Herr Gallert, ich möchte Ihnen einmal etwas sagen: Sie spielen auch in Ihrer Fraktion mit verteilten Rollen. Hier im Landtag gerieren Sie sich als Elternversteher - um das Bild aufzugreifen. Das klappt.
Wenn wir bei Erzieherinnenrunden sind, bei der GEW, dann sind Sie der Erzieherinnenversteher. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen, tarifliche Bezahlung etc. Auch das klappt.
Hier im Landtag sagen Sie - wir verstehen das alles -, das Kinderförderungsgesetz ist einfach Mist. Sie sagen, Sie wollen das wieder in die Verantwortung der Kommunen geben. Und die kommunalen Vertreter in Ihrer Fraktion machen eines: Sie schieben das immer auf das Kinderförderungsgesetz, immer auf „die da oben“.
Ich kann Ihnen sagen: Ja, wir denken auch darüber nach - das war heute auch in der Zeitung zu lesen -, die Höhe der Elternbeiträge zu begrenzen. Dafür braucht es ein Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr.
Bei allen Evaluierungen - wir haben uns damals vorgestellt, dass die Evaluierung dann durchgeführt wird, wenn ab 1. Januar 2015 sämtliche Entgelt-, Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen sind. Dass das wegen verschiedenster Dinge nicht funktioniert hat - geschenkt. Wir haben noch immer keine Rahmenvereinbarungen, wobei die Spitzenverbände beiderseits genug gepokert haben. Das kann man nicht dem Ministerium anlasten. Wir müssen sie jetzt erzwingen, damit wir nicht einen Flickenteppich haben.
Deswegen braucht man bei der Evaluierung, zur Berechnung der Zeitleiste, auch eine Eieruhr, weil es - ganz ehrlich - im Augenblick sehr schwierig ist, etwas zu evaluieren; denn wir sind in einem Stadium, in dem es diese Vereinbarungen noch nicht in allen Landkreisen gibt, um wirklich einmal zu gucken, was passiert.
Wir werden schon allein deswegen im Jahr 2016 ein Gesetzgebungsverfahren durchführen müssen, weil ein Blick in das Gesetz zeigt - deswegen haben wir Ihnen auch gesagt, Sie können für 2017 und für 2018 noch überhaupt nichts regeln -, dass wir als Landesgesetzgeber nach der Evaluierung die Fortschreibung der Pauschalen in einer Rechtsverordnung regeln wollten,
nachdem wir ermittelt haben, wie die Finanzströme laufen. Wir müssen das Gesetz im Jahr 2016 also zwingend aufmachen
und uns das System neu ansehen - vielleicht auch viel früher -, weil wir im Landtag für die Jahre 2017 und 2018 die Pauschalen beschließen müssen; denn sonst haben wir überhaupt keinen Regelungsgehalt.
Alles in allem muss ich Ihnen sagen: Ich bin, ehrlich gesagt, traurig über diese Debatte, dass wir uns das als einen der Höhepunkte hier im Landtag zumuten. Ich würde Ihnen empfehlen: Nehmen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Wir kommen jetzt zum letzten Debattenbeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Gallert das Wort. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben einen sehr emotionalen Debattenbeitrag darüber gehört, wie völlig falsch und sinnlos folgender Satz ist:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen.“
Dass diese Forderung völlig sinnlos und falsch ist, dass sie falsche Erwartungen weckt, dass sie ein Schnellschuss ist und auf keinen Fall umsetzbar ist, hat Petra Grimm-Benne gerade begründet und dafür tosenden Beifall von der Koalition bekommen.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Falsch! - Frau Grimm-Benne, SPD: Falsch!)
Das Problem besteht nur darin, dass das der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vom Dezember 2015 ist, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Was wollten Sie denn zur Umsetzung dieser Geschichte tun? - Wir wollten hineinschreiben: In den Jahren 2016, 2017 und 2018 sollen die Mittel dafür verwendet werden. - Nein, sagt die CDU; für die Jahre 2017 und 2018 haben wir andere Ideen; das wollen wir nicht.
Wir gehen zurück auf das Jahr 2016. Dazu sagt mir die SPD-Fraktion: Im Jahr 2016 ist das völlig sinnlos. Was wollten Sie denn tun, um Ihren eigenen Alternativantrag vom Dezember 2015 umzusetzen? - Keine Antwort, liebe Kolleginnen und Kollegen. Keine Antwort!
Bei der CDU-Fraktion kriegen wir sozusagen sogar das philosophische Konstrukt der Zeitschleife hinzu. Ihr Kollege fachpolitischer Sprecher sagt: Wozu diese Hektik? - Natürlich werden wir im Jahr 2016 diese Mittel - „diese Mittel“, so er -
an die Kommunen in irgendeiner Art und Weise oder an wen auch immer - auch das blieb im Nebel - weiterreichen,
- Herr Leimbach, dass Sie nicht lachen können, das tut mir leid. Das ist gut nachvollziehbar an dieser Stelle.
Dann sagt der Kollege Fraktionsvorsitzende: Ja, es gibt einen Evaluierungsauftrag bis zum 31. Dezember 2016, Berichterstattung im ersten Quartal 2017. Das zwingt uns ohnehin, Mittel dafür zu verwenden, wenn es denn in irgendeiner Art und Weise schiefläuft.
Wie kommen Sie eigentlich dazu, nach einer Berichterstattung im ersten Quartal 2017 die Kommunen oder die Eltern im Jahr 2016 zu entlasten, Kollege Schröder? - Keine Antwort. Keine Antwort!
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Schröder, CDU: Die Evaluierung ist 2016! Steht im Gesetz!)
Nächstes Argument: Sie können gar nicht garantieren, dass dieses Geld wirklich zur Dämpfung der Aufwüchse bei den Elternbeiträgen verwendet wird.
- Nein, eine Alternative dazu habe ich nie angedeutet. Dankenswerterweise hat Kollegin Petra Grimm-Benne vorgelesen, dass ich das beim letzten Mal genau so gesagt habe.
Das zieht jetzt wiederum der Kollege von der CDU als Grund dafür heran, dass man den eigenen Beschluss vom Dezember 2015 gar nicht umsetzen könne. Denn man weiß doch nicht, ob diese Gelder in diesem System wirklich bei den Elternbeiträgen landen.
Was ich nicht gehört habe, was ich in der ganzen Debatte wirklich nicht gehört habe, ist: Wenn Sie uns gegenüber diesen Vorwurf formulieren, wo ist denn Ihre Alternative?
In welchem System wollen Sie denn diejenigen, die die Gebühren festsetzen, dazu zwingen, Mittel, die sie vom Land bekommen, eins zu eins dafür einzusetzen?