Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung darf ich die Fragen wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Der Beirat des Ministerpräsidenten „Frauen in Führungsfunktionen“ hat bisher zweimal getagt. Am 11. Juli 2011 hat sich der Beirat konstituiert. Am 28. Oktober ist er in einer nichtöffentlichen Sitzung zusammengekommen. In der Beiratssitzung am 28. Oktober wurde ein immerhin 20-seitiges Arbeitspapier mit einer Reihe von Vorschlägen der Beiratsmitglieder zur Förderung von Frauen in Führungsfunktionen besprochen.

Außerdem befasste sich der Beirat mit der am 25. Oktober 2011 im Kabinett behandelten Vorlage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung unter dem Thema „Information zum Vorgehen bezüglich der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung“, in der ebenfalls eine ganze Reihe von Vorschlägen für die Verwirklichung dieses Zieles unterbreiten worden waren. Es ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im MJ und dem Frauenbeirat vereinbart worden.

Zu Frage 2: Der Ministerpräsident hat die Landtagsabgeordnete Frau Nicole Rotzsch in den Beirat berufen. Der Beirat hat ein Selbstorganisationsrecht. Der Ministerpräsident wird auf Empfehlung des Beirates die Landtagsabgeordnete Frau Nadine Hampel in den Beirat berufen. In der nächsten Beiratssitzung im Dezember 2011 soll über die weitere Arbeit des Beirates, insbesondere auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in dem Zusammenhang auch über die Frage der weiteren Einbeziehung des Landtages, beraten werden.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die Frage 2 wird Frau Dr. Paschke, Fraktion DIE LINKE, stellen. In dieser Frage geht es um Neueinstellungen aus dem Sonderkontingent. Herr Finanzminister Bullerjahn wird sie bitte beantworten. Bitte schön, Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Im Personalentwicklungskonzept 2011 wird auf der Seite 30 ausgeführt: „Die Neueinstellungskorridore des Ministerpräsidenten sowie des MF-Fluktuationsnachbesetzung werden nicht in das Jahr 2012 übertragen, stehen aber für Einstellungen der Ressorts insbesondere zur Ge

währleistung der Übernahme vom Land ausgebildeter Nachwuchskräfte zur Verfügung.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche Größenordnung handelt es sich im Bereich Sonderkontingent von Ministerpräsident und MF, der in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft wurde?

2. Welche Ressorts haben wie viele und welche Neueinstellungen (Berufsbild) aus diesem Kontingent vornehmen können und damit die im Land ausgebildeten jungen Menschen übernommen?

Vielen Dank für die Frage. - Herr Minister, Sie haben das Wort zur Antwort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Paschke, wir haben am 13. September 2011 die Fortschreibung des PEK beschlossen. Darin ist eine schrittweise Anhebung der Neueinstellungen von ehemals 350 im Durchschnitt über 400 bis 450 in dieser Wahlperiode bis in das Jahr 2019 vorgesehen, rund 700 im Durchschnitt. Darauf will ich jetzt aber nicht abheben. Das müssen zukünftige Haushalte zeigen, ob das funktioniert. Das ist immer zuzüglich der Einstellungen der Hochschulen.

Zusätzlich - das ist das, was Sie hinterfragen - stehen den Ressourcen nicht genutzte Neueinstellungsmöglichkeiten aus den Jahren vor 2011 zur Verfügung. Ich gebe zu, dass ich das in den letzten Jahren nicht vorhatte; da bestand der Beschluss und auch die Vorlage im Personalkonzept, diese einzusammeln. Das Kabinett hat sich aber nach Beschlusslage der Enquetekommission aufgrund der Bedarfe entschlossen, das zu machen. Das ist, glaube ich, vernünftig.

Diese Stellen stammen vor allen Dingen aus dem Neueinstellungskorridor des Ministerpräsidenten, also des Vorgängers, dem Fluktuationskorridor - dabei haben wir uns eine bestimmte Reserve gelassen - und aus noch nicht genutzten Ressourcen der jeweiligen Ministerien. Das war schon mehrfach der Inhalt von Anfragen.

