Evelyn Edler

Sitzungen

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Danke, Herr Präsident. - Grundsätzlich ist festzustellen, dass das bürgerschaftliche Engagement ein wesentliches Merkmal unseres sozialen und demokratischen Gemeinwesens ist. Viele Menschen leisten ehrenamtliche Arbeit für die Gesellschaft. Ohne sie würden unter anderem die Kommunalpolitik, der Sport, der Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Flüchtlingshilfe nicht funktionieren. Das Jahr 2015 und die Herausforderungen an die Flüchtlingshilfe haben gezeigt, dass für eine erfolgreiche und qualitative Engagement-Förderung verlässliche und dauerhafte Strukturen unerlässlich sind und daher eine dauerhafte verlässliche Landesförderung benötigt wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die bisherigen
Erfolge der Engagement-Förderung in Sachsen-Anhalt, gerade in Bezug auf die Koordinierung bürgerschaftlichen Engagements innerhalb der Flüchtlingshilfe, für 2015 ein?
2. Welche konkreten Vorstellungen hat die Lan
desregierung, die Engagement-Förderung in Sachsen-Anhalt finanziell zu fördern, und warum in dieser Art und Weise der Förderpraxis?
Herr Minister, mich würde speziell interessieren, wie Sie zukünftig die Freiwilligenagenturen und auch die LAGFA ausfinanzieren wollen. Sie haben einen erheblichen Teil an Koordinierungsarbeit bei der Flüchtlingshilfe geleistet. Es hat sich gerade in den zwei speziellen Fällen gezeigt, dass dort, wo verlässliche Strukturen vorhanden sind, auch die Koordinierung und der Einsatz von Ehrenamtlichen schnell und effizient erfolgen konnte.
Nun weiß ich, dass die Finanzierung im Haushalt nicht so üppig aussieht. Deswegen zielte meine Frage konkret darauf ab, ob ein Aufwuchs geplant ist, um diese vorhandenen, gut arbeitenden Strukturen, gerade der Freiwilligenagenturen und der LAGFA und der LAMSA, zu stärken und vielleicht noch personell ausstatten zu können.
DIE LINKE fordert seit der Gemeindegebietsreform eine tatsächliche interkommunale Funktionalreform im Zusammenhang mit effizienter interkommunaler Zusammenarbeit. Aus diesem Grunde ist die Initiative des Landes und der Stadt Oberharz am Brocken zu begrüßen. Hier ist ein Gutachten geplant, welches das Ziel verfolgen soll, zu eruieren, wo Synergieeffekte im Zuge von interkommunaler Zusammenarbeit zu erzielen sind und mit welchem Partner.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Voraussetzungen sind an ein solches
Gutachten und seine Förderung durch das Land geknüpft?
2. Aus welchen Mitteln wird diese Art von Gutach
ten finanziert?
Wie Sie wissen, wird das Gutachten im nächsten Jahr in Auftrag gegeben werden. In welchem Zeithorizont müssen dann Maßnahmen gestrickt und durchgeführt werden, um eine Haushaltskonsolidierung zu erreichen? Das Land knüpft diese Maßnahmen sicherlich auch an eine bestimmte Zeitschiene. Ich möchte erfahren, in welchem Zeithorizont mit einer Verbesserung zu rechnen ist bzw. in welchem Zeitraum eine Verbesserung erzielt werden sollte.
Gibt es schon Kommunen, auf die man zurückgreifen kann, die bereits ein derartiges Gutachten haben erstellen lassen und dadurch eine solche interkommunale Zusammenarbeit auf den Weg bringen konnten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 14. März 2012 hat meine Fraktion die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ beantragt. Gemeinsam mit allen Fraktionen des Hohen Hauses haben wir uns damals auf den Weg gemacht, sowohl die Qualität, die Effizienz als auch die Bürgerorientierung des Verwaltungshandelns in unseren Landesbehörden zu untersuchen und zu stärken.
Der jetzt vorliegende Abschlussbericht ist das Ergebnis dieser drei Jahre währenden guten Arbeit. Dank gebührt an dieser Stelle insbesondere allen Experten und Sachverständigen, die uns entlang des gesamten und wahrlich nicht immer einfachen Weges mit ihrer Expertise und ihrem Fachwissen zur Seite standen und maßgeblich zu diesem Abschlussbericht beigetragen haben.
Meine Damen und Herren! Die Menschen in unserem Bundesland erwarten einen leistungsfähigen und bezahlbaren Staat. Sie erwarten einen Staat, der ihnen zum Beispiel auch die Chance gibt, im öffentlichen Dienst Karriere zu machen. Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und der freien Wirtschaft muss der öffentliche Dienst als Arbeitgeber für junge Fachkräfte attraktiver werden.
Wir alle - nicht nur der öffentliche Dienst, sondern das gesamte Land - profitieren davon, wenn wir es schaffen, kluge Köpfe für unser Land zu gewinnen und hierzubehalten.
Die Verwaltung ist ein Standortfaktor, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland. Eine moderne, leistungsfähige und ihren Aufgaben entsprechend ausgestattete Verwaltung muss daher in unser aller Interesse sein.
Die Erreichung dieses Ziels kann nur in einem ressortübergreifenden Prozess gelingen, der durch eine weitreichende Funktionalreform geprägt ist und zu einer konsequenten Neuausrichtung von Verwaltungsabläufen führt. Im Wettbewerb der Regionen müssen wir daher alles unternehmen, um unser Bundesland insgesamt bürgerorientierter aufzustellen.
