Ulrich Thomas
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Zunächst freut es mich außerordentlich, dass wir uns heute, auf der vorletzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode, noch einmal mit diesem Thema beschäftigen. Das Thema „Freie Berufe“ ist bei Weitem nicht so einfach, wie es sich vielleicht liest; denn es geht hierbei um nichts anderes als um die Zukunft der freien Berufe in Deutschland und auch um die Zukunft der freien Berufe in Sachsen-Anhalt. Es geht um bewährte Standards, es geht um Qualifizierung, um Ausbildung und nicht zuletzt auch um den Verbraucherschutz.
Das ist in der Tat ein wichtiges Thema. Ich sage das nicht nur, weil ich selbst von Hause aus Freiberufler bin, sondern auch, weil es ein hohes Interesse unter den Freiberuflern gibt. Es freut mich deswegen ganz besonders, dass wir mit der Präsidentin Frau Meisel und dem Geschäftsführer
Herrn Kruppa zwei maßgebliche Vertreter des Landesverbandes der Freien Berufe heute hier begrüßen können. Auch das zeugt von dem großen Interesse, das man der heutigen Debatte beimisst.
Ich freue mich auch, dass unser Koalitionspartner unseren Antrag mit eingebracht hat. Das zeigt, dass wir bis zum Schluss handlungsfähig sind und erkennen, was wichtig ist.
Herr Thiel, Sie sprachen von „letzten Metern“. Wir sind aber eigentlich auf den ersten Metern, wenn es um die Novellierung dieser Angelegenheiten geht; denn es handelt sich um einen dynamischen Prozess. Auch Sie hätten die Möglichkeit gehabt, zu gegebener Zeit hier mit einem entsprechenden Antrag zu glänzen. Das haben Sie nicht getan. Überlegen Sie, ob Sie heute nicht vielleicht doch unseren Antrag im Sinne der freien Berufe unterstützen können.
Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt. Die Umsetzung in nationales Recht hatte bis zum 18. Januar 2016 zu erfolgen. Diese Frist ist also bereits verstrichen.
Grundsätzlich ist die Absicht der Kommission zu begrüßen, den Binnenmarkt zu stärken und die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern. Aus deutscher Sicht ist gleichzeitig hervorzuheben, dass nur eine sehr gute Qualität der Dienstleistungen den Binnenmarkt und die Innovationsstärke Europas wirklich unterstützen kann.
Meine Damen und Herren! Für den Bürger ist der Verbraucherschutz das entscheidende Kriterium für die Akzeptanz europäischer Regelungen. Dabei ist die zentrale Herausforderung für uns, das richtige Verhältnis zwischen der Regulierung und der Harmonisierung der Märkte zu finden. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass die anerkannt hohe Qualität der deutschen Produkte und Dienstleistungen erhalten bleibt - nein, mehr sogar: zum Maßstab für ganz Europa wird.
Genau aus diesen Gründen wollen und müssen wir mit Außenmaß den Leistungs- und Qualitätswettbewerb im deutschen Mittelstand und in unserem speziellen Fall der freien Berufe fördern.
Nicht nur laut Statistik haben die freien Berufe eine wichtige ökonomische Bedeutung, die sich anhand aktueller Zahlen von 2015 weiterhin sehr positiv darstellen lässt.
Ich möchte Ihnen das an drei Beispielen verdeutlichen: Wir haben einen Zuwachs in diesem Bereich bei den Selbständigen um 3,5 % deutschlandweit, wir haben deutschlandweit 4,8 Millionen Menschen, die als Selbständige oder Beschäftigte
in den freien Berufen tätig sind und - das halte ich für ganz wichtig, weil es ein neuer Höchststand ist - wir haben in diesem Bereich 122 000 Auszubildende. Das Ganze zusammen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 381 Milliarden €.
Vor allem aber sind die Dienstleistungen und Produkte der freien Berufe ein beispielhafter Ausdruck des hohen Standards „Made in Germany“. Damit tragen die freien Berufe - ob Ärzte, Hebammen, Psychologen oder Rechtsanwälte - wesentlich zur Wirtschaftskraft unseres Landes, aber auch Europas bei.
Sie werden bei uns in der CDU-Fraktion, aber auch bei den freien Berufen niemanden finden, der sich einer vernünftigen Modernisierung verschließt, erst recht nicht, wenn sie das Gemeinwohl im Auge behält. Deshalb müssen wir darauf achten, dass nicht an sensiblen Stellen die Weichen falsch gestellt werden. Bewährte Standards im Handwerk und in den freien Berufen müssen in einem zukunftsfesten europäischen Binnenmarkt erhalten bleiben.
Das EU-Parlament fordert dies für die transatlantischen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ganz selbstverständlich ein. Also verlangen wir auch, dass diese über Jahrzehnte gewachsene Struktur, die so einmalig ist auf der Welt, erhalten bleibt und im Sinne der Sicherung hoher Qualität ausgebaut wird. An dieser Stelle muss sich nicht Deutschland anpassen, sondern Europa.
Das ist aus unserer Sicht eine ganz klare Angelegenheit. Deutschland hat ausgezeichnete Strukturen in der beruflichen Bildung. Der Berufszugang, der bei uns an die Qualifikation und an die handwerkliche Ausbildung gebunden ist, ist vorbildlich in der EU.
Deshalb müssen wir, meine Damen und Herren, diese positiven Aspekte betonen, und sie müssen auch mit entsprechend statistischen Zahlen belegt werden. Aus diesem Grund verfolgen wir mit unserem Antrag das Ziel, die hohen Qualitätsstandards bei den freien Berufen, die über Regelungen im Berufszugang erfolgen, zu bewahren.
Eine von der EU-Kommission vorgesehene Aufweichung dieser Zugangsregeln halten wir für inakzeptabel. Dies wäre ein klarer Angriff auf das hohe Qualifikations- und Qualitätsniveau sowie auf den Verbraucherschutz.
Vielmehr stellt die Zulassungspflicht für die freien Berufe und das Handwerk kein Hindernis für die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im europäischen Binnenmarkt dar - ich bin auch gleich fertig -, da durch die modernisierte Richtlinie über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifizierungen ein entsprechender Marktzugang sichergestellt wird.
Deutsche Berufszugangsregelungen sind nicht zu reglementieren, sondern im Sinne hoher Qualitätsstandards und eines hohen Qualifikationsniveaus herauszuheben.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Dezember in der ersten Lesung, heute in der zweiten Lesung - so schnell kann es gehen im Landtag von Sachsen-Anhalt. Es freut mich ganz besonders, dass wir es geschafft haben, auch mit zusätzlichen Sitzungen und Beratungen, heute das Berufsanerkennungsgesetz zu beschließen. Denn es ist in der Tat eine wichtige Hilfestellung, zum einen für die Arbeitgeber, die händeringend nach Fachkräften suchen, und zum anderen für die Arbeitnehmer, die Planungssicherheit haben möchten. Insofern mein Dank, auch im Namen der CDU-Fraktion.
Ich möchte meinen Dank noch etwas erweitern und individualisieren. Lieber Tilman Tögel, als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses wirst du uns verloren gehen; du hast es gesagt. Ich denke, wir hatten immer eine kollegiale Zusammenarbeit. Das Tempo der von dir geleiteten Sitzungen ist durchaus beispielgebend auch für andere Ausschüsse. Herzlichen Dank auch dafür. Ich wünsche dir Gesundheit und ein erfolgreiches weiteres Leben.
Natürlich schaue ich auch zu Frank Thiel. Auch wir waren lange Kollegen. Dein privates Glück hast du gefunden. Insofern mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen. Auch bei dir möchte ich mich für die kollegiale Zusammenarbeit herzlich bedanken. Wir waren nicht immer einer Meinung, aber du warst uns manchmal näher als anderen. Auch dafür meinen Respekt und herzlichen Dank.
