Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

schaft ihre potenziellen Beteiligungskandidaten kennengelernt hat. Darüber hinaus werden die Vertragsgestaltung sowie die Betreuung der Beteiligungsunternehmen eingehend erörtert.

Der Abschnitt I befasst sich auch mit der Kontrolle und der Aufsicht durch die Fachministerien sowie durch den Geschäftsführer der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.

Gegenstand des Abschnitts II des Teils B des Abschlussberichtes ist die strukturelle und personelle Entwicklung der IBG. Dieser Abschnitt befasst sich mit dem beruflichen Werdegang sowie dem Eintritt des Herrn Dr. von der Osten in den Landesdienst, aber auch mit seinen Aktivitäten an den Beteiligungen. Sowohl die Umstrukturierung der Beteiligungsgesellschaften in den Jahren von 1998 bis 2000 als auch die Beteiligung externer Vergabeexperten werden in diesem Abschnitt erläutert.

Im Abschnitt III werden ausgewählte Beteiligungsverfahren untersucht. Hierzu zählen die Beteiligung an Unternehmen der Schlossgruppe Neugattersleben, die Beteiligung an der ACM Coatings GmbH und die Beteiligung an der Zero1.tv GmbH. Aus Zeitgründen war es dem Untersuchungsausschuss nicht möglich, sich mit weiteren Beteiligungen auseinanderzusetzen.

Die Bewertung der IBG erfolgte im Abschnitt IV.

Ich möchte jetzt nicht im Einzelnen auf die Inhalte dieser Abschnitte eingehen; Sie können sie nachlesen.

Der Teil C des Berichtes enthält die Bewertung der untersuchten Sachverhalte und Feststellungen. Dieser Teil enthält Bewertungen zu den im Einsetzungsbeschluss genannten fünf Punkten und Schlussfolgerungen sowie Konsequenzen aus den im Abschlussbericht dargestellten Ergebnissen der Tätigkeit des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihren Sondervoten teils Ergänzungen und teils Erklärungen zu möglichen Ursachen und Verantwortlichkeiten sowie abweichende Bewertungen vorgenommen. Diese Sondervoten sind dem Teil C des Berichtes angefügt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss befasste sich in der 26. Sitzung am 13. Januar 2016 abschließend mit dem Untersuchungsbericht. Die Teile A, B und C kamen gesondert zur Abstimmung.

Teil A des Abschlussberichtes wurde in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

Teil B des Berichtes stimmte der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 5 : 0 Stimmen zu.

Teil C des Berichtes wurde in der vorliegenden Fassung mit 8 : 5 : 0 Stimmen mehrheitlich angenommen.

Der Abschlussbericht des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in seiner Gesamtheit wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen. Er liegt Ihnen in der Drs. 6/4736 vor.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte erlauben Sie mir, mich zum Abschluss meines Berichtes bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die kollegiale Zusammenarbeit und die sachliche Arbeitsatmosphäre zu bedanken. Mein Dank gilt auch den wissenschaftlichen Referenten der Fraktionen wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die rechtliche Beratung und die Sichtung der Untersuchungsergebnisse.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

In den Dank einzuschließen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes sowie die externen Kolleginnen und Kollegen. Auch möchte ich es nicht versäumen, mich bei unserer Ausschussassistentin für ihre umsichtige, gewohnt sorgfältige Arbeit und immer freundliche Art zu bedanken.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Ich bitte Sie im Namen des Untersuchungsausschusses, den Ihnen vorliegenden Bericht zu Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Kollege Henke. - Die Landesregierung hat Verzicht angekündigt. Es bleibt dabei? - Ja. Es ist vereinbart worden, eine Zehnminutendebatte hierzu zu führen. Als erster Debattenredner wird Herr Kollege Miesterfeldt für die SPD-Fraktion sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne meinen Redebeitrag von hinten und schließe dort an, wo mein Vorredner aufgehört hat, nämlich beim Dank. Er kann sich schlecht selbst danken. Deshalb danke ich ihm, dem Ausschussvorsitzenden, dass er uns sicher durch diese nicht ganz einfachen Gewässer gelotst hat.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Wir kamen insbesondere zum Ende hin - aber das war vorher schon absehbar - in einen zeitlichen Verdruss, der uns alle nicht fröhlich gemacht hat. Es gab auch den einen oder anderen unter

uns, der das sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat.