Wir haben diese drei Schwerpunkte „Gute Arbeit im öffentlichen Dienst, E-Government und Strukturwandel“ für die Arbeit der Enquete-Kommission ausgewählt, weil sie Gegenstand der aktuellen Diskussionen und der Aufgabenstellung der Landesregierung und des Parlaments waren und es bis heute noch sind.
Ich möchte an dieser Stelle nur auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Landesorganisationsgesetz verweisen, welches nun doch noch auf den Weg gebracht worden ist, oder an das PersVG erinnern, welches in dieser Wahlperiode leider nicht mehr in Kraft treten wird.
Ebenso ist die Koalition hinter ihrem Ziel geblieben, dass E-Government-Gesetz des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob ein eigenes
E-Government-Gesetz Sinn macht oder nicht.
Die Fragen und Schwerpunkte haben wir durch eine Vielzahl sehr interessanter Expertenanhörungen und Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesdatenschutzbeauf
tragten erörtert und mithilfe der Hochschule Harz und den jeweiligen Fraktionssachverständigen in gemeinsame Handlungsempfehlungen gegossen.
An dieser Stelle möchte ich allen Mitwirkenden meinen herzlichen Dank aussprechen für die nicht immer einfache Zusammenarbeit innerhalb der Enquete-Kommission.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun zu den einzelnen Themenschwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses. Vor dem Hintergrund der nur im Ansatz realisierten Funktionalreform muss die Debatte endlich nach jahrelanger Diskussion in eine zukunftsfähige parlamentarische Beschlussfassung münden.
Ich denke, wir sollten im Jahr 2015 endlich, dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, ein einheitliches Konzept für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in enger Verbindung mit einer weiterführenden Funktionalreform erstellen und diese dann auch richtig mit aller Konsequenz umsetzen.
Die Durchführung einer solchen interkommunalen Funktionalreform hat ebenso grundsätzliche Bedeutung, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der Landespolitik. Diese hat in den vergangenen acht Jahren immerhin zwei große Gebietsreformen, aber keine echte Funktionalreform durchgeführt. Dafür wird es höchste Zeit.
Ich darf an dieser Stelle auch an das Bewusstsein der Landesregierung appellieren. Ich erinnere diesbezüglich nur an die Bewertung der Handlungsempfehlungsliste, die durch die Experten erarbeitet worden ist, in der die Landesregierung alle Handlungsempfehlungen so einschätzt hat, dass alles auf einen guten Weg gebracht oder fast alles schon umgesetzt worden sei. Dies sehen wir anders. Deswegen haben wir unsere eigenen Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht niedergeschrieben.
Um durch interkommunale Zusammenarbeit Kosten einsparen zu können, ist es notwendig, Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht beispielsweise der Beistandsleistungen, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit regelmäßig er
bracht werden.
Die interkommunale Zusammenarbeit kann ein zentrales Element bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen sein und darf aus unserer Sicht nicht durch das Vergaberecht oder Steuerrecht behindert werden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, dass sich die Landesregierung und die Bundesregierung ge
meinsam dafür einsetzen, dass die europäische Rechtsetzung stärker als bisher das nationale Recht der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
In der letzten Wahlperiode wurde im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission zum Personal deutlich, dass den qualitativen Faktoren der Personalentwicklung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Auch die Anhörungen der Expertinnen und Experten in der jetzigen EnqueteKommission haben gezeigt, dass ein effektiv eingesetztes Gesundheitsmanagement besonders im öffentlichen Dienst gefragt ist.
Es ist nachweisbar, dass in Bereichen mit sehr hohen psychischen und physischen Anforderungen der Krankenstand besonders hoch ist. Hier muss verstärkt durch gezielte Maßnahmen des Personal- und Gesundheitsmanagements gegengesteuert werden.
Der vorliegende Leitfaden zum Gesundheitsmanagement der Landesregierung muss nach der Auffassung meiner Fraktion konsequenter umgesetzt werden. Dafür müssen Zeit und auch weiterhin Geld investiert werden.
Ohne Ausbildung werden Bereiche von neuem Wissen regelrecht abgekoppelt. Es ist anzustreben, in ausgewählten Fachbereichen eine Doppelbesetzung von bis zu zwei Jahren vor dem Ausscheiden der Beschäftigten zu ermöglichen. Zudem sollen erfahrene und für die Wissensvermittlung geeignete Beschäftigte rechtzeitig für eine Mentorentätigkeit gewonnen und ausgebildet werden.
Für den Bereich E-Government sind in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Ressourcen bei Einzelplan 19 und darüber hinaus veranschlagt und gebündelt worden. Jedoch wurde es bis jetzt versäumt, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Landes- und die kommunale Ebene vorzulegen.
E-Government eröffnet durch Technik und digitale Vernetzung neue Möglichkeiten, um Verwaltungen effizienter zu gestalten und durch einfache und transparente Prozesse im Verwaltungsablauf
Synergien für die Bevölkerung in praktische und vor allem barrierefreie Ableitungen umzusetzen.
Die Fraktion DIE LINKE spricht sich für ein eigenes E-Government-Gesetz auf Landesebene aus. Als Referenz können Gesetzgebungsverfahren in anderen Ländern, besonders in Schleswig-Holstein und im Bund, dienen.
Das landeseigene E-Government-Gesetz dient vor allem dazu, ein digitales Verfahren zur gleichwertigen Ersetzung der Schriftformerfordernis unter geringen technischen Anforderungen des Signaturgesetzes zu ermöglichen sowie allgemein verbind
liche Standards für die Verwaltungsverfahren zu definieren und entsprechende Verordnungsermächtigungen zu geben.
