das von ihr angekündigte Vorhaben bezüglich des Stellenaufwuchses bei der Polizei Sachsen-Anhalts umzusetzen?
Ich möchte zunächst vorausschicken, dass im Rahmen des Beschlusses der Landesregierung zur demografieorientierten Personalentwicklung derzeit ein Neueinstellungskorridor für die Jahre 2015 und 2016 von jeweils 150, für 2017 von 200, für 2018 von 225 und für 2019 fortfolgende Jahre von 250 Neueinstellungsmöglichkeiten durch entsprechende Erhöhung der Anwärtereinstellung vorgesehen ist. Damit ist die Personalstärke der Polizei in dieser Legislaturperiode bereits erheblich aufgestockt worden.
Darüber hinaus hat der Haushaltsgesetzgeber mit dem Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 weitere 50 Planstellen im Polizeivollzug zur Verfügung gestellt. Wir haben vor, einen erheblichen Teil dieser Planstellen mit ehemaligen Bundeswehrsoldaten, nämlich Feldjägern, zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben zu besetzen.
In den letzten Wochen wurde außerdem das Modell eines „Wachpolizeidienstes“ diskutiert. Von meiner Seite ist das Modell einer Wachpolizei in einem befristeten Angestelltenverhältnis befürwortet worden, weil nach Ablauf der Befristung denjenigen, die sich bewährt haben, eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst ermöglicht werden könnte.
Zu berücksichtigen ist aber, dass es über die rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus - das betrifft die Frage 2 - auch der Zurverfügungstellung der entsprechenden Ressourcen bedarf, und zwar
unabhängig davon, ob der Wachpolizeidienst in einem Angestellten- oder einem Beamtenverhältnis eingerichtet würde. Dies betrifft sowohl die Sachausstattung eines solchen Wachdienstes wie auch Planstellen, wenn man es verbeamtet machen möchte.
Eine Umsetzung dieses Vorhabens aufgrund einer gesetzlichen Grundlage lässt sich innerhalb der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr realisieren. Deshalb werde ich - das haben wir gestern gemeinsam besprochen - zur Unterstützung und Entlastung der Polizei von der Möglichkeit des § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt Gebrauch machen. Danach können Hilfspolizeibeamte unter anderem zur Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs bestellt werden.
Im Rahmen einer Ministerverordnung, die jetzt zur Rechtsförmlichkeitsprüfung an das MJ gegeben wurde, werde ich die Aufgabenbereiche, die Bestellungsvoraussetzungen wie beispielsweise die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit sowie Fragen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs regeln.
Zur zweiten Frage. Für die Einrichtung eines Wachpolizeidienstes bedarf es unabhängig davon, ob im Angestellten- oder Beamtenverhältnis, eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, weil Sie, wenn Sie es im Angestelltenverhältnis regeln wollen, die Exekutivbefugnisse eines Angestellten so regeln müssen, dass sie gleich mit denen eines Beamten sind, sofern die Variante gewollt wäre. Dann gilt das unter 1. Gesagte. Dafür hätten wir ein Gesetzgebungsverfahren gebraucht, sowohl für ein Angestelltenverhältnis mit gleichen Befugnissen als auch für ein Beamtenverhältnis.
Nun haben wir bei der vorhergehenden Diskussion zur Kita-Problematik festgestellt, dass, wenn sich alle einig sind, sehr wohl noch eine gesetzliche Regelung mit erster und zweiter Lesung und sogar mit Ausschussbefassung möglich ist. Sehen Sie nicht auch die Möglichkeit, dass bezüglich dieser Problematik eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode möglich ist?
Der Ministerpräsident hat in der „MZ“ erklärt, dass er das zur Chefsache machen will. Das, was Sie heute vorgestellt haben, ist das auch das, was der Ministerpräsident an Vorschlägen hätte, oder hat er vielleicht noch eine andere Idee?
