Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Die Punkte 2 bis 4 Ihres Antrages sehe ich in der Beschlussempfehlung weitgehend berücksichtigt. Zu den Punkten 1 und 5 Ihres Antrages rege ich eine Selbstbefassung im Ausschuss an. Der Ausbau barrierefreier Angebote muss uns natürlich alle beschäftigen. Ich hielte in diesem Fall eine konkrete Information durch den MDR für angemessen. Das Thema Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien halte ich mit dem von Ihnen gewählten Ansatz ebenfalls für spannend im Ausschuss zu diskutieren.

Dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung und Berücksichtigung des Datenschutzes, der weitgehend auf einem einstimmig beschlossenen Antrag aus Baden-Württemberg fußt, können wir zustimmen.

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion trägt den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der uns vorliegenden Fassung des Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes mit. Damit wird ein nach unserer Auffassung wichtiges Fundament für die künftige Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelegt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst.

(Herr Herbst, GRÜNE, nimmt einen Schluck Wasser - Unruhe)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Herr Borgwardt, CDU: Das war das alte Wasser! - Heiterkeit)

- Das war das alte? Gut, also nicht schnell genug. Dann nehme ich gleich noch einen.

(Heiterkeit - Herr Schröder, CDU: Wirklich alt ist es nicht!)

- Aber abgestanden war es noch nicht.

Meine Damen und Herren! Es geht bei dem Vierten Medienrechtsänderungsgesetz im Wesentlichen auch darum, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll modernisiert und zukunftssicher finanziert werden. Das findet im Ansatz unsere Unterstützung.

Die Qualität der Programme im Zuge des Bildungsauftrags sicherzustellen, muss den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ein hoher Anspruch sein. Aber auch die Qualität der Unternehmensgrundsätze und ihre Umsetzung sind für uns wichtige Indikatoren für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung und auch für die Akzeptanz seiner Finanzierung.

Insbesondere die neu gewählte Intendantin des MDR, Frau Professorin Wille, steht in unserem Bundesland und in ihrem Wirkungsbereich vor großen Herausforderungen. Wir GRÜNEN verbinden mit ihr konkrete Erwartungen und auch konkrete Hoffnungen.

Ich denke, die zahlreichen Skandale und Skandälchen in den letzten Monaten bis hin zu einem in einer Diktatur auftretenden Fernsehballett können nicht unwidersprochen bleiben. Wir brauchen eine ganz neue Unternehmenskultur im MDR und in den angeschlossenen Unternehmen. Skandale und Misswirtschaft untergraben das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leider ebenso

und gehören mittels eines funktionierenden Controllings und einer ordentlichen Gremienaufsicht abgeschaltet.

Dass die Politik nicht bis in das Programm hineinregieren soll, ist für uns selbstverständlich. Das selbständige, selbstbewusste Agieren des Rundfunkrates bei der Wahl der neuen Intendantin stimmt uns in dieser Hinsicht eigentlich ganz hoffnungsvoll.

Mit dem Paradigmenwechsel von einer Geräteabgabe zu einer Haushaltsabgabe bei der Finanzierung wurde der richtige Weg eingeschlagen. Aber leider beginnen danach auch schon die zahlreichen Probleme.

Die ungerechte Behandlung vieler Kleingärtner will der Änderungsantrag der Regierungskoalition zu der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses für Medien immerhin mittelfristig entfallen lassen. Zuvor wollte man ja nur prüfen. Allerdings finde ich übrigens nicht, dass dieses Thema geeignet ist, um eine Ost-West-Debatte hochzuziehen.

(Zustimmung von Herrn Leimbach, CDU, und von Herrn Schwenke, CDU)

Zu einer Modernisierung der Finanzierung hätte es auch gehört, den Datenschutz an den Stand der Zeit anzupassen, statt ihn zurückzuschrauben. Die schon erwähnte Anhörung zu diesem Themenbereich hat einen mit vielen, vielen unbeantworteten Fragen wirklich nur erschüttert zurückgelassen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung noch einmal einen Beitrag auf diesem Gebiet leisten können.

