Wird die Stelle, die bewilligt wird, bei der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken im Landesverwaltungsamt angesiedelt oder in einer Bibliothek?
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass werden die Frage 12, die Unterrichtsversorgung im Fach Chemie am HerderGymnasium Halle (Saale) betreffend, sowie die Antwort darauf zu Protokoll gegeben.
Wir sind jetzt am Ende der Fragestunde; eigentlich haben wir die Stunde schon um zwei Minuten überzogen. Die Frage 15 ist zurückgezogen worden. Ich setze Ihr Einverständnis damit voraus, dass wir die verbleibenden vier Fragen noch beantworten. Oder erhebt sich dagegen Widerspruch?
- Es erhebt sich zumindest ein Volksgemurmel. - Wer dafür ist, dass wir die Fragestunde über die dafür vorgesehenen 60 Minuten hinaus ausweiten und die vier Fragen noch beantworten, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist eine sehr überschaubare Anzahl von Abgeordneten. Wer ist dagegen? - Das ist eine sehr viel größere Anzahl. Wer enthält sich der Stimme? - Auch das ist ein gerüttelt Maß. Dann beenden wir die Fragestunde an dieser Stelle.
Die Frage 13 zum Thema altersdiskriminierende Besoldung, die Frage 14 zum Thema Investitionsmittel für Flüchtlingsunterbringung in
Kommunen, die Frage 16 zum Thema „Kein Böllern vor Flüchtlingsheimen?“ und die Frage 17 zum Thema „Freie Fördermittel gegen Vernäs
schuss wurde in der 32. Sitzung des Landtages am 18. Oktober 2012 eingesetzt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Rotter. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet, sodass wir anschließend in die Debatte eintreten. Herr Rotter, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute darf ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses das Ergebnis von drei Jahren intensiver parlamentarischer Arbeit präsentieren.
Die Aufgabe stellte sich am 10. Oktober 2012, als die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen einen Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses einreichten. Begründet wurde dieser Antrag unter anderem damit, dass die in den Medien öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge hinsichtlich eines möglichen Betruges mit Fördermitteln für Bildungsmaßnahmen die Notwendigkeit einer konsequenten und vollständigen Aufklärung deutlich gemacht hätten.
Bisherige Erklärungen und Aussagen der Landesregierung zu den Vorgängen seien nicht hinreichend gewesen, um das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der vollständigen Aufklärung zu befriedigen. Aus diesen Gründen sei eine umfassende Ermittlung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nötig.
Dieser solle sich dabei insbesondere damit befassen, inwieweit durch das Agieren oder Nichtagieren der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden oder aufgrund fehlender Kontrollmechanismen Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes nicht rechtskonform gewährt und vergeben wurden.
In der 32. Sitzung am 18. Oktober 2012 befasste sich der Landtag mit dem Antrag und beschloss mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Koalitionsfraktionen die Einsetzung des
ses. Zugleich kam es in dieser Landtagssitzung auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages zur namentlichen Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter.
Der Untersuchungsausschuss führte insgesamt 24 Sitzungen durch. Die konstituierende Sitzung und die beiden darauffolgenden Sitzungen dienten der Vorbereitung der Zeugenvernehmungen, die ab der vierten Sitzung stattfanden. Die Zeugenvernehmungen führte der Ausschuss in öffentlicher Sitzung durch. Zur Klärung von Verfahrensfragen wurden die öffentlichen Sitzungen durch nichtöffentliche Sitzungen unterbrochen.
Bei einer Zeugenvernehmung wurde die Öffentlichkeit gemäß Artikel 54 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 11 des Untersuchungsausschussgesetzes ausgeschlos
sen, weil zu befürchten war, dass das Bekanntwerden von Tatsachen schutzwürdige Interessen Dritter verletzen würde.
In den jeweils am selben Tag zusätzlich zu den Zeugenvernehmungen durchgeführten nichtöffentlichen Sitzungen erfolgten insbesondere Abstimmungen über weitere Beweisanträge und Aktenvorlageverlangen. Mit insgesamt 19 Beweisanträgen wurde die Vernehmung von 58 Zeugen beantragt; dies wurde entsprechend beschlossen. In 13 Fällen wurden Zeugen zu mehreren Beweisbeschlüssen benannt. Fünf Zeugen wurden zur wiederholten Vernehmung geladen.