Wir haben durch die Arbeit der Enquete-Kommission eine Fülle von Fakten und Empfehlungen vorliegen. Natürlich stellt sich nun die Frage: Was wird mit den Ergebnisse passieren? Werden die Empfehlungen auch umgesetzt?
Ich denke, diese Fragen und die Antworten darauf hängen vom Mut der Abgeordneten in diesem Landtag ab, die in der nächsten Wahlperiode die Koalition bilden werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Landesregierung, ein Vorhaben umzusetzen, das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor mehr als vier Jahren festgeschrieben worden ist.
Bereits in der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetz längst überfällig ist. Kurz vor Toresschluss dieser Landesregierung sollen nun der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung geregelt sowie Ziele und Grundsätze für die Organisations
entwicklung der Landesverwaltung festgelegt werden. Dabei werden große Teile von Regelungen aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz übernommen und für die Zukunft fortgeschrieben.
Was fällt dabei auf? - Die Landesregierung erleichtert sich die Arbeit und entschärft ihr eigenes Gesetz, insbesondere die Regelungen zur Aufgabenkritik. Dieses Vorgehen überrascht uns jedoch nicht. Gerade diese Bestimmungen des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes harren schon jahrelang ihrer Umsetzung.
Zahlreiche Regelungen im Gesetzestext gehören bereits seit Langem zur geübten Praxis und sind durch die Rechtsprechung geklärt. Es überrascht daher nicht, dass der Gesetzentwurf keine eigentlich vollzugsfähigen Regelungen enthält. Die Landesregierung versäumt es, mit ihrem Gesetzentwurf die wesentlichen Impulsquellen der letzten Jahrzehnte für die Entwicklung der Verwaltung zu berücksichtigen. Dabei spielten die Vorgaben der Europäischen Union eine zentrale Rolle. Dies betrifft nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern inzwischen auch viele Bereiche der Verwaltungsorganisation.
Positiv zu erwähnen ist, dass die Landesregierung den Bedarf für ein eigenes E-Government-Gesetz erkennt und in einem entsprechenden Verweis in den Gesetzentwurf aufnimmt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Werfen wir einen Blick auf die Aussagen über die Modernisierung der Verwaltung, die beispielsweise in § 2 verankert wurden: Bürgernähe, Dienstleistungsorientierung, nachhaltige Entwicklung, soziale Ausgewogenheit, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - alles ehrenwerte und entscheidende Zielstellungen des Verwaltungshandelns. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass Strukturveränderungen, Ausgliederungen und Umwandlungen der letzten Jahre oft nicht wirklich der Bürgerfreundlichkeit oder der Verwaltungsvereinfachung gedient haben; häufig waren sie ein Ergebnis von Rationalisierungs- und Einsparungsbestrebungen bei den Personalkosten.
Der Begriff „Dienstleistungsorientierung“ ist heute nicht selten ein Synonym für Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung zulasten der Beschäftigten. Der Qualität der Aufgabenerfüllung ist das nicht immer dienlich. Auch in dieser Hinsicht greift der Gesetzentwurf zu kurz.
Daher gilt es in Sachsen-Anhalt, weit über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus mit einem zukunftsfähigen, attraktiven öffentlichen Dienst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wirksamkeit, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu steigern sind. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Meine
Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Laut Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose in der 29. Sitzung der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ verzögert sich die vollständige Inbetriebnahme des neuen Landesnetzes ITN-XT nach dem aktualisierten Umsetzungsplan der Strategie Sachsen-Anhalt 2020 von 2015 auf Ende 2017.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gründe liegen für die Verzögerung der
vollständigen Inbetriebnahme des neuen Landesdatennetzes ITN-XT vor?
2. Inwiefern werden die datenschutzrechtlichen
Belange bei der Umsetzung berücksichtigt?
Erneut nimmt ein Floorballteam aus Sachsen-Anhalt an den Nationalen Olympischen Spielen von Special Olympics teil.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie unterstützt die Landesregierung das Orga
nisationsteam sowie die Athleten/-innen bei der Vorbereitung und während der Spiele?
2. Für 2018 beabsichtigt die Landeshauptstadt
Magdeburg, sich um die Austragung der Sommerspiele der Special Olympics zu bewerben. Inwiefern kann das Land die Stadt Magdeburg organisatorisch und finanziell bei der Bewerbung und Durchführung der Spiele unterstützen?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird gewährleistet, dass der neue zentrale Meldedatenbestand von den Spiegelregistern anderer Länder und die Datenbestände einzelner Meldebehörden von denen anderer Meldebehörden getrennt gespeichert werden, und ist beabsichtigt, dass die einzelnen Meldebehörden diese Maßgabe bei Dataport selbst kontrollieren?
In der Fragestunde in der 36. Sitzungsperiode des Landtages am 19. September 2014 - Drs. 6/3435 - habe ich nach dem Antragsaufkommen und dem Zeitpunkt der Bewilligungen von zeitlich befristeten Personalverstärkungsmitteln für vom Hochwasser betroffene Kommunen gefragt. Aus der Antwort der Landesregierung ging hervor, dass bis zu diesem Termin zwölf Anträge gestellt wurden, von denen erst ein Antrag bewilligt war. Auf die Nachfrage, welche Kommune dies betrifft, wurde keine konkrete Antwort durch die Landesregierung erteilt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich der konkrete Abarbeitungsstand
der von den Kommunen beantragten Personalverstärkungsmittel gemeindekonkret dar?
2. Sofern abschlägige Bescheide erteilt wurden -
welche Gründe lagen dafür vor?