Blicken wir aus der Datenschutzperspektive auf das Vertragswerk, dann stellen wir fest, dass hierbei wirklich die größten Schwachpunkte des Änderungsstaatsvertrages liegen. Die Pflicht der Nutzerinnen und Nutzer, bei der Abmeldung einen begründeten Lebenssachverhalt darzulegen - ich hatte es an dieser Stelle schon einmal erwähnt -, ist für uns nach wie vor nicht tragbar und schlechterdings auch überhaupt nicht vermittelbar.

Auch die Auskunftspflicht von Vermieterinnen und Vermietern, der Datentausch zwischen den Rundfunkanstalten, die Möglichkeit des Datenerwerbs durch Adresshandel - das alles sind Punkte, die wir weder für modern noch für akzeptanzfördernd erachten.

Ich möchte Sie an dieser Stelle noch einmal auf unseren Änderungsantrag, den Sie ganz kurzfristig vorgelegt bekommen haben, aufmerksam machen, in dem in Absatz 2 auf die datenschutzrechtliche Evaluierung eingegangen wird und die Landesregierung beauftragt wird, darauf hinzuwirken, dass die Landesdatenschutzbeauftragten in die Vorbereitung und Durchführung der Evaluierung einbezogen werden, dass der Evaluierungsbericht dann auch veröffentlicht wird und dass die Ergebnisse

der Evaluierung - das ist, glaube ich, ganz wichtig - bei künftig anstehenden Novellierungen von Anfang an mit berücksichtigt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt beschäftigt sich mit dem ganzen Bereich des Adressabgleiches mit nicht-öffentlichen Stellen, also dem Schutz personenbezogener Daten, womit wir darauf hinwirken wollen, dass bei der Erhebung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angelegt wird und in Zukunft zu prüfen ist, wie wir auf einen vollständigen Verzicht auf die Erhebung dieser personenbezogenen Daten hinwirken können.

Meine Damen und Herren! Staatsverträge stellen immer einen Kompromiss zwischen allen Beteiligten dar. Wenn sich 16 Bundesländer daran beteiligen, ist klar, dass man, wenn man bei der Ratifizierung hinten in der Reihe ist, nicht mehr ganz so viel Einfluss hat.

Ich kann für meine Fraktion erklären, dass wir den grundsätzlichen Paradigmenwechsel begrüßen und dass die schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Probleme bei einer Annahme unseres Antrag zwar verbessert, aber nicht vollständig ausgeräumt werden. Wir werden dem Vertragswerk aber nicht im Wege stehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Herbst, der Abgeordnete Herr Weigelt hat eine Frage.

Bitte.

Herr Herbst, ich möchte fragen, ob Sie zu einer Richtigstellung bereit sind. Sie haben erwähnt, dass es - ich sage es einmal mit meinen Worten - ein Skandal ist, wenn ein Fernsehballett in einer Diktatur auftritt. Ich finde das im Grunde genommen gar nicht so verwerflich. Man muss es natürlich im Kontext sehen.

Ich stelle mir einmal vor, wie es gewesen wäre, wenn ein Fernsehballett aus einem westlichen Land grundsätzlich in der damaligen DDR nicht aufgetreten wäre. Sie meinen sicherlich, dass sie zum Lobhudeln eines Diktators aufgetreten sind, aber nicht grundsätzlich, dass sie in einer Diktatur aufgetreten sind.

Darüber könnte man sehr interessante Diskurse, vielleicht in einem Menschenrechtsseminar oder in einer ähnlichen Veranstaltung, anstellen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich Kontakte öffentlich-rechtlicher Stellen oder halb-öffentlich-recht

licher Stellen oder Unternehmen wie dem MDRFernsehballett in Diktaturen grundsätzlich für sehr schwierig halte. Der Grund des Auftrittes dort ist mir ziemlich egal.

