Sie wissen, dass wir die Einzigen sind, die immer schon ihre Fahne hoch gehalten haben. Wenn das gesellschaftliche Misstrauen gegenüber der Landwirtschaft beendet werden soll, dass muss sich die Landwirtschaft auch offensiv auf die Gesellschaft zubewegen und deutlich machen, dass sie nur dann die gesellschaftlich gewünschten Leistungen erbringen kann, wenn diese auch bezahlt werden. Das haben wir GRÜNEN immer gesagt.
Mehr Tierwohl darf kein wirtschaftlicher Nachteil sein. Wir glauben eben - da gibt es sicherlich einen
- Ja, europaweit. Ich habe ja vorhin auch gesagt, dass wir keine Insellösungen wollen, dass wir parallel - wenn Sie unsere fünfte Forderung gelesen haben - dafür sorgen müssen, dass wir alle bei dem Thema Schwanzkupieren - das habe ich deutlich gemacht - in der Wirtschaftsgemeinschaft der Europäischen Union aussteigen müssen.
Dass die Betriebe begleitet werden müssen, ist Konsens; das haben alle gesagt. Wir haben dazu vernünftige Schritte aufgezeigt. Dagegen scheint mir der Antrag von CDU und SPD das Thema etwas auf die lange Bank schieben zu wollen. Was bedeutet zum Beispiel die Formulierung „freiwilliger Fahrplan“? - Wir denken, mit unseren Vorschlägen kann jetzt begonnen werden - zum Wohl der Tiere, im Sinne der Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an eine tiergerechte Haltung und nicht zuletzt zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweine haltenden Betriebe. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Frederking. - Eine Nachfrage gibt es nicht. Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab. Es gibt wiederum eine Direktabstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4766 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4726 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 20 beendet. - Nun nehme auch ich mir das Recht heraus, einige persönliche Worte zu sagen.
Ich hatte ja etliche Präsidenten in meiner Amtszeit; 14 Jahre lang war ich Vizepräsidentin. Einen meiner Präsidenten, Professor Spotka, habe ich damals gefragt, warum er mit 62 - ich glaube, so alt war er - denn aufhöre. Herr Professor Spotka
liebte Sprichwörter, weise Worte, und er sagte, er habe einmal gelesen, es gebe drei Stufen des Alterns: Die erste Stufe ist: Du merkst es, aber die anderen merken es noch nicht. Die zweite Stufe ist: Du merkst es und die anderen merken es auch. Die dritte Stufe ist: Die anderen merken es, aber du selber nicht mehr.
und habe mich deshalb entschlossen aufzuhören. Außerdem wollen auch Jüngere einmal ihre Kraft und ihr Wissen hier im Parlament einbringen.
Nun noch zwei, drei politische Bemerkungen. Ich danke allen Präsidenten, mit denen ich 14 Jahre lang zusammengearbeitet habe, jedem Präsidium. Wir sind immer fair miteinander umgegangen. Das ist eine wichtige Sache. Ich danke dem Parlament. Sie waren ein äußerst pflegeleichtes Parlament. Ob das in der nächsten Legislaturperiode so bleibt, bleibt abzuwarten.
Mir wird nachgesagt, dass ich von den dreien, die hier oben im Präsidium gearbeitet haben, immer die strengste war. Ich weiß nicht, ob das stimmt.
Ich möchte der Landtagsverwaltung danken. Was wäre man hier manchmal, wenn man nicht jemanden „im Kreuz“ hätte? Dann wäre man ganz schön mit dem Rücken an der Wand. Zur Landtagsverwaltung gehören natürlich sehr viele, aber mein besonderer Gruß und Dank gilt dem Leiter der Abteilung Parlamentarische Dienste. Mit ihm hatte ich vom Geschäft her am meisten zu tun, wenn es um parlamentarische Fragen ging.
Eine letzte Bemerkung: In meinem politischen Leben, nicht nur in meinem engen Rahmen als Vizepräsidentin, hatte ich inhaltlich mit zwei großen Projekten zu tun, das halbiert sich zeitlich fast. In den ersten Jahren ging es um die Gebiets- und Funktionalreform und das ging jahrelang so. Das zweite große Projekt hatte ich Jens Bullerjahn zu verdanken. Lieber Jens, deine Personalentwicklungskonzepte haben mir, glaube ich, eingebracht, dass ich eine kleine Blutdrucktablette nehmen muss.
