Protokoll der Sitzung vom 11.11.2011

Insofern lade ich Sie natürlich herzlich ein, den Konsolidierungskurs der regierungstragenden Koalition mit uns gemeinsam zu beschreiten und den Finanzminister in seinen Bemühungen zu unterstützen, den Landeshaushalt in Ordnung zu bringen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich habe das als Angebot verstanden und das nehmen wir gerne an.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört!)

- Ich habe sehr wohl zugehört. - Uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2010/2011 und des Gesetzes über das Vermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ der Landesregierung vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wenig verwunderlich, dass Haushaltspolitik seit einigen Wochen eines der zentralen Themen ist. Da wir über diesen Nachtragshaushaltsplanentwurf und über den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 im Lichte einer globalen Finanz- und Schuldenkrise beraten, möchte ich mit einigen grundsätzlichen Aussagen einleiten und mich dann den großen Blöcken im Nachtragshaushaltsplan zuwenden. Ich werden es Ihnen nicht ersparen können, dabei einige Zahlen zu nennen. Aber keine Sorge, mein Ehrgeiz, meine Redezeit vollständig auszunutzen, hält sich in Grenzen.

Für das Jahr 2011 stehen uns entgegen der ursprünglichen Planung erhebliche Steuermehreinnahmen zur Verfügung. Dass Steuermehreinnahmen in diesem Umfang zur Verfügung stehen, ist kein Zufall. Steuern sind die Teilhabe des Staates am Erfolg privaten Wirtschaftens. Ich sage dies nicht ohne Grund; denn ich bin nach einigen der gestern gehörten Thesen nicht mehr sicher, dass dieser Zusammenhang jedem bekannt ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Dass die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt die Krisenjahre so erfolgreich überstanden hat und darüber hinaus auch erfolgreich gewirtschaftet hat, ist das Ergebnis einer verlässlichen und erfolgreichen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Für passende Rahmenbedingungen hat die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode offenbar gesorgt. Das steigende Steueraufkommen ist der verdiente Lohn dieser Bemühungen.

Mit dem drittgrößten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in der gesamten Republik und mit Platz 1 unter den neuen Ländern können wir uns ein gesundes Selbstbewusstsein leisten. Auch bei anderen Wirtschafts- und Konsolidierungsrankings liegt Sachsen-Anhalt auf den vorderen Plätzen.

Insgesamt stehen uns für das Jahr 2011 Mittel in Höhe von 501 Millionen € mehr zur Verfügung. Das sind sogar 55 Millionen € mehr als im vorliegenden

Entwurf veranschlagt wurden. - So viel zum Thema Verlässlichkeit von Steuerprognosen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Betrag von 446 Millionen € ist bereits in den vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans eingestellt worden. Über die Verwendung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 55 Millionen € können wir uns nun Gedanken machen. Für die CDU-Fraktion stehen hierbei - das wird niemanden überraschen - der Abbau der Neuverschuldung und die Risikovorsorge im Vordergrund.

(Zustimmung bei der CDU)

Mit Blick auf die gestern drastisch nach unten korrigierte Wachstumsprognose in Europa ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern wichtiger denn je. Nicht nur mit Blick auf die Schuldenbremse und das Jahr 2019, sondern auch vor dem Hintergrund der Schuldenkrise und einer drohenden Rezession halten wir einen stringenten Konsolidierungskurs für alternativlos.

Nun zu dem Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans im Einzelnen. Dass wir die Änderung der Haushaltsansätze im Wege eines Nachtragshaushaltsplans vornehmen, halten wir grundsätzlich für richtig. Es ist finanzpolitisch ehrlicher, Änderungen in dieser Größenordnung auf diese Weise zu regeln, anstatt mit überplanmäßigen Ausgaben zu arbeiten. Darüber hinaus können wir damit unserer Rolle als Haushaltsgesetzgeber deutlich besser gerecht werden; und das wünschen wir uns schließlich alle.

Ein wesentlicher Ausgabenblock ist der Betrag von 30 Millionen € zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Nässeschäden, der in den Fonds „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ eingestellt werden soll. Das ist eine gute Sache, sagen wir; denn hiermit steht das Land im Wort gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von der Regierungsbank)

Im Übrigen ist dieses Vorgehen durch das MLU technisch geprüft worden.