Insgesamt geht es um 97 zusätzliche Neueinstellungsmöglichkeiten, die wir verstärkt für die Übernahme gut ausgebildeter Nachwuchskräfte, aber auch sogenannter Rückkehrer nutzen wollen, die in den Verwaltungen anderer Länder tätig sind, aber trotzdem an uns herangetreten sind - vor allem an die Fachministerien -, dass sie gerne im Landesdienst Sachsen-Anhalts arbeiten möchten.

In den Bereichen - diese möchte ich einzeln aufzählen - bezieht sich das auf: Polizeivollzug 20 Stellen, LKA acht Stellen, Justizvollzug 23 Stellen, Landesamt für Geologie und Bergewesen drei

Stellen, Gerichte und Staatsanwaltschaften 22 Stellen sowie Finanzverwaltung 17 Stellen. Das sind dann die zusätzlichen Neueinstellungen.

Seit der Beschlussfassung der Landesregierung im September 2011 konnten bereits folgende sechs von im Jahr 2011 - das ist der Anteil der Jahresscheibe - möglichen 54 Einstellungen abschließend vorgenommen werden. Das hört sich jetzt nicht so toll an, aber die Verfahren sind manchmal auch nicht einfach. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wurden bisher zwei Polizeivollzugsbeamtinnen eingestellt, die gebürtige Sachsen-Anhalterinnen waren, aber bisher woanders ihren Job verrichteten. Weitere Einstellungsverfahren dauern noch an.

Im Ministerium für Justiz und Gleichstellung wurden für Burg vier Neueinstellungen realisiert. Auch hier sind das sogenannte Rückkehrer. Bis zum Jahresende sollen weitere Versetzungen folgen. Es geht ja immer auf das Gesamtbudget. Darüber hinaus sollen mit der Einstellung von Anwärtern mit der Laufbahnbefähigung Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugseinrichtungen sämtliche Einstellungsoptionen ausgeschöpft werden. Das soll vor allem der Stärkung von Burg dienen, damit diese Justizvollzugsanstalt auch viel stärker ausgenutzt und belegt werden kann als bisher.

Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, das für das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig ist, hat sein Besetzungsverfahren begonnen, aber noch nicht abgeschlossen.

Insgesamt sehen Sie, dass sich in diesem Jahr noch einiges bewegen wird. Ich sichere aber ausdrücklich zu, dass mit entsprechendem Nachdruck alle Budgets erhalten werden. Das heißt, es wird nichts zwischendurch gekappt. Es gibt die Zusage, dass das in den nächsten Jahren auch umgesetzt werden kann. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben das Handzeichen zu der Frage von Frau Dr. Paschke schon erahnt oder gesehen?

Ja, das habe ich gesehen.

Jetzt stellt sie die Frage. Bitte schön.

Herr Minister, ich muss noch einmal nachfragen. Ich habe nach dem Kontingent von Ihnen und vom Ministerpräsidenten gefragt, das Sie nicht in das Jahr 2012 übertragen wollen, sondern für das

Jahr 2011 sozusagen für andere Ressorts zur Verfügung stellen.

97. Gut. Können Sie mir auch sagen, wie viele junge Menschen, die wir ausgebildet haben, wir nicht über Neueinstellungen abdecken konnten?

Das kann ich nicht sagen. Sie wissen - dafür stehen Sie viel zu sehr in dem Thema -, bei der Polizei nehmen wir fast alle. Die Mitarbeiter für die Finanzverwaltung werden in Königswusterhausen ausgebildet. Bei den Juristen wissen Sie es. Die Uni Halle bildet viel, viel mehr aus. Das heißt, der Fundus ist sehr groß. Da gehen sicher etliche weg davon. Bergbau/Bergamt, das ist eine Spezialität. Bergbauingenieure gibt es so viele nicht. Die werden nicht speziell für uns ausgebildet. Da muss ich mich auch erst einmal schlau machen, wer sich dafür bewirbt.