Danke schön, Herr Präsident. - Wie in der Ausgabe der „Volksstimme“ vom 15. August 2014 veröffentlicht wurde, wird der Vertrag des jetzigen Präsidenten des Statistischen Landesamtes nicht verlängert und läuft somit Ende Januar 2015 aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Verfahren und welchen Zeitrahmen
favorisiert die Landesregierung, um die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt neu zu besetzen?
2. Welches Anforderungsprofil, welcher Berufs-
bzw. Studienabschluss, welche Qualifikationen und welche Art von Berufserfahrungen sind aus der Sicht der Landesregierung für die Neubesetzung unbedingt erforderlich?
Herr Minister Webel, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die erste Frage damit beantwortet haben, dass es ein internes Bewerbungs- und Besetzungsverfahren gibt? Geben Sie mir Recht, dass der von mir zitierte Artikel in der Ausgabe der „Volksstimme“ vom 15. August 2014 etwas widersprüchlich ist, wenn der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung darauf abgehoben hat, dass man damit auch Bürgerinnen
und Bürger zur Rückkehr nach Sachsen-Anhalt bewegen wolle?
Des Weiteren möchte ich wissen, ob bereits Bewerbungen eingegangen sind, also ob es Bewerberinnen oder Bewerber gibt. Wird die Stelle für den Fall, dass die interne Ausschreibung nicht zum Erfolg führen sollte, dann auch extern ausgeschrieben?
In der Landtagssitzung am 27. Februar 2014 fragte meine Kollegin Dr. Helga Paschke, ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass eine zeitlich befristete Personalverstärkung bei vom Hochwasser besonders betroffenen Kommunen notwendig ist. Für die Landesregierung antwortete Staatsminister Robra:
„Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass Personalverstärkung notwendig sein kann.“
Dies ist nachzulesen im Plenarprotokoll 6/61, S. 5158.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Personalverstärkung
wurden gestellt?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurden Anträge seitens
der Landesregierung positiv beschieden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Etwa jeder dritte Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren ist freiwillig oder ehrenamtlich tätig. Dies sind mehr als 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Mit ihrem Einsatz leisten diese Menschen einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und sind daher eine tragende Säule unseres Gemeinwesens.
Ein Gutachten der Katholischen Fachhochschule München zum Ehrenamt zeigt, dass sich Investitionen in bürgerschaftliches Engagement rechnen können. Es wurde eine durchschnittliche Wertschöpfung von ca. 1 : 7 ermittelt. Das heißt, dass ein in das bürgerschaftliche Engagement investierter Euro einen Nutzen von ca. 7 € stiftet.
Weiterhin bestätigt das Gutachten eine Verknüpfung zwischen individuellem Wohlbefinden und Gemeinwohl. Ich denke, wir alle hier im Hohen Hause sind uns letztlich bezüglich der außerordentlichen Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit einig.
Es reicht aber nicht, meine Damen und Herren, sich zum Ehrenamt zu bekennen; vielmehr müssen den Worten auch Taten folgen.
Das Ehrenamt in Sachsen-Anhalt sachgerecht weiterzuentwickeln und das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig zu stärken und zu fördern war und ist Ziel meiner Fraktion. Daher legten wir im November 2013 unseren Antrag in der Drs. 6/2551 vor und bekräftigen dies nun mit dem vorliegenden Änderungsantrag sowie dem zur Entschließung eingereichten Antrag mit dem Titel „Ehrenamt stärken“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von meiner Fraktion ursprünglich eingebrachte Antrag wurde im Ergebnis der ersten Beratung - Frau Schindler hat es schon ausgeführt - in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie in den mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Im federführenden Ausschuss lehnten CDU und SPD eine Anhörung ab,
unverständlich nicht nur für meine Fraktion, sondern auch unverständlich für die zahlreichen Men
schen, die sich im Ehrenamt engagieren und bürgerschaftliches Engagement ermöglichen.
Doch statt eine Anhörung durchzuführen und sich mit den Schwierigkeiten auseinanderzusetzen, die das Ehrenamt heute begleiten, setzten die Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen die vorliegende Beschlussempfehlung durch, die den vorhandenen Problemen ebenso wenig gerecht wird wie den zukünftigen Herausforderungen.
Dass meine Fraktion die Verweigerungshaltung von CDU und SPD für unverantwortlich hält, kann und will ich an dieser Stelle nicht verschweigen.
Weil meiner Fraktion dagegen die Positionen der bürgerschaftlich Engagierten in unserem Land nicht gleichgültig sind und es für uns von hohem Interesse ist, wie das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig weiterent
wickelt und gestärkt werden können, organisierten wir selbständig eine Anhörung, an der sich zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände beteiligt und sehr gern ihre Stellungnahme an uns abgegeben haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ergebnisse der Anhörung haben uns viele wertvolle Hinweise gegeben und eindrucksvoll gezeigt, wo Baustellen sind, an denen nachzubessern ist.
In dem vorgelegten Antrag und in unserem Änderungsantrag haben wir die Ergebnisse unserer Anhörung zusammengefasst. Neben den Punkten, die wir in unserem ursprünglichen Antrag schon festgehalten haben, bleibt heute unter anderem festzustellen, dass Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement eine Ergänzung und kein Ersatz öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen sind.
Insbesondere in der Armutsbekämpfung, der Bildung, der Integration, der Gestaltung lebenswerter Quartiere, der Pflege und der Gesundheit braucht Ehrenamt hauptamtliche Unterstützung, eine stetige Sensibilisierung für das Thema und gute Rahmenbedingungen. Dazu zählen die rechtlichen Ausweitungen von Partizipationsmöglichkeiten zur Gestaltung bürgerschaftlicher Demokratie, eine verantwortungsvolle Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik sowie die Stärkung bestehender Infrastrukturen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement benötigt auch Freiräume, Zugänge und Wertschätzung, damit
sich Menschen nicht nur engagieren, sondern mitbestimmen können.
