Die Frage 10 stellt Frau Professor Dr. Dalbert zum Gesamtkonzept Elbe. Es wird Herr Minister Webel antworten. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke, Herr Präsident. - Am 24. November 2015 haben sich die Landesregierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt in einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Merseburg unter anderem auf eine gemeinsame Position zum Gesamtkonzept Elbe verständigt. In der Pressemeldung heißt es wörtlich - ich zitiere - :
„[…] Damit verbunden ist die Erwartung an den Bund, bereits vor Abschluss des Gesamtkonzeptes seiner Verpflichtung nachzukommen, alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, um die verkehrliche Nutzung der Elbe zu gewährleisten. Die vom Bund gegebene Zusage, die Schiffbarkeit der Elbe zwischen Dresden und Geesthacht mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Tagen im Jahr sicherzustellen, wird nachdrücklich eingefordert.“
„Für eine Nutzung der Schifffahrtswege brauchen wir weiterhin ökologisch vertretbare Unterhaltungsmaßnahmen an Elbe und Saale.“
bzw. Instandsetzungsmaßnahmen sind der Landesregierung bekannt, die der Forderung nach einer ganzjährigen Schiffbarkeit entsprechen würden?
Schiffbarkeit der Elbe mit dem Verschlechterungsverbot gemäß Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht nur die Vereinbarung bei der gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Land Sachsen am 24. November, sondern auch die gemeinsame Kabinettssitzung am 5. Mai mit dem Land Brandenburg hat die umweltfreundliche Verkehrsträgerproblematik der Elbe bekräftigt. Die drei Landes- bzw. Staatsregierungen erwarten, dass der Bund bereits vor dem Abschluss des Gesamtkonzeptes, also Ende 2016, seiner Pflicht nachkommt und die notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchführt, um die verkehrliche Nutzung der Bundeswasserstraße Elbe zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang erinnern die drei Landes- bzw. Staatsregierungen den Bund auch an seine Zusage, die Schiffbarkeit mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Tagen auf dem Abschnitt zwischen Dresden und Geesthacht sicherzustellen. Der Konsens an der Elbe reicht damit, geografisch gesehen, von Pirna über Dresden, Wittenberg, Magdeburg bis nach Wittenberge und, politisch betrachtet, von der CDU über die SPD bis hin zur Linkspartei.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Frage der Frau Abgeordneten Professor Dr. Dalbert namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Bekanntermaßen ist die Landesregierung an die Erstellung des vom Bund initiierten Gesamtkonzeptes Elbe beteiligt, ebenso wie die benachbarten Elbanrainerländer Brandenburg und Sachsen. Dieser Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Interessenverbänden dauert nach wie vor an.
Mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes sollen die unterschiedlichen Ansprüche an die Elbe gleichberechtigt miteinander abgewogen werden. Ziel ist es, eine umweltverträgliche verkehrliche Nutzung sowie die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Erhaltung des wertvollen Naturraumes in Einklang zu bringen. Bestandteil dieser Abstimmungen sind auch ökologisch vertretbare Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen wie die Sohlstabilisierung in der Erosionsstrecke der Elbe.
Für die ökologischen Belange der Bundeswasserstraßen, so auch der Elbe, ist aufgrund des infolge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geän
derten Wasserhaushaltsgesetzes die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig. Deren Kernaufgabe als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist es, im Rahmen der Unterhaltung einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss sowie die Schiffbarkeit der Elbe sicherzustellen.
Selbstverständlich ist dabei auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. Unterhaltungsmaßnahmen müssen entsprechend vorgegebene Bewirtschaftungsziele berücksichtigen und auch ökologisch günstig gestaltet sein. Der Umfang der Unterhaltung wird nach § 8 des Bundeswasserstraßengesetzes geregelt.
Zu dem Ziel einer Schiffbarkeit der Elbe an 345 Tagen pro Jahr mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m zwischen Dresden und Geesthacht müssen entsprechend Maßnahmen ergriffen werden. Diese sind beispielsweise auch im sogenannten Rahmenkonzept Unterhaltung des Bundesverkehrsministeriums nachzulesen.
Hierzu gehört unter anderem die Instandsetzung vorhandener Buhnen. So werden keine neuen Buhnen gebaut, sondern nur vorhandene bzw. als Rudimente vorhandenen Buhnen instand gesetzt. Totholzbuhnen bieten in ihren Hohlräumen Rückzugsräume für Fische, Muscheln und Krebstiere. Das lockt auch Vögel an, die hier Nahrung finden.
Dazu gehören Baggerungen, allerdings nur dort, wo Untiefen sind. Diese sollen hauptsächlich in den rund 100 sogenannten Übergängen zwischen Magdeburg und Lauenburg erfolgen, dort jedoch nur in den nicht geregelten Strecken. In diesen Übergängen sind aufgrund intakter Buhnen die Querprofile für das Ziel 1,60 m Wassertiefe an 345 Tagen ausreichend. Lediglich in den Reststrecken und einigen wenigen anderen Strecken sind durch Geschiebemanagement die Querprofile
Buhnendurchrisse: Neue Untersuchungen zeigen, dass Flora und Fauna von einer Verbindung mehrerer Buhnenfelder günstig beeinflusst werden. So werden Buhnendurchrisse bestehen gelassen und befestigt oder mit Rohrdurchlässen hergerichtet.