Ich hoffe, man sieht sich auch außerhalb dieser heiligen Hallen einmal wieder und wird das eine oder andere noch einmal Revue passieren lassen.
Bei allem Pathos vergesse ich nicht, Sie um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung zu bitten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich hab es schon vermutet und die Vorgeschichte zur Entstehung des Untersuchungsausschusses legte es auch nahe: Ich habe nicht das Gefühl, dass wir alle im gleichen Ausschuss saßen, sondern in verschiedenen Ausschüssen.
Wenn man bedenkt, wie dieser Ausschuss zustande gekommen ist - es gab erst eine Kleine Anfrage, dann war es eine Selbstbefassung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, dann gab es dazu eine Aktuelle Debatte, und zum Schluss, ein halbes Jahr später, den Beschluss dieses Landtages, diesen Ausschuss einzusetzen -, dann darf man schon die Frage stellen: Welches Ziel hatte man denn mit der Installation dieses Ausschusses? Ging es hier tatsächlich um Aufklärung, um die Bewertung bestimmter Dinge? Oder ging es um Panikmache, um Vorteile im politischen Geschäft?
Leider sind doch einige Kollegen der Versuchung verfallen, im Dezember, kurz vor den Landtagswahlen, zu versuchen, daraus politisches Kalkül zu schlagen. Das ist schade; denn das wird der Arbeit dieses Ausschusses nicht gerecht.
Mit der heutigen Beratung stellen wir die Tätigkeit nach drei Jahren ein, auch formal. Der Ausschuss hat am 20. November 2015 abschließend getagt und somit seine Beratungen abgeschlossen. Wir beraten heute eigentlich darüber, was in diesem Abschlussbericht steht.
Ich möchte sagen, da mir dies wichtig ist, da es mein erster parlamentarischer Untersuchungsausschuss war: Darin steckt schon viel Arbeit, wenn man das ernst nimmt, und man muss viel Zeit investieren.
Wir hatten 23 öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. Wir hatten neun Aktenvorlageverfahren und umfängliche Zeugenvernehmungen, die auch nicht ganz einfach waren, da parallel dazu staatsanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt wurden und wir letztlich nicht alle Informationen bekommen haben, die wir gern gehabt hätten. Aber das ist nun einmal das Recht der Zeugen. Davon mussten wir Kenntnis nehmen.
Es wurden 19 Beweisanträge mit Vernehmungen von 58 Zeugen beantragt und beschlossen. In 13 Fällen wurden Zeugen zu mehreren Beweisbe
schlüssen benannt. Fünf Zeugen wurden zur wiederholten Vernehmung geladen. Zwei Aktenschränke füllten sich mit Ordnern. Daran sehen Sie schon: Allein diesen Aktenberg zu bewältigen ist nicht ganz einfach.
Aber, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es entscheidende Erkenntnisse aus der Arbeit des 13. Parlamentarischen Untersuchungsaus
schusses, nämlich die, dass weder eine Verquickung von Regierungsmitgliedern noch ein Fehlverhalten des damaligen Wirtschaftsministers
Dr. Reiner Haseloff festgestellt werden konnte. Das ist so.
Genau das waren doch die Vorwürfe, warum wir damals diesen Ausschuss eingesetzt haben. Deswegen möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal drei Punkte besonders herausstellen:
Erstens. Die Landesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft - damals Ministerium für Wirtschaft und Arbeit -, und die nachgeordneten Behörden haben bei der Vergabe und Gewährung von beantragten Fördermitteln und deren Verwendungskontrolle nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Die Fördermittelvergaben einschließlich der Bewertungsverfahren sind als rechtmäßig und nicht willkürlich einzuordnen und ohne mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung des Verfahrens erfolgt. Da war schlichtweg nichts.
Zweitens. Weder eigenes Handeln noch ein Unterlassen der Landesregierung im Rahmen der Fördermittelvergabe hat dazu geführt, dass Spendenleistungen, Provisionen oder andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile durch Fördermittel-begünstigte vor oder nach den Fördermittelvergaben an Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalts oder ihr nahestehende Personen oder Organisationen getätigt wurden. Somit besteht kein ursächlicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen der Fördermittelvergabe und einer Geldspende oder einer anderen finanziellen oder geldwerten Zuwendung.
Drittens. Die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie das Ministerium für Inneres und Sport, hat alles getan, um zu einer zügigen und umfassenden Aufklärung von möglichen Fördermittelbetrugsfällen beizutragen und insbesondere mittels einer ausreichenden personellen Ausstattung der Ermittler - hier insbesondere Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt - die Ermittlungen erfolgversprechend durchzuführen und zeitnah abschließen zu können.
Meine Damen und Herren! Weder durch die vorgelegten Akten noch durch die vernommenen Zeu
gen konnte eine Einflussnahme der Landesregierung auf die zu untersuchenden Sachverhalte belegt werden. Es hat eine solche Einflussnahme nicht gegeben.
Auch die hierfür immer wieder als Beleg ins Feld geführte sogenannte Prioritäts-E-Mail führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Aussagen der hierzu als Zeugen vernommenen Beteiligten haben übereinstimmend ergeben, dass diese zwar einen Erlass darstellte, jedoch das Landesverwaltungsamt nicht davon entband, seinen Prüfpflichten nachzukommen. Das Landesverwaltungsamt hat - was das Ziel dieser E-Mail war - die beiden in Rede stehenden Vorgänge lediglich unter Beachtung seiner Prüfpflichten vorrangig bearbeitet. Die fachliche Bewertung des Landesverwaltungsamtes wurde hierdurch überhaupt nicht eingeschränkt.
Der Untersuchungsgang hat gezeigt, dass die vorhandenen Kontrollmechanismen der Landesverwaltung im Fördergeschäft greifen und wirken, zumal nicht vergessen werden darf, dass die in Rede stehenden Förderungen im Bereich des Arbeitsmarktes ein Massengeschäft waren - mit Hunderten von Förderungen landesweit.
Hätte man die Förderanträge so bearbeitet, wie dies teilweise in den Ausschussberatungen gefordert wurde, hätten viele Antragsteller wesentlich länger auf die Bewilligung ihrer Förderung warten müssen, was mit großer Sicherheit öffentlich gerügt worden wäre.
Ob durch vermehrte unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Verwendung der Fördermittel deren Missbrauch hätte vermieden werden können, mag dahingestellt sein. Diese würden nur Sinn machen, wenn sie flächendeckend erfolgen würden. Dafür reicht das im Landesdienst zur Verfügung stehende Personal angesichts dieses Massengeschäfts bei Weitem nicht aus. Stichproben nach dem Zufallsprinzip sind durch das Landesverwaltungsamt erfolgt. Eine Einflussnahme der Ministerien auf diese Kontrollen hat es nicht gegeben.
Meine Damen und Herren! Unabhängig davon wird man bei entsprechender krimineller Energie der Antragsteller nie in Gänze verhindern können, dass es zu rechtswidrigen Förderungen kommt. Aber auch hierzu ist anzumerken, dass im Rahmen der verschiedenen Prüfungsstufen auch diese Missbrauchsfälle aufgedeckt und entsprechend verfolgt wurden und werden. Die zu untersuchenden Sachverhalte sind auf die hohe kriminelle Energie einzelner handelnder Personen zurückzuführen. Diese sind und werden dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Die Vernehmung der Zeugen aus dem Bereich der Landesverwaltung hat deutlich gezeigt, dass aufgrund der zu untersuchenden Sachverhalte die Landesregierung noch genauer als in der Vergangenheit auf die Verwendung von Fördergeldern
aus dem Europäischen Sozialfonds achtet. Wenn Sie so wollen, hat die Arbeit des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit dazu beigetragen, diese Sachverhalte aufzuklären und die Förderpolitik des Landes weiter zu verbessern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige Bemerkungen in Richtung der anderen Fraktionen, insbesondere der Fraktion DIE LINKE.