Für unverzichtbar halten wir eine dauerhafte und verlässliche Landesförderung, die in erster Linie auf Unterstützung bestehender identitätsstiftender und wertgebundener Strukturen abzielt, um Werte wie Solidarität, Gerechtigkeit, Demokratie, Gemeinsinn und Weltoffenheit glaubwürdig und nachhaltig vermitteln zu können.
Besondere Beachtung erfordern der demografische Wandel, Veränderungen in der Arbeitswelt und die strukturschwachen ländlichen Regionen. Zeitlich befristete Projektförderungen sollten überdacht und Doppelstrukturen weitestgehend vermieden werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das im Jahr 2013 verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts konnte viele Erwartungen nicht erfüllen und lässt in der Realität noch einige Probleme ungelöst.
Uns geht es aber nicht nur um Verbesserungen an dieser Stelle. Vielmehr werden die Anstrengungen entwertet, wenn wir es weiterhin zulassen, dass ehrenamtlich Tätige wie Menschen in normalen Beschäftigungsverhältnissen behandelt werden.
Die Sozialversicherungspflicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wird in der Praxis nun schon seit einer ganzen Reihe von Jahren durchgesetzt. In Sachsen-Anhalt sind vor allem ehrenamtliche Bürgermeister betroffen. Der Minister hat das auch ausgeführt und anerkannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für eine Änderung, beispielsweise in § 7 SGB IV.
Zwar gibt es erfreulicherweise auch obergerichtliche Urteile, in denen die Sozialversicherungspflicht Ehrenamtlicher verneint worden ist. Diese konnten aber - nicht weil sie inhaltlich unrichtig wären, sondern aufgrund der Tücken des Revisionsrechts - einen Umschwung zugunsten des Ehrenamtes nicht bewirken.
Auch deshalb halten wir es für unabdingbar, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene unter anderem dafür einsetzt, dass der Begriff des Ehrenamtes gesetzlich hinreichend abgegrenzt und rechtsverbindlich geregelt wird und dass ehrenamtliche Tätigkeiten bundesweit sozialversicherungsfrei sind.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Landtages in der Drs. 5/50/1627 B, der die Landesregierung dabei unterstützen sollte, sich im Bundesrat für den Entwurf des Gesetzes
zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit einzusetzen.
Mit einem Engagementfördergesetz könnten aus unserer Sicht wirkungsvolle Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden, das ehrenamtlich Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern und Zeiträume für bürgerschaftliches Engagement sowie Weiterbildung im Einklang mit Erwerbsarbeit und Familie umfassender zu ermöglichen.
Daneben gilt es, den Verwaltungsaufwand im Ehrenamt zu reduzieren und entbehrliche administrative Vorgaben zu streichen.
Gerade die jüngsten Erfahrungen zum Beispiel in Magdeburg bei der drohenden Schließung des Jahn-Stadions zeigen ferner, wie notwendig es ist, das Projekt Bürgerarbeit umgehend qualifiziert weiterzuführen. Dazu zählt jedoch, dass die Arbeitsstellen tariflich und nicht unter Mindestlohn vergütet werden, außerhalb von Hartz IV vollständig versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen, langfristig auf bis zu drei Jahre angelegt und auf gemeinnützige Aufgaben beschränkt werden und dass das Prinzip der Freiwilligkeit gilt.
Darüber hinaus sollte die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft vorangebracht werden,
um Menschen mit Migrationshintergrund stärker am gesellschaftlichen Leben und am bürgerschaftlichen Engagement teilhaben zu lassen.
Ich habe mich mit meinem Kollegen Herrn Striegel abgestimmt und wir haben einen Kompromiss gefunden. In unserem Änderungsantrag haben wir einmal im Jahr einen Bericht von der Landesregierung gefordert. Wir konnten uns jetzt auf die Forderung nach einem Bericht zweimal innerhalb einer Wahlperiode einigen, sodass wir unsere Änderungsanträge gegenseitig unterstützen können. Dies würde eine gute Basis legen, um das Ehrenamt weiterzuentwickeln und bürgerschaftliches Engagement zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Ja, genau.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Landesregierung, ein Vorhaben umzusetzen, das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD bereits vor mehr als drei Jahren festgeschrieben wurde.
Bereits in der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetz längst überfällig ist. Anknüpfend an Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung sollen nun nach dem Willen der Landesregierung in diesem Gesetz der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung geregelt sowie Ziele und Grundsätze für die Organisationsentwicklung der Landesverwaltung festgelegt werden.
Dabei werden große Teile der Regelungen aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz übernommen und somit für die Zukunft fest- und fortgeschrieben. Es fällt aber im Vergleich zum Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz des
Landes Sachsen-Anhalt auf, dass die darin enthaltenen Regelungen insbesondere zu den Instrumenten der Aufgabenkritik und zum Aufgabenverzicht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf entschärft werden. Dieses Vorgehen überrascht uns jedoch nicht, da gerade diese Bestimmungen
des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes jahrelang auf ihre Umsetzung warten.
Dass sich die Landesregierung des Weiteren sowohl in Struktur und Aufbau als auch in der Gesetzessystematik nahezu gänzlich an vergleichbaren Organisationsgesetzen anderer Bundesländer
orientiert, halten wir für unbedenklich. Zahlreiche Regelungen im Gesetzestext gehören bereits seit Langem zur geübten Praxis und sind durch die Rechtsprechung geklärt.