Das, was ich Ihnen gestern vorgestellt habe, was heute auch öffentlich geworden ist, ist im Kabinett beredet worden, dass wir eine Lösung finden werden. Diese Lösung ist gefunden und Ihnen vorgestellt worden. Sie können das, was Sie vorhin über das KiFöG diskutiert haben, nicht vergleichen. Wenn Sie jetzt in einem möglichen Zweilesungsverfahren eine Regelung mit zusätzlichen Stellen finden wollten, würde sich die Frage stellen, ob wir das Personalentwicklungskonzept jetzt einfach aufgeben oder nicht.
Ich glaube, dann muss man sich auch die Frage der Notwendigkeit solcher Dinge stellen. Entscheidend ist die Entlastung. Im Augenblick haben wir eine Regelung der Entlastung über den von mir zitierten Paragrafen, sodass ich im Augenblick keine weitere Notwendigkeit sehe, dass wir vor irgendwelchen Koalitionsvereinbarungen in einer neuen Legislaturperiode, wo ein neuer Landtag das entscheiden wird, das Personalentwicklungskonzept grundsätzlich aufgeben.
Die Frage 9 stellt die Kollegin Edler von der Fraktion DIE LINKE. Die Frage 9 trägt die Überschrift Engagement-Förderung Sachsen-Anhalt. Antworten wird Herr Bischoff.
Danke, Herr Präsident. - Grundsätzlich ist festzustellen, dass das bürgerschaftliche Engagement ein wesentliches Merkmal unseres sozialen und demokratischen Gemeinwesens ist. Viele Menschen leisten ehrenamtliche Arbeit für die Gesellschaft. Ohne sie würden unter anderem die Kommunalpolitik, der Sport, der Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Flüchtlingshilfe nicht funktionieren. Das Jahr 2015 und die Herausforderungen an die Flüchtlingshilfe haben gezeigt, dass für eine erfolgreiche und qualitative Engagement-Förderung verlässliche und dauerhafte Strukturen unerlässlich sind und daher eine dauerhafte verlässliche Landesförderung benötigt wird.
Erfolge der Engagement-Förderung in Sachsen-Anhalt, gerade in Bezug auf die Koordinierung bürgerschaftlichen Engagements innerhalb der Flüchtlingshilfe, für 2015 ein?
desregierung, die Engagement-Förderung in Sachsen-Anhalt finanziell zu fördern, und warum in dieser Art und Weise der Förderpraxis?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war schon in der Aktuellen Debatte Thema. Als kleine Vorbemerkung: Alle Beiträge der Redner haben das positiv gesehen, was im Land läuft. Deshalb kann ich das jetzt noch einmal konkretisieren. Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Evelyn Edler für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage. Engagement braucht verlässliche Strukturen und Rahmenbedingungen. Aufgabe der Landesregierung war es deshalb schon in den vergangenen Jahren, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Ergebnis unterstützt die Landesregierung das freiwillige Engagement durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen.
Beispielhaft seien hier genannt die Einrichtung einer Servicestelle, „Bürgerschaftliches Engagement“ im Ministerium für Arbeit und Soziales und eines Engagementportals unter www.engagiert-insachsen-anhalt.de sowie die Förderung von Strukturen des freiwilligen Engagements, wie sie die die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e. V. erbringt, also die überregional tätigen Freiwilligenagenturen in Magdeburg und Halle. Frau Professorin Dalbert hat heute Morgen noch einmal ausdrücklich die Arbeit in Halle gelobt.
Mit der stark steigenden Zahl von Flüchtlingen im Jahr 2015 ist auch die Hilfs- und Engagementbereitschaft in der Bevölkerung sprunghaft angestiegen.
Auch darauf hat das Land bereits reagiert und fördert seit März 2015 die landesweite Netzwerkstelle „Willkommenskultur“, bei der auch ein Engagementfonds angesiedelt wurde. Darüber hinaus fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales unter anderem das ehrenamtliche Engagement von Migrantenorganisationen.
Schließlich benötigt das sprunghaft gestiegene Engagement Koordinierung. Daher fördert das Ministerium für Arbeit und Soziales auch Anlauf- und Koordinierungsstellen an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen in Halberstadt, Magdeburg, Halle und Stendal/Klietz.