Ein weiterer erheblicher Aufwuchs ist im Bereich des Anspruchs- und Überleitungsgesetzes zu verzeichnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes muss bei der Berechnung der sogenannten Ostrenten mit einem Betrag von fast 50 Millionen € nachgebessert werden. Dieser Rechenfehler wird aber nur in diesem Haushaltsjahr zu einer Mehrbelastung führen. Der Minister ist darauf bereits eingegangen. Auch diese Position ist nach unserer Einschätzung nicht verhandelbar.

Etwas anders verhält es sich mit dem Betrag von 30 Millionen € für die sogenannte Hochzeitsprämie. Hierbei handelt sich in der Tat um eine freiwillige Leistung, über deren Notwendigkeit und Höhe man durchaus unterschiedlicher Meinung

sein kann. Das sage ich nicht, Herr Minister, weil ich persönlich Vor- oder Nachteile in meinem Wahlkreis erwarte.

(Minister Herr Bullerjahn: Es gibt auch kei- nen Vorteil!)

Darüber wollen wir im Finanzausschuss gern mit Ihnen diskutieren. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch über die Frage unterhalten, ob - das ist uns in diesem Zusammenhang eingefallen - bei künftigen Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nicht eine Einvernehmensregelung mit dem Finanzausschuss sinnvoll wäre. Bis zu welcher Bagatellgrenze die Beteiligung des Finanzausschusses entbehrlich ist, müssen wir dann sehen. Auch wenn ich die Pressemitteilungen unseres Finanzministers stets mit großem Interesse lese, halte ich diesen Weg für eine gute Alternative.

(Zustimmung bei der CDU)

Dass Stark II gut angenommen wird und für bestimmte Kommunen eine Hilfe darstellt, sehen wir ebenfalls so. Die Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 22,7 Millionen € sind insofern nachvollziehbar und richtig.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der größte Kostenblock im Nachtragsetat ist die Auflösung der globalen Minderausgabe, die mit 176 Millionen € veranschlagt war. Das ist in der Tat ein ungewöhnlich hoher Betrag; doch es war richtig und verantwortungsvoll, diese Vorsorge zu beschließen. Niemand konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans wissen, wie sich das Steueraufkommen entwickeln wird.

An diesem Punkt stehen wir in gewisser Weise erneut. Der Haushaltsvollzug im Jahr 2011 ist die Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013. Vor diesem Hintergrund sind wir uns nicht sicher, dass es geboten ist, die GMA in voller Höhe aufzulösen - zwischen 180 Millionen € vollziehen und nichts vollziehen liegt ein weites Feld. Darüber würden wir gern mit Ihnen diskutieren.

Im Übrigen bin ich vor allem im Zusammenhang mit der globalen Minderausgabe sicher, dass die Mittel, die momentan noch nicht gebunden sind - wir haben jetzt November -, nur noch schwer sinnvoll ausgegeben werden können. Ich formuliere es einmal vorsichtig: Vielleicht gibt es sogar noch einen Mehrwert insofern, als solche Torheiten, wie sie unter der Überschrift „Novemberfieber“ und „Dezemberfieber“ immer wieder vorkommen, vermieden werden können. Zumindest würden wir gern darüber reden, wie viel von dieser globalen Minderausgabe über diesen Weg einzusammeln wäre