Ich glaube, dass das MDR-Fernsehballett nicht in erster Linie den Auftrag hat, Demokratieförderung zu betreiben. Das hat es dort auch nicht getan, sondern es hat in der Tat, wie Sie es richtig gesagt haben, an einer Lobhudelei für einen brutalen, verbrecherischen Diktator, Herrn Kadyrow, auf dessen Konto zahlreiche Menschenrechtsverletzungen gehen, teilgenommen. Das finde ich nicht in Ordnung. Das sollte man strikt ablehnen. Da gibt es auch nichts zu beschönigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Abgeordneter Herbst. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Schulz. Wir haben sonst immer gesagt: Es ist die erste Rede im Parlament. Bei Herrn Schulz ist es, wie es schon andere erwähnt haben, planmäßig die letzte Rede im Parlament. Sie haben unsere ungeteilte Aufmerksamkeit. Bitte sehr.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für die lobenden Worte meiner Vorredner. Ich möchte die auch zurückgegeben. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der Vergangenheit, jedenfalls in der Zeit, in der ich ihm vorsaß, immer dadurch ausgezeichnet, dass bei uns weniger Streit herrschte, sondern mehr die sachliche Debatte zu den politischen Fragestellungen. Wir fanden eine angenehme Streit- und Debattenkultur bei uns im Ausschuss vor.

Ich muss auch lobend erwähnen, dass wir mit der Staatskanzlei und natürlich mit dem Staatsminister Herrn Rainer Robra eine äußerst fachkompetente Stelle zur Seite hatten, um vernünftige Beratungen, Gesetzesvorschläge und Beschlussempfehlungen erarbeiten zu können.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Herzlichen Dank Ihnen allen dafür.

Aber ich stehe jetzt hier nicht als Ausschussvorsitzender, sondern ich darf zum letzten Mal als Landtagsabgeordneter für meine Fraktion, die CDU, eine Rede zum Vierten Medienrechtsänderungsgesetz halten.

Die CDU - ich denke, das ist Ihnen allen klar - begrüßt diesen Modellwechsel hin zu der allgemeinen Haushaltsabgabe. Viele können sich sicherlich daran erinnern, dass schon seit Langem heftigst kritisiert wurde, in welcher Form die GEZ auf die

verschiedenen Geräte bezogen versucht hat, Gebühren einzutreiben und dass schon lange gefordert wurde, diese Praxis zu ändern und eine gerechtere Rundfunkgebühren-Erhebung zu organisieren.

Das neue Modell ist für die Bürger einfacher und transparenter. Die Anknüpfungspunkte sind die Wohnung und die Betriebsstätte. Es gilt der einfache Grundsatz: eine Wohnung gleich eine Gebühr. Die Ermittlung der Beitragspflichtigen wird einfacher. Die Kontrolle endet an der Haustür. Das Modell ist unabhängig von der technischen Entwicklung und damit auch zukunftssicher.

Viele Bürger werden entlastet. Es besteht keine Zahlungspflicht mehr für Zweit- und Drittgeräte. Familien mit Kindern mit eigenem Einkommen im Haushalt müssen nicht mehr mehrfach bezahlen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften, WGs und Mehrpersonenhaushalte zahlen auch nur noch einmal.

Der Wegfall der Beitragspflicht für die berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der Wohnung trägt auch zu einer deutlichen Entlastung für viele Familien bei. Nicht zu vergessen ist die größere Beitragsgerechtigkeit, da die Beitragszahler nicht mehr den durch die Schwarzseher- und -hörer verursachten Ausfall kompensieren müssen, die mittlerweile fast 10 % der gesamten Fernseh- und Radionutzer ausmachen.

Angesprochen worden ist aber auch - das ist richtig -, dass dieser Systemwechsel nicht nur Vorteile mit sich bringt, sondern dass auch Nachteile zu verzeichnen sind. Gerade die ersten Entwürfe zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben doch gravierende Mängel deutlich gemacht.

Die CDU hat von Anfang an darauf hingewiesen und auch erfolgreich Veränderungen durchsetzen können. Wir haben nämlich auf die Zusatzbelastung für Unternehmer hingewiesen, die für ihren eigenen Haushalt, dann aber auch für ihre Firma entsprechend der Mitarbeiterzahl, möglicherweise auch für ihre Filialen und gegebenenfalls auch für die gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge mehrmals bezahlen müssen.