Es bleiben so viele offene Frage. Wir können noch nicht einmal durch dieses Gesetz die Garantie geben, dass die Eltern wirklich entlastet werden, die, die es brauchen, sowieso nicht.
Ich will noch einmal zum Landesverfassungsgericht kommen, weil ich das jedes Mal höre, auch in den Medien. Es wird gesagt: Da hat das Land eine Klatsche gekriegt. Es geht um drei Punkte. In einem Punkt hat sich das Gericht selbst korrigiert.
Als wir das Gesetz erarbeitet haben, konnten wir das nicht wissen. Die 50%-Regelung, die aufgenommen worden ist, um - darüber haben wir beim letzten Mal diskutiert; die Absicht habe ich mitbekommen - die Elternbeiträge nicht ins Grenzenlose schießen zu lassen, wurde moniert, weil wir nicht ausdrücklich begründet haben, wie das finanziert werden soll.
Ein gesetzeskonformes Vorgehen wäre: Wir machen es so wie vorher. Wir legen es gar nicht fest. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt, auch das ist eine Möglichkeit. Dann bleiben die Kommunen in der Gesamtverantwortung und das Land ist raus. Nur das, was wir gesetzlich regeln, müssen wir tatsächlich tun.
Bei dem Programm „Bildung: elementar“ ist es ähnlich. Diesbezüglich haben wir nicht gründlich genug gesagt, welches Finanzvolumen es ist, oder nicht begründet, warum es kostenneutral ist.
Natürlich fand die ganzen Jahre und findet auch jetzt in den Kindertagesstätten Bildung statt, auch noch „Bildung: elementar“ nach dem alten Stand. Das heißt, wenn wir gesagt hätten: Das, was es bisher gekostet hat, kostet auch das neue, wäre es
in Ordnung gewesen. Das haben wir nicht ausdrücklich gemacht. Dass uns das Landesverfassungsgericht bis 2017 eine Chance gegeben hat, liegt auch daran, dass es gewürdigt hat, dass die Evaluation noch aussteht.
Ich rede ein paar Minuten länger - dann dürfen auch die Fraktionen länger sprechen -, weil das meine letzte ordentliche Rede ist.
Der eigentliche Kern des KiFöG, nämlich die frühkindliche Bildung, spielte in den letzten Monaten überhaupt keine Rolle mehr. Für mich ist es das Wichtigste gewesen, dass alle Kinder davon etwas haben.
Zu der Frage: Welche Ursachen hat das? - Dass das Betreuungsgeld für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt wird, und zwar nur für diesen Fall - ich finde es gut, dass das durch den Finanzausschuss reserviert worden ist -, halte ich für richtig. Aber wenn man einmal genauer hinsieht - das hat Herr Gallert auch sehr deutlich gesagt -, dann stellt man fest, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden oder in bestimmten finanziellen Nöten stecken, das KiFöG und die Elternbeiträge nutzen, um ihre finanzielle Lage aufzubessern. Aber das KiFöG ist das völlig falsche Instrument, um in diesen Kommunen einen - ich sage es einmal so - Finanzausgleich herzustellen. Das muss man auf einer ganz anderen Ebene machen.
Das KiFöG hat wirklich nur den Sinn, die Finanzierung der Standards, die wir vorgeben, sicherzustellen. Alles andere muss auf andere Weise geregelt werden, etwa in der kommunalen Familie. Ich weiß nicht, ob es immer mehr Geld geben muss oder ob sie anders haushalten müssen. Ich könnte genügend Beispiele anführen, wo ich unterwegs war und wo ich auch Vorschläge für die Kommunen gehabt hätte, an welcher Stelle sie einsparen können, sodass man das nicht unbedingt bei den Elternbeiträgen machen muss. Aber bei den Elternbeiträgen ist es einfach, weil man schnell auf das Land zeigen kann und die Eltern auch noch glauben, dass dafür das Land und das KiFöG zuständig sind.
Wir werden die Zuständigkeit auf der kommunalen Ebene belassen müssen, weil das SGB VIII ein Bundesgesetz ist, in dem die Kinderbetreuung als Pflichtaufgabe für die Kommunen festgeschrieben ist. Daher können wir nur die Rahmenbedingungen setzen.
Herr Minister, ich habe Ihnen bereits fünf Minuten Redezeit mehr gegeben. Es gibt jetzt zwei Fragen. Wenn Sie auf diese antworten, können Sie Ihre Redezeit noch etwas verlängern.
Zuerst hat Herr Gallert eine Frage an Sie und dann Frau Dalbert. - Bitte Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Wissen Sie, Herr Bischoff, über die Ursachen des Defizits und darüber, warum das so gekommen ist und welche Erfolge wir sonst noch haben, können wir lange reden. Bei vielen Dingen werden wir übrigens gleicher Meinung sein. Allein darum ging es jedoch nicht.