(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Obwohl wir mit Steuermehreinnahmen in Höhe von mehr als 500 Millionen € ein Steuerrekordjahr verzeichnen, landen wir rechnerisch bei einer Neuverschuldung in Höhe von ca. 350 Millionen €. Das geht noch besser, sagen wir. Natürlich haben wir dabei auch eine weitere Absenkung der Neuverschuldung im Sinn. Sie selbst haben einen Betrag in Höhe von 100 Millionen € zur Disposition gestellt. Das wäre eine Größenordnung, die auch wir uns vorstellen könnten.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Ideen, die uns mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt einfallen. All das wollen wir gern mit Ihnen im Ausschuss besprechen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Wir fahren in der Debatte fort. Es spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Erdmenger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind bei dem Tagesordnungspunkt Nachtragshaushalt und ich möchte auch nur zu diesem Thema sprechen. Der Finanzminister ist bereits auf den Entwurf eines Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 eingegangen. Ich denke, wir werden im Rahmen der Aktuellen Debatte ausreichend Zeit haben, darauf einzugehen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die feine englische Art ist dieser Nachtragshaushalt nicht. Er ähnelt einem Eintopf - man wundert sich, was so alles darin enthalten ist und was darin nicht enthalten ist. Aber wie bei so manchem Eintopf gilt: Wichtig ist, dass er am Ende satt macht. Deswegen möchte ich mich nicht hier hinstellen und grundsätzlich gegen den Nachtragshaushalt argumentieren.

Denn in dem Nachtragshaushalt sind viele Projekte enthalten, die auch wir im Hinblick auf ihre politische Zielrichtung unterstützen und bei denen wir nachfragen, warum das genau so umgesetzt werden muss. Aber im Prinzip zieht der Nachtragshaushaltsplan viele Punkte gerade, bei denen wir die politischen Ziele teilen können.

Über die Vorsorgeleistungen, so denke ich, muss man nicht sprechen. Auch beim Grundwasserfonds muss man nicht über das Ziel sprechen.

Man muss aber - das meine ich, wenn ich sage, das sei nicht die feine englische Art - darüber sprechen, ob man Ausgaben, die in den nächsten Jahren anfallen, in diesem Jahr, in dem noch eine Neuverschuldung möglich ist, als Fonds parken muss, ob man das an die Investitionsbank geben und damit den Einfluss der demokratisch gewähl

ten Gremien vermindern sollte und ob man unklarer machen sollte, was mit den Mitteln geschieht. Dass das die richtige Art ist, wage ich zu bezweifeln. An dieser Stelle schließe ich mich der Kritik von Frau Dr. Klein an.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Hilfen für die Kommunen hat Frau Dr. Klein auch schon eine Menge gesagt. Uns stört an dieser Stelle durchaus, dass es wieder dazu gekommen ist, dass die Regierung ein Versprechen gibt und das Parlament im Nachhinein fragt: Ihr seid doch bestimmt damit einverstanden? - Auch das, finden wir, ist nicht die feine englische Art, wie man mit diesem Parlament umgehen sollte.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Dann, sehr geehrter Herr Webel, gibt es im Haushalt auch noch eine interessante Position, über die hier noch niemand gesprochen hat. Das ist eine Position von 1,5 Milliarden €; Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Milliarden € für einen guten Zweck, nämlich für Verträge mit Eisenbahnunternehmen, die den ÖPNV in unserem Land sichern sollen.

Vom Ziel her - darin bin ich mir sicher - werden wir an einem Strang ziehen. Aber warum jetzt, hopplahopp, noch im Jahr 2011 eine Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe ausgesprochen werden muss, die nicht im Doppelhaushalt verankert werden kann, und welche Verträge dahinterstehen bzw. ob hinter den Verträgen, die angestrebt werden, überhaupt Ausschreibungen stehen oder ob nicht die eine oder andere direkte Vergabe erfolgt ist - ich erinnere einmal an unsere gestrige Diskussion über den Kollegen Heyer -, ist fraglich.

Das, denke ich, müssen wir uns ganz genau angucken. Wir müssen uns angucken, was wirklich geplant ist; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Milliarden € sind wirklich kein Pappenstiel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie gesagt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird sich die Zutaten in diesem Eintopf genau angucken, aber prinzipiell gilt: Wir wollen, dass wir dieses Jahr vernünftig abschließen, dass die Gelder entsprechend gezahlt werden können und dass wir es schaffen, dass dieser Eintopf, wie ich es genannt habe, möglichst bis Dezember auf dem Tisch steht. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger. - Zum Schluss der Debatte spricht für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Niestädt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ja, Herr Erdmenger, wir haben im Finanzausschuss sicherlich vieles zu diskutieren. Wie ich Sie kenne, haben Sie - das ist so auch richtig - die Fragen schon alle in petto.