Nicht selten befassen wir uns früher als die Fachausschüsse mit Problemen, die die Menschen bewegen. Ich bin mir sicher, dass Schwachstellen in der Gesetzgebung früher und besser erkannt und beseitigt werden könnten; ich erinnere nur an die langen Diskussionen zum Rundfunkstaatsvertrag. Noch heute begleiten uns Petitionen zu dem Thema.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind näher dran am echten Leben, und genau das macht den Ausschuss so spannend. Normalerweise müsste jede Journalistin und jeder Journalist nach unseren Ausschusssitzungen Schlange vor unserer Tür stehen, um Neuigkeiten zu erfahren.
Aktuelles Beispiel sind die Nachzahlungsforderungen von Abwasserzweckverbänden. Gestern hatten wir dazu eine ausführliche Debatte. Aber seit Jahren befassen wir uns mit Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das selbstherrliche Verhalten von Abwasserzweckverbänden.
Herr Minister Stahlknecht, wäre Ihnen bekannt gewesen, wie Abwasserzweckverbände arbeiten, dann wäre die Rolle rückwärts in der letzten Zeit nicht notwendig gewesen.
Meine Damen und Herren! Einige Zahlen zur Arbeit des Petitionsausschusses der sechsten Wahlperiode. In der Zeit vom 19. März 2011 bis zum 30. November 2015 sind rund 2 300 Petitionen eingegangen, davon rund 100 Sammelpetitionen mit insgesamt rund 370 000 Unterschriften, fünf Massenpetitionen mit 1 500 Unterschriften und 17 Mehrfachpetitionen mit fast 60 Unterschriften. Damit haben sich etwa 380 000 Bürger im Zeitraum von 2011 bis 2015 an den Petitionsausschuss gewandt. - Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss erkannt haben, dass man sich auch im Wahlkreis mit Petitionen bekannter machen kann. Ich will drei Beispiele dafür nennen: Stopp der Grundschulschließungen, Wipperliese und Erhalt leistungsfähiger Universitäten.
33 Ortstermine wurden beschlossen und durchgeführt. Sechs Anhörungen fanden statt, davon fünf öffentlich und eine nichtöffentlich. Mit einer Anhörung und einem Ortsbesuch ist immer ein riesengroßer Arbeitsaufwand verbunden. Der Ausschuss führte drei nichtöffentliche Gespräche durch.
Meine Damen und Herren! Der Landtag der siebenten Wahlperiode ist natürlich frei in seiner Entscheidung, welche Ausschüsse er einrichten wird. Eines ist aber schon sicher: Der Petitionsausschuss ist wie in allen Landtagen - und damit in ganz Deutschland - ein absolutes Muss.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich nie als Kummerkasten verstanden, sondern immer als Eingangstor zum Landtag und als Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses müssen über Lebenserfahrungen verfügen und „Überzeugungstäter“ im Namen der Demokratie sein. Die Mitglieder der sechsten Wahlperiode waren Überzeugungstäter.
An dieser Stelle komme ich zum Schluss und möchte nochmals auf das aufmerksam machen, was Herr Wanzek vorhin erwähnte: Wir sollten der Stellung des Petitionsausschusses in der siebenten Wahlperiode einen anderen Rang geben. Ich habe darauf hingewiesen, dass Petitionen eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen sind. Das sollte der nächste Landtag beachten.
Nochmals meinen herzlichen Dank an alle Mitglieder sowie an das Ausschusssekretariat, das mit seiner fleißigen Arbeit trotz oftmaliger Unterbesetzung ermöglicht hat, einen qualitativ vernünftigen Ausschuss zu führen. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Danke sehr, Kollege Mewes. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass irgendjemand am Petitionsausschuss rüttelt; denn er steht in der Verfassung und diese werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode einhalten.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4676. Es geht um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung in dieser Drucksache. Sie lautet: Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu er
klären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufe, möchte ich Sie noch einmal daran erinnern, dass uns der Präsident gestern eine kleine gelbe Karte auf den Tisch legen ließ. Das ist nicht die Vorstufe der roten Karte, wie sonst üblich, sondern es ist eine Einladung als Würdigung zum Abschluss der Legislaturperiode.