Ich erkenne an, dass wir - und vor allen Dingen auch Sie - uns mit Sachlichkeit und Offenheit in die Beratungen eingebracht haben. Die Art und Weise, in der wir das in den letzten drei Jahren gemacht haben, entsprach auch der notwendigen Ernsthaftigkeit, für Aufklärung zu sorgen. Ich persönlich habe diese Beratungen als sehr verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Daher hat mich das Sondervotum der Fraktion DIE LINKE in dieser Einschätzung nur noch bestärkt. Insbesondere begrüße ich es, dass Sie in Ihrem Pressegespräch zu Ihrem Sondervotum zum Abschluss des Untersuchungsausschusses aus
drücklich vom Vorwurf eines Parteispendenskandals der CDU abgerückt sind. Sie haben eingeräumt, dass nicht belegt sei, dass Fördermittel direkt oder indirekt in die Kassen der örtlichen CDU geflossen seien. Ich stelle dies deshalb so heraus, weil diese Aussage im politischen Geschäft heute leider nicht mehr so selbstverständlich ist.
Das Sondervotum des Kollegen Meister -zu Ihnen komme ich gleich - liest sich an dieser Stelle ganz anders und ist ein Beleg für meine Aussage. Deshalb möchte ich Ihnen, Herr Kollege Dr. Thiel, hierfür ausdrücklich meinen Respekt aussprechen.
Ihre Forderung, die Förderpolitik des Landes grundlegend neu und auf Ziele auszurichten, die den Interessen des Landes dienen, und nicht nach formalen Kriterien möglichst viele Mittel möglichst schnell zu verteilen, vermag ich nachzuvollziehen, auch wenn ich sie nicht teile. Auch Ihre Auffassung, dass die Kontrollmechanismen bei Weitem nicht ausreichend seien und wesentlich verschärft werden müssten, teilen wir nicht.
Man darf bei alledem nicht vergessen, dass die in Rede stehenden Förderungen im Bereich des Arbeitsmarktes ein Massengeschäft waren mit Hunderten von Förderungen landesweit. Hätte man diese Förderanträge so bearbeitet, wie von Ihnen heute gefordert, würden viele Antragsteller noch heute auf ihre Förderung warten.
Denkt man Ihre Vorschläge konsequent zu Ende, dann bedeutet dies, dass zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin jeden Schritt hätte begleiten müssen, ja selbst bei der Umsetzung eines Bewilligungsbescheides permanent hätte vor Ort sein müssen, um zu kontrol
lieren, dass die Fördermittel auch tatsächlich exakt so eingesetzt werden wie im Bewilligungsbescheid vorgesehen.
Darüber hinaus müsste die Hausleitung über jeden dieser Schritte informiert werden. Das ist mit dem vorhandenen Personalkörper definitiv nicht zu leisten. Dafür müsste die Landesverwaltung erheblich personell verstärkt werden. Wir wissen beide, dass das in diesem Maße unrealistisch ist.
Damit sind wir bei der spannenden Diskussion, die wir, denke ich, in diesem Hohen Hause weiterführen werden: Wie stark wollen wir den Einsatz von Fördermitteln kontrollieren?
Ich habe vorgestern von Ihrer Fraktion gehört, als es um die Forschungsstrategie ging, es wäre alles zu bürokratisch, wir müssten das Geld schneller und leichter an die Bedürftigen bringen. Heute hören wir nun, wir sollen stärker kontrollieren. Ich würde mir wünschen, dass ich von der Fraktion DIE LINKE dazu einmal eine klare, eindeutige Richtung bekomme, und nicht Mittwoch so und Freitag ganz anders.
Meine Damen und Herren! Unabhängig davon, wie wir Förderrichtlinien gestalten, unabhängig davon, wie wir kontrollieren - wenn Leute mit krimineller Energie agieren, dann werden wir so etwas nie verhindern können. Das ist anzumerken, aber es ist auch anzumerken, dass im Rahmen der verschiedenen Prüfungsstufen auch diese Missbrauchsfälle aufgedeckt wurden und entsprechend verfolgt werden.
Meine Damen und Herren! Anders bewerte ich das Votum des Kollegen Meister der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben Ihr Votum geschrieben - das war eigentlich schon bei der Einsetzung klar - wie einen Wunschzettel; denn es ist ja Weihnachtszeit. Sie haben das auch persönlich angesprochen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das festgestellt hätten.
Kollege Meister, es ist aber ein Untersuchungsausschuss. Wir müssen uns auf Fakten berufen und nicht auf Vermutungen.
Ich sage es Ihnen ganz bewusst, weil Sie für sich immer in Anspruch nehmen, die Moral und die Wahrheit gepachtet zu haben. Wir haben bei Ihren Befragungen im Ausschuss festgestellt, dass Sie - ich will es einmal diplomatisch sagen - hier und da recht hartnäckig waren,
manchmal sicherlich an der Grenze des Erlaubten, weil - ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt - es nicht immer so war, wie Sie es sich wünschten. Dann glaubten Sie, das durch entsprechende Be
fragungen herauszubekommen. Ich denke, das war nicht herauszubekommen, weil es auch nicht der Wahrheit entsprach.
Umso mehr hat mich verwundert, dass Sie mit Ihrer Kollegin Lüddemann zu diesem Thema eine Veranstaltung in Dessau durchgeführt haben,
genau mit Ihrem Votum, ohne dass jemand von uns dieses Votum schon kannte, ohne dass es dem Ausschusssekretariat vorlag und ohne dass wir im parlamentarischen Raum darüber diskutieren konnten. Sie werfen uns aber vor, unser Votum wäre zu schmal. Ihres kennen wir gar nicht. Sie diskutieren über Ihres aber in der Öffentlichkeit, als ob es das einzig Richtige wäre. Das ist doch nicht redlich und das ist, denke ich, der Sache auch nicht angemessen.
Ich will Ihnen noch eines sagen. Sie waren zu dieser Zeit nicht an der Regierung, als wir diesen schwierigen Arbeitsmarkt hatten, als es darum ging, Leute über Weiterqualifizierung in Beschäftigung zu bringen. Damals saßen Sie hier nicht im Raum. Hätten Sie die Verantwortung gehabt, hätte der Kollege Kretschmann diese Verantwortung heute in Baden-Württemberg, würde er genauso handeln und versuchen, möglichst viele Leute zu fördern und dementsprechend möglichst viel zu bewegen.
Ich weigere mich ausdrücklich, alle Unternehmen, die sich damit beschäftigen, hier unter einen Generalverdacht zu stellen.
Genauso verwahre ich mich davor, Herr Kollege Steppuhn, dass Sie uns vorwerfen, wir würden mit Personen sprechen, die in unserer Nähe wären, die uns vielleicht auch unterstützen, und die Sie gleichzeitig kriminalisieren, weil Sie schon die Nähe zu diesen Leuten als Problem für uns darstellen. Das macht man nicht. Das mögen Sie so tun. Wir machen das nicht. Dementsprechend will ich dazu nur eine Zeugenaussage zitieren, weil Sie es auch gebracht haben.
Es ist aber erst rot geworden.
Gut. Ich bin gleich fertig.
Jawohl. - Dementsprechend sage ich, das geht so nicht. Das muss uns schon zuzubilligen sein.
Ich will jetzt mit zwei Punkten enden, damit ich die Redezeit nicht künstlich verlängere. Punkt 1: Es hat keine Einflussnahme des heutigen Ministerpräsidenten gegeben. Punkt 2: Es gibt in Dessau keinen Parteispendenskandal der CDU. - Vielen Dank.
