Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Frau Görke, DIE LINKE)

Vielen Dank. Frau Zoschke, möchte Sie gern etwas fragen.

Ich verzichte auf eine Antwort, Frau Zoschke. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Zoschke, DIE LINKE, steht am Mikrofon)

Frau Zoschke, er wird Ihnen nicht antworten.

Ich habe dem Kollegen Rotter sehr wohl zugehört. Er ist uns allen die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wer die Zeche zu zahlen hat.

(Frau Görke, DIE LINKE: Das fragen wir im Forum!)

Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Wicke-Scheil. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Informiert man sich auf der Webseite der Deutschen Sozialversicherung, liest man Folgendes:

„Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Sparten der Deutschen Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.“

Um diese paritätische Finanzierung wiederherzustellen, wird meine Fraktion dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen.

Die Sorge um den Menschen hat in der Geschichte immer eine Rolle gespielt. Bereits in der Antike soll es Vorläufer der heutigen Krankenversicherung gegeben haben. Auch in weiteren Epochen spielte die Betreuung Hilfebedürftiger eine Rolle.

Im Mittelalter waren es vor allen die Nonnen, die sich dieser Menschen angenommen haben. Hier spielen Begriffe wie Mildtätigkeit und Barmherzigkeit eine Rolle, die uns heute manchmal nur noch ein Lächeln entlocken. Später waren es Handwerker und Zünfte, die sich vorwiegend um die Vertreter der Risikoberufsgruppen kümmerten - zunächst freiwillig, später verpflichtend.

Wie bereits ausgeführt: Seit dem Jahr 1883 ist die Krankenversicherungsgesetzgebung eng mit dem Namen Bismarcks verbunden.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Wir wissen auch, dass man dadurch die Bestrebungen der damaligen Sozialdemokratie etwas dämpfen wollte. Diese Versicherungen galten für die Industriearbeiter sowie für die Beschäftigten in Gewerbe und Handwerk. 1911 wurden Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung in der damalige Reichsversicherungsordnung zusammengefasst.

Wie bereits darauf hingewiesen, wurde 1951 in der BRD die paritätische Finanzierung der Kranken

versicherung eingeführt und hatte bis 2005 Gültigkeit. In den Folgejahren kam es zur Abkehr von dieser paritätischen Finanzierung. Frau Zoschke hat das umfangreich dargestellt.

Das Ergebnis war, dass inzwischen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 8,2 % und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 7,3 % der Kosten tragen. 2015 wurde diese Parität scheinbar wiederhergestellt. Es kam zur Splittung des Betrages zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder von jeweils 7,3 %. Aber - auch darauf hat Frau Zoschke hingewiesen - Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen wett zu machen.

2011 wurde der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberanteil bei 7,3 % eingefroren. Hinzu kommt, dass seit 2015 keine gesetzliche Belastungsgrenze oder ein Sozialausgleich für Geringverdiener bei zu hohen Belastungen vorgesehen ist.

Nach dem Rückblick nun der Ausblick: Bereits beschlossene bzw. geplante Gesetze werden dazu führen, dass es in den nächsten Jahr zu Mehrkosten von ca. 12 Milliarden € kommt. Stichworte sind hier: Krankenhausstrukturgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz, Präventionsgesetz, Hospiz- und Palliativgesetz und die E-Health-Gesetzgebung. Experten schätzen ein, dass damit das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist.

Damit stellt sich für mich und meine Fraktion die Frage: Wollen wir wirklich diese zusätzlichen Kosten auf den Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen? Ist das sozial? Ist das gerecht? - Ich glaube, diese rhetorische Frage können Sie sich selbst beantworten.

Es wäre meiner Ansicht nach - und auch meine Fraktion ist dieser Auffassung - ein gutes Signal, wenn wir alle diesem Antrag zustimmen würden, um ein Signal aus Sachsen-Anhalt zu senden, dass man hier wieder für diese paritätische Finanzierung ist. Herr Minister, ich hoffe jetzt auf Sie und auf Frau Altpeter, dass Sie sich in späteren Bundesratsentscheidungen durchsetzen können. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wicke-Scheil. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Grimm-Benne. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich kann es für die SPD-Fraktion kurz halten. Wir haben die Thematik im SPD-Wahlprogramm stehen, haben als SPD in Sachsen-An

halt mehrere Beschlüsse zur Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung gefasst. Ich hätte auch noch die tolle Einbringung heute von Malu Dreyer zitieren können.

