in der 50. Sitzung am 10. April 2015 statt. In dieser nahm der Ausschuss eine Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Stand entgegen.
Die Prüfung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bezüglich verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten bei der rückwirkenden Aufhebung nachkonstitutioneller Strafurteile wollte der Ausschuss zunächst abwarten, bevor er sich abschließend mit dem Antrag befasst.
Es gab bereits erste Zweifel, der zugrunde liegenden Problematik in der durch den Antrag geforderten Tiefe noch in dieser Legislaturperiode gerecht werden zu können. Das Ministerium wies auf die problematische Aktenlage hin und machte darauf aufmerksam, dass man gegebenenfalls auf Zeitzeugen angewiesen sei, was sich als sehr schwierig erweisen dürfte. Aus diesen Gründen regte die antragstellende Fraktion an, über einen alternativen Beschlusstext nachzudenken.
Vor einer erneuten Behandlung erbat der Ausschuss einen schriftlichen Sachstandsbericht des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Durch diesen teilte das Ministerium mit, dass die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister den der Beschlussempfehlung zugrunde liegenden Beschluss gefasst hat.
Außerdem hat der Bundesrat mit den Stimmen von Sachsen-Anhalt eine Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen verurteilten Menschen vorsieht.
In der 55. Sitzung am 2. Oktober 2015 befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit diesem Sachstandsbericht und verständigte sich darauf, in der nächsten Ausschusssitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
abschließend. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen folgte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Beschlussvorschlag und verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 6/4526 vorliegende Beschlussempfehlung.