Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es einmal positiv wenden: Als wir im Dezember über den Gesetzentwurf diskutiert haben, waren die Sorge und auch die Verärgerung bei
allen Fachpolitikern sehr groß. Aber wir haben es geschafft. Wir haben es geschafft, diesen Gesetzentwurf vernünftig in den Ausschüssen zu beraten.
Ein herzlicher Dank - viele Dankensworte sind bereits gesprochen worden - an dieser Stelle ausdrücklich an die mitberatenden Ausschüsse, vor allem an den Sozialausschuss, der mit dem großen Bereich der Gesundheitsberufe das dickste Brett zu bohren hatte. Vielen Dank.
Auch einen Dank an den GBD, der für diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf in seiner Begutachtung und mit seiner Hilfestellung unerlässlich war.
Der Gesetzentwurf, der in der zweiten Beratung vor uns liegt, schafft einen wichtigen Anspruch, nämlich den Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, nämlich die Prüfung dessen, was vorgelegt wird, und zwar unabhängig vom Herkunftsland des Antragstellenden, unabhängig von dem Aufenthaltsstatus, den der- oder diejenige hat, und unabhängig von dem Land, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Das heißt, wir haben an dieser Stelle eine neue, gegenüber dem alten Gesetz verbesserte Grundlage geschaffen, die gerade für diejenigen, die zu uns kommen, um hier eine neue Heimat zu finden, unerlässlich ist. Denn - das habe ich anderen Stellen bereits gesagt - der wichtigste Baustein zur Integration ist Spracherwerb. Das Nachholen von Qualifikationen und die Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Anerkennung von Berufsabschlüssen sind ebenfalls wichtige Bausteine.
Die anderen Elemente sind bereits ausgeführt worden. Es geht um die Einführung eines europäischen Berufsausweises, um die Einführung eines Vorwarnsystems unter den Ländern, und - darauf möchte ich am Schluss eingehen - zum ersten Mal haben wir auch eine Grundlage dafür, dass bereits aus dem Ausland die Anerkennung des Berufsabschlusses geprüft werden kann. Das gilt zwar nur für die Länder, die innerhalb der EU entsprechende Verträge zum Datenverkehr und zum Austausch geschlossen haben, aber es ist schon eine wesentliche Erleichterung, wenn man sich aus bestimmten Ländern nicht erst mit allen Dokumenten auf den Weg nach Deutschland machen muss, um hier prüfen zu lassen und den Antrag zu stellen, ob der Berufsabschluss auch anerkannt wird. Dies kann man bereits von zu Hause aus tun, um zu wissen, welche Dinge vielleicht noch nachgereicht werden müssen oder welche Dinge noch bevorstehen.
Deshalb noch einmal herzlichen Dank für die zügige Beratung. Ich bitte um die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf im Hohen Haus.
Auch ein herzlicher Dank an den Ausschussvorsitzenden, der nicht nur an dieser Stelle dem Votum des Ausschusses gefolgt ist und das Gesetz noch beraten hat. Denn am Anfang war auch Herr Tögel sehr skeptisch, ob wir das noch schaffen und ob das Parlament es noch hinbekommt. Deshalb noch einmal ganz persönlich an dich, lieber Tilman, danke, dass du das Gesetz quasi noch als letzte Amtshandlung mit uns durchgesteuert hast. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Dr. Pähle. - Damit ist die Beratung abgeschlossen. Wir stimmen ab über die Drs. 6/4727.
Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.
Wir stimmen ab über die Artikelüberschriften und auch über die Gesetzesüberschrift. Wer diesen Überschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.
Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge hinsichtlich möglicher unrechtmäßiger Vergaben von Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an privaten Unternehmen und die persönliche Vorteilsnahme leitender Angestellter des Landes wur
den von Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE zum Anlass genommen, einen Antrag in den Landtag einzubringen, durch den ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden sollte.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss sollte für den Zeitraum von 1997 bis Oktober 2013 untersuchen, inwieweit durch das Agieren oder auch Nichtagieren von Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der Landesministerien und der nachgeordneten Behörden oder aufgrund fehlender Kontrollmechanismen Fördermittel der Europäischen Union und des Landes in Form von stillen und offenen Beteiligungen möglicherweise nicht rechtskonform gewährt und vergeben wurden.
Im Ergebnis seiner Untersuchungen sollte der parlamentarische Untersuchungsausschuss Sachverhalte aufklären und Schlussfolgerungen aus möglichem Fehlverhalten aufarbeiten.
Dem Landtag wurde neben dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein fraktionsübergreifender Antrag auf Besetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgelegt.
Mit beiden Anträgen befasste sich der Landtag in der 52. Sitzung am 17. Oktober 2013. Mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen wurde der Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen. Die Koalitionsfraktionen enthielten sich der Stimme.
Der Antrag auf Besetzung des Untersuchungsausschusses wurde einstimmig beschlossen. In der Folgezeit gab es drei weitere Anträge zur Besetzung, die der Landtag einstimmig beschloss.
Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich in der 1. Sitzung am 14. November 2013. Nachdem der Präsident des Landtages die konstituierende Sitzung eröffnet hatte, erfolgte eine Abstimmung über die Arbeits- und Vorgehensweise des Ausschusses. Es gab eine Verständigung zum Sitzungsrhythmus sowie zum Sitzungsbeginn. Außerdem wurden Sitzungstermine festgelegt.