Es ist, wie es ist. Es hat keine Mehrheit gefunden. Wir hätten auch gern eine direkte Abstimmung gehabt. Dann hätten wir uns die Quälerei - in Anführungszeichen - im Parlament hier sparen können. Der Herr Minister hat es auch noch einmal dargestellt, es ist überwiesen worden. Der Minister hat auch gesagt, er kann dann so stimmen, wie die SPD denkt und fühlt. Deswegen ist es gut, dass wir heute darüber noch einmal debattiert haben, aber im Grunde genommen hat sich das Anliegen für die nähere und weitere Zukunft erst einmal erledigt.

Es wird schon darüber debattiert werden, weil ich denke, dass Baden-Württemberg mitten im Wahlkampf ganz andere Gesichtspunkte in Erwägung gezogen hat. Dabei ging es mehr darum, bei der Wahl möglicherweise die Unternehmer nicht zu verlieren. In Hamburg: Unser Olaf Scholz hat auch darüber nachgedacht, trotzdem hat er noch mitgezogen.

Wir werden sehen, was sich in nächster Zeit tut. Ich denke, es ist erst einmal im Ausschuss. Im Fachausschuss wird es ein eindeutiges Votum zur Rückkehr geben. Ansonsten bleiben wir bei der Ablehnung, weil wir denken, dass sich das jetzt erst einmal für unser Parlament erledigt hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Zoschke nicht noch einmal.

Dann sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung. Überweisungswünsche habe ich logischerweise nicht gehört. Dann stimmen wir jetzt ab über die Drs. 6/4732, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt zu? - Naturgegeben die Antragstellerin, die verbliebenen Anwesenden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt. - Entschuldigung, es fehlen noch die Stimmenthaltungen. Wer enthält sich der Stimme? - Drei Mitglieder der CDU-Fraktion.

(Unruhe)

Ist halt Demokratie und das Ende des Tagesordnungspunktes 22.

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 23:

Beratung

Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss an Hochschulen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4733

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4759

Einbringer wird Herr Lange sein. Für die Landesregierung spräche nach meinem Vorbereitungszettel der Herr Minister Bullerjahn.

(Zuruf: Herr Möllring spricht!)

- Okay, dann ist das wunderbar. Dann muss niemand den Minister holen. Der Minister ist da. - Herr Lange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lehrkräfte für besondere Aufgaben heißt, wichtige Aufgabe an unseren Hochschulen zu übernehmen. Durch ihr hohes Lehrdeputat sichern sie in hohem Umfang Lehrveranstaltungen ab und tragen somit zur Bewältigung der hohen Studierendenzahlen bei, insbesondere auch deswegen, weil sie Prüfungen abnehmen und begleiten.

Auch wenn wir weiter an dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre festhalten, sind Lehrkräfte für besondere Aufgaben aus dem Hochschulsystem nicht wegzudenken.

Meine Damen und Herren! Lehrkräfte für besondere Aufgaben haben sowohl an den Universitäten als auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften die gleichen Aufgabenspektren. Seit langem machen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften darauf aufmerksam, dass es eine gleiche Eingruppierung braucht, wenn man als Lehrkraft für besondere Aufgaben die entsprechende Qualifikation hat.

DIE LINKE schließt sich dieser Forderung an; denn wir stehen zu dem Motto: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Seit Oktober öffnet ein Beschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Richtlinie zur Eingruppierung von Lehrkräften. Deshalb möchte meine Fraktion erreichen, dass die Landesregierung unverzüglich handelt, um die bestehende Ungerechtigkeit und die Wettbewerbsnachteile zu beseitigen.

Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 ist hierzu der Weg bereitet. Wie bei der Wehrbesoldung möchte meine Fraktion verhindern, dass die finanziellen Mehraufwendungen von den Hochschulen zu tragen sind. Das würde ansonsten dazu führen, dass die Hochschulen die Höherstufung aufgrund finanzieller Zwänge nicht vornehmen

können, bzw. wenn sie sie vornehmen, würde das zu einer Verringerung des Stellenkontingents führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit dieses vorgenommen werden kann, braucht es besonders das positive Votum des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft gegenüber dem Ministerium der Finanzen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Landesregierung nicht schon ein halbes Jahr vor der Wahl die Arbeit eingestellt hätte. Sie hätte schon längst im Sinne der Hochschulen und der Beschäftigten tätig werden können.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Herrn Striegel, GRÜNE)