Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt noch einmal die Kollegin Feußner. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Aufgeregtheit von Herrn Knöchel und Herrn Meister. Ich könnte Ihnen sagen: Sie sind im Dezember mit einem Antrag zur Richterbesoldung und zur Wiedereinführung einer Sonderzahlung in Höhe von 500 € gekommen - im Dezember war wohl noch kein Wahlkampf? Das könnten wir uns hin- und herwerfen. Mein Gott!
Ich möchte noch einige Hintergründe nennen. Zunächst: Es gibt zwischen der Verabschiedung des Beamtenbesoldungsgesetzes bezüglich der Richterbesoldung und dem heutigen Tag ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage der sächsischen Beamtinnen und Beamten, die dort geklagt haben. Das war in der Zwischenzeit. Das möchte ich noch einmal ansprechen. Das war also ein Kriterium.
Ein zweites, viel größeres Kriterium ist: Zu dem Zeitpunkt, als die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag zum Landesbesoldungsgesetz gestellt haben, eine Sonderzahlung wiedereinzuführen, befanden wir uns im Gleichklang mit dem Nachtragshaushalt. In diesem Zusammenhang haben wir auch eine klare Aussage bekommen. Wir wissen noch nicht, was für ein Urteil bezüglich der A-Besoldung auf uns zukommt, was uns also noch an zusätzlichen Personalkosten ereilt. Unser Landeshaushalt gibt derzeit eine solche Sonderzahlung nicht her.
nalkosten in Höhe von 13 Millionen €. Das heißt, wir haben für dieses Jahr eingeplante Personalkosten in Höhe von 13 Millionen € nicht ausgegeben. Zusätzlich haben wir ein weiteres Mittel, um Erhöhungen von Personalkosten durch Tariferhöhungen und sonstige unvorhergesehene Dinge im Rahmen unserer Personalverstärkungsmittel abzudecken. Das heißt, der Überschuss in Höhe von 13 Millionen € war nicht bekannt. Das Bekanntwerden des Überschusses führte uns zu der Erkenntnis, dass wir diesen Antrag stellen können, da Personalmittel frei sind.
Und zusätzlich auch die Tatsache, dass wir im letzten Haushaltsjahr nicht in die Personalverstärkungsmittel eingreifen mussten, da wir sogar einen Überschuss erarbeitet haben. Das heißt, all diese Dinge, das Urteil und den schon im Vorfeld ermittelten Betrag, den wir rückwirkend zahlen müssen, nämlich in Höhe von 20 Millionen € - das hat uns das Finanzministerium bereits in der vorletzten Finanzausschusssitzung zugearbeitet -, können wir finanzieren.
Ich sage an dieser Stelle, auch wenn Sie es mir nicht abnehmen: Wir als CDU-Fraktion - dabei beziehe ich die SPD-Fraktion ein - wollen redlich bleiben und müssen auch davon reden, was wir uns leisten können, was wir finanzieren können. Das ist an dieser Stelle redlich; denn wir wissen, dass die Mittel dafür vorhanden sind.
- Ja. - Ich weiß nicht, woher Sie die Erkenntnis oder die Pressemitteilung haben, dass wir in der letzten Landtagssitzung einen Gesetzentwurf vorlegen wollen. Dass wir eine Einführung einer Sonderzahlung nur über das Landesbesoldungsgesetz machen können, das wissen wir. Dafür gilt das Zweilesungsprinzip, und allein aus diesem Grund werden wir keinen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode ankündigen, wenn wir wissen, dass die Beratungen gar nicht mehr möglich sind. Das wäre unredlich und das tun wir natürlich nicht.
Das Dritte. Warum jetzt dieser Antrag, obwohl wir es gar nicht mehr regeln können; denn die Legislaturperiode ist zu Ende? - Mir ist es schon wichtig, dass wir ein Bekenntnis der Fraktionen dazu haben. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ein großer Teil der derzeitigen Abgeordneten, die hier sitzen, auch in der nächsten Legislaturperiode hier sitzen wird. Mit einem klaren Bekenntnis dazu wird es, egal ob ich in Regierungsverantwortung bin oder in der Oppositionsfraktion bin, sehr, sehr schwerfallen, dem dann zu widersprechen.
Es war uns ganz wichtig, dass wir ein Bekenntnis dazu abgeben, dass wir das wollen und dass wir das tun werden. Dahinter kann niemand mehr zu
rück, auch wenn die Bildung einer neuen Regierung und der Beginn einer neuen Legislaturperiode dazwischen liegen. Ich glaube, so viel Ehrlichkeit muss man uns auch zutrauen. Das wäre sonst verheerend. Das wird sich niemand in diesem Raum antun. - Vielen Dank.