Ich habe meine Rede damit begonnen, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit am 20. November 2015 eingestellt hat. Ich betrachte meine Rede damit auch als Ende dieser Arbeit und werde die Fragen deswegen nicht beantworten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Geschätzte Kollegin Pähle, jeder hat so seine Erwartungen an Große Anfragen und noch größerer sind wahrscheinlich die Erwartungen an die Beantwortung der Großen Anfragen.
Ich denke, ich kann auf alle Fälle sagen, dass es schon beeindruckend ist, über welche Forschungs- und Entwicklungslandschaft das Land verfügt. Ich denke, das dürfen wir uns trotz aller Unwägbarkeiten auch einmal sagen.
Das Land kann auf das stolz sein, was es auf diesem Gebiet vorweisen kann.
Meine Damen und Herren! Forschung und Entwicklung - ich denke, darin sind wir uns fraktionsübergreifend einig - sind zentrale Elemente für Wachstum und Wohlstand in Sachsen-Anhalt. Nicht zuletzt war es die aktuelle Landesregierung, die Wissenschaft und Wirtschaft aus gutem Grund in einem Ministerium vereinigt hat. Auch wenn dies erst seit fünf Jahren wirkt, bin ich beeindruckt - dies höre ich immer wieder in persönlichen Gesprächen -, welche Netzwerke sich in diesem Zeitraum schon gebildet haben und wie auch die Hochschullandschaft und die Wirtschaft mittlerweile von diesem Netzwerk profitieren.
Viele Entwicklungen, die für uns heute ganz normal sind, beruhen letztlich auf Ergebnissen der Grundlagenforschung, beispielsweise Offshore
Windkraftanlagen, die auf Forschungsergebnissen aus der Chemie, der Ozeanographie und der Meteorologie beruhen, oder das Thema Energieeffizienz oder das Thema der Krankheitsbekämpfung, wozu man in der Regel langjährige wissenschaftliche Grundlagenforschung braucht. Impfstoffe zu entwickeln, bedeutet, Wissen über lange Zeit zu akkumulieren.
Es gibt also mehr als genügend Beispiele, um zu sagen, wie sehr Grundlagenforschung Einfluss auf unser Wissen über die Welt hat und dass mit Wissen über die Welt Prozesse, große Prozesse beschrieben werden können und damit auch eine Vernetzung zur Politik gegeben ist.
Meine Damen und Herren! Wir wissen auch, dass verantwortungsbewusste Politik auf wissenschaftliche Erkenntnisse angewiesen ist. Viele hochkomplexe Zusammenhänge lassen sich mit wissenschaftlicher Expertise besser verstehen und sind eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Politik, auch in Sachsen-Anhalt.
Ob es nun darum gehen mag, Krisen und Katastrophen vorzubeugen oder zu bewältigen, bestimmte Bereiche staatlich zu fördern oder nicht, wir tun immer wieder gut daran, die Kenntnisse der Wissenschaft in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Deshalb haben wir Sachverständige und deshalb haben wir leistungsfähige Fachhochschulen und Universitäten in Halle und Magdeburg. Wir haben Cluster in verschiedenen Branchen und nicht zuletzt können wir hierzulande auch auf die Leistungsfähigkeit außeruniversitärer Einrichtungen, wie des Leibniz-Instituts, des Max-Planck-Instituts, des Helmholtz-Instituts oder des Fraunhofer-Instituts, zurückgreifen.
Auch deshalb haben wir uns in Sachsen-Anhalt trotz notwendiger Konsolidierung der öffentlichen Haushalte entschieden, in die Bereiche Bildung oder Forschung jedes Jahr erhebliche Summen zu investieren. Zu nennen ist die Realisierung der regionalen Innovationsstrategie, für die 423 Millionen € aus EU-Mitteln und 106 Millionen € aus nationalen Mitteln bereitgestellt wurden.
Zur Stärkung von Forschung und Innovation werden in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020 für die gewerbliche Forschung 153 Millionen € bereitgestellt. Davon entfallen auf die FuE-Projektförderung 132 Millionen €, auf die Förderung des Wissens- und Technologietransfers 14 Millionen € und auf die Förderung von Innovationsassistenten 7 Millionen €. Sachsen-Anhalt hat allein im Jahr 2012 254 Millionen € aus Landesmitteln für die Forschungsförderung bereitgestellt.
Auch der Anteil von Forschung und Entwicklung gemessen am BIP ist in den zurückliegenden zehn Jahren im Durchschnitt um 25 % gestiegen. Das merken wir auch, meine Damen und Herren. Dies äußert sich in einer regen Gründerszene. Allein aus den Hochschulen des Landes heraus gab es in den letzten zehn Jahren mehr als 1 000 Neugründungen in Sachsen-Anhalt.
Wir wissen, dass innovative Unternehmensgründungen besser am Markt bestehen als der Unternehmensdurchschnitt. So ist mehr als die Hälfte
aller innovativen Neugründungen nach zehn Jahren noch immer am Markt. Ich denke, dass uns diese Erkenntnis auch in Zukunft ermuntern sollte, innovative Startups finanziell ausreichend zu fördern.
Aber unser Blick liegt nicht nur auf den Finanzen, sondern vor allen Dingen auch auf den Rahmenbedingungen. Wir stehen für forschungsfreundliche und international konkurrenzfähige Rahmenbedingungen. Das, meine Damen und Herren, ist gar nicht so einfach, wie so mancher vermutet; denn wenn man in einem Land mit einer sehr ausgefeilten Verwaltung und Beamtenstruktur lebt und für alles eine Dienstrechtsvorschrift und eine haushaltsrechtliche Vorgabe hat, die dann wiederum von einem Rechnungshof überprüft wird, und gleichzeitig sicherzustellen hat, dass eine Forschungseinrichtung genügend Luft zum Atmen hat, und wenn man dann auch widerstehen können muss, falls mal irgendwo ein Fehler passiert, das Pars pro Toto gleich auf eine ganze Wissenschaftslandschaft zu übertragen, dann wird es schon schwierig.
Kollege Lange, ich habe Ihnen genau zugehört. Sie fordern zu Recht gerade auch bei der Forschungsförderung einen Bürokratieabbau. Die Erklärung, wo Sie ihn sehen und wie Sie ihn umsetzen wollen, sind Sie uns schuldig geblieben.
Wir werden uns am Freitag über Fördermaßnahmen unterhalten. In diesem Rahmen werden wir uns auch darüber unterhalten, ob die bürokratischen Barrieren hoch genug waren, um im Nachhinein zu kontrollieren, ob die beantragten Fördermittel, ihrem Zweck entsprechend verwendet wurden. An dieser Stelle fängt die spannende Diskussion an: Was bleibt von den Fördermitteln wirklich konkret bei dem Empfänger übrig?
Aber, meine Damen und Herren, Freiheit von Forschung und Lehre fördert wissenschaftliche Exzellenz. Das müssen wir mit Blick auf unseren Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt bedenken.
Deutschland und vor allen Dingen auch SachsenAnhalt stehen weltweit mit vielen Ländern in einem intensiven Wettbewerb um Wissen und Know-how.
Wir müssen auch in Magdeburg zur Kenntnis nehmen, dass es viele auf der Welt gibt, die uns nicht nur nacheifern, sondern auch gern überholen wollen. Wir konkurrieren inzwischen nicht mehr nur mit den klassischen Industrieländern. Aufstrebende Volkswirtschaften wie Indien und China haben den Sprung vom Wissensimporteur zum Wissensproduzenten geschafft. Auch viele andere Schwellenländer bringen teilweise beachtliche Mittel für Forschung und Entwicklung auf.
Das heißt, wir haben erst recht großen Elan dafür aufzubringen, unsere Mittel hier in Sachsen-Anhalt effizient einzusetzen.