Es überrascht daher nicht, dass der Gesetzentwurf keine vollzugsfähigen Regelungen enthält. Sicherlich spielt dabei die verbreitete Skepsis eine Rolle, dass Verwaltungsmodernisierung nicht „verordnet“ werden kann. Positiv zu erwähnen ist, dass der Entwurf vorsieht, für den wichtigen Bereich der elektronischen Verwaltung Näheres durch ein Gesetz zu regeln.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gleichwohl gilt es, das Gesetz im Ausschuss ausführlich zu erörtern, beispielsweise die Aussagen über die Modernisierung der Verwaltung, die in § 2 verankert wurden.
Auch wenn die Einräumigkeit von Verwaltungsstrukturen, wie in § 6 geregelt, sowie Aufgabenkritik und Deregulierung, wie in § 7 geregelt, unverzichtbar erscheinen, um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern, darf dabei nicht verkannt werden, dass Strukturänderungen, Ausgliederungen und Umwandlungen oft nicht allein der Bürgerfreundlichkeit oder der Verwaltungsvereinfachung dienen und dazu beitragen sollen, sondern meist zur Rationalisierung und zur Einsparung von Personalkosten führen sollen. Der Begriff „Dienstleistungsorientierung“ ist heute fast schon ein Synonym für Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung zu Lasten der Beschäftigten.
Wie die Ergebnisse der Enquetekommission „Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes SachsenAnhalt“ der vergangenen Wahlperiode eindrucksvoll belegen, gehören diese Probleme in den Fokus unserer Aufmerksamkeit, wenn es darum geht, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in personeller Hinsicht zu sichern.
In dieser Hinsicht gilt es daher, in Sachsen-Anhalt weit über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus mit einem zukunftsfähigen, attraktiven öffentlichen Dienst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wirksamkeit, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns gesteigert werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Danke schön, Herr Präsident. - Im Rahmen einer landesweiten Behördentour planten Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Landtag von SachsenAnhalt einen Informationsbesuch im Technischen Polizeiamt des Landes Sachsen-Anhalt. Angefragt wurde dort ein Termin für den 28. April 2014.
Am 15. April 2014 wurde diesbezüglich durch den Direktor des Technischen Polizeiamtes telefonisch mitgeteilt, dass der geplante Informationsbesuch nicht stattfinden könne, da für den 28. April 2014 bereits eine Sperrfrist für Politikbesuche in Landesbehörden vor Wahlen gilt. Dies würde bereits seit dem 11. April 2014 gelten, so die dazu erteilte Auskunft.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Sachverhalt in Bezug auf das Tech
nische Polizeiamt des Landes Sachsen-Anhalt konkret geregelt und welche rechtlichen Grundlagen bestimmen in welcher Weise die erwähnte Sperrfrist?
2. Gibt es in Sachsen-Anhalt für Politikbesuche in
Landesbehörden vor Wahlen unterschiedlich oder einheitlich geltende Regelungen und welche Differenzierungen existieren gegebenenfalls?
Danke schön, Herr Präsident. - Das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz forderte eine umfassende Verwaltungsmodernisierung ein. Es sollte eine Aufgabenerfassung und Aufgabenkritik aller Aufgaben unter den programmatischen Vorgaben - Verzicht von Aufgaben, Privatisierung, Kommunalisierung, Subsidiaritätsprinzip, Einräumigkeitsprinzip - erfolgen.
Ich frage die Landesregierung:
Welchen Ergebnisstand erreichte die Aufgabenerfassung einschließlich der Aufgabenkritik in Bezug auf die programmatischen Vorgaben und inwiefern haben deren Erkenntnisse Einfluss auf das Landesorganisationsgesetz?
Das Personal-, Ressourcen-, Organisationsmanagement- und Informationssystem (Promis) soll res
sortübergreifend Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung, der Personalentwicklung und -planung, der Dienstposten- und Arbeitsplatzverwaltung, der Stellenbewirtschaftung sowie der Verwaltung der Personalausgaben und der Personalkostenhochrechnung wahrnehmen. Der Prozess der Einführung dieses landesweiten Personalmanagementsystems dauert bereits mehrere Jahre.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viel kostete dem Land Sachsen-Anhalt bisher die Einführung von Promis insgesamt und mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Customizing-Regelungen in den Geschäftsbereichen, die Auswirkungen auf das Gesamtsystem, die datenschutzrechtlichen Aspekte sowie das Verhältnis von Kosten und Nutzen bisher und wie begründet sie ihre Erwartungshaltung für die kommenden fünf Jahre?
Nur ganz kurz. Sie sprachen davon, dass bald ein Landesreferenzmodell dazu starten wird. Können Sie sagen, wann das in etwa der Fall sein wird und welche Bereiche daraufhin erweitert werden können?
Danke, Herr Präsident. - Laut Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die Träger der Schul
entwicklungsplanung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2014 den Schulentwicklungsplan erstmalig zur Genehmigung einzureichen. Bislang konnte der Zeitraum zur Erarbeitung und Verabschiedung der Schulentwicklungsplanung in Ausnahmefällen verlängert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass das Landesschulamt die Auskunft erteilt, dass Planungsträgern, die den Schulentwicklungsplan nicht zum Stichtag einreichen, die Bearbeitung ihrer Anträge auf Fördermittel für das Stark-III-Programm verwehrt wird oder gar die Anträge zurückgeschickt und abgewiesen werden?
2. Wenn das zutrifft, wie beurteilt die Landesregierung dieses drastische Vorgehen?
Mich würde im Zusammenhang mit Ihrer Antwort interessieren, ob die abgelehnten Anträge mit eben dieser Erläuterung versehen werden, sodass die Schulträger auf dem Laufenden sind und wissen, wann die nächste Förderperiode ansteht, wann sie ihre Anträge einreichen können? - Es wurde schließlich immer darauf geachtet, dass auch Stark-III-Anträge möglich sind.