Liebe Frau Kollegin Feußner, Sie haben als Hauptargument den jetzt in der Haushaltsrechnung entstandenen Überschuss, also die nicht benötigten Personalmittel, in Höhe von 13 Millionen € erwähnt.
Ist Ihnen darüber hinaus noch bekannt, dass wir bereits zwei Monate zuvor mit dem Nachtragshaushalt die Personalverstärkungsmittel um 24 Millionen € reduziert haben, weil sie nicht gebraucht wurden? - Zu diesem Zeitpunkt war also schon bekannt, dass erhebliche Überschüsse, nicht benötigte Personalmittel, vorhanden sind. Wir hatten das damals auch zur Finanzierung angeführt. Wenn wir ehrlich sind - Sie hatten den großen Aufriss der Probleme, die es neben der Besoldung gibt, Beförderung und Ähnliches, ebenfalls genannt -, müssten wir einräumen, dass eigentlich eine Summe von 38 Millionen € an im vergangenen Jahr nicht verbrauchten Personalmitteln zur Verfügung gestanden hätte, um das zu finanzieren.
Sie haben es richtig ausgedrückt: zur Verfügung gestanden h ä t t e. Zu diesem Zeitpunkt war das noch nicht klar. Das Finanzministerium hatte
darüber informiert, dass es die Personalverstärkungsmittel nicht brauchen wird. Aber dass wir einen Überschuss im Bereich der Personalkosten in Höhe von 13 Millionen € haben werden, das war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, das wurde auch noch nicht gesagt. Das ist erst mit dem Jahresabschluss 2015 vorgetragen worden. Aus meiner Sicht kann man im Vorfeld vielleicht etwas abschätzen, aber man kann es wahrscheinlich noch nicht zahlenmäßig genau dokumentieren.
Ich muss Ihnen sagen, die Personalverstärkungsmittel sind eigentlich für etwas anderes da. Das habe ich eben versucht zu erläutern. Man kann immer irgendwelche Personalkosten daraus finanzieren; das haben Sie tatsächlich vorgeschlagen. Aber - das habe ich auch in meinem Redebeitrag gesagt - es war noch nicht abzusehen, wie das Urteil zur A-Besoldung ausgeht. Wir wussten noch nicht, wie hoch der Betrag sein wird, der auf uns zukommt.
Damit müssen wir haushalterisch umgehen. Jetzt wissen wir das einigermaßen und können das einschätzen. Ich habe die Summe von ca. 20 Millionen € schon genannt, die wir nachzahlen müssen, und den Überschuss kennen wir auch. Ich denke, dann können wir gemeinsam ein gutes Paket schnüren und wissen, dass es redlich ist bezüglich des Haushalts, dass wir nicht an anderen Stellen Geld wegnehmen müssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Feußner. - Die Debatte ist damit beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wünsche auf eine Überweisung - wohin auch - habe ich nicht gehört. Wer also dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4747 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag eine Mehrheit gefunden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 4 abgearbeitet.
Wir befinden uns jetzt in einem zeitlichen Dilemma. Seit einigen Minuten wären wir eigentlich in der Mittagspause, haben aber laut Tagesordnung noch drei Punkte ohne Debatte vor uns, bei denen es um Gesetzentwürfe geht. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, fahre ich fort.
Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 102. Sitzung am 9. Dezember 2015 zur Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs hat die Zustimmung zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zum Gegenstand. Notwendig wurde diese Änderung aufgrund von neuen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, die insbesondere erhebliche Änderungen des Bauproduktenrechts beinhalten und ihrerseits nationale Umsetzungs- bzw. Durchführungsgesetze erfordern. Bestimmte hoheitliche Aufgaben werden auf das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2015 mit dem Gesetzentwurf befasst. Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 11 : 0 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4700 vor.
Meine Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, nachdem dies meine letzte Rede in diesem Hause war, gestatten Sie mir einige wenige persönliche Anmerkungen. 25 Jahre, sechs Wahlperioden sind eine lange Zeit, mit Abschnitten in Koalitionen und in der Opposition, mit Kontakten zu vielen interessanten Menschen hier im Hause und an vielen anderen Orten im Land, mit Personen, mit denen ich gern zusammengearbeitet habe, und Menschen, die ich vielleicht nicht immer so behandelt habe, wie ich es hätte tun sollen.
für die Bereiche Städtebau und Verkehrsinfrastruktur, die ich gern bearbeitet habe und in denen wir viel geschafft haben, auf das wir stolz sein können.