Deshalb ist es wichtig, meine Damen und Herren, dass wir uns dem internationalen Wettbewerb entsprechend stellen. Sachsen-Anhalt ist ein rohstoffarmes Land und unsere wichtigste Ressource sind kluge und kreative Köpfe. Deshalb geht es uns natürlich auch darum, den Nachwuchs zu fördern.
Deutschland ist eine alternde Gesellschaft. Unsere demografische Pyramide verändert sich rapide. Deshalb ist es wichtig, junge Ideen und jahrzehntelange Wissenschaftserfahrungen intelligent zu verknüpfen.
Gerade in einem hochentwickelten Land wie Deutschland ist es wichtig, die Neugierde auf Naturwissenschaften, die Freude an technischen Wissenschaften immer wieder zu fördern und Perspektiven für die Karriere in diesen Bereichen aufzuzeigen. Forschung und Forscher in SachsenAnhalt müssen eine Zukunft haben.
Es geht aber auch darum, die Kooperation mit anderen Ländern zu fördern. Die Landesregierung verfolgt die Strategie, auf der Basis einer soliden Wissenschaftsförderung durch eine erweiterte wissenschaftsnahe Wirtschaftsförderung Wirtschaftsunternehmen mit eigenen FuE-Leistungen in Sachsen-Anhalt anzusiedeln.
Insofern wird der Technologietransfer verstärkt auf diese Prozesse ausgerichtet. Die Zusammenführung von Wissenschaft und Wirtschaft zu einem Fachministerium - ich erwähnte es bereits - hat diese Förderpolitik effizienter gemacht, wobei weiterhin die Grundlagenforschung als Forschung, die auf den gesellschaftlichen Erkenntnisgewinn ausgerichtet ist, das Fundament für den Aufbau einer Wertschöpfungskette bildet, an deren Ende marktfähige Produktinnovationen stehen können.
Die Nutzung der anerkannten Forschungspotenziale in Sachsen-Anhalt und der weitere Auf- und Ausbau von Forschungsschwerpunkten sind ein wichtiger Teil unserer Strategie.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die am 18. Februar 2014 verabschiedete regionale Innovationsstrategie des Landes verweisen. In der regionalen Innovationsstrategie hat sich das Land Sachsen-Anhalt unter anderem zur Verstärkung der marktorientierten Forschungs- und Entwicklungsförderung, zur Konzentration der Förderung auf identifizierte wissenschaftliche und wirtschaftliche Schwerpunkte in Leitmärkten sowie zur Verstärkung der Aktivitäten zur Ansiedlung mit eigenen Forschungskapazitäten bekannt.
Die Innovationsstrategie verdeutlicht die gemeinsamen spezifischen Ziele und den Kurs des strategischen Handelns in der Region. Unter Berücksichtigung regionaler Traditionen, vorhandener Stärken und Spezialisierungen sowie künftiger Herausforderungen geht es auch um die Identifi
kation der einzelnen Innovationsakteure mit der Region sowie um die Förderung verstärkter Zusammenarbeit. So sollen bestehende Innovationsbarrieren aufgebrochen und die Dynamik des Innovationsgeschehens im Land erhöht werden.
Ferner unterstützt Sachsen-Anhalt gezielt das Bilden von Netzwerken mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Kooperationen von Unternehmen.
Meine Damen und Herren! Zielgerichtet wird in den Aufbau einer Forschungsinfrastruktur investiert, die auch Mittelständler, die keine eigenen Investitionen in Hightech-Anlagen vornehmen, nutzen können. Wissenschaftliche Exzellenz setzt Schwerpunktbildung und Vernetzung voraus.
Auch hier sind für unser Land klare Forschungsschwerpunkte formuliert worden. Ich will nur einige nennen: Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Solar, Automotive, Gesundheit und Medizin, Chemie und Bioökonomie, Ernährung und Landwirtschaft oder der Bereich der Materialwissenschaften. Erwähnenswert ist für mich auch die Kriminalitätsforschung, in der Sachsen-Anhalt ebenfalls vertreten ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fällt mir angesichts der Fülle der Aktivitäten, aber auch angesichts der Fülle des Datenmaterials schwer - die Anfrage der SPD umfasst ja 141 Seiten -, auf alle Aspekte der Forschungsförderung in SachsenAnhalt einzugehen. Dazu reicht leider meine Redezeit heute nicht aus.
Aber als Fazit möchte ich schon feststellen, dass wir im Bereich der Forschungsförderung auf einem guten und richtigen Weg sind.
Wir können uns nicht mit Bayern oder BadenWürttemberg vergleichen. Ich denke, das ist bei uns unstrittig. Wir sind ein kleines Bundesland mit überschaubarem finanziellem Spielraum. Trotzdem geben wir knapp 1,5 % des BIP für Forschung und Entwicklung aus. Es kommt hinzu, dass hierzulande eine solide Basis von solventen Hidden Champions fehlt. So wenige Firmenzentralen, wie es bei uns gibt, so wenige Forschungseinrichtungen der privaten Wirtschaft gibt es bei uns.
Wenn Audi in Ingolstadt ein neues Auto auf den Markt bringt, dann wird diese Markteinführung gleich mit Dutzenden von Patenten begleitet, die in der Statistik natürlich dem Bundesland Bayern zugesprochen werden.
Mit diesen Voraussetzungen, denke ich, ist es ein guter Impuls, dass wir letztens im Wirtschaftsausschuss die Mittel für CMD freigegeben haben, um die Forschung von Elektromotoren in Fahrzeugen zu unterstützen.
Zudem wollen wir die Wirtschaft nicht aus der Pflicht entlassen, sich selbst weiter stark in die Forschung und Entwicklung einzubringen. Wir wollen die Wertschöpfung unterstützen und wollen genauso, wie wir die Produktentwicklung und Forschung unterstützen, zukünftig auch die Markteinführung dieser Produkte fördern, damit die Wertschöpfung bei uns im Lande bleibt.
Ich freue mich, Herr Lange, dass Sie das bei den LINKEN aufgenommen haben und ebenfalls anstreben.
Daher sind wir, denke ich, in Sachsen-Anhalt - trotz aller Schwierigkeiten - gut aufgestellt. Ich freue mich auf die weiteren neuen, innovativen Produkte aus Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Es ist eine ungewöhnliche Situation, weil mir die Kollegin Pähle jetzt im Rücken sitzt.
- Ja, es gibt Schlimmeres. Wenn wir den Koalitionspartner im Rücken haben, dann habe ich kei
ne Sorge. Aber gegen die Formulierung, uns wurde ein Gesetzentwurf hierher gekippt, möchte ich mich doch ein bisschen sträuben.
Ich glaube, das tut dem Inhalt dieses Gesetzes ein bisschen Unrecht. Es ist ein wichtiges Gesetz. Ich teile die Kritik, die hier von einem schlechten Timing spricht, in der Tat. Ich möchte aber dafür werben, dass wir dieses Gesetz noch umsetzen, um den Menschen zu helfen, die Hilfe benötigen.
Ich darf uns daran erinnern: Bei diesem Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen, welche die Europäische Union vorgeschrieben hat und die wir im Rahmen unserer föderalistischen Strukturen umsetzen wollen und natürlich auch müssen.
Durch die vorgesehenen Änderungen werden ein einfacherer Zugang zur Anerkennung und raschere Verfahren ermöglicht. Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist Konsens in diesem Hause; genau das wollen wir.
Das betrifft einerseits die Einführung der Option einer elektronischen Übermittlung von Unterlagen innerhalb der EU. Ich darf die Ausschusskollegen daran erinnern, dass wir schon oft darüber diskutiert haben, dass es möglich sein muss, sich von der Stelle aus, wo die Menschen herkommen, ob aus Spanien oder von anderen Stellen Europas und der Welt, schon im Vorfeld zu erkundigen. Das muss eben auch mittels elektronischer Übermittlungen möglich sein.