Ich habe nach dem Dank eine zweite Vorbemerkung. Ich habe hier und da gehört und auch gelesen, dass meine Fraktion - ich in Person, auch wenn mein Name nie genannt worden ist - das Ganze nicht so richtig ernst genommen hätte. Dem möchte ich ganz klar widersprechen, und zwar aus einer sehr allgemeinen Erkenntnis: Für mich sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse - ich glaube, das kann ich für meine Fraktion insgesamt sagen - ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie,

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

und das ohne Wenn und Aber. Und sie sind ein Königsrecht der Opposition, auch das ohne Wenn und Aber.

Dass man sich im Vorfeld oder im Verlauf eines solchen Ausschusses auch anderes dazu vorstellen kann, wie man ein bestimmtes Problem aufarbeitet - ich nenne einfach zwei Stichworte: Landesrechnungshof, privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen; man darf aber auch nicht vergessen, was ein solcher Untersuchungsausschuss den Landtag an Ressourcen, Geld und Zeit kostet -, das kann ich für mich nur in den Raum stellen; denn ich habe keine Antworten darauf gefunden. Dazu muss man sicherlich bei Gelegenheit und an anderer Stelle noch einmal nachdenken.

Es wurden viele interessante und gute Fragen gestellt. Die Zeugen wurden intensiv befragt. Ich betone das Wort „Zeugen“ immer wieder; denn ich bin bei einem Prozess einmal darauf hingewiesen worden, dass es dort Angeklagte gebe, und musste immer wieder sagen: Nein, vor einem Untersuchungsausschuss gibt es nur Zeugen.

Die Zeugenbefragung nimmt normalerweise und in diesem Fall insbesondere die Opposition für sich in Anspruch, und für die regierungstragenden Fraktionen hat das der Volljurist Thomas Leimbach in bewährter und klarer Weise getan.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle den Untersuchungsbericht von der ersten bis zur letzten Seite gelesen und durchgearbeitet haben. Sie haben dann festgestellt, dass es am Ende - es sind, glaube ich, anderthalb Seiten - eine Zusammenfassung zu Schlussfolgerungen und Konsequenzen gibt, auf die ich mich kurz beziehen möchte.

Erster Punkt: Risikokapital. Die Verwendung von Risikokapital ist ein sinnvolles Instrument. All diejenigen, die sich in diesem Hohen Haus einmal damit beschäftigt haben, wissen, dass dies in Deutschland und in Sachsen-Anhalt nun nicht etwas ist, das besonders stark ausgeprägt ist und bei dem man vor Masse nicht laufen könnte; das wird eher sehr dezent behandelt. Sicherlich

wird einem solchen sinnvollen Ansatz durch das „System von der Osten“ dann auch Schaden zugefügt.

Ob das Verhältnis von 160 Beteiligungen zu 51 Insolvenzen ein gutes ist, das lasse ich mit einem Fragenzeichen stehen. Ich glaube, es ist ein nicht ungewöhnliches. Aber auch hier würde ich eher einen Punkt, kein Ausrufezeichen setzen, oder vielleicht ein kleines Fragezeichen.

Zweiter Punkt: Kontrolle. Bei einer wie auch immer gearteten Förderung handelt es sich um öffentliche Mittel. Von wem auch immer sie kommen - am Ende vom Steuerzahler -, sie müssen ordentlich kontrolliert werden. Das gilt für uns - das ist auch fraktionsübergreifend - sowohl, wenn man in die Beteiligung hineingeht, als auch, wenn man sich in der Beteiligung befindet, als auch gegebenenfalls, wenn gefragt werden muss: Komme ich denn da wieder heraus und, wenn ja, wie? - Das bedarf sicherlich auch in der Zukunft klarerer Regelungen.