Das würden wir sehr begrüßen. Ansonsten werden die Träger im Dunkeln gelassen und wissen nicht, warum der Antrag abgelehnt worden ist. Vielleicht kann der Finanzminister im Finanzausschuss dann über den Start der neuen Förderperiode informieren, sodass wir das an die jeweiligen Träger und Verbände weitergeben können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen der Berichterstattung der Vorsitzenden Frau Gorr zum ersten Zwischenbericht der Enquete-Kommission zu und schließen uns ihrem Dank an. Dennoch wollen wir an dieser Stelle noch auf einige Dinge Bezug nehmen, auf die wir bereits in den Sitzungen der Enquete-Kommission hingewiesen haben und von denen wir meinen, dass sie noch Optimierungspotenziale aufweisen.
Lassen Sie mich zunächst auf die inhaltliche Ausrichtung des ersten Zwischenberichts eingehen. Die Faktion DIE LINKE empfiehlt zum dritten Schwerpunkt des Einsetzungsbeschlusses in der Drs. 6/968, der auf die E-Government-Strategie abstellt, dass sich zukünftige Reformen vordergründig nicht an technischen Möglichkeiten, sondern primär an den zu optimierenden Prozessen sowie an den bereits artikulierten Forderungen der Verwaltung orientieren sollten.
Die angehörten Expertinnen und Experten vertraten überwiegend die Auffassung, dass die Schaffung einheitlicher Standards für den Datenaustausch, die die Kommunikation der verschiedenen Verwaltungseinheiten und -ebenen vereinfachen würden, zu unterstützen sei. Durch die Angleichung der Software-Schnittstellen und der OnlineFormulare ließe sich zudem eine Verbesserung beim digitalen Datenaustausch erzielen. Die Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer E-Government-Strategie sind demnach Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung mit den entsprechenden Kompetenzen.
Die Frage, ob die flächendeckende Umsetzung einer E-Government-Strategie durch ein Landesgesetz strategisch gesteuert und nachhaltig entwickelt werden kann, sollte die Landesregierung spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2014 evaluieren. Die Fraktion DIE LINKE würde jedenfalls ein E-Government-Gesetz im Land SachsenAnhalt begrüßen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte an dieser Stelle die Bereitschaft und den Einsatz der kommunalen Spitzenverbände lobend erwähnen. Speziell für den Schwerpunkt E-Government ist im Besonderen die Kommunale IT-Union - kurz: Kitu - erwähnt.
Für die weitere Arbeit der Enquete-Kommission sollte die Frage aufrechterhalten bleiben, wie ge
meinschaftliche kommunale IKT-Dienstleistungen gegebenenfalls bis hin zur Etablierung eines landesweiten Kompetenzzentrums für Informationstechnik gefördert werden sollen. Dabei sind die Belange der Kommunen sowie das Konnexitäts- und Subsidiaritätsprinzip stets mit zu berücksichtigen.
Die Enquete-Kommission hat in den nächsten Monaten die Aufgabe, dem Landtag konkrete Vorschläge zu inhaltlichen Schwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses zu unterbreiten. Dazu ist eine Termin- und Arbeitsstruktur wichtig, die die inhaltliche Arbeit voranbringt und es ermöglicht, umfangreiches Expertenwissen anzuhören und zusammenzutragen. Wir sehen die Einladungspraxis und die Vorbereitung der Sitzungen mit Expertinnen und Experten als optimierbar an. Gleiches gilt für die Planung und Durchführung der Sitzungen.
Das von der Hochschule Harz eingereichte Konzept ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung und wird von unserer Fraktion unterstützt. Herr Dürschke ist heute anwesend. Ihnen an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank!
Ziele wie mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in öffentliche Entscheidungsprozesse, die im Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung formuliert sind, sollten in der Enquete-Kommission stärker ins Blickfeld gerückt werden.
Daneben sollte es der Enquete-Kommission gelingen, über den Horizont der Beratungen zum Landeshaushalt 2014 sowohl für die Landesebene als auch für den kommunalen Bereich darzustellen, welche Grenzen und Konsequenzen der von der Landesregierung angestrebten Personalabbau für die Aufgabenerfüllung und für das Personal in den einzelnen Verwaltungsbereichen hat. Hierbei ist den qualitativen Faktoren der Personalentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken; denn Land und Kommunen stehen vor der Aufgabe, besser als bisher das Potenzial ihrer Beschäftigten zu erschließen und zu fördern.
Ich wünsche uns in den nächsten zwei Jahren eine kollegiale und ergebnisbezogene Zusammenarbeit und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Einschränkungen und/oder Begrenzungen für die Wahlen der Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte können sich im Jahr 2014 aus dem Gesetz zur Ausführung der Gemeindegebietsreform und/oder aus anderen Gesetzen bzw. Rechtsvorschriften ergeben?
2. Welche Wirkungen ergeben sich rechtlich aus diesen Einschränkungen und/oder Begrenzungen, und welche Möglichkeiten besitzen die Gemeinden und Städte, den Bürgerinnen und Bürgern in allen bisherigen Ortsteilen die Wahl von Ortsbürgermeistern und Ortschaftsräten zu ermöglichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Begriff des Ehrenamts ist in der heutigen Zeit etwas sperrig geworden, weil wir mit der Tätigkeit nur sehr bedingt so etwas wie Ehre verbinden. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Alternativbegriffen wie „bürgerschaftliches Engagement“ oder auch „freiwillige soziale Arbeit“. Dies zeigt auch den Wandel des Phänomens Ehrenamt im 21. Jahrhundert.
