Zweite Bemerkung. Richtig ist: Die 9,1 Millionen € stehen nicht darin, sondern darin steht nur die Evaluierung der Finanzierungsregelung. Deswegen haben wir einschließlich der Beschlussfassung im Finanzausschuss Vorsorge dafür getroffen, diese Mittel, auch die Mittel für das Jahr 2016, in das System zu geben, und zwar im Zusammenhang mit der beschlossenen Evaluierung der Finanzierungsregelung, wie es im Gesetz steht.
Wir werden die Evaluierung im Jahr 2016 machen und diese Mittel unbeschadet dessen, was im Jahr 2017 passiert, auch im Jahr 2016 in das System geben - mit Ihrem Gesetzentwurf oder ohne ihn.
Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren! Weitere Fragen sehe ich nicht. Ich erteile der SPDFraktion das Wort. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Grimm-Benne. Bitte schön.
„Bei allem guten Willen, den ich allen Fraktionen erst einmal unterstelle, etwas für die Eltern zu tun: Aktionismus und Wahlversprechen über die Medien, ihnen zu suggerieren, es gäbe Hilfe, noch dazu ganz schnell, möglichst schon Anfang des Jahres, das ist gefährlich und das ist unseriös.“
Mit dem Nicken habe ich gerechnet. Ich muss aber sagen: Die Worte stammen nicht von mir. Ich habe mir noch einmal das Landtagsprotokoll der letzten Plenardebatte angeschaut. Die Worte stammen von Conny Lüddemann.
„Mit so etwas schüren Sie genau die Politikverdrossenheit der Eltern bei uns im Land. Lassen Sie uns gemeinsam etwas Gutes für unsere Eltern im Lande tun …“.
„Wir können ohne lange Anhörungsverfahren im Januar einen Gesetzentwurf einbringen. Darin würde dann stehen, dass die Gelder aus dem Topf einfach auf unsere Pauschalen aufgeschlagen werden.“
„Damit wird das Defizit der Gemeinden verringert. Dann haben sie die Chance - wir können sie nicht zwingen -, die Elternbeiträge nicht weiter ansteigen zu lassen oder zumindest nicht so stark.“
Ich möchte jetzt wirklich einmal sagen: Ich möchte zu diesem Gesetzentwurf ordentlich debattieren. Ist das tatsächlich die sinnvolle Lösung, die wir in der letzten Landtagssitzung herbeiführen wollten? - Auch ich habe eine ernsthafte Prüfung zugesichert, um festzustellen, ob ich meiner Fraktion empfehlen kann, diesen Gesetzentwurf mitzutragen.
Laut Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie die Mittel in Höhe von 9 Millionen € aus dem Betreuungsgeld auf der Basis der Anzahl der betreuten Kinder über die Landkreise an die Gemeinden auszahlen.
Wir haben laut dem Statistischen Landesamt mit Stand vom 15. Dezember 2015 bei den unter Dreijährigen 29 843 Kinder zu verzeichnen. Bei den Drei- bis Sechsjährigen haben wir 49 591 Kinder zu verzeichnen. Hinzu kommen aber noch die Siebenjährigen in den Kindertagesstätten, die noch nicht zur Schule gehen; das ergibt zusammen rund 81 000 Kinder. Dann haben wir 47 255 Grundschulkinder im Hort und darüber hinaus 1 502 außerhalb der Grundschule betreute Kinder. Außerdem haben wir noch 732 betreute Kinder, die sich in der Tagespflege befinden. Das ergibt in allen Kinderbetreuungseinrichtungen 139 600 Kinder,
Da ich Juristin bin und man mir immer sagt, die hätten Schwierigkeiten mit dem Rechnen, will ich Ihnen sagen: Wir haben dann gesagt: Wir nehmen
nicht nur Ihre 9 Millionen €, sondern die 9,1 Millionen €, wie es im Finanzausschuss festgelegt worden ist, als freie Rücklage. Dann würde man zu einer reinen Entlastung, wenn man nur die Kostenbeiträge der Eltern nimmt, von 5,40 € pro Monat kommen.
Nun haben wir schon mehrmals darüber debattiert, dass das eine kommunale Aufgabe ist. Die Kommunen sollen ihr Defizit reduzieren; sie müssen also nicht alles einseitig über die Kostenbeiträge machen, sondern würden sich das hälftig teilen, wie es die meisten Kommunen tun. Sie teilen das Defizit. Die Hälfte müssen die Eltern tragen. So ist es nach unserem Gesetz. Das wären dann 2,70 € pro Monat.
Jetzt will ich Ihnen einmal etwas sagen: Die Eltern müssen sich doch verklappst vorkommen, wenn wir ein solches Gesetz hier mitverabschieden würden.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zu- stimmung von der Regierungsbank - Mi- nister Herr Stahlknecht: Bravo! - Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Die fühlen sich ver- klappst von CDU und SPD!)
Die Eltern würden, selbst wenn Sie dieses Gesetz hier verabschieden würden, erleben, dass die Beiträge in ihren Kommunen erhöht werden, und zwar um ganz andere Beträge. Wie wollen Sie das verantwortlich darstellen? - Das ist nicht nur ein Schnellschuss; das führt wirklich zur Politikverdrossenheit.
Ich habe mit sämtlichen Elternvertretungen gesprochen, in Blankenburg angefangen, mit der Landeselternvertretung, mit der Kreiselternvertretung Wittenberg. Die haben ganz andere Probleme mit ihren Kommunen, warum das nicht funktioniert.
Beispiel: Bad Schmiedeberg - das hat das Ganze wieder in den Landtag gebracht - überlegt, die Kostenbeiträge auf 260 € zu erhöhen. Wodurch entsteht das Defizit? Warum ist das Defizit in Bad Schmiedeberg so hoch? - Wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut - das ist eine kommunale Aufgabe; die Kommunalvertreter müssen auch einmal hinter die Kulissen schauen -, stellt man fest: Es gibt dort zwei Kindertageseinrichtungen, die eigentlich geschlossen werden müssten.
Aber man bekommt das im Grunde nicht hin. Es laufen Betriebskosten auf, es laufen Sachkosten auf. Das ist ein riesiger Brocken, der dann auf ein
mal wieder solidarisch - die Kommune kann sich ja nicht verständigen - auf die Eltern abgewälzt wird.
Ich habe immer gedacht, in Barleben haben sie goldene Wasserhähne. Die haben Springbrunnen, weil sie gar nicht mehr wussten, wohin sie mit dem Geld sollten.
Die muten den Eltern jetzt, weil auf einmal die Haushaltskonsolidierung auf sie zugekommen ist, sage und schreibe 360 € für eine Zehnstundenbetreuung zu.
Herr Gallert, ich möchte Ihnen einmal etwas sagen: Sie spielen auch in Ihrer Fraktion mit verteilten Rollen. Hier im Landtag gerieren Sie sich als Elternversteher - um das Bild aufzugreifen. Das klappt.