Die Landesregierung kam der Aufforderung in insgesamt neun Aktenvorlageverlangen fristgemäß nach. Es wurden 227 Aktenordner und fünf DVD mit einem umfangreichen Datenbestand vorgelegt.
In der 22. Sitzung am 1. Juli 2015 beschloss der Ausschuss, die Vernehmung der Zeugen mit Ausnahme des in dieser Sitzung vernommenen Zeugen zu beenden. Die Beendigung der Vernehmung des letzten Zeugen wurde in der 23. Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen, in der auch der Abschluss der Beweisaufnahme insgesamt erfolgte. Im Nachgang zu der Sitzung wurden die Zeugen über die Beendigung ihrer Vernehmung informiert.
Weiterhin beriet der Ausschuss in der 23. Sitzung über den Berichtsentwurf des Vorsitzenden zum abschließenden Untersuchungsbericht.
Am 20. November 2015 befand der Ausschuss in der 24. und letzten Sitzung über die endgültige Abfassung des Untersuchungsberichtes, der Ihnen in
der Drs. 6/4620 vorliegt. Die Teile A und B, in denen der Auftrag und der Verfahrensgang bzw. der Sachverhalt und Feststellungen des Unter
suchungsausschusses dargestellt sind, wurden einvernehmlich beschlossen. Der Teil C des Berichtes befasst sich mit den Ergebnissen der Untersuchung und ihrer Bewertung durch den Untersuchungsausschuss.
Der Ausschuss folgte in der 24. Sitzung mehrheitlich dem Votum der den Fraktionen der CDU und der SPD angehörenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Bewertung des Geschehens, indem er mit 8 : 5 : 0 Stimmen einen entsprechenden Beschluss fasste. Mit diesem Ergebnis wurde der Bericht auch insgesamt beschlossen.
Die den Oppositionsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehörenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses verzichteten auf Änderungsanträge zu dem bewertenden Teil der Untersuchung und machten von ihrem Recht gemäß § 29 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes Gebrauch, indem sie ihre abweichende Meinung entsprechend ihrer Fraktionszugehörigkeit in zwei Sondervoten darlegen, die dem Untersuchungsbericht in Teil C angefügt sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Untersuchungsbericht in der Drs. 6/4620 findet die mehr als dreijährige intensive parlamentarische Arbeit nunmehr ihren Abschluss.
Ich möchte diesen Bericht jedoch nicht beenden, ohne allen Beteiligten meinen Dank auszusprechen, die mir die Arbeit als Ausschussvorsitzender in den vergangenen Jahren wesentlich erleichtert, ja, in Teilen sogar erst möglich gemacht haben. Besonderer Dank gilt natürlich dem Ausschusssekretariat, das seine Arbeit sehr kompetent und akribisch geleistet hat und mir in allen Belangen der Ausschussarbeit immer hilfreich zur Seite stand.
Mein Dank gilt natürlich auch den Mitarbeitern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Trotz enormer Arbeitsbelastung ist es ihnen gelungen, termingerecht und in hoher Qualität die notwendigen Zuarbeiten zu leisten. Ihr Rat hat mir wesentlich dabei geholfen, so manche rechtliche Klippe im Verfahren erfolgreich zu umschiffen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die Kolleginnen und Kollegen des Stenografischen Dienstes. Protokolle in nicht unerheblichem Umfang waren zu erstellen. Das ist stets zeitnah und in hoher Qualität gelungen.
wähnt habe, für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, aber auch - das sei vielleicht beispielhaft erwähnt - für den Transport und die Bewachung der enormen Mengen an Akten. - Damit möchte ich es an dieser Stelle mit dem Dank bewenden lassen. Ich bitte diejenigen um Verzeihung, die ich mit meinen Dankesworten nicht bedacht habe. Sie waren deshalb nicht weniger wichtig.
Meine Damen und Herren! Die Beauftragung eines Untersuchungsausschusses beinhaltet ein hervorragendes Parlamentsrecht, das in dem vorliegenden Untersuchungsbericht manifestiert wurde. Im Namen des Ausschusses möchte ich Sie daher bitten, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. - Danke sehr.