Was haben wir noch? Polizei - das habe ich gesagt. LKA ist klar, Justizvollzug, Staatsanwaltschaften kennen wir, Finanzverwaltung habe ich auch gesagt. Insofern werde ich das so nicht sagen können.

Ich habe mich ja einmal zwischendurch entschlossen - es gab noch heftige Kritik, auch von Ihnen -, dass wir nicht über Bedarf ausbilden, bzw. wir haben das ganz eingestellt. Dort gibt es in bestimmten Bereichen jetzt wieder Überlegungen, aufgrund höheren Bedarfs in den nächsten Jahren noch zumindest für den Eigenbedarf Neuausbildungen aufzunehmen.

Aber zu sagen - gerade im Bereich Justiz -, wie viele weggegangen sind - das sind bestimmt etliche, die wir nicht aufnehmen konnten, die aber trotzdem ihr Studium in Halle begonnen haben. Das ist völlig klar.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank Herr Minister. - Bevor wir zur dritten und letzten Frage kommen, habe ich das Vergnügen, Seniorinnen und Senioren des Kreisverbandes Wanzleben des Deutschen Roten Kreuzes ganz herzlich zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Frage 3 stellt Frau Quade von der Fraktion DIE LINKE. Es geht um den Umgang mit der Umsetzung des OVG-Urteils. Herr Minister Stahlknecht wird so freundlich sein, Ihre Frage zu beantworten. Bitte schön, Frau Quade.

Herr Präsident! Am 26. Oktober 2011 hat das OVG Magdeburg die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer sogenannten Verlassenserlaubnis durch die Ausländerbehörde des Saalekreises für rechtswidrig erklärt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle vom Februar 2010 bestätigt. Seit März dieses Jahres gilt in SachsenAnhalt eine gelockerte Residenzpflicht, die eine solche Erlaubnis innerhalb des Bundeslandes für die von der Residenzpflicht betroffenen Menschen nicht mehr vorschreibt. Flüchtlingsinitiativen berichten jedoch, dass trotz der erwähnten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle einige Ausländerbehörden des Landes entsprechende Gebühren erhoben haben und dass Flüchtlinge bei polizeilichen Kontrollen aufgefordert wurden, ihre Verlassenserlaubnisse vorzuzeigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ausländerbehörden im Land SachsenAnhalt haben in der Vergangenheit Gebühren für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen erhoben und wie stellt das Ministerium für Inneres und Sport sicher, dass der Entscheidung des OVG Magdeburg mit sofortiger Wirkung entsprochen wird?

2. Wie schätzt das Innenministerium die rechtliche Situation zur Rückerstattung der in der Vergangenheit rechtswidrig erhobenen Gebühren ein?

Vielen Dank Frau Kollegin Quade. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Anfrage der Abgeordneten Quade wie folgt.

Zu ihrem ersten Teil: In der Vergangenheit haben die Ausländerbehörden Jerichower Land, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Anhalt-Bitterfeld, Magdeburg und Dessau-Roßlau Gebühren für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen erhoben. Inzwischen haben diese Ausländerbehörden die Praxis im Zusammenhang mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle vom Februar 2010 eingestellt. Vor diesem Hintergrund besteht für Maßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport auch für den Fall, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes rechtskräftig werden sollte, keine Veranlassung, anders vorzugehen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Gebührenentscheidungen sind Verwaltungsakte. Hält deren Adressat eine Gebührenentscheidung für rechtswidrig, hat er die Möglichkeit, gegen sie fristgerecht Rechtsbehelf einzulegen.

Erfolgt das nicht, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig mit der Folge, dass Gebühren, die auf der Grundlage erhoben wurden, in der Regel - das heißt fast immer - nicht zurückerstattet werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit haben wir die Fragestunde beendet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Beratung