Dritter Punkt: Aufgaben der Geschäftsführung. Das Land Sachsen-Anhalt ist der Gesellschafter. Die Kontrollfunktion dieses Gesellschafters ist durch eine ordentliche Geschäftsführung der IBG wahrzunehmen. Ich zitiere wörtlich aus dem Teil C:

„Dieser ist zur Gewährleistung einer funktionierenden Aufsicht wie die Geschäftsführung des Geschäftsbesorgers dem Aufsichtsrat der IBG rechenschaftspflichtig. Eine ständige Einbeziehung in die Entscheidungen des Bewilligungsausschusses ist vorzusehen.“

Wir haben sehr viele Menschen befragt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, die auf sehr unterschiedliche Weise zu der Freude, dem Vergnügen oder auch dem Ärgernis kamen, in einem der Organe tätig zu sein. Wir sind alle zu der Erkenntnis gekommen, dass das - ich formuliere es einmal sehr vorsichtig - eine hohe Professionalität erfordert,

(Zustimmung von Herrn Meister, GRÜNE)

die nicht immer gegeben war,

(Zustimmung)

und auch eine kritische Distanz der einzelnen Handelnden zum konkreten Projekt.

Vierter Punkt. Der Beteiligungsausschuss sollte, könnte in Zukunft eine eindeutigere rechtliche Organverantwortung erhalten. Dies kann eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion der Geschäftsführung der IBG hinsichtlich der Kontrolle des Geschäftsbesorgers oder eine Überwachungsfunktion als Ausschuss des Aufsichtsrates sein. Einzelne Mitglieder des Beteiligungsausschusses sollten auch Mitglieder des Aufsichtsrates sein und über die Entscheidungen berichten. Die Berichtspflicht

an den Aufsichtsrat könnte über den Ausschussvorsitzenden, der dem Aufsichtsrat angehören sollte, erfolgen.

Fünfter Punkt. Natürlich müssen auch bei der Vergabe des Beteiligungsmanagements die Haushaltsgrundsätze berücksichtigt werden. Ob das in der Vergangenheit immer optimal oder suboptimal erfolgt ist, war eine Frage, die am Ende blieb.

Mit einem großen Ausrufezeichen versehen blieb auch die Frage: War die Privatisierung des Beteiligungsmanagements alternativlos? - Man sollte sich noch einmal ansehen, wie das im Land Berlin geregelt ist. Ich persönlich zum Beispiel fand, das ist keine schlechte Regelung. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich. Wenn es zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten nach der Privatisierung kommt, ist das ein ernster Indikator für Ineffizienz.

Sechster Punkt: Welche Verantwortung trägt die Landesregierung für unrechtmäßige Fördermittelvergaben und unzulässige private Geschäfte? - Ich denke, wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beteiligungsausschuss und der Aufsichtsrat ihrer Kontrollpflicht nicht umfassend nachgekommen sind. Es wäre falsch, das Wort „umfassend“ zu streichen, jedenfalls aus meiner Sicht.

(Herr Henke, DIE LINKE: Man könnte sa- gen: mangelhaft!)

- Sagen wir: nicht umfassend. - Rechtswidrig eingegangene Beteiligungen hätten durch eine aufmerksame und sorgfältige Tätigkeit in diesen Organen wahrscheinlich vermieden werden können.

Es ist auch zu kritisieren - ich hätte nicht gedacht, dass ich am Ende meiner Tage hier in diesem Hohen Hause den Landesrechnungshof noch einmal so explizit hervorhebe und lobe -, dass wiederholte Kritik, nämlich des Landesrechnungshofes ab 2003 - von diesem Zeitraum reden wir -, nicht zu wesentlichen Änderungen geführt hat.

Natürlich sind wir uns als Untersuchungsausschuss - der eine mehr, der andere weniger - auch dessen bewusst geworden, dass selbst bei einer funktionierenden und lückenlosen Kontrolle die Bösgläubigkeit Einzelner dies immer wieder gefährden kann. Unter Würdigung aller erhobenen Beweise darf daher keineswegs verkannt werden, dass selbst bei einem funktionierenden Kontrollsystem das bewusste Zusammenwirken einer Personengruppe geeignet sein kann, die Kontrollen zu umgehen.

Unter den hier gegebenen Umständen, insbesondere des vorliegenden relevanten Personengeflechts der maßgeblich handelnden Akteure, genannt das „System von der Osten“, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass es auch bei einer besseren Überwachung zu Rechtsverstößen