Uferbefestigungen: Ufer werden nur innen, nicht jedoch außen befestigt. Es werden nur die vom Wasser angegriffenen Außenbögen befestigt. Die Innenbögen, auch wenn dort alle Buhnen vorhanden sind, werden unbefestigt gelassen. Im Ergebnis sind keine Eingriffe erforderlich und es entwickelt sich eine natürliche Uferlandschaft.
Lassen Sie mich hierzu noch ergänzen, dass auch die Schifffahrt selbst ihren Beitrag für weniger Ausbaggerungen der Elbe leistet, nämlich durch die sogenannten Propulsionsorgane der Schiffe.
gewirkt, dass alle geplanten Maßnahmen auch einen ökologischen Mehrwert haben und bei der Beachtung das Verschlechterungsverbot und die Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht gefährdet sind. Damit wird der geltenden Rechtslage selbstverständlich entsprochen. Die diesbezüglichen Abstimmungen zur Aufstellung des Gesamtkonzepts Elbe dauern, wie eingangs erwähnt, allerdings noch an.
Herzlichen Dank. - Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Zu Punkt 1 haben Sie unter anderem die Sohlstabilisierung genannt. Soweit ich weiß, hat das Projekt Sohlstabilisierung noch nicht angefangen. Da würde mich interessieren, ob Sie dazu Auskunft geben können, was konkret wann geplant ist.
Zum Punkt 2. Sie können sich vorstellen, dass ich mich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs anlässlich der Weservertiefung beziehe. Dort wurde geurteilt, dass die Verschlechterung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie zu vereinbaren ist. Darf ich die Antwort auf die Frage 2 von Ihnen so verstehen, dass Sie keine Vertiefung der Elbe anstreben?
Frau Professor Dr. Dalbert, ich habe Ihre Frage sehr umfangreich beantwortet. Ich habe das deshalb getan, weil ich ein höflicher Mensch bin und das Informationsrecht der Abgeordneten sehr hoch schätze. Diese Fragen sind eigentlich ausschließlich Fragen, die an den Bund als Träger der Elbe zu richten sind.
Ich habe mich beim Bund über die Rahmenkonzeption informiert. Das, was ich vorgetragen habe, ist auch nachlesbar. Ich kann Ihnen nur sagen, der Bund als Besitzer der Wasserstraße Elbe ist für alle Maßnahmen zuständig. Ich habe hier nur in Ihrem Interesse auf Ihre Frage hin Informationen gegeben. Eine Wertung möchte ich nicht vornehmen.
Jetzt stellt die Kollegin Frau Wicke-Scheil die Frage 11 zum Thema „Aktueller Stand des Fördermittelantrags des Landesverbands SachsenAnhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V.“
Der Landesverband Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V. (DBV) hat im Juli 2015 einen Fördermittelantrag auf Finanzierung einer halben Stelle zur Projektmittelverwaltung für das Jahr 2016 gestellt.
Zu diesem hat er bis dato keine verbindliche Zusage vom Landesverwaltungsamt erhalten, sodass beim DBV der Eindruck erweckt wird, dass die Zuständigkeiten sowie Entscheidungsbefugnisse innerhalb des Landesverwaltungsamts nicht geklärt sind, zumal zwei Sachbearbeiter widersprüchliche Bescheide zu dem oben genannten Antrag ausstellen wollten. Trotz intensiver Korrespondenz zwischen Antragsteller und Landesverwaltungsamt konnte bis heute keine Klarheit geschaffen werden.
Deutschen Bibliotheksverband e. V. rechtzeitig eine verbindliche Zusage über die Finanzierung der Projektmittelverwaltung (unter anderem Bibliothek und Schule, Online-Verbund) erhalten?
trag des Landesverbands Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V. zur Projektmittelverwaltung widersprüchliche Aussagen durch das Landesverwaltungsamt getroffen wurden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich darf die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantworten.
Zu Frage 1. Der Landesverband Sachsen Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband e. V. wird in der 52. Kalenderwoche dieses Jahres durch die Bewilligungsbehörde, das Landesverwaltungsamt - so ist es vorgesehen -, den entsprechenden Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten. Der Zuwendungsbescheid kann erst erstellt werden, nachdem der Haushaltsführungserlass des Ministeriums der Finanzen für das Jahr 2016 veröffentlicht worden ist.
Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt hat bisher den Förderantrag des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt, vom 30. September 2015 auf Förderung des Pro
werke in Sachsen-Anhalt“ für das Haushaltsjahr 2016 aufgenommen. Mir wurde berichtet, dass der Antragsteller bisher lediglich eine Eingangsbestätigung mit Datum vom 29. Oktober 2015 erhielt. Darüber hinaus - so wurde mir gesagt - gab es keine Rückfragen.