(Minister Herr Bullerjahn: Ich denke, wir wa- ren pflegeleicht? - Heiterkeit - Zuruf von der LINKEN: Das Parlament! - Heiterkeit)
Die allerletzte Bemerkung ist: Ich habe eine große Bitte an Sie: Lassen Sie den Zweifel wieder mehr in die Politik einkehren. Zweifel ist keine Feigheit, Zweifel ist Kraft. Und ich denke, die Kraft zur Korrektur von Fehlern aufzubringen, hat auch etwas mit Vertrauen und Demokratie zu tun. Diese Bitte richte ich an Sie am Abschluss meiner allerletzten Rede, die ich hier gehalten habe.
Ich hoffe, ich habe die drei Minuten, die ich für meine persönliche Erklärung zur Verfügung habe, nicht zu sehr überzogen.
Frau Dr. Paschke, vielen Dank für Ihre - „letzten Worte“ klingt furchtbar - Abschlussbemerkungen an uns. Auch Ihnen wünschen wir alles Gute für die Zukunft, insbesondere Gesundheit.
Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft und zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Die erste Beratung fand in der 97. Sitzung des Landtags am 14. Oktober 2015 statt. Berichterstatterin ist die Ausschussvorsitzende Frau Brakebusch. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 97. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Umwelt überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Landeswaldgesetz aus dem Jahr 1994 grundlegend zu überarbeiten. Einerseits besteht Anpassungsbedarf, da das Bundeswaldgesetz in fünf Bereichen geändert wurde. Andererseits soll das Lan
deswaldgesetz mit dem Feld- und Forstordnungsgesetz verschmolzen werden, um künftig Überschneidungen, Regelungslücken und unklare Zuständigkeiten zu vermeiden.
Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 28. Oktober 2015 statt. In der betreffenden Sitzung erläuterte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt den Gesetzentwurf ausführlich und beantwortete Fragen, insbesondere der Oppositionsfraktionen. Der Ausschuss beschloss, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und im Anschluss an die Anhörung eine Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten.
Die öffentliche Anhörung fand in der Sitzung am 25. November 2015 statt. Neben den mitberatenden Ausschüssen waren 14 ausgewählte Verbände, Vereine und wissenschaftliche Einrichtungen eingeladen. Während der Anhörung wurde eine Vielzahl von inhaltlichen Änderungen und Anregungen sowie Zustimmungen, aber auch Bedenken zu dem Gesetzentwurf vorgebracht.
An die Anhörung schloss sich eine weitere Beratung zum Entwurf des Landeswaldgesetzes an. Während der Beratung wurde deutlich, dass einige Aspekte aus der Anhörung aufgegriffen und verändert werden sollten. Der Ausschuss beschloss daher, die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse nicht wie vorgesehen im Anschluss an die Anhörung zu erarbeiten, sondern erst in seiner Sitzung am 13. Januar 2016. Gleichzeitig beschloss der Ausschuss, eine außerplanmäßige Sitzung am 20. Januar 2016 durchzuführen, um eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Zu der Sitzung am 13. Januar 2016 lag dem Landwirtschaftsausschuss neben den umfangreichen Stellungnahmen aus der Anhörung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt wurden. Weiterhin lagen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Im Ergebnis der sehr fachlich geführten Diskussion wurden die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fanden keine Mehrheit im Ausschuss und wurden abgelehnt. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 75. Sitzung am 14. Januar 2016 mit dem Gesetzentwurf. Der Innenausschuss empfahl dem
federführenden Ausschuss mehrheitlich, § 12/2 hinsichtlich der Zuständigkeiten und § 14 hinsichtlich des Waldbrandschutzes zu ändern. Der Umweltausschuss tagte am 20. Januar 2016 und stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 8 : 4 : 1 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss fand in der Sitzung am 20. Januar 2016 statt. Dazu lagen erneut Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, die Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden angenommen.
Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Mitwirkung der Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Umwelt mit 7 : 4 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf zum Landeswaldgesetz in der Ihnen nun vorliegenden Fassung anzunehmen. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.