Andererseits geht es eben auch darum, einheitliche Ansprechpartner zu schaffen, die dieses Anerkennungsverfahren vom Anfang bis zum Ende betreuen, damit derjenige, der hier dieses Verfahren beantragt und durchläuft, einen einheitlichen Ansprechpartner hat.
Meine Damen und Herren! Eine der großen Herausforderungen ist die Vereinheitlichung des Gesetzesvollzugs durch die Länder. Mittlerweile gibt es in jedem Bundesland ein Anerkennungsgesetz, allerdings liegt die Umsetzung auch der Bundesregelung in der Länderzuständigkeit.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle gilt es, weiter zu vereinheitlichen, beispielsweise durch zentrale Gutachtenstellen zu bestimmten Berufsgruppen. Es gibt gute Beispiele wie bei den Medizinberufen. Man sollte aber auch überlegen, ob man das nicht auch für andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten zentral und somit schneller einführt.
Aus meiner Sicht kann es eben nicht sein, dass ein ausgebildeter Ingenieur oder Facharbeiter für jedes einzelne Bundesland gesonderte Anträge stellen muss, die alle unterschiedlich beschieden wer
den können. Dabei gibt es grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf.
Der Kern des Problems ist ja, die Bedingungen für die Anerkennung scheinen oft nicht klar ersichtlich zu sein. Behörden behelfen sich dann, indem sie bei der nächsthöheren Dienststelle nachfragen oder den Fall restriktiv behandeln.
Mit dem Anerkennungsgesetz soll genau das verhindert werden. Es sollen klare Bedingungen geschaffen werden, die den Bürokratieabbau fördern, und das Gesetz soll gleichzeitig als Instrument gegen den Facharbeitermangel genutzt werden.
Einen weiteren Problembereich verorten wir beim Verwaltungsvollzug in den Länderbehörden, etwa beim Lehramt. Es gibt immer noch unterschiedliche Regelungen der Länder.
Einen großen Nachholbedarf sehen wir auch bei der Kenntnis des Anerkennungsgesetzes. Ich habe gelesen, dass im Rahmen einer Umfrage ermittelt wurde, dass lediglich etwas mehr als 40 % der Unternehmen - ich wiederhole das noch einmal: nur etwas mehr als 40 % - Kenntnis von den Anerkennungsregeln haben. Gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Anerkennungsgesetz eine gute Möglichkeit, um gezielt Fachkräfte zu gewinnen.
Meine Damen und Herren! Ich appelliere an die Landesarbeitsagentur, die Gewerkschaften und die Kammern vor Ort, mehr über das Anerkennungsgesetz zu sprechen und es noch bekannter zu machen.
Meine Damen und Herren! Wir sprechen viel über Zahlen, Fakten und Daten, aber eines sollten wir dabei nicht vergessen: Für die Menschen, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, bedeutet die Möglichkeit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland eine ganz wichtige Hilfestellung.
Es wird eine wachsende Herausforderung in den kommenden Jahren sein, gut qualifizierten Flüchtlingen, die teilweise ohne Papiere einreisen, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und zu schauen, ob das, was sie von sich behaupten, sprich die eigentliche Berufsqualifikation, auch der Wahrheit entspricht.
Wir sagen: Wo formale Nachweise fehlen, können praktische Prüfungen eine gute Lösung sein. Genau diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, bietet das Anerkennungsgesetz. Darüber bin ich sehr froh. Dass wir damit Menschen schneller eine Möglichkeit geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, hilft der Gesamtgesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es nunmehr, bei den Menschen mit einer hohen Bleibeperspektive frühzeitig die berufliche Kompetenz abzufragen. Momentan liegt das Gesetz im Bundesrat. Es ist ein sogenanntes Artikelgesetz, sodass vor allen Dingen die Juristen viel Freude an der Materie haben.
Angesichts der vielen Beteiligten und tangierten Bereiche zeigt sich aber auch die Komplexität der Materie. In einigen Bundesländern wurde in die Parlamente noch kein Entwurf eingebracht. Der Minister hat das schon vorgetragen. Deswegen, denke ich, sind wir trotz der späten Einbringung noch immer in einem guten Zeitrahmen.
Wir wissen aber, unsere Legislaturperiode endet im März und dementsprechend ist das Umsetzungsziel - die letzte Sitzung ist ja im Januar - recht ambitioniert. Ich möchte aber den Kollegen Meister beim Wort nehmen. Herr Meister, Sie sind ja ein sportlicher Typ, wenn ich das so sagen darf. Sie sagen, das nehmen wir sportlich, das können wir schaffen. Dabei haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich bin auch Frau Kollegin Pähle sehr dankbar, dass sie gesagt hat, es sei schwierig, aber da, wo ein guter Wille sei, da sei es sicherlich möglich.
Sie haben sicherlich gemerkt, dass ich zum Schluss immer schneller gesprochen habe; denn mir läuft die Zeit weg. Ich wollte das aber natürlich noch sagen.
Ja. - Ich bin der guten Hoffnung, dass wir das schaffen im Sinne derer, die es unbedingt brauchen, nämlich der betroffenen Menschen, die ihre Abschlüsse hier anerkannt haben möchten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Minute.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren auf Antrag der Fraktion DIE LINKE über die verhängnisvolle Kürzungspolitik im Bildungsbereich. Ja, wir haben von Herrn Lange das gehört, was wir alle erwartet haben: Wir geben zu wenig Geld aus; angeblich hat die Landesregierung auf der ganzen Linie versagt.
Meine Damen und Herren! Was wir von Herrn Lange nicht gehört haben, sind Konzepte dazu, wie wir die Qualität der Hochschulausbildung weiter verbessern können. Was wir nicht gehört haben, ist, wie wir die Profilierung der Universitäten noch besser schärfen können. Was wir von Herrn Lange nicht gehört haben, ist, wie wir das vorhandene Geld so einsetzen, dass wir hier im Land einen effektiven Nutzen von den Absolventen haben.
Herr Lange, wir haben von Ihnen viel von Quantitäten gehört, aber wenig von Qualitäten, und das, Herr Lange, ist zu wenig, wenn man über Hochschulpolitik spricht.
Ich hätte von Ihnen als Antragsteller der Aktuellen Debatte mehr Substanz erwartet. Ich hätte erwartet, dass Sie hier kein Klagelied anstimmen, sondern uns etwas über die Zukunft der Hochschulausbildung aus der Sicht der LINKEN erzählen, zum Beispiel, warum wir uns in einem kleinen Land wie Sachsen-Anhalt mehr als 500 Studiengänge leisten, warum wir viele Studenten ausbilden, die unser Bundesland verlassen, weil wir oft am Bedarf vorbei ausbilden.
Ich hätte von Ihnen auch erwartet, dass DIE LINKE die Landesregierung bei ihren Bemühungen, die technische Ausbildung zu forcieren, aktiv unterstützt.
Das, was wir heute hier von Ihnen gehört haben, war wenig visionär. Das war Ihr altes Klagelied, das längst durch die Wirklichkeit überholt worden ist, meine Damen und Herren.
Ihnen ist dabei sicherlich entgangen, dass es inzwischen ein Hochschulkonzept des Landes gibt und dass die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und Universitäten längst unterschrieben sind. Genau diese geben der Bildungslandschaft eine planbare Finanzsicherheit für die nächsten Jahre.
Ich hätte von Ihnen gern etwas zur Hochschulökonomie vernommen. Damit meine ich kein Studienfach, sondern das aktive Einwerben von Drittmitteln. Dafür reicht es nicht festzustellen, es gebe zu wenige Unternehmen. Nein, meine Damen und Herren, Drittmittel haben etwas mit der Schwerpunktsetzung einer Hochschule zu tun, mit ihrem Ruf und mit ihren Prioritäten in der Forschung.