Ich möchte jene, die schon eine Viertelstunde im Erdgeschoss des Ostflügels standen, jedoch niemanden angetroffen haben, darauf aufmerksam machen: Es ist ein kleiner Tippfehler im Text. Wir treffen uns vor der Amtsstube des Präsidenten. Beachten Sie also bitte die kleine Ortsveränderung, die versehentlich auf die gelbe Karte bekommen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in den Wahlgang einsteigen, möchte ich einige Vorbemerkungen dazu machen.
Zum Wahlvorschlag zur Benennung eines Mitglieds im Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ist auszuführen: Die fünfjährige Amtszeit für das bisherige Mitglied im Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Frau Professor Dr. Ulrike Höroldt endet mit Ablauf des 14. März 2016. Vom Landtag ist gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagengesetz ein Nachfolgemitglied zu wählen. Eine erneute Benennung von Frau Professor Dr. Höroldt ist möglich. Dem Plenum liegt in der Drs. 6/4749 ein entsprechender Wahlvorschlag der genannten vier Fraktionen des Hauses vor. - So weit meine Ausführungen dazu.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Die Wahlhandlung wird gemäß § 75 und § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Namensaufruf mit Stimmzetteln durchgeführt.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen - wie immer, wenn wir gewählt haben -: Die Namen werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen. Sie haben die Möglichkeit, zu der Drs. 6/4749 mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. Der Vollständig
keit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, macht seine Stimme unglücklich.
Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahldurchführung zu unterstützen: Den Namensaufruf wird Herr Harms vornehmen, das Führen der Wählerliste Frau Hohmann, die Ausgabe der Stimmzettel Herr Wanzek, die Aufsicht an der Wahlkabine Herr Wagner, die Aufsicht an der Wahlurne in bewährter Weise Herr Krause.
Um einen zügigen Ablauf der Wahlhandlung zu gewährleisten, bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe unverzüglich wieder Platz zu nehmen.
Ich bitte die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Herr Krause überzeugt sich bitte davon, dass auch diesmal die Wahlurne leer ist.
So. Ich bitte nun, die am Wahlverfahren Beteiligten, Herr Wagner, Frau Hohmann, Herr Harms und Herr Krause, die Wahl vorzunehmen.
Nun frage ich, wer im Haus ist, der oder die noch nicht gewählt hat. - Das ist Frau Abgeordnete Feußner. Gibt es noch jemanden? - Dann wählen Sie bitte, Frau Feußner.
Damit ist die Wahlhandlung abgeschlossen. Ich bitte Sie, im Raum zu bleiben. Wir zählen jetzt aus und werden dann das Wahlergebnis bekanntgeben.
Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte Platz. Ein Wahlergebnis liegt uns vor. Es wurden 87 Stimmen abgegeben. Davon war keine Stimme ungültig. Gültige Stimmen: 87. Angesichts einer gesetzlichen Anzahl von 105 Abgeordneten und der an der Wahl teilgenommenen 87 Abgeordneten muss
ten mindestens 58 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden, mindestens jedoch 53 Stimmen.
Für den Wahlvorschlag stimmten 77 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten sechs Abgeordnete. Es gab vier Enthaltungen.
Ich stelle das Ergebnis fest: Der Wahlvorschlag hat die erforderliche Mehrheit an Stimmen erhalten. Damit hat der Landtag Frau Professor Dr. Ulrike Höroldt als Mitglied im Beirat bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt.
Ich gehe davon aus, dass ich Frau Professor Dr. Höroldt im Namen des gesamten Hauses zu ihrer Wahl gratulieren und ihr Erfolg bei ihrer Arbeit wünschen kann.
Wir treten nun in die etwas andere Mittagspause ein, wie ich es vorhin erklärt hatte. Ich erinnere daran, dass die Veranstaltung im Flur vor dem Amtszimmer des Präsidenten stattfindet.