Man macht sich gewöhnlich kaum Gedanken über den außergewöhnlichen Umfang ehrenamtlicher Tätigkeit, die zunächst einmal unentgeltlich ist. So kommen im Auftrag der Bundesregierung Untersuchungen für Deutschland auf das Ergebnis, dass ca. 23 Millionen Menschen die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Ehrenamt haben und sich auch engagieren.
In den EU-Ländern steht Großbritannien an erster Stelle, gefolgt von Deutschland, Frankreich und Polen. An der Spitze der Tätigkeit liegt im Allgemeinen der Sport mit ca. 28 %, gefolgt von den sozialen Diensten. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens könnten ohne den Einsatz von Ehrenamtlichen kaum existieren.
Ich nenne ebenfalls die Dienste bei Jugendorganisationen, im Natur- und Umweltschutz, im Tierschutz, in Wandervereinen, in der Bewährungs
hilfe, in der Telefonseelsorge, in der Caritas und in der Diakonie der großen Kirchen, in vielen Hilfsorganisationen, aber auch in der Behindertenhilfe. Nicht zu vergessen sind die freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutz.
Daher ist das Ehrenamt in Sachsen-Anhalt sachgerecht weiterzuentwickeln und das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig zu stärken.
Dies zu fördern ist das Ziel des vorliegenden Antrages. Notwendig dazu ist es, die politische Kultur der Beteiligung und des Dialogs stärker zu befördern. Dadurch soll dem gestiegenen Engagement und der wachsenden Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden.
Um dieses Ziel zu erreichen und sich ihm fortwährend anzunähern, gilt es, ihm kontinuierlich die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und die diesbezügliche Arbeit der Landesregierung parlamentarisch zu begleiten. Aus unserer Sicht ist dies richtig und nötig, auch mit Blick auf den Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember und darüber hinaus.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentliches Merkmal unseres sozialen und demokratischen Gemeinwesens. Es findet seinen Ursprung in der Identifikation der Menschen mit ihrer Gemeinde, ihrer Stadt und ihrem Landkreis und fördert den sozialen Zusammenhalt. Bürgerschaftliches Engagement benötigt kommunale Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume, damit Menschen sich nicht nur engagieren können, sondern zugleich mitbestimmen können.
Doch immer stärker wurde in den letzten Jahren die Tendenz, das bürgerschaftliche Engagement nicht mehr nur als Ergänzung, sondern als Ersatz für öffentliche Einrichtungen und für öffentliche Leistungen anzusehen. Es wird zunehmend auch dort eingesetzt, wo öffentliche Aufgaben mangels ausreichender finanzieller Ausstattung der öffentlichen Hand nicht mehr existieren. Bürgerschaftliches Engagement darf nicht als Lückenbüßer für die Nichterfüllung staatlicher Aufgaben mangels finanzieller Mittel herangezogen werden.
Es darf nicht instrumentalisiert werden, um es aufgrund der Finanzprobleme des Staates in bestimmte Lücken hineinzustoßen. Festzustellen ist zugleich, dass die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbesserungswürdig erscheinen, auch in Bezug auf den demografischen Wandel und die damit verbundene Nachwuchsgewinnung.
So hat die Projektförderung die institutionelle Förderung in großem Maße abgelöst und damit den gemeinnützigen Vereinen einen erheblichen finanziellen Spielraum und Planungssicherheit entzogen. Die lang- und mittelfristige Planung der Vereine wird sehr schwierig, weil die Sicherheit der jährlichen Finanzierung fehlt.
Daneben ist auch die Entwicklung zu verzeichnen, dass gemeinnützige Tätigkeiten nicht selten in Konkurrenz zu regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung treten, oft verbunden mit einem Abbau von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt oder geringerer Entlohnung bzw. mit dem Ausbau des Niedriglohnsektors.
Maßgeblich ist hier die Arbeitsmarktnähe. Diese liegt dann vor, wenn Tätigkeiten mit einem ähnlichen Arbeitsspektrum nebeneinander freiwillig und bezahlt durchgeführt werden. Laut dem Freiwilligensurvey 2009 lag die Arbeitsmarktnähe bei mehr als jedem vierten Engagierten vor. Geht man von 23 Millionen Engagierten aus, so sind das 5,7 Millionen, die dies betrifft. Gravierender ist es bei engagierten Erwerbslosen; bei dieser Gruppe lag im Jahr 2009 bei 37 % Arbeitsmarktnähe vor. Damit ist dieser Anteil in den letzten zehn Jahren deutlich angestiegen.
Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden so bereits heute genutzt, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. So wird beispielsweise die Übungsleiterpauschale oft mit einem Minijob kombiniert. In diesem Zusammenhang ist der Trend zur Monetarisierung des bürgerschaftlichen Engagements kritisch zu bewerten. Es darf keine Grauzonen zwischen Engagement und Erwerbstätigkeit geben.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Problem sind die sozialen Differenzierungen. Bildungs- und beteiligungsferne Menschen fühlen sich häufig wenig angesprochen, wenn bürgerschaftliches Engagement eine Mittelschichtveranstaltung ist und damit schicht- sowie bildungsabhängig bleibt.
Für Menschen mit Behinderungen, Migranten, Erwerbslose, ältere Menschen, aber ebenso Jugendliche müssen formelle und informelle Zugangsbarrieren zukünftig abgebaut werden. Auch dazu sollte hauptamtliches Personal im Umgang mit bürgerschaftlich engagierten Menschen verstärkt qualifiziert werden.