Auch hierbei hat die Landesregierung mit der im Jahr 2005 gestarteten Exzellenzoffensive gehandelt. Die Universitäten konnten damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Natur- und Geisteswissenschaften sowie in den Ingenieurwissenschaften, in den Wirtschaftswissenschaften und in der Medizin deutlich verbessern. Der durchschnittliche Umfang der Drittmitteleinwerbungen je Professor konnte inzwischen auf das Doppelte gesteigert werden. Überdurchschnittlich gut schnitten bei der Drittmitteleinwerbung unsere Fachhochschulen ab.
Meine Damen und Herren! An den Fachhochschulen wurden aus den Mitteln der Exzellenzoffensive Kompetenzzentren angewandter und transferorientierter Forschung eingerichtet, die die Vernetzung in die regionale Wirtschaft erkennbar befördert haben.
Ferner wurden durch die Landesregierung Schwerpunkte in ausgewählten Forschungsbereichen gesetzt und in diesem Zusammenhang mehrere Forschungszentren gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegründet. Ich möchte nur einige nennen: Nanostrukturierte Materialien, Materialwissenschaften oder aber Strukturen und Mechanismen der biologischen Informationsverarbeitung, Biowissenschaften.
Meine Damen und Herren! Für die Otto-von-Guericke-Universität wurde darüber hinaus der besondere ingenieurwissenschaftliche Transferschwerpunkt Automotive Ingenieurwissenschaften gebildet, um die anwendungsorientierte Grundlagenforschung mit den Wissens- und Technologietransfers zu verbinden. Eine weitere Profilierung im Bereich der Medizintechnik findet durch den im Aufbau befindlichen Forschungscampus „Stimulate“ statt. An den Fachhochschulen sind themenbezogen Kompetenzzentren für anwendungs- und technologieorientierte Forschung entstanden.
Meine Damen und Herren! Damit sind die nötigen strukturellen Rahmenbedingungen für die künftige
stärkere Drittmitteleinwerbung, auch aus der Wirtschaft, geschaffen worden. Zunehmend entfalten diese Zentren die erwartete Wirkung. Die hier investierte Förderung über die Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation setzte die nötigen Impulse und ermöglichte durch Kofinanzierung eine Vervielfachung der eingesetzten Landesmittel.
Die Landesregierung hat niemand anderen als den Wissenschaftsrat mit einer umfassenden Expertise betraut. Dieser Wissenschaftsrat hat dem Land nicht nur wichtige Hinweise zur weiteren Optimierung des Systems gegeben, sondern im Gegensatz zu den LINKEN auch festgestellt: Das staatliche Hochschulsystem besteht aus einem - ich zitiere -
„regional ausgewogenen Institutionengefüge aus zwei Universitäten, vier Fachhochschulen und einer Kunsthochschule, die von einer Reihe leistungsfähiger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen umgeben sind.“
Meine Damen und Herren! Das Hochschulsystem ist in seiner Grundstruktur den Anforderungen angemessen. Der Wissenschaftsrat stellt in seinen Empfehlungen fest, dass die Hochschulen des Landes, gemessen an der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger, ihren Auftrag zur Sicherung eines chancen- und bedarfsgerechten Hochschulzugangs im gesamtdeutschen Hochschulsystem, zu dem sich Land und Hochschulen im Rahmen des Hochschulpakts 2020 verpflichtet haben, in den letzten Jahren eindrucksvoll erfüllt haben.
Meine Damen und Herren! Das sehen die Koalitionsfraktionen auch so. Darum geben wir jährlich fast 700 Millionen € nur für die Hochschulen und Universitäten aus. Das ist der größte Einzeletat des Landes. Mir wird es ein ewiges Rätsel bleiben, wie man dabei von einer Unterfinanzierung des Systems sprechen kann.
Meine Damen und Herren! In diesem Jahr gibt das Land Budgetmittel in Höhe von 329 Millionen € für die Hochschulen und Universitäten aus. Im nächsten Jahr steigt die Summe sogar auf knapp 335 Millionen € an. Allein der Zuschuss für die medizinischen Fakultäten beläuft sich in diesem Jahr auf 106 Millionen €, im Jahr 2016 sogar auf 108 Millionen €. Die Peripheriemittel steigen im nächsten Jahr von 116 Millionen € auf 133 Millionen €. Wir haben BAföG-Mittel in Höhe von 15 Millionen € an die Hochschulen weitergeleitet. Wir haben bei der Großgeräteförderung aufgesattelt und auch bei den Investitionsmitteln haben wir insgesamt 11 Millionen € draufgelegt. Unter dem Strich dürften die Hochschulen also recht ordentlich ausgestattet sein.
Herr Lange, wo Sie dabei verhängnisvolle Kürzungen erkennen wollen, wird Ihr Geheimnis bleiben.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir zu allen Hochschulstandorten stehen und natürlich auch zur Universitätsmedizin. Auch die Zahnmedizin wird weiterhin am Standort unterstützt. Der Landtag hat Mittel für die Sanierung der Zahnklinik freigegeben. Wir haben den Prozess mitverfolgen können, wie aus einem technischen Betriebsschaden eine völlig neue Zahnklinik entsteht. Das ist ein beredtes Zeichen dafür, wie die Landespolitik hier agiert und wie die Studienbedingungen deutlich verbessert werden, meine Damen und Herren.
Deswegen lassen Sie mich zum Schluss sagen: Das System ist nicht unterfinanziert; vielmehr müssen die Prioritäten durch die Hochschulen und Universitäten so gesetzt werden, dass man den nötigen finanziellen Spielraum für Forschung und Lehre hat.
Aber ich sage Ihnen auch ganz klar: Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nicht grenzenlos. Sie muss sich immer am finanziellen Rahmen des Machbaren orientieren. Sie muss sich immer am finanziellen Rahmen des Machbaren orientieren, Herr Lange. Ich sage dies zweimal, weil Sie es mit den Zahlen manchmal nicht so einfach haben. Dies haben unsere Hochschulen verstanden und sie haben es gemeinsam mit der Landesregierung in die Zielvereinbarungen geschrieben.
Herr Lange, abschließend habe ich noch eine Bitte: Auch wenn wir uns - und Sie sich insbesondere - bereits im Wahlkampfmodus befinden,
und Sie versuchen, bestimmte Dinge in unserem Land schlechtzureden, tragen Sie bitte nicht dazu bei, dass sich das Image unserer Hochlandschaft, dass sich das Bild unserer Universitäten nach außen hin falsch darstellt.
Ich fordere Sie auf, keinen Wahlkampf auf dem Rücken unserer Hochschulen, unserer Rektoren und unserer Studenten zu machen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, das möchte ich nicht. Ich möchte auch begründen, warum ich das nicht tun möchte. Wir führen gerade eine Aktuelle Debatte und über alles andere können wir im Ausschuss diskutieren. Dort haben wir genügend Zeit und Möglichkeiten. Ich denke, wir müssen dies heute nicht im Rahmen der Aktuellen Debatte besprechen. Deswegen werde ich die Frage jetzt nicht beantworten. - Vielen Dank.
Herr Präsident, es ist eine Zwischenintervention. - Herr Lange, Sie würden mehr von mir hören, wenn Sie bis zum Schluss der Ausschusssitzungen anwesend wären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zugang zum und Versorgung mit Internet steht mittlerweile auf einer Stufe mit dem Zugang zu und der Versorgung mit Strom und Wasser. Die Kommunikation über Smartphones und mit IPads gehört längst zum Alltag vieler Menschen.
Sie haben unseren Alltag nicht nur technisiert. Vieles ist inzwischen machbar, von der Steuerung der Waschmaschine bis hin zum bargeldlosen Bezahlen. Die Möglichkeiten scheinen unerschöpflich. Tatsächlich müssen wir anerkennen, dass wir erst am Anfang einer kommunikativen Revolution stehen.