Ich finde es unredlich, dass uns jetzt vorgeworfen wird, wir würden hier versuchen, innerhalb von vier Tagen etwas zu regeln,
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel für die Verbesserung im Bereich der Kindertagesstätten einzusetzen.“
Das ist Beschluss des gesamten Hauses. Nichts, nichts ist passiert. Im Dezember hätte gar nichts mehr passieren können - das muss man einmal klar sagen -,
weil die Landesregierung ein Anhörungsverfahren hätte durchführen müssen. Darüber haben wir beide geredet. Aufgrund dessen war völlig ausgeschlossen, dass die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode etwas macht.
Ich wundere mich aber heute nach dieser Position, dass Sie damals nicht aufgestanden sind und vehement gegen die Anträge der Koalition gesprochen haben. Denn all das, was Sie heute gesagt haben, bedeutet in der Konsequenz, dass man in dieser Legislaturperiode nichts mehr machen könnte. Gemeint war die jetzige Landesregierung. Darin steht nicht: Die nächste Landesregierung soll sich darum kümmern.
Ich frage mich: Warum haben Sie eigentlich gegen diese beiden Anträge der Koalition, die ich gerade vorgelesen habe, nicht vehement argumentiert? Denn Sie haben sich jetzt davon abgesetzt und haben damit die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs begründet.
Den Beschluss vom Oktober 2015 an die Landesregierung haben wir auch im Kabinett folgendermaßen beraten: Eine Änderung, um die Eltern zu entlasten und das Geld nicht irgendwohin zu geben, hätten wir mit dem jetzigen Gesetz - darin sind sich alle Fachleute einig - nicht geschafft. Die Kommunen bleiben in der Verantwortung oder es hätte eines sehr langen Prozesses bedurft. Ich sage, dieser hätte noch einmal mindestens eineinhalb Jahre gedauert, weil das Gesetz völlig anders angepackt und völlig anders gemacht werden muss.
Ich hatte im Kabinett übrigens Folgendes vorgeschlagen: Der einfachste Weg wäre, den Kommunen die Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich besteht etwa im Krippenbereich noch Nachholbedarf. Es wäre auch möglich gewesen, dies so zu regeln.
Dann gab es aber die Diskussion im Landtag. Dazu sage ich: Ich habe Verständnis dafür, dass in Wahlkampfzeiten jeder bestimmte Vorschläge machen möchte. Diese wollte ich auch nicht bewerten. Ich wollte den Vorschlag nicht bewerten, das letzte Kindergartenjahr kostenlos anzubieten. Ein solches haben auch SPD-geführte Länder eingeführt, die ihre Schwierigkeiten damit haben, weil es ordentlich kostet. Andere haben eine Begrenzung des Elternbeitrags auf 190 € gefordert. Ich glaube, die GRÜNEN haben sich dafür ausgesprochen, dass die Betreuungsrelation besser wird. Ich glaube, das war der Punkt.
setzlich geregelt werden. Das halte ich für vernünftig. Mit Blick auf alle, die im Landtag sitzen und die glauben, dass sie weiterhin im Landtag sitzen werden - ich drücke dafür allen die Daumen -, und mit Blick auf den Umstand, dass auch noch über mögliche Koalitionen geredet wird, verstehe ich diesen Gesetzentwurf schon gar nicht. Man hätte sich ausreichend Zeit nehmen müssen - in welcher Koalition auch immer -, das zu beraten.
Deshalb verstehe ich diesen Schnellschuss überhaupt nicht. Er entspricht nicht meinem demokratischen und parlamentarischen Verständnis. Das wollte ich hier zum Ausdruck bringen. Ich halte solche Verfahren nicht für richtig.
Ich glaube, wenn wir oder eine andere Fraktion in der Mitte einer normalen Wahlperiode ein solches Gesetz in diesem Schnellgang durchgebracht hätten, dann hätten wir die Kritik der gesamten Opposition bekommen. Sie hätten uns in den Eimer gekloppt, und zwar bis zum Fußboden. So tief geht es gar nicht.
Daher sage ich noch einmal: Ich habe Verständnis dafür, dass das eine Reaktion auf die anderen ist. Das gehört zum parlamentarischen Spiel dazu. Ich selbst in meiner Verantwortung halte das nicht für den richtigen Weg. Ich glaube auch, dass man den Eltern nicht vorspielen kann, dass sie wirklich in erheblichen Größenordnungen entlastet werden würden. Das werden sie nicht, auch nicht durch den Vorschlag jetzt. Deshalb brauchen wir in der nächsten Wahlperiode Zeit, um das gründlich zu machen. Wenn mich einer fragt, dann sage ich: nach der Evaluation. Aber das müssen die Fraktionen sehen, die sich wieder finden, weil man das dann auf die richtigen Füße stellen kann.
Ich danke noch einmal für die Gelegenheit, hier zu reden und auch ein Resümee zu ziehen, weil das für mich eines der wichtigsten Gesetze war, die in dieser Wahlperiode zustande gekommen sind.
Herr Minister, Sie können noch einmal sprechen, weil Professor Dalbert auch eine Frage hat. Sie haben heute Glück. - Bitte schön, Frau Professor Dalbert.