All diese Maßnahmen machen deutlich, dass die Landesregierung frühzeitig auf die aktuelle Entwicklung reagiert hat und Sachsen-Anhalt mit den entwickelten Förderinstrumenten in der Engagement-Förderung insgesamt gut aufgestellt ist.
Zur zweiten Frage: Mit der Landesfinanzierung der bereits aufgeführten Maßnahmen ist beabsichtigt, überregional Strukturen des freiwilligen Engagements zu schaffen bzw. zu verstetigen und die
Entstehungs- und Etablierungsphase örtlicher Freiwilligenagenturen in den Landkreisen zu unterstützen, diese entsprechend zu qualifizieren und zu motivieren.
Im Bereich der Flüchtlingshilfe sind verschiedene Formen der Engagement-Förderung erforderlich. Es werden Koordinierungsstellen nach dem Prinzip „Ehrenamt braucht Hauptamt“ gefördert, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement geleistet und in vielen lokalen Willkommensinitiativen Kosten bei der Durchführung von Sprachkursen, Veranstaltungen, Begegnungen
und Ähnliches erstattet. Ziel der Förderung ist es, das Engagement für Willkommenskultur zu stärken und zu verstetigen.
Für 2016 ist geplant, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zivilgesellschaftliche Anlaufstellen zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Unterstützung des Sonderprogramms des Bundes, des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug, durch eine platzbezogene Förderung für pädagogische Angebote und eine Servicestelle zur Beratung und Unterstützung der Einsatzstellen geplant.
Herr Minister, mich würde speziell interessieren, wie Sie zukünftig die Freiwilligenagenturen und auch die LAGFA ausfinanzieren wollen. Sie haben einen erheblichen Teil an Koordinierungsarbeit bei der Flüchtlingshilfe geleistet. Es hat sich gerade in den zwei speziellen Fällen gezeigt, dass dort, wo verlässliche Strukturen vorhanden sind, auch die Koordinierung und der Einsatz von Ehrenamtlichen schnell und effizient erfolgen konnte.
Nun weiß ich, dass die Finanzierung im Haushalt nicht so üppig aussieht. Deswegen zielte meine Frage konkret darauf ab, ob ein Aufwuchs geplant ist, um diese vorhandenen, gut arbeitenden Strukturen, gerade der Freiwilligenagenturen und der LAGFA und der LAMSA, zu stärken und vielleicht noch personell ausstatten zu können.
Für uns sind diese Stellen unverzichtbar. Gerade die LAGFA ist die Stelle, die auch von den Migrantenselbstorganisationen Mitarbeiter oder Ehrenamtliche entsendet, die authentischer Menschen begleiten können und sagen können, wohin man sich in Sachsen-Anhalt hinwenden soll. Von daher halte ich diese Frage für wichtig.
Ein Teil davon ist im Nachtragshaushalt in der letzten Finanzausschusssitzung erhöht worden. Dafür bin ich auch dankbar. In die mittelfristige Finanzplanung hat der Finanzminister dankeswerterweise
die Anträge, die wir haben, mit aufgenommen. Wir konnten aber nicht vollständig sagen, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt. Eine mittelfristige Finanzplanung ist eine Groborientierung. Ich gehe davon aus, dass wir auch im nächsten Nachtragshaushalt Mittel brauchen werden, eventuell auch zusätzliche Mittel, oder wir konzentrieren sie für diese Aufgabe. Bis dahin ist auch noch wichtig zu wissen, was der Bund in den nächsten Monaten dazu entscheidet, was er zusätzlich fördert.
Ich finde, gerade der Bundesfreiwilligendienst ist eine gute Sache. Wenn der Bund dabei noch mehr tätig werden könnte, kann sich das in Ergänzung unserer Aktivitäten positiv auswirken. Ich nenne in dem Zusammenhang noch die Freiwilligenagenturen, die Unterstützung weiterer wichtiger Stellen und eventuell eine Personalaufstockung.