Im Mittelpunkt steht das Smartphone. Es wird immer leistungsfähiger. In Zukunft soll - so habe ich es in diesen Tagen gelesen -, das Telefon sogar den Computer ersetzen. Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, ist atemberaubend und sie lässt sich nicht bremsen.
Ich kann mich noch gut an die ersten Handys erinnern. Das war zur Mitte der 90er-Jahre. Damals war es ungeheuerlich, dass man erstmals immer und überall erreichbar war. Man konnte sogar schriftliche Mitteilungen, SMS genannt, versenden. Schon damals wurde viel über die Möglichkeiten der modernen Kommunikation gesprochen. Vieles klang damals ziemlich abgedreht; denn viel konnten die ersten Handys ja bekanntermaßen nicht.
Doch heute kann ich feststellen, die zahllosen Visionen von damals sind heute im Kommunikationsbereich völlig normale Angelegenheiten. Aus diesem Grund habe ich auch inzwischen gelernt, scheinbar abgehobene Technikvisionen nicht mehr einfach zu belächeln, sondern sie ernst zu nehmen.
Nun ließe sich natürlich vortrefflich darüber diskutieren, ob eine WhatsApp-Nachricht weniger Wert und dafür ein persönliches Gespräch, Auge in Auge, angemessener wäre. Wir sind als Politiker jedoch nicht dazu da, das soziale Verhalten einer ganzen Gesellschaft zu verändern.
Wir sollten die Wirklichkeiten in unserer Gesellschaft betrachten und darauf in der Gegenwart Antworten für die Zukunft finden. Die Koalitionsfraktionen tun das heute mit dem Ihnen vorliegenden Antrag. Ich danke dem Koalitionspartner ausdrücklich dafür, dass wir heute diesen Antrag gemeinsam einbringen.
Wer heutzutage in Europa unterwegs ist, der wird schnell merken, dass im Land der Ingenieure und des Fortschritts etwas nicht stimmt. Fast überall gibt es freies WLAN. Freies WLAN, wie wir es in diesem Antrag bezeichnen, ist ein WLAN ohne Kenn- und Passwort, sondern ein wirklich freies WLAN für jedermann zu jeder Zeit.
Dieses freie WLAN gibt es im Ausland oft, ob man sich im Hotel, an der Tankstelle oder auf öffentlichen Plätzen aufhält. In Deutschland ist man in Sachen öffentliches WLAN noch ein Entwicklungsland. Denn die Hotspot-Betreiber, die jenes WLAN vorhalten, stehen mit einem Bein quasi vor dem Richter.
Der Bundesgerichtshof, meine Damen und Herren, hat im Jahr 2010 entschieden, dass WLAN-Anbieter für illegale Downloads und andere Rechtsverstöße in ihrem Netz haften. Diese sogenannte Störerhaftung schreckt viele Netzbetreiber ab.
Wenn man so will, ist dies die Umkehr eines Straftatbestands. Es wird nicht jener zur Verantwortung gezogen, der durch den illegalen Download eine Straftat begeht, sondern jener, der den Anschluss dafür bereitstellt. Das ist international ein einmaliger rechtlicher Anachronismus.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden mit dem Auto zu schnell unterwegs sein und der Erbauer der Straße würde Ihre Strafe zahlen müssen.
Bei allem Respekt vor Datenschutz und auch vor dem Eigentumsrecht - das, meine Damen und Herren, ist eben nicht nachvollziehbar, erst recht nicht, wenn man weiß, dass inzwischen jedes Gerät eine IP-Adresse im Netz hinterlässt, sodass illegale Downloads zweifelsfrei, wie bei einer DNA-Untersuchung, zurückverfolgt werden können.
Meine Damen und Herren! Der durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf heilt diesen Umstand aus unserer Sicht nur unzureichend. Wohlwollend muss man feststellen, dass man in Berlin das Grundproblem erkannt hat und auch versucht, die Problematik zu lösen. In der allgemeinen Praxis jedoch sind die Regelungen weniger praktikabel, da sie für freie WLAN-Betreiber weiterhin keine Rechtssicherheit bieten. Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen. Das gilt beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft, so heißt es in einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums.
Meine Damen und Herren! Damit wird aus meiner Sicht der Status Quo zementiert; ein wirklich freier WLAN-Zugang würde so leider auch in den nächsten Jahren eine Utopie in Deutschland bleiben. Das ist sehr bedauerlich, da diese Regelungen kein gutes Licht auf den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland werfen.
Ich selbst - das erlauben Sie mir zu sagen - wohne in der schönsten Stadt Deutschlands, nämlich in der Welterbestadt Quedlinburg. Wir haben jedes Jahr Hunderttausende Touristen und gerade auch Touristen aus dem Ausland. Diese Touristen kommen mit der Erwartung nach Deutschland, in ein Hightech-Land zu reisen. Sie können sich sicherlich die langen und ratlosen Gesichter vorstellen, wenn Amerikaner oder Japaner auf dem Marktplatz in Quedlinburg stehen und keinen WLAN-Empfang haben, genauso wie wir auch enttäuscht sind, wenn wir im Ausland keine Bilder und Nachrichten nach Hause verschicken können.
Aus diesem Grunde habe ich mit dem Verein Freifunk e. V. Kontakt aufgenommen. Freifunk ist eine nicht kommerzielle Initiative, die sich dem Aufbau und Betrieb eines freien Funknetzes, so wie wir es uns wünschen, verschrieben hat. Sie baut und betreibt freie Funknetze, die aus selbst verwalteten lokalen Computernetzwerken bestehen. Über
160 Knotenpunkte haben sich schon mit dieser Initiative allein in Quedlinburg gebildet.
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es dazu bereits eine breite Bewegung. Die Freifunkgemeinschaft ist dezentral organisiert. Jede Privatperson, welche einen Freifunkrouter aufstellt, darf und soll über die technische Ausgestaltung frei verfügen. Geografisch nah aneinander liegende Betreiber schließen sich oftmals zu Benutzergruppen, lokalen Communitys, zusammen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Netze auf Basis von WLAN-Technik aufgrund der geringen Funkreichweite sowieso nur eine beschränkte Ausdehnung haben und daher nur geografisch nah aneinander liegende Knoten ein physisch zusammenhängendes Netz bilden können.
Die Community dient der zur Vernetzung notwendigen Koordination zwischen den einzelnen Betreibern, zum Beispiel zur Einigung auf miteinander kompatible Software. Die einzelnen Communitys bieten daher oft auch Infrastruktur und Werkzeuge, wie zum Beispiel eine auf die Stadt oder den Stadtteil zugeschnittene Routerfirmware oder gegebenenfalls notwendige zentrale Server an und helfen Interessenten bei der Einrichtung.
Diese Freifunknetze sind stark im Kommen und werden auch von den Nutzern stark genutzt. Dafür an dieser Stelle den Freifunkern meinen Dank.
Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass diese auch in weiteren öffentlichen Einrichtungen Verbreitung finden. Sie alle können mit Ihrem privaten oder mit Ihrem eigenen Wahlkreisbüro beginnen und darüber hinaus diese Freifunkidee weiter tragen.
Wenn man so will, ist sie ein Versuch - ein erfolgreicher Versuch, wie ich meine -, die geltende
Rechtslage auf legale Weise zu umgehen. Auch deswegen ist die Bundesregierung aufgefordert, ein Freies-WLAN-Gesetz zu formulieren, das den Zugang zum Internet für alle ermöglicht.
Die auf uns zukommenden technischen Entwicklungen werden zukünftig einen Internetzugang erforderlich machen. Verweigert sich Deutschland rechtlich, werden wir automatisch von der Lebenswirklichkeit eingeholt.