Insgesamt führte der Untersuchungsausschuss 26 Sitzungen durch. In 19 Sitzungen wurden in öffentlichen Sitzungsteilen die Zeugenvernehmungen durchgeführt.
Am 16. September 2015 - das war die 22. Sitzung des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - beendete er die Vernehmungen der Zeugen und die Beweisaufnahme wurde abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie auf zwei Sachverhalte, die Sie im Teil A des Untersuchungsberichtes auch ausführlich nachlesen können, hinweisen.
Erstens. Nach Abschluss der Beweiserhebung erreichte den 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 12. Januar 2016 - das war einen Tag vor seiner letzten Sitzung - ein Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Wissenschaft mit Datum vom 12. Januar 2016.
- Für Wissenschaft und Wirtschaft; danke, Herr Minister. - Darin wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass sich alte Akten der IBG in den Geschäftsräumen der bmp Beteiligungsmanagement AG und in einer Außenstelle des Archivs des Ministeriums der Finanzen in Magdeburg befänden und bei einer stichprobenartigen Sichtung der Unterlagen aufgefallen sei, dass die Akten dem 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hätten vorgelegt werden müssen.
Der Beauftragte der Landesregierung teilte dem Untersuchungsausschuss daraufhin in der 26. Sitzung am 13. Januar 2016 mit, dass es sich bei den in diesem Schreiben genannten Akten um jene handele, die der Untersuchungsausschuss bereits teilweise in Papierform und teilweise auf elektronischem Wege aus dem Aktenbestand erhalten habe.
Der Untersuchungsausschuss verständigte sich daraufhin darauf, die im erwähnten Schreiben genannten Akten in den Archiven des Ministeriums der Finanzen und der bmp einzusehen, um zu überprüfen, inwieweit es sich hier um bereits elektronisch zur Verfügung gestellte Unterlagen handelt.
Nach meinem persönlichen Kenntnisstand wurden die Akten von Vertretern der Oppositionsfraktionen im Beisein der Verwaltung eingesehen. Dabei wurde von den Kollegen Dr. Frank Thiel und Olaf Meister nach einer ersten Sichtung festgestellt, dass nicht, wie vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft dargestellt, mit Sicherheit behauptet werden kann, dass aus diesem Aktenbestand dem Untersuchungsausschuss die Akten sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung gestellt wurden.
Bei den Akten, die sich ebenfalls in dem Aktenbestand befanden, dem Untersuchungsausschuss aber nicht zur Verfügung gestellt wurden, handelte es sich nach Aussage des Ministeriums für Finanzen um solche, die vom Aktenvorlageverlangen nicht umfasst waren, wie beispielsweise Buchhaltungsakten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern Abend, am 26. Januar 2016, ging den Mitgliedern des Ausschusses vorab per Mail ein weiteres Schreiben des Ministers der Finanzen zu. Darin nimmt er noch einmal Bezug auf den von mir geschilderten Sachverhalt und legt dar, dass das uns
zugegangene Schreiben inhaltlich nicht mit seinem Haus abgestimmt war und er dem entschieden entgegentreten muss. Es sei teilweise falsch, unvollständig und in höchstem Maße missverständlich.
„Die im Schreiben des Ministers für Wissenschaft und Wirtschaft erwähnten Aktenbestände sind keine unbekannten oder gar ‚vergessenen‘ Akten. Die Akten wurden im Zusammenhang mit den insgesamt acht Aktenvorlageverlangen des 14. PUA teilweise mehrfach gesichtet.“
Zusammenfassend stellt der Minister der Finanzen fest, dass der Inhalt des vorgenannten Schreibens des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft an den 14. PUA in wesentlichen Aussagen nicht haltbar sei. Ich zitiere den letzten Satz:
„Statt zunächst mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und sich mit den beteiligten Ressorts abzustimmen, wurde das Parlament übereilt mit Halb- und Unwahrheiten konfrontiert.“
Der zweite Sachverhalt, auf den ich hinweisen möchte, betrifft die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz OLAF. Der Untersuchungsausschuss kam überein, dem Vertreter des OLAF gegenüber seine Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit zu bekunden und diesem zu offerieren, ihm die Protokolle über die öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen über die Einsetzung, den Auftrag sowie über das Verfahren des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entnehmen Sie bitte dem Teil A des Ihnen in der Drs. 6/4736 vorliegenden Berichtes.
Im Teil B dieses Berichtes können Sie den Sachverhalt sowie die Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen nachlesen. Dieser Teil gliedert sich in vier Abschnitte. Der Abschnitt I befasst sich mit dem Beteiligungsinstrument, dem Beteiligungsverfahren und der Kontrolle. In diesem Abschnitt wird die Zielrichtung, die das Land mit der Beteiligung an privaten Unternehmen verfolgt, dargestellt. Es wurde die Frage erörtert, ob Beteiligungen überhaupt ein sinnvolles Instrument der Wirtschaftsförderung sind. Schließlich wurde das Verhältnis des Beteiligungsinstruments zu den Instrumenten der Investitionsbank beleuchtet.
Außerdem wurde das Beteiligungsverfahren dargestellt, das heißt, es wurde der Frage nachgegangen, auf welchem Weg die Beteiligungsgesell
schaft ihre potenziellen Beteiligungskandidaten kennengelernt hat. Darüber hinaus werden die Vertragsgestaltung sowie die Betreuung der Beteiligungsunternehmen eingehend erörtert.