Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, wie gesagt: Der Fahrplan steht, die Weichen sind richtig gestellt und der Zug ist in Bewegung.
- Sie hören mir einfach nicht zu. Ich habe gesagt: Der Zug ist in Bewegung. Das können auch Sie nicht wegdiskutieren.
Vielleicht darf ich Sie nochmals daran erinnern: Es war vor mehr zwei Jahrzehnten eine gesamtdeutsche Solidarleistung, die ostdeutschen Rentner und Arbeitnehmer in die Deutsche Rentenversicherung einzubeziehen.
Ich darf auch daran erinnern, dass mit dem Ende der DDR auch das Rentensystem dieses Staates verschwunden ist. Das dort geltende Rentensystem unterschied sich grundsätzlich von dem in der Bundesrepublik. Die Rente war statisch und nicht dynamisch, also nicht am aktuellen Verdienstniveau orientiert. Eigentlich war die Rente nicht mehr als eine feste Alterssicherung auf niedrigem Niveau. Sie war dem Gefüge der staatlich festgelegten Lebenshaltungskosten angepasst. - All das ist Geschichte, und ich sage: Gott sei Dank.
Eine Solidarleistung im geeinten Deutschland war auch, dass die in der DDR erworbenen Rentenansprüche auf eine solide Basis gestellt wurden. Auch die Rentnerinnen und Rentner von heute haben davon profitiert. Ihre Löhne von 1990 wurden und werden bei der Berechnung ihrer Rentenansprüche verdreifacht. Das kann man nicht einfach wegdiskutieren. Ich glaube, das sollte man auch einmal honorieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat davon gesprochen, dass es sicherlich keine Lösung geben wird, die sowohl den Interessen der Bestandsrentnerinnen und -rentner als auch denen zukünftiger Rentnergenerationen voll gerecht werden wird. Es sollte aber eine Lösung gefunden werden, die weder zulasten des einen noch des anderen geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss möchte ich der Kollegin Budde - auch wenn sie nicht anwesend ist; Sie können es ihr vielleicht ausrichten - ausdrücklich zustimmen, wenn sie
sich gegen die Forderung nach einer Aussetzung der Anpassung im Interesse der heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausspricht. Auch mir scheint der Weg über die Angleichung des Lohnniveaus der richtige zu sein. Dabei sind wir - das werden Sie sicherlich festgestellt haben - auf dem richtigen Weg und schon gutes Stück vorangekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung zur Angleichung der Rentenwerte Ost und West des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor. Darin wird die Landesregierung gebeten, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung Vorbereitungen zu dieser Angleichung unter Beteiligung der Länder trifft. Dieser Bitte wird die Landesregierung nachkommen, der Herr Minister hat eben dazu berichtet.
Ich kann Ihnen vielleicht ganz kurz etwas zu dem Antrag des Landes Sachsen-Anhalt berichten. In dem Antrag wird stehen: Ein Vergleich der verfügbaren Standardrenten in den alten Ländern und den neuen Ländern zeigt, dass sich der Verhältniswert der Standardrente in den neuen Ländern zu demjenigen in den alten Ländern bis zum 1. Juli 2015 auf 92,6 % erhöhte. Diese Entwicklung macht den in der Koalitionsvereinbarung als Option vorgesehenen Zwischenschritt für eine Teilangleichung der Rente im Jahr 2017 erforderlich, um die Rentenangleichung zügig voranzubringen und den Angleichungsprozess abschließen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen, eigentlich schon überschritten. Ich darf Sie deshalb zum Schluss noch bitten, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rotter. - Wir kommen zu dem Debattenbeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich erteile Frau Lüddemann das Wort. Bitte schön, Frau Lüddemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es problematisch, dass es auch nach zweieinhalb Jahrzehnten eines geeinten Deutschlands immer noch ein unterschiedliches Rentensystem in Ost und West gibt.
Niemand hat die faktische Wiedervereinigung auf allen Ebenen von heute auf morgen erwartet. Aber dass zwei unterschiedliche Systeme quasi eine Generation lang Bestand haben und auch abseh
bar - ich sehe jedenfalls nicht, wo der Zug irgendwo einlaufen sollte - nicht angeglichen werden, und das in einem so zentralen Bereich wie der Rente, das überrascht mich doch und stiftet zu Recht gerade bei den Rentnerinnen in Ostdeutschland Unverständnis und Frustration.
Daher ist die Beschlussempfehlung im Sozialausschuss des Bundesrates absolut zu unterstützen. Es muss auf der Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode etwas in Sachen Rentenangleichung geschehen. Dieses Anliegen wurde schon zu oft von Legislaturperiode zu Legislaturperiode geschoben. Dabei sprechen wir noch gar nicht über die nachvollziehbare tiefe Verbitterung der in Ostdeutschland geschiedenen Frauen, die sich schon ebenso lange vergeblich für eine gerechte Anerkennung ihrer Ansprüche einsetzen.
Wir Bündnisgrünen sagen klar: Wir wollen ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland mit gleichen Rentenwerten und letztlich auch ohne Höherbewertungsregelung.
Auch ich fand das Fachgespräch im Ausschuss wirklich sehr erhellend. Es hat mir durchaus weitere Erkenntnisse gebracht. Es ist wirklich empfehlenswert, das nachzulesen. Eine mögliche Höherbewertung kann im Grunde, so kam es dort auch zur Sprache, nicht an geografischen Regionen festgemacht werden. Wenn man eine Kompensation unterschiedlicher Einkommensniveaus im Rentenrecht will, dann muss man sich einzig am Einkommensniveau orientieren. Zwar sind die geografischen Grenzen zwischen Ost und West und die Gefälle in der Lohnstruktur größtenteils deckungsgleich, sie sind dies aber nicht umfassend und nicht in jedem Fall.
Daher sagen wir: Ein deutschlandweit einheitliches Rentensystem braucht eine Gleichbehandlung zwischen Ost und West. Ob eine Ungleichbehandlung legitim ist aufgrund relevanter Unterschiede, etwa in der regionalen Einkommensstruktur, steht im Grunde nicht zur Debatte mit den heute hier in Rede stehenden Anträgen und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung. Dazu brauchte es - auch das hat das Fachgespräch gezeigt - noch mehr tatsächliche Diskussionen und nicht nur über Jahre hinweg Vertagungen von Ausschuss zu Ausschuss.
Grundsätzlich ist klar: Wir GRÜNEN wollen nicht nur an dieser Stellschraube im Rentenrecht drehen, wir wollen grundsätzlich umsteuern. Dafür steht unser Konzept einer Garantierente. Zu unserem Grundsatz „30 Versicherungsjahre für 30 Rentenpunkte“ habe ich in diesem Hohen Hause mehrmals ausführen können. Letztlich zielen wir Bündnisgrünen darauf, bedürftigkeitsprüfende Systeme wie die Grundsicherung im Alter überflüssig wer
Was uns aber auch wichtig ist, das ist die Abkehr von einem starren Renteneintrittsalter. Auch das wäre ein Bruch mit dem jetzigen System, bei dem wir immer über ein starres Renteneintrittsalter reden, das jedoch immer weiter nach hinten geschoben wird. Wir kennen auch die Probleme, die sich für einzelne Berufsgruppen damit verbinden.
Aber gerade weil das ein großer Wurf wäre, halten wir die Debatte um die Absenkung des Renteneintrittsalters, wie sie im Antrag der LINKEN gefordert wird, für zu kurz gesprungen. Bezüglich der Flexibilisierung des Renteneintrittsalters gibt es auf der Bundesebene auch in den regierungstragenden Fraktionen etwas Bewegung, aber wie so oft ziert sich insbesondere die CDU, größere Schritte zu machen. An dieser Stelle ist Konservatismus doch eher die Wahrung der Asche als die Entfachung und die Weitergabe des Feuers.
Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses niemandem schadet - ich glaube, das ist unstrittig -, leider aber auch nichts bewirken wird, schon gar nicht den vielfach angesprochenen Zug noch stärker anschieben wird, werden wir uns wie auch im Ausschuss ablehnend dazu positionieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Lüddemann. - Wir kommen zu dem Debattenbeitrag der SPD. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Steppuhn das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zwei Sätze zur Rede von Frau Lüddemann sagen.
Ich habe heute Morgen gelesen, was das Thema Rentenangleichung angeht, dass es offensichtlich nicht gelungen ist, Ihren Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann, für die morgige Bundesratssitzung zu bewegen, sich dort gemeinsam für das Thema Rentenangleichung und das, was in den Anträgen steht, einzusetzen. Ich habe gehört, dazu soll es heute Abend noch Gespräche geben. Ich habe die Hoffnung, dass wir vielleicht auch Baden-Württemberg von der Notwendigkeit überzeugen können, sich bei der Frage der Rentenangleichung in Ostdeutschland solidarisch zu zeigen.
schuss sehr wertfrei dargestellt hat. Ich möchte nicht alles wiederholen. Ich weiß, das war noch nicht Ihre letzte Rede; wir reden morgen noch einmal, Frau Dirlich. Aber ich möchte schon bei dem Thema Rentenangleichung die Gelegenheit nutzen, Ihnen persönlich zu danken, dass Sie im Parlament das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gebracht haben. Ich glaube, dieses Thema wird uns, weil es noch nicht abschließend geregelt ist, auch in der nächsten Legislaturperiode weiter beschäftigen. Deshalb trotz allen Streites: Herzlichen Dank dafür, dass Sie dieses Thema - wie eigentlich das ganze Haus - vorangetrieben haben.
Wenn wir ehrlich sind - ich habe das bei der letzten Debatte im Juli 2015 schon gesagt -, ist es doch so: Wir sind uns im Landtag von Sachsen-Anhalt, im Parlament, einig, dass wir die Rentenangleichung wollen. Wir haben natürlich auch in der Anhörung festgestellt, dass es durchaus, was die konzeptionellen Ansätze angeht, wie man das regelt, unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir haben auch den Bundestagsabgeordneten der LINKEN Herrn Birkwald dort gehabt. Ich war nicht immer der Überzeugung, dass das, was Sie gemeint haben, auch von Herrn Birkwald dort unterstützt worden ist. Deshalb gibt es sicherlich durchaus Nuancen, wie man die Dinge regelt.
Man muss auch sagen, dass wir, egal wie man es am Ende regeln wird - ob rein rentenrechtlich oder mit materiellen Aspekten -, nicht alle Erwartungen der Menschen zu dem Thema Rentenangleichung - wenn sie denn kommt - erfüllen.
Eines hat mich in den letzten Wochen besonders stutzig gemacht hat. Ich habe die Ausführungen des Kollegen Rotter gehört; ich bin dankbar für die klare Position. Aber, lieber Kollege Rotter, ich würde mir natürlich wünschen, dass die Bundestagsabgeordneten der CDU auch eine so klare Position, was die Rentenangleichung angeht, hätten.
- Nein, eben nicht; es gibt da schon einige Nuancen. - Aus unserer Sicht steht schon jetzt fest, dass dieser Zwischenschritt, der im Jahr 2016 entschieden werden soll, im Jahr 2017 kommen muss. Wenn man die Angleichung überhaupt schaffen will, dann muss dieser Schritt gegangen werden. Deshalb habe ich eigentlich wenig Verständnis dafür, dass es eine Reihe von Unionsabgeordneten gibt, die sich gegen diese Haltung positioniert haben.
Von daher hoffe ich - der Minister hat es auch ausgeführt -, dass es morgen im Bundesrat endlich zu Ergebnissen kommt. Wenn man dort etwas feststellen will, dann brauchen wir diese Bund-LänderArbeitsgruppe, die den Rentenbericht entsprechend auswertet und feststellt, dass dieser Zwi
schenschritt notwendig ist, um überhaupt die Angleichung zu erreichen. Ich glaube, deshalb brauchen wir im Jahr 2016 eine Entscheidung dazu, dass es einen Zwischenschritt bei der Rentenangleichung Ost an West gibt, um überhaupt das Ziel zu erreichen, im Jahr 2020 die Rentenangleichung vollständig vorzunehmen.
Eines ist auch gesagt worden - ich denke, da beißt die Maus keinen Faden ab -: Wenn wir über eine Rentenangleichung reden, aber auch über das Thema Altersarmut, dann ist dieses Thema natürlich unabdingbar mit dem Thema Lohnentwicklung verbunden.
Wenn wir jetzt feststellen - das ist nicht nur von den Gewerkschaften gekommen -, welche Wirkung der Mindestlohn entfaltet, dass auch die öffentlichen Kassen von dem Mindestlohn profitieren, aber auch unsere Sozialversicherungssysteme, dann ist der Mindestlohn ein guter Ausgangspunkt dafür gewesen, dass wir auch zu einer besseren Lohnentwicklung kommen, und dass die Rentenkassen unter Umständen mehr Spielräume haben, um zukünftig Rentenerhöhungen zu gewährleisten.
Aber ich glaube - damit bin ich wieder bei Frau Dirlich -, dass uns das Thema Altersarmut in den nächsten Jahren, unabhängig von der Rentenangleichung, noch vor besondere Herausforderungen stellen wird. Allein wenn wir die Erwerbsbiografien vieler Menschen, die von der Arbeitslosigkeit geprägt sind, betrachten, aber auch die Einkommenssituationen gerade in den letzten 20 Jahren - dort sind die riesigen Unterschiede zum Westen vorhanden. Ich glaube, deshalb müssen wir auf die Lohnentwicklung setzen, wenn wir wollen, dass in Zukunft Altersarmut vermieden wird.
Es wird in diesem Bereich noch viel zu tun geben. Ich bin sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es gelingt, wenn wir in der neuen Legislaturperiode wieder zusammenkommen - das ist nicht nur meine Hoffnung, sondern wir als Sozialdemokraten haben dieses mit Priorität als Ziel benannt -, die Rentenangleichung bis 2020 zu erledigen. Das ist das politische Ziel, daran werden wir auch in der neuen Legislaturperiode arbeiten.
Zur Beschlussempfehlung ist einiges gesagt worden. Ich empfehle